Startseite › Verbandsgemeinde Edenkoben › Antrag

Antrag der CDU-Fraktion - Beleuchtung Kleinspielfeld an der Schulturnhalle Edesheim

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeVerbandsgemeinde Edenkoben
Datum2026-09-02
DatenstufeNur Dokumente
QuelleQuelldokument herunterladen →

Zusammenfassung (KI, experimentell)

Die CDU-Fraktion beantragte die Installation einer Beleuchtung des Kleinspielfeldes an der Schulturnhalle Edesheim, um die Nutzung durch Jugendliche in den Wintermonaten zu ermöglichen. Die Verwaltung ermittelte Kosten von etwa 160.000 € brutto für vier Flutlichtmasten mit technischer Ausstattung. Der Ausschuss lehnte die Maßnahme ab, da sie keinen Mehrwert für den Schulsport bietet und erhebliche öffentliche Mittel überwiegend einer einzelnen Ortsgemeinde zugutekämen.

Automatisch aus dem Quelldokument zusammengefasst. Wichtige Details bitte immer im Originaldokument unten prüfen.

Dokument

Extrahierter Text

Sitzungsvorlage Vorlagen-Nr. 1900/24-29/0218 Fachbereich: Grundstücks- u. Gebäudemanagement Sachbearbeiter/in: Abel, Nicole Datum 26.08.2026 Beratungsfolge Nr. Gremium Termin TOP-Nr. Status 1. Ver bandsgemeinderat Ausschuss für Bauwesen 02.09.2026 6 öffentlich Umweltschutz und Landschaftspflege Tagesordnungspunkt: Antrag der CDU-Fraktion - Beleuchtung Kleinspielfeld an der Schulturnhalle Edesheim Sach- und Rechtslage: Der Ausschuss für Bauwesen, Umweltschutz und Landschaftspflege hat in seiner Sit- zung am 28.05.2026 über den Antrag der CDU-Fraktion zur Installation einer Beleuch- tung des Platzes an der Turnhalle in Edesheim beraten. Hintergrund des Antrags war, dass der Platz insbesondere in den Wintermonaten auf- grund der früh einsetzenden Dunkelheit nur eingeschränkt von Jugendlichen zum Fuß- ballspielen genutzt werden kann. Die CDU-Fraktion hatte daher die Installation von mindestens vier LED-Scheinwerfern angeregt. Im Rahmen der Beratung wurde darauf hingewiesen, dass eine ordnungsgemäße Ausleuchtung des Platzes voraussichtlich nur über entsprechend angeordnete Lichtmasten möglich ist. Der Ausschuss beauftragte die Verwaltung daraufhin einstimmig, eine Kostenermitt- lung für die Ausleuchtung des Platzes mittels Lichtmasten durchzuführen. Darüber hin- aus sollte geprüft werden, ob eine Schaltung der Beleuchtung mittels Schlüssel – ana- log zur bereits bestehenden Lösung in Rhodt – vorgesehen werden kann. Im Rahmen der Prüfung wurde auch der Hinweis aufgegriffen, dass bei der Sanierung der Anlage möglicherweise bereits Leerrohre zu den Stirnseiten des Platzes verlegt worden seien. Die Überprüfung hat ergeben, dass diese Leerrohre nicht realisiert wur- den und somit für eine mögliche Beleuchtungsanlage nicht zur Verfügung stehen. Nach einer ersten groben Kostenschätzung ist für eine ordnungsgemäße Ausleuchtung des Platzes mit vier Flutlichtmasten, einschließlich der erforderlichen technischen Ausstattung und Leitungsverlegung, mit Kosten von ca. 160.000 € brutto zu rechnen. Eine Beleuchtung des Platzes würde nach Einschätzung der Verwaltung für den Schulsport keinen zusätzlichen Mehrwert bieten. Die Maßnahme würde daher im Wesentlichen der Nutzung des Platzes durch Jugendliche in den Abendstunden dienen. Haushaltsrechtliche Auswirkung: ☐ Im Haushalt stehen Haushaltsmittel zur Verfügung: Buchungsstelle: € ☐ Im Haushalt sind keine Mittel veranschlagt. ☐ Der Beschluss hat keine haushaltsrechtlichen Auswirkungen. ☒ Gesonderte Stellungnahme Fachbereich Finanzen: Eine Kostenübernahme durch die Verbandsgemeinde ist auch unter dem Gesichtspunkt der Gleichbehandlung aller Ortsgemeinden kritisch zu bewerten. Es ist gegenüber den übrigen Ortsgemeinden nicht vertretbar, erhebliche öffentliche Mittel für eine Maßnahme einzusetzen, die überwiegend bzw. ausschließlich der Freizeit- und Vereinsnutzung und damit mittelbar insbesondere der Ortsgemeinde Edesheim zugutekommt. Der Antrag auf Beleuchtung des Kleinspielfeldes bei der Schulturnhalle Edesheim sollte daher aus den genannten Gründen abgelehnt werden. Eine Übernahme der Investitions- und Folgekosten durch die Verbandsgemeinde wird nicht befürwortet. Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Bauwesen, Umweltschutz und Landschaftspflege nimmt die vorge- legte Kostenschätzung zur Kenntnis. Aufgrund der voraussichtlichen Investitionskosten von ca. 160.000 € brutto sowie der Einschätzung, dass die Beleuchtung für den Schulsport keinen zusätzlichen Mehrwert bietet, wird von einer Umsetzung der Maßnahme abgesehen. Beratungsergebnis: Ausschließungsgründe sind zu beach- ☐ Ja ☐ Nein ten: Die Beschlussfassung erfolgte: ☐ Einstimmig ☐ Mit Stimmenmehrheit ☐ dafür ☐ dagegen ☐ davon Ent- Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthaltungen haltungen ☐ Konsequenz aus Beschlussvorschlag und Beratungsergebnis (Konsequenz zur Klarstellung): ☐ Ratsmitglied hat wegen § 22 Abs. 1 GemO nicht teilgenommen und zuvor im Zuhörerbereich Platz genommen / den Sitzungsraum verlassen: Name Ratsmitglied ☐ Ratsmitglied hat freiwillig auf Teilnahme verzichtet: ☐ Das Stimmrecht des Vorsitzenden ruht gemäß § 36 Abs. 3 GemO. ☐ Bemerkung:

Text aus PDF extrahiert