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Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen - hier: Antrag zur Erstellung einer Nutzungssatzung für gemeindliche Räumlichkeiten und Liegenschaften
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Verbandsgemeinde Nieder-Olm |
| Datum | 2026-09-01 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beantragt die Erstellung einer Nutzungssatzung für gemeindeeigene Räumlichkeiten und Liegenschaften. Die Satzung soll Regelungen zu Nutzerkreis, Vergabeverfahren, Nutzungsbedingungen, Haftung, Sicherheitsvorschriften und Gleichbehandlung enthalten und die bestehende Gebührenordnung ergänzen. Ein fraktionsübergreifender Arbeitskreis mit Vertretern aller Fraktionen und der Verwaltung soll einen Satzungsentwurf erarbeiten und dem Gemeinderat vorlegen.
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Dokument
Extrahierter Text
FITTITERZ,
DIE GRÜNEN FERN
Herrn Ortsbürgermeister
Winfried Schnurbus
Ortsverwaltung Essenheim
Hauptstraße 2
55270 Essenheim
Essenheim, 11.08.2026
Antrag zur Erstellung einer Nutzungssatzung für gemeindeeigene Rä umlichkeiten
und Liegenschaften
Der Gemeinderat möge beschließen:
1. Die Verwaltung wird beauftragt, einen Entwurf für eine Nutzungssatzung für die
gemeindeeigenen Räumlichkeiten, Gebäude und Liegenschaften zu erarbeiten.
2. Die Satzung soll insbesondere Regelungen enthalten zu:
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Nutzerkreis und Nutzungsberechtigung,
Vergabeverfahren und Zuständigkeiten,
Nutzungsbedingungen,
Haftungs- und Versicherungspflichten,
Sicherheits- und Ordnungsvorschriften,
Widerruf und Ausschlussgründen,
Gleichbehandlung der AntragstellerInnen,
besonderen Regelungen für gemeindliche Veranstaltungen und Vereine
sowie
dem Verhältnis zur bestehenden Gebührenordnung.
3, Zur Erarbeitung der Satzung wird ein fraktionsübergreifender Arbeitskreis
eingerichtet. Ihm gehören Vertreter aller Fraktionen und der Verwaltung an.
4, Der Arbeitskreis legt dem Gemeinderat einen Satzungsentwurf zur Beratung und
Beschlussfassung vor,
Begründung
Die Gemeinde stellt ihre Räumlichkeiten und Liegenschaften regelmäßig Vereinen,
Institutionen, Gruppen sowie BürgerInnen zur Verfügung, Dazu zählen insbesondere
öffentliche Gebäude, Veranstaltungsflächen und gemeindeeigene Außenanlagen wie
der Rathaushof.
Derzeit existiert lediglich eine Gebührenordnung. Diese regelt die Entgelte, enthält
jedoch keine einheitlichen Vorgaben für die Vergabe und Nutzung der gemeindlichen
Einrichtungen.
Eine Nutzungssatzung schafft hierfür einen klaren und rechtssicheren Rahmen. Sie
gewährleistet transparente Vergabekriterien, die Gleichbehandlung aller
AntragstellerlInnen sowie eindeutige Regelungen zu Zuständigkeiten, Rechten und
Pflichten der Nutzer. Gleichzeitig sorgt sie für eine einheitliche Verwaltungspraxis.
Da die Nutzung gemeindlicher Einrichtungen zahlreiche gesellschaftliche Gruppen
betrifft, soll die Satzung in einem fraktionsübergreifenden Arbeitskreis erarbeitet
werden. Dies stärkt die Akzeptanz der Regelungen und ermöglicht die frühzeitige
Einbindung unterschiedlicher Erfahrungen und Interessen.
Die Nutzungssatzung ergänzt die bestehende Gebührenordnung. Sie ersetzt diese
nicht, sondern regelt die organisatorischen und rechtlichen Voraussetzungen für die
Nutzung gemeindlicher Einrichtungen.
Wir bitten die Verwaltung, den Antrag auf die Tagesordnung der Gemeinderatssitzung
vom 01.09.2026 zu setzen. Vielen Dank!
Mit freundlichen Grüßen
Gemeinderatsfraktion Essenheim
Petra Stumpf (Fraktionsvorsitzende) 2 ha Yun P\
Ronald Bahrt
t, Dr, Ute Schneider
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