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Antrag der FWG- Fraktion: Information über die Durchführung von Gebührenkalkulationen
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Verbandsgemeinde Bad Breisig |
| Datum | 2026-09-03 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Die FWG-Fraktion beantragt Information über die Inanspruchnahme eines externen Dienstleisters für Gebührenkalkulationen. Die Verbandsgemeinde Bad Breisig beauftragte die Mittelrheinische Treuhand GmbH im Januar 2026 mit der Neukalkulation von Friedhofsgebühren für 10.000 Euro brutto, da diese seit Jahren nicht erneuert wurden und neue Bestattungsformen berücksichtigt werden müssen. Weitere Kalkulationen für Ortsgemeinde-Friedhöfe, Schulverpflegung und Mehrzweckhallen sind geplant und werden über die Verbandsgemeindeumlage finanziert. Der Ausschuss nimmt die Information zur Kenntnis.
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Dokument
Extrahierter Text
Verbandsgemeindeverwaltung
Bad Breisig
Beschlussvorlage Nummer 0377/2026
Fachbereich 1 - Organisation & Personal Datum 19.08.2026
Schüller, Margit Wiedervorlage
AKTZ.
Bezug-Nr:
Beratungsfolge Termin Status Abstimmungs-
ergebnis
Haupt-, Finanz- und 03.09.2026 öffentlich
Wirtschaftsausschuss
Verbandsgemeinde Bad
Breisig
TOP:
Antrag der FWG- Fraktion: Information über die Durchführung von
Gebührenkalkulationen
Sachdarstellung:
Mit dem der Vorlage beigefügten Schreiben vom 10.07.2026 bittet die FWG- Fraktion
um Aufnahme der Angelegenheit „Inanspruchnahme eines externen Dienstleisters zur
Durchführung von Gebührenkalkulationen“ in die Tagesordnung der Sitzung.
Gemäß § 94 Abs.2 GemO hat die Gemeinde die zur Erfüllung ihrer Aufgaben
erforderlichen Einnahmen vorrangig aus Entgelten für ihre Leistungen zu beschaffen.
Dabei sind die allgemeinen Rechtsgrundsätze des Abgabenrechts zu beachten. Dazu
gehören insbesondere das Äquivalenzprinzip, das Leistungsfähigkeitsprinzip und der
Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Friedhöfe gehören zu den gemeindlichen
Einrichtungen, die möglichst kostendeckend zu führen sind. Aus diesem Grund ist eine
regelmäßige Überprüfung der zu erhebenden Friedhofsgebühren mittels Durchführung
einer Gebührenkalkulation erforderlich.
Auch weitere Gebühren, wie z.B. für das Mittagessen in den Schulen und
Kindertagestätten, sind anhand der tatsächlichen Kosten zu kalkulieren. Dazu gehören
nicht nur die reinen Essenskosten, sondern auch Bewirtschaftungskosten wie Strom,
Gas, Wasser etc.
Die Gebührenkalkulationen für die Friedhöfe in der Verbandsgemeinde Bad Breisig
wurden seit mehreren Jahren nicht erneuert. Dies wurde u.a. auch in der im Jahre 2024
durchgeführten Personalbedarfs- und Organisationsuntersuchung festgestellt und
bemängelt. Weiterhin ergeben sich durch das neue Bestattungsgesetz neue
Bestattungsformen, die in den derzeitigen Gebührensatzungen noch nicht enthalten
sind, aber künftig angeboten werden sollen und demzufolge auch mit Gebühren zu
belegen sind. Es erging im Ergebnis der o.a. Untersuchung der Vorschlag, für die
erstmalige Aufarbeitung und Neukalkulation der Gebühren temporär zusätzliches
Personal einzuplanen. Langfristig kann die laufende Fortschreibung in der Verwaltung
platziert werden. Da aber die Stelle der stellvertretenden Fachbereichsleitung seit
Januar 2025 vakant ist, schieden weitere Überlegungen dahingehend zum aktuellen
Zeitpunkt aus. Anstelle der Schaffung einer anteiligen Stelle im Stellenplan wurde in der
Vorberatung des Haushaltsplanes 2025 in der Sitzung des Haupt-, Finanz- und
Wirtschaftsausschusses am 12.02.2025 dem Verbandsgemeinderat einstimmig
empfohlen, dem vorgelegten Haushaltsplan zuzustimmen. Dieser enthielt u.a. einen
Ansatz in Höhe von 10.000,00 Euro für die externe Durchführung von
Gebührenkalkulationen.
Nach Genehmigung des vom Verbandsgemeinderat beschlossenen Haushaltsplanes
wurde die externe Beauftragung in die Wege geleitet.
Die Mittelrheinische Treuhand GmbH aus Koblenz wurde im Januar 2026 mit der
Durchführung der Gebührenkalkulationen zunächst für die städtischen Friedhöfe
beauftragt. Die Auftragssumme beträgt 10.000,00 Euro brutto. Der Vertrag ist nach
Vorlage der genannten Kalkulationen beendet. Es ist beabsichtigt, die Kalkulationen für
die Friedhöfe der Ortsgemeinden sowie für das Mittagessen in allen Kindertagesstätten
und Schulen und weitere, z.B. Nutzung der Mehrzweckhallen, nach und nach zu
beauftragen. Hierfür müssen weitere Mittel bereitgestellt werden.
Die Kosten für die externe Durchführung von Gebührenkalkulationen werden von der
Verbandsgemeinde anstelle von Personalkosten getragen und über die
Verbandsgemeindeumlage finanziert. Da die Kalkulationen sowohl für alle Friedhöfe als
auch für die Schulen und KiTas sowie Mehrzweckhallen erstellt werden sollen,
profitieren alle Ortsgemeinden davon. Wie oben dargestellt, soll die Beauftragung eines
externen Dienstleisters lediglich die Neukalkulation beinhalten und die laufende
Fortschreibung danach im Fachbereich Finanzen erfolgen.
Finanzielle Auswirkungen:
Punktuelle Aufträge zur Erstellung von Gebührenkalkulationen einerseits, Einsparung
von Personalkosten andererseits. Siehe Sachdarstellung.
Beschlussvorschlag:
Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss nimmt die Informationen zur Kenntnis.
Unterschriften:
Sachbearbeiter: Büroleitung:
Fachbereichsleiter: Bürgermeister:
Kopie an Ortsgemeinde mit Anlagen ohne Anlagen
per e-Mail versenden übersandt ________________
(Datum)
Kopie an alle Ratsmitglieder
Beschlussvorschlag angenommen abgesetzt
Beschlussvorschlag diktiert vertagt
Raum für Notizen
Abstimmungsergebnis Sonderinteresse:
einstimmig Vorsitz: ______________________________________
Ja –Stimmen _____ Ratsmitglieder:
Nein Stimmen _____ ______________________ _____________________
Enthaltungen _____ ______________________ _____________________
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Text aus PDF extrahiert