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Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen - hier: Antrag zur Erstellung einer Nutzungssatzung für gemeindliche Räumlichkeiten und Liegenschaften

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeVerbandsgemeinde Nieder-Olm
Datum2026-09-01
DatenstufeNur Dokumente
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Zusammenfassung (KI, experimentell)

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beantragt die Erstellung einer Nutzungssatzung für gemeindeeigene Räumlichkeiten und Liegenschaften. Die Satzung soll Regelungen zu Nutzerkreis, Vergabeverfahren, Nutzungsbedingungen, Haftung, Sicherheitsvorschriften und Gleichbehandlung enthalten und die bestehende Gebührenordnung ergänzen. Ein fraktionsübergreifender Arbeitskreis mit Vertretern aller Fraktionen und der Verwaltung soll einen Satzungsentwurf erarbeiten und dem Gemeinderat vorlegen.

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FITTITERZ, DIE GRÜNEN FERN Herrn Ortsbürgermeister Winfried Schnurbus Ortsverwaltung Essenheim Hauptstraße 2 55270 Essenheim Essenheim, 11.08.2026 Antrag zur Erstellung einer Nutzungssatzung für gemeindeeigene Rä umlichkeiten und Liegenschaften Der Gemeinderat möge beschließen: 1. Die Verwaltung wird beauftragt, einen Entwurf für eine Nutzungssatzung für die gemeindeeigenen Räumlichkeiten, Gebäude und Liegenschaften zu erarbeiten. 2. Die Satzung soll insbesondere Regelungen enthalten zu: oO O Nutzerkreis und Nutzungsberechtigung, Vergabeverfahren und Zuständigkeiten, Nutzungsbedingungen, Haftungs- und Versicherungspflichten, Sicherheits- und Ordnungsvorschriften, Widerruf und Ausschlussgründen, Gleichbehandlung der AntragstellerInnen, besonderen Regelungen für gemeindliche Veranstaltungen und Vereine sowie dem Verhältnis zur bestehenden Gebührenordnung. 3, Zur Erarbeitung der Satzung wird ein fraktionsübergreifender Arbeitskreis eingerichtet. Ihm gehören Vertreter aller Fraktionen und der Verwaltung an. 4, Der Arbeitskreis legt dem Gemeinderat einen Satzungsentwurf zur Beratung und Beschlussfassung vor, Begründung Die Gemeinde stellt ihre Räumlichkeiten und Liegenschaften regelmäßig Vereinen, Institutionen, Gruppen sowie BürgerInnen zur Verfügung, Dazu zählen insbesondere öffentliche Gebäude, Veranstaltungsflächen und gemeindeeigene Außenanlagen wie der Rathaushof. Derzeit existiert lediglich eine Gebührenordnung. Diese regelt die Entgelte, enthält jedoch keine einheitlichen Vorgaben für die Vergabe und Nutzung der gemeindlichen Einrichtungen. Eine Nutzungssatzung schafft hierfür einen klaren und rechtssicheren Rahmen. Sie gewährleistet transparente Vergabekriterien, die Gleichbehandlung aller AntragstellerlInnen sowie eindeutige Regelungen zu Zuständigkeiten, Rechten und Pflichten der Nutzer. Gleichzeitig sorgt sie für eine einheitliche Verwaltungspraxis. Da die Nutzung gemeindlicher Einrichtungen zahlreiche gesellschaftliche Gruppen betrifft, soll die Satzung in einem fraktionsübergreifenden Arbeitskreis erarbeitet werden. Dies stärkt die Akzeptanz der Regelungen und ermöglicht die frühzeitige Einbindung unterschiedlicher Erfahrungen und Interessen. Die Nutzungssatzung ergänzt die bestehende Gebührenordnung. Sie ersetzt diese nicht, sondern regelt die organisatorischen und rechtlichen Voraussetzungen für die Nutzung gemeindlicher Einrichtungen. Wir bitten die Verwaltung, den Antrag auf die Tagesordnung der Gemeinderatssitzung vom 01.09.2026 zu setzen. Vielen Dank! Mit freundlichen Grüßen Gemeinderatsfraktion Essenheim Petra Stumpf (Fraktionsvorsitzende) 2 ha Yun P\ Ronald Bahrt t, Dr, Ute Schneider . RS x Fi N wuk 5 w Pi

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