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Antrag der FWG- Fraktion: Information über die Durchführung von Gebührenkalkulationen

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeVerbandsgemeinde Bad Breisig
Datum2026-09-03
DatenstufeNur Dokumente
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Zusammenfassung (KI, experimentell)

Die FWG-Fraktion beantragt Information über die Inanspruchnahme eines externen Dienstleisters für Gebührenkalkulationen. Die Verbandsgemeinde Bad Breisig beauftragte die Mittelrheinische Treuhand GmbH im Januar 2026 mit der Neukalkulation von Friedhofsgebühren für 10.000 Euro brutto, da diese seit Jahren nicht erneuert wurden und neue Bestattungsformen berücksichtigt werden müssen. Weitere Kalkulationen für Ortsgemeinde-Friedhöfe, Schulverpflegung und Mehrzweckhallen sind geplant und werden über die Verbandsgemeindeumlage finanziert. Der Ausschuss nimmt die Information zur Kenntnis.

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Dokument

Extrahierter Text

Verbandsgemeindeverwaltung Bad Breisig Beschlussvorlage Nummer 0377/2026 Fachbereich 1 - Organisation & Personal Datum 19.08.2026 Schüller, Margit Wiedervorlage AKTZ. Bezug-Nr: Beratungsfolge Termin Status Abstimmungs- ergebnis Haupt-, Finanz- und 03.09.2026 öffentlich Wirtschaftsausschuss Verbandsgemeinde Bad Breisig TOP: Antrag der FWG- Fraktion: Information über die Durchführung von Gebührenkalkulationen Sachdarstellung: Mit dem der Vorlage beigefügten Schreiben vom 10.07.2026 bittet die FWG- Fraktion um Aufnahme der Angelegenheit „Inanspruchnahme eines externen Dienstleisters zur Durchführung von Gebührenkalkulationen“ in die Tagesordnung der Sitzung. Gemäß § 94 Abs.2 GemO hat die Gemeinde die zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlichen Einnahmen vorrangig aus Entgelten für ihre Leistungen zu beschaffen. Dabei sind die allgemeinen Rechtsgrundsätze des Abgabenrechts zu beachten. Dazu gehören insbesondere das Äquivalenzprinzip, das Leistungsfähigkeitsprinzip und der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Friedhöfe gehören zu den gemeindlichen Einrichtungen, die möglichst kostendeckend zu führen sind. Aus diesem Grund ist eine regelmäßige Überprüfung der zu erhebenden Friedhofsgebühren mittels Durchführung einer Gebührenkalkulation erforderlich. Auch weitere Gebühren, wie z.B. für das Mittagessen in den Schulen und Kindertagestätten, sind anhand der tatsächlichen Kosten zu kalkulieren. Dazu gehören nicht nur die reinen Essenskosten, sondern auch Bewirtschaftungskosten wie Strom, Gas, Wasser etc. Die Gebührenkalkulationen für die Friedhöfe in der Verbandsgemeinde Bad Breisig wurden seit mehreren Jahren nicht erneuert. Dies wurde u.a. auch in der im Jahre 2024 durchgeführten Personalbedarfs- und Organisationsuntersuchung festgestellt und bemängelt. Weiterhin ergeben sich durch das neue Bestattungsgesetz neue Bestattungsformen, die in den derzeitigen Gebührensatzungen noch nicht enthalten sind, aber künftig angeboten werden sollen und demzufolge auch mit Gebühren zu belegen sind. Es erging im Ergebnis der o.a. Untersuchung der Vorschlag, für die erstmalige Aufarbeitung und Neukalkulation der Gebühren temporär zusätzliches Personal einzuplanen. Langfristig kann die laufende Fortschreibung in der Verwaltung platziert werden. Da aber die Stelle der stellvertretenden Fachbereichsleitung seit Januar 2025 vakant ist, schieden weitere Überlegungen dahingehend zum aktuellen Zeitpunkt aus. Anstelle der Schaffung einer anteiligen Stelle im Stellenplan wurde in der Vorberatung des Haushaltsplanes 2025 in der Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschusses am 12.02.2025 dem Verbandsgemeinderat einstimmig empfohlen, dem vorgelegten Haushaltsplan zuzustimmen. Dieser enthielt u.a. einen Ansatz in Höhe von 10.000,00 Euro für die externe Durchführung von Gebührenkalkulationen. Nach Genehmigung des vom Verbandsgemeinderat beschlossenen Haushaltsplanes wurde die externe Beauftragung in die Wege geleitet. Die Mittelrheinische Treuhand GmbH aus Koblenz wurde im Januar 2026 mit der Durchführung der Gebührenkalkulationen zunächst für die städtischen Friedhöfe beauftragt. Die Auftragssumme beträgt 10.000,00 Euro brutto. Der Vertrag ist nach Vorlage der genannten Kalkulationen beendet. Es ist beabsichtigt, die Kalkulationen für die Friedhöfe der Ortsgemeinden sowie für das Mittagessen in allen Kindertagesstätten und Schulen und weitere, z.B. Nutzung der Mehrzweckhallen, nach und nach zu beauftragen. Hierfür müssen weitere Mittel bereitgestellt werden. Die Kosten für die externe Durchführung von Gebührenkalkulationen werden von der Verbandsgemeinde anstelle von Personalkosten getragen und über die Verbandsgemeindeumlage finanziert. Da die Kalkulationen sowohl für alle Friedhöfe als auch für die Schulen und KiTas sowie Mehrzweckhallen erstellt werden sollen, profitieren alle Ortsgemeinden davon. Wie oben dargestellt, soll die Beauftragung eines externen Dienstleisters lediglich die Neukalkulation beinhalten und die laufende Fortschreibung danach im Fachbereich Finanzen erfolgen. Finanzielle Auswirkungen: Punktuelle Aufträge zur Erstellung von Gebührenkalkulationen einerseits, Einsparung von Personalkosten andererseits. Siehe Sachdarstellung. Beschlussvorschlag: Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss nimmt die Informationen zur Kenntnis. Unterschriften: Sachbearbeiter: Büroleitung: Fachbereichsleiter: Bürgermeister: Kopie an Ortsgemeinde mit Anlagen ohne Anlagen per e-Mail versenden übersandt ________________ (Datum) Kopie an alle Ratsmitglieder Beschlussvorschlag angenommen abgesetzt Beschlussvorschlag diktiert vertagt Raum für Notizen Abstimmungsergebnis Sonderinteresse: einstimmig Vorsitz: ______________________________________ Ja –Stimmen _____ Ratsmitglieder: Nein Stimmen _____ ______________________ _____________________ Enthaltungen _____ ______________________ _____________________ ______________________ _____________________ ______________________ _____________________

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