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Antrag der CDU-Fraktion auf Einbau eines Plattform-Treppenliftes im Rathaus zur Verbesserung der Barrierefreiheit
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Verbandsgemeinde Bad Breisig |
| Datum | 2026-09-03 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Die CDU-Fraktion beantragt den Einbau eines Plattform-Treppenlifts im Rathaus Bad Breisig zur Verbesserung der Barrierefreiheit beim Zugang zum Sitzungssaal. Die Verwaltung lehnt die isolierte Maßnahme ab und argumentiert, dass echte Barrierefreiheit eine geschlossene Mobilitätskette erfordert – einschließlich barrierefreier Eingänge, Sanitäranlagen und ausreichend Platz im Sitzungssaal selbst. Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss beschloss, den Antrag und die Verwaltungsausführungen zur Kenntnis zu nehmen und die Angelegenheit zur Beratung zu stellen.
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Dokument
Extrahierter Text
Verbandsgemeindeverwaltung
Bad Breisig
Beschlussvorlage Nummer 0364/2026
Fachbereich 2 - Bauen, Wohnen & Infrastruktur Datum 12.08.2026
Will, Guido Wiedervorlage
AKTZ.
Bezug-Nr:
Beratungsfolge Termin Status Abstimmungs-
ergebnis
Haupt-, Finanz- und 03.09.2026 öffentlich
Wirtschaftsausschuss vorberatend
Verbandsgemeinde Bad
Breisig
TOP:
Antrag der CDU-Fraktion auf Einbau eines Plattform-Treppenliftes im Rathaus zur
Verbesserung der Barrierefreiheit
Sachdarstellung:
Die CDU-Fraktion im Verbandsgemeinderat Bad Breisig stellt den Antrag auf Einbau
eines Plattform-Treppenliftes im Rathaus Bad Breisig (Treppenzugang zum
Sitzungssaal) zur Verbesserung der Barrierefreiheit. Der Antrag ist als Anlage
beigefügt.
Ein Plattformtreppenlift ist ein spezieller Treppenlift mit einer flachen, befahrbaren
Plattform, der Rollstuhlfahrerinnen und -fahrer samt Rollstuhl oder Gehhilfe über eine
Treppe nach oben oder unten befördert.
Im Gegensatz zum klassischen Sitzlift besteht die Möglichkeit, mit einem Rollstuhl direkt
auf eine ebene Plattform zu rollen. Dieser Lift verfügt über eine Auffahrrampe,
Sicherheitsbügel und Bedienelemente (sowie oft eine Fernbedienung). Bei
Nichtgebrauch lässt sich die Plattform meist platzsparend hochklappen. Viele Modelle
können durch einen optionalen Klappsitz auch von Personen mit Rollatoren oder
Gehbehinderten genutzt werden.
Stellungnahme der Verwaltung:
Der Einbau eines Treppenlifts stellt lediglich eine isolierte Teillösung dar.
Barrierefreiheit ist jedoch gesetzlich und fachlich als geschlossene Mobilitätskette
definiert.
Der Einbau eines Liftes führt nicht zwangsläufig zur barrierefreien Anbindung des
Sitzungssaales. Im selben Stockwerk fehlt eine normgerechte, barrierefreie
Sanitäreinrichtung. Die dortigen Toiletten sind nur über Stufen erreichbar und sind
insgesamt nicht barrierefrei.
Zudem wäre auch die Eingangsproblematik nicht gelöst (Beleuchtung, taktile Elemente,
Schließverzögerung, Änderung Drückergarnitur (Türöffner) und es besteht bei einer
vollständigen Bestuhlung des Sitzungssaales kein Bewegungsraum für Menschen mit
Rollatoren oder Rollstühlen, ohne dass die Stühle und Tische verrückt werden müssten.
Nach den Vorschriften des Landesinklusionsgesetz Rheinland-Pfalz und der
Landesbauordnung Rheinland-Pfalz ist eine geschlossene Mobilitätskette
vorgeschrieben. Diese betrifft verschiedene Teilbereiche: Anreise
(Behindertenparkplatz, Bushaltestelle), Eingang (barrierefreier Eingang ins Gebäude),
Vertikaler Transport (Aufzug oder Treppenlift zum Sitzungssaal), Zielort (Sitzungssaal
selbst) und Grundbedürfnisse (erreichbares, barrierefreies WC).
Der Treppenlift löst damit alleine das Problem nicht und zwingt Betroffene in eine
unselbstständige Situation.
Die Installation eines Treppenlifts ist mit hohen Anschaffungskosten verbunden. Hinzu
kommen fortlaufende Betriebskosten für Wartung, TÜV-Prüfungen und Instandhaltung.
Des Weiteren fallen Kosten an, um den Eingangsbereich barrierefrei herzustellen. Die
beengte Situation im Sitzungssaal kann nicht gelöst werden. Um die Sanitäranlagen
barrierefrei herzustellen, müssten zusätzlich hohe Summen durch eine aufwändige
Umbaumaßnahme aufgewendet werden.
Eine Online-Übertragung von Sitzungen ist keine gangbare Alternative. Nach § 35 Abs.
1 GemO RLP gilt der Grundsatz der Saalöffentlichkeit – Bürgern muss der physische
Zugang zum Raum gewährt werden. Ein Verweis auf einen Livestream löst das
Problem nicht, sondern schließt Menschen mit Behinderung bewusst von der direkten
Teilhabe im Saal aus.
Den Verantwortlichen der Verwaltung ist die vorhandene Situation der Umstände rund
um die Barrierefreiheit des "Rathauses" selbstverständlich bewusst. Aus diesem Grund
wurde bereits der meistfrequentierte Bereich der Verwaltung, das Bürgerbüro,
ebenerdig ausgelagert und die Bestandssituation konnte dadurch in Bezug auf die
Barrierefreiheit deutlich verbessert werden. Hinsichtlich der stattfindenden Sitzungen im
Sitzungssaal des Rathauses sind der Verwaltung bezüglich der fehlenden
Barrierefreiheit in der jüngsten Zeit keine negativen Rückmeldungen zugegangen.
Finanzielle Auswirkungen:
Bei der Anschaffung eines Plattform-Treppenliftes entstehen Kosten in Höhe der
Anschaffungskosten sowie Folgekosten für Wartung, TÜV-Prüfungen und
Instandhaltung, ebenso Kosten für die Barrierefreiheit der Eingangstüre. Im Haushalt
der Verbandsgemeinde sind hierfür keine Haushaltsmittel vorhanden. Verwaltungsseitig
werden zurzeit die Kosten für die Maßnahme ermittelt und in der Sitzung vorgestellt.
Gesehen: Unterschrift
Fachbereich 4
Beschlussvorschlag:
Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss der Verbandsgemeinde Bad Breisig
nimmt den Antrag der CDU Fraktion sowie die Ausführungen der Verwaltung zur
Kenntnis. Die Angelegenheit wird zur Beratung gestellt.
Unterschriften:
Sachbearbeiter: Büroleitung:
Fachbereichsleiter: Bürgermeister:
Kopie an Ortsgemeinde mit Anlagen ohne Anlagen
per e-Mail versenden übersandt ________________
(Datum)
Kopie an alle Ratsmitglieder
Beschlussvorschlag angenommen abgesetzt
Beschlussvorschlag diktiert vertagt
Raum für Notizen
Abstimmungsergebnis Sonderinteresse:
einstimmig Vorsitz: ______________________________________
Ja –Stimmen _____ Ratsmitglieder:
Nein Stimmen _____ ______________________ _____________________
Enthaltungen _____ ______________________ _____________________
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Text aus PDF extrahiert