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Antrag der CDU-Fraktion auf Einbau eines Plattform-Treppenliftes im Rathaus zur Verbesserung der Barrierefreiheit

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeVerbandsgemeinde Bad Breisig
Datum2026-09-03
DatenstufeNur Dokumente
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Zusammenfassung (KI, experimentell)

Die CDU-Fraktion beantragt den Einbau eines Plattform-Treppenlifts im Rathaus Bad Breisig zur Verbesserung der Barrierefreiheit beim Zugang zum Sitzungssaal. Die Verwaltung lehnt die isolierte Maßnahme ab und argumentiert, dass echte Barrierefreiheit eine geschlossene Mobilitätskette erfordert – einschließlich barrierefreier Eingänge, Sanitäranlagen und ausreichend Platz im Sitzungssaal selbst. Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss beschloss, den Antrag und die Verwaltungsausführungen zur Kenntnis zu nehmen und die Angelegenheit zur Beratung zu stellen.

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Verbandsgemeindeverwaltung Bad Breisig Beschlussvorlage Nummer 0364/2026 Fachbereich 2 - Bauen, Wohnen & Infrastruktur Datum 12.08.2026 Will, Guido Wiedervorlage AKTZ. Bezug-Nr: Beratungsfolge Termin Status Abstimmungs- ergebnis Haupt-, Finanz- und 03.09.2026 öffentlich Wirtschaftsausschuss vorberatend Verbandsgemeinde Bad Breisig TOP: Antrag der CDU-Fraktion auf Einbau eines Plattform-Treppenliftes im Rathaus zur Verbesserung der Barrierefreiheit Sachdarstellung: Die CDU-Fraktion im Verbandsgemeinderat Bad Breisig stellt den Antrag auf Einbau eines Plattform-Treppenliftes im Rathaus Bad Breisig (Treppenzugang zum Sitzungssaal) zur Verbesserung der Barrierefreiheit. Der Antrag ist als Anlage beigefügt. Ein Plattformtreppenlift ist ein spezieller Treppenlift mit einer flachen, befahrbaren Plattform, der Rollstuhlfahrerinnen und -fahrer samt Rollstuhl oder Gehhilfe über eine Treppe nach oben oder unten befördert. Im Gegensatz zum klassischen Sitzlift besteht die Möglichkeit, mit einem Rollstuhl direkt auf eine ebene Plattform zu rollen. Dieser Lift verfügt über eine Auffahrrampe, Sicherheitsbügel und Bedienelemente (sowie oft eine Fernbedienung). Bei Nichtgebrauch lässt sich die Plattform meist platzsparend hochklappen. Viele Modelle können durch einen optionalen Klappsitz auch von Personen mit Rollatoren oder Gehbehinderten genutzt werden. Stellungnahme der Verwaltung: Der Einbau eines Treppenlifts stellt lediglich eine isolierte Teillösung dar. Barrierefreiheit ist jedoch gesetzlich und fachlich als geschlossene Mobilitätskette definiert. Der Einbau eines Liftes führt nicht zwangsläufig zur barrierefreien Anbindung des Sitzungssaales. Im selben Stockwerk fehlt eine normgerechte, barrierefreie Sanitäreinrichtung. Die dortigen Toiletten sind nur über Stufen erreichbar und sind insgesamt nicht barrierefrei. Zudem wäre auch die Eingangsproblematik nicht gelöst (Beleuchtung, taktile Elemente, Schließverzögerung, Änderung Drückergarnitur (Türöffner) und es besteht bei einer vollständigen Bestuhlung des Sitzungssaales kein Bewegungsraum für Menschen mit Rollatoren oder Rollstühlen, ohne dass die Stühle und Tische verrückt werden müssten. Nach den Vorschriften des Landesinklusionsgesetz Rheinland-Pfalz und der Landesbauordnung Rheinland-Pfalz ist eine geschlossene Mobilitätskette vorgeschrieben. Diese betrifft verschiedene Teilbereiche: Anreise (Behindertenparkplatz, Bushaltestelle), Eingang (barrierefreier Eingang ins Gebäude), Vertikaler Transport (Aufzug oder Treppenlift zum Sitzungssaal), Zielort (Sitzungssaal selbst) und Grundbedürfnisse (erreichbares, barrierefreies WC). Der Treppenlift löst damit alleine das Problem nicht und zwingt Betroffene in eine unselbstständige Situation. Die Installation eines Treppenlifts ist mit hohen Anschaffungskosten verbunden. Hinzu kommen fortlaufende Betriebskosten für Wartung, TÜV-Prüfungen und Instandhaltung. Des Weiteren fallen Kosten an, um den Eingangsbereich barrierefrei herzustellen. Die beengte Situation im Sitzungssaal kann nicht gelöst werden. Um die Sanitäranlagen barrierefrei herzustellen, müssten zusätzlich hohe Summen durch eine aufwändige Umbaumaßnahme aufgewendet werden. Eine Online-Übertragung von Sitzungen ist keine gangbare Alternative. Nach § 35 Abs. 1 GemO RLP gilt der Grundsatz der Saalöffentlichkeit – Bürgern muss der physische Zugang zum Raum gewährt werden. Ein Verweis auf einen Livestream löst das Problem nicht, sondern schließt Menschen mit Behinderung bewusst von der direkten Teilhabe im Saal aus. Den Verantwortlichen der Verwaltung ist die vorhandene Situation der Umstände rund um die Barrierefreiheit des "Rathauses" selbstverständlich bewusst. Aus diesem Grund wurde bereits der meistfrequentierte Bereich der Verwaltung, das Bürgerbüro, ebenerdig ausgelagert und die Bestandssituation konnte dadurch in Bezug auf die Barrierefreiheit deutlich verbessert werden. Hinsichtlich der stattfindenden Sitzungen im Sitzungssaal des Rathauses sind der Verwaltung bezüglich der fehlenden Barrierefreiheit in der jüngsten Zeit keine negativen Rückmeldungen zugegangen. Finanzielle Auswirkungen: Bei der Anschaffung eines Plattform-Treppenliftes entstehen Kosten in Höhe der Anschaffungskosten sowie Folgekosten für Wartung, TÜV-Prüfungen und Instandhaltung, ebenso Kosten für die Barrierefreiheit der Eingangstüre. Im Haushalt der Verbandsgemeinde sind hierfür keine Haushaltsmittel vorhanden. Verwaltungsseitig werden zurzeit die Kosten für die Maßnahme ermittelt und in der Sitzung vorgestellt. Gesehen: Unterschrift Fachbereich 4 Beschlussvorschlag: Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss der Verbandsgemeinde Bad Breisig nimmt den Antrag der CDU Fraktion sowie die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Die Angelegenheit wird zur Beratung gestellt. Unterschriften: Sachbearbeiter: Büroleitung: Fachbereichsleiter: Bürgermeister: Kopie an Ortsgemeinde mit Anlagen ohne Anlagen per e-Mail versenden übersandt ________________ (Datum) Kopie an alle Ratsmitglieder Beschlussvorschlag angenommen abgesetzt Beschlussvorschlag diktiert vertagt Raum für Notizen Abstimmungsergebnis Sonderinteresse: einstimmig Vorsitz: ______________________________________ Ja –Stimmen _____ Ratsmitglieder: Nein Stimmen _____ ______________________ _____________________ Enthaltungen _____ ______________________ _____________________ ______________________ _____________________ ______________________ _____________________

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