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Antrag der CDU Fraktion zur Repriorisierung von Bauprojekten
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Südlohn |
| Datum | 2026-09-03 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Die CDU-Fraktion beantragt eine Repriorisierung von Bauprojekten zur Einsparung von Haushaltsmitteln. Die Verwaltung begrüßt die Anregungen und arbeitet diese in das aktuell in Aufstellung befindliche Finanzkonzept ein. Sie aktualisiert die Prioritätenliste und konkretisiert Einsparungsmöglichkeiten nach Auswertung aktueller Zahlen. Die Vorlage behandelt den Status verschiedener Bauprojekte (Kunstrasenplatz, von-Galen-Schule, Sporthalle HCA, Feuerwehr) sowie Personaloptimierungen und plant eine fortgeschriebene Prioritätenliste für die nächste Sitzung vor.
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Dokument
Extrahierter Text
GEMEINDE SÜDLOHN Vorlagen-Nr.: 2026/0105
Der Bürgermeister
FB 20 Az.: 925.00 19.08.2026
Sitzungsvorlage
für die Sitzung am: Status:
Haupt- und Finanzausschuss 03.09.2026 öffentlich
Antrag der CDU Fraktion zur Repriorisierung von Bauprojekten
Sachverhalt:
Es wird auf den in der Anlage beigefügten Antrag der CDU-Fraktion verwiesen. Die darin genannten
Anregungen zur Einsparung von Haushaltsmitteln werden ausdrücklich begrüßt. Sie decken sich
teilweise mit der zurzeit in Aufstellung befindlichen Fortschreibung des Finanzkonzeptes, so dass zu
einigen Punkten schon eine umfangreiche Stellungnahme der Verwaltung erfolgen kann.
Für dieses Finanzkonzept wurden die vorhandenen Daten der vergangenen Jahre festgestellt bzw. für
2026 hochgerechnet. In einem nächsten Schritt soll dann die Entwicklung der Ein- und Auszahlungen
dargestellt werden. Der derzeitige Stand des Finanzkonzeptes ist in der Anlage beigefügt. Es enthält
zahlreiche grundsätzliche Einsparungsmöglichkeiten, die nach Auswertung der aktuellen Zahlen
konkretisiert werden müssen. Anregungen und Ergänzungen hierzu sind ausdrücklich erwünscht.
Parallel erfolgt die Aktualisierung der Prioritätenliste - im Vorfeld der Aufstellung des Haushaltsplanes.
Danach kann das Finanzkonzept um den Kreditbedarf und Schuldendienst ergänzt werden.
1. Aktualisierung der Prioritätenliste: sh. Finanzkonzept
Eine Strukturierung mit Kostenstand, Fördermitteln, Zeitplan und Notwendigkeit ist geplant. Die
Darstellung der bisherigen Beschlüsse ist sehr aufwändig und würde den Rahmen dieser Liste
sprengen. Rechtliche Bindungen werden in der Regel bei den Sitzungsvorlagen zu den Beschlüssen
dargestellt.
2. Projekt Kunstrasenplatz
Es wird auf die Beschlüsse vom 10.12.2025 (Sitzungsvorlagen-Nr. 2025/165 und 2025/161), sowie
vom 24.06.2026 (Sitzungsvorlagen-Nr. 2026/0068) verwiesen. Danach sollte in einem zweiten Schritt
der Antrag für die Förderung des Projektes „Umwandlung eines Rasenplatzes in einen
Kunstrasenplatz…“ eingereicht werden. Dementsprechend wurde auch der Sperrvermerk für die
Bereitstellung des kommunalen Eigenanteils aufgehoben. Es wurde bestätigt, dass die
Haushaltsmittel von insgesamt 800 TEUR in den Jahren 2026 und 2027 eingestellt sind.
Entsprechend der getroffenen Beschlüsse wurden die Planungen vorangetrieben. Insbesondere
wurde das erforderliche Bodengutachten, sowie das Planungsbüro zur Durchführung der
Leistungsphasen 2 und 3 beauftragt. Dadurch sind 15.200 € der Haushaltsmittel gebunden. Weitere
2.400 € werden für das Bodengutachten benötigt.
Es bestand die Möglichkeit, auf das Antragsgespräch mit dem Fördermittelgeber zu verzichten, um
bürokratischen Aufwand zu sparen. Damit verkürzt sich die Antragfrist auf den 31.08.2026. Eine
Fristverlängerung bis zum 31.10.2026 wurde gewährt. Wann mit einem Bewilligungsbescheid
gerechnet werden kann, ist derzeit unklar. Von einer Förderung wird weiterhin ausgegangen.
Seite 2 der Vorlage Nr. 2026/0105
3. Außenanlagen der von-Galen-Schule
In der gemeinsamen Sitzung des Ausschusses für Bau, Planung und Gemeindeentwicklung und des
Ausschusses für Soziales am 27.05.2026 wurde ein erster Entwurf für die Außenanlagen des Neubaus
der von Galen Grundschule vorgestellt (siehe VL-Nr. 2026/0063). Diese Planung beinhaltete auch die
Fläche des Altbaus als 2. Bauabschnitt mit zusätzlichen Kosten in Höhe von 200.000 €, die in der
Kostenberechnung nicht enthalten sind. Die Fraktionen waren sich einig, die Planung so anzupassen,
dass die gesamten Außenanlagen mit dem eingeplanten Budget gem. Kostenberechnung in Höhe
von 695.850,10 €, wenn auch mit Abstrichen, hergestellt werden sollen.
Folgender Beschluss wurde einstimmig gefasst:
Die Ausschüsse für Soziales und für Bau, Planung und Gemeindeentwicklung beschließen, die
kompletten Außenanlagen der von Galen Grundschule im Rahmen der der bereits eingestellten
Haushaltsmittel umzusetzen. Die Verwaltung wird beauftragt, die Planungen in enger
Zusammenarbeit mit der Schule und dem Arbeitskreis zu überarbeiten und für eine erneute
Vorstellung in den vorgenannten Ausschüssen vorzubereiten.
Die neue abgespeckte Planung (siehe Anlage) wurde mit der Schule abgestimmt und wird vorab dem
Arbeitskreis Schule am 1. September 2026 vorgestellt und beraten.
Die Planung sieht keine Mehrkosten gegenüber der Kostenberechnung vor.
4. Übergeordneter Spielplatz Oeding
Der Vorentwurf wurde in der Sitzung des Ausschusses für Bau, Planung und Gemeindeentwicklung
am 06.10.2021 vorgestellt. Seitdem ist kein neuer Sachstand eingetreten.
Das Projekt sollte zunächst nicht weiter verfolgt werden. Nach der Umsetzung des Neubaus der Von-
Galen-Schule inkl. der Außenanlagen sollte aus Sicht der Verwaltung geprüft werden, ob und wieweit
diese außerhalb der Schulzeiten auch der Allgemeinheit zugänglich gemacht werden können um
Synergieeffekte zu nutzen.
5. HCA
Entsprechend der Beschlusslage wurde zunächst der Mietvertrag angepasst. Aufgrund der
Urlaubszeit konnte ein gemeinsamer Termin mit den Vertretern des Kreises Borken noch nicht
vereinbart werden. Dieser ist für den Zeitraum ab 21. September vorgesehen.
6. Sporthalle Südlohn an der HCA
Der aktuelle Zustand ist den beigefügten Unterlagen zu entnehmen (Bauwerksprüfung,
Standsicherheitskontrolle TÜV Rheinland v. 20.10.2025).
Ein Ortstermin mit allen Beteiligten fand Ende Mai 2025 statt. Der SC Südlohn hat im Juli 2026 erste
Überlegungen und eine grobe Kostenschätzung für die Sanierung und Weiterentwicklung der HCA-
Halle erarbeitet. Erste Firmen wurden bereits einbezogen und einzelne Angebote liegen vor. Die
Überlegungen befinden sich jedoch noch in einer frühen Planungs- und Prüfungsphase. Die
Verwaltung ist mit dem Verein und dem GemeindeSportVerband im Gespräch. Sobald alle
notwendigen Daten vorliegen, soll der Sachverhalt in der Sportentwicklungsgruppe vorgestellt
werden. Ziel ist es, die Sportentwicklungsgruppe im September 2026 einzuberufen.
7. Gehweg An’t kruse Bömken
Wie in der Sitzungsvorlage 2026/0038 dargelegt (Ratssitzung 29.04.206), wird mit Gesamtkosten
von ca. 11,5 TEUR gerechnet. Weitere Fragen hierzu können im nichtöffentlichen Teil beantwortet
werden.
Seite 3 der Vorlage Nr. 2026/0105
8. Ankauf von Tauschflächen
Aktuelle Verhandlungen finden nicht statt. Wie bereits erläutert ist eine Bevorratung im Hinblick auf
die fehlende Veräußerungsbereitschaft der Eigentümer der entsprechenden Flächen nicht sinnvoll.
Weitere Fragen können im nichtöffentlichen Teil beantwortet werden.
9. Teilneubau der Feuerwehr Südlohn
Im Rahmen eines Termins mit dem Architekten im Rathaus am 09.07.2026 wurde mit allen
Beteiligten (Gemeindeverwaltung, Feuerwehr + Architekt) vereinbart, der Feuerwehr die
Planunterlagen bzw. Zeichnungen und Ideen zu den beiden besprochenen Varianten zur Durchsicht
und Prüfung zur Verfügung zu stellen. Die entsprechenden Planunterlagen liegen der Feuerwehr
inzwischen vor und werden derzeit gesichtet.
Kurzfristig soll hierzu eine erneute interne Abstimmung mit der Feuerwehr erfolgen, um die beiden
Varianten und die daraus resultierenden Anforderungen gemeinsam zu bewerten. Anschließend wird
der Kontakt zum Architekten aufgenommen, um einen konkreten Sonder-Sitzungstermin für Ende
September 2026 abzustimmen. Hier sollen die beiden Planungsvarianten sowie mögliche zeitlichen
Abläufe und die zu erwartenden Kosten bzw. Kostenschätzungen vorgestellt und erörtert werden.
10. Veräußerung gemeindlicher Liegenschaften
Die Möglichkeiten werden laufend überprüft. Zuletzt wurde das Objekt Burloer Straße 19 veräußert.
Für Buchenallee 27 und Hinterm Busch 7 sind noch Vertragstermine zu vereinbaren. Das aktuelle
Gesamteinnahmepotential aus der Veräußerung von Immobilien wird auf ca. 1,35 Mio. EUR
geschätzt. Es wird auf das Finanzkonzept verwiesen. Detaillierte Auskünfte zu evtl. möglichen
Veräußerungen können im nichtöffentlichen Teil gegeben werden.
Die Gemeinde verfügt über folgende Objekte:
Lage Bedarf
Nicht erforderlich Evtl. zu veräußern Dringend erforderlich
Uferweg 4 X X
Lindenstraße 21 x
Im Esch 54 b X
Im Esch 54 a X
Im Esch 11 X
Vitusring 31 X
Burgring 29 X
Holzstraße 9 X
Kettelerplatz 1 X
Auf dem Rott 11 X
Schillerstraße 22 X
Friedhofstraße 3 a X
Woorteweg X
Das Sozialamt unterstützt fortlaufend Personen bei der Suche nach geeignetem Wohnraum auf dem
freien Wohnungsmarkt und versucht, entsprechende Vermittlungsmöglichkeiten auszuschöpfen.
Darüber hinaus wird die Belegung der gemeindlichen Unterkünfte kontinuierlich überprüft und
hinsichtlich möglicher Veränderungen bewertet. Dabei werden insbesondere freiwerdende
Kapazitäten, bestehende Unterbringungssituationen sowie mögliche Umzüge in den freien
Wohnungsmarkt berücksichtigt. Ziel ist es, die vorhandenen Unterbringungsmöglichkeiten
bedarfsgerecht und möglichst effizient zu nutzen und gleichzeitig die Integration der
untergebrachten Personen in regulären Wohnraum fortlaufend zu fördern.
Seite 4 der Vorlage Nr. 2026/0105
11. Prüfung weiterer veräußerbarer Flächen
Eine Veräußerung von Flächen im Bereich Burloer Straße Ost ist nicht vorgesehen. Hier wird nach
wie vor Potential zur Entwicklung von Wohnbauflächen gesehen. Das Gleiche gilt für die Flächen im
Bereich Doornte/Elpidiusstraße.
Ferner muss geprüft werden, inwieweit die Wirtschaftswege, die im Wirtschaftswegekonzept als
„Unterhaltung künftig durch Eigentümer“ bezeichnet wurden, in Privateigentum übergehen können.
Die Bestandsaufnahme gestaltet sich schwierig, da die potentiellen Wege durch unterschiedlichste
Verfahren (Flurbereinigung, „unvordenkliche Zeit“ o.ä.) entstanden sind und daher entsprechend zu
kategorisieren sind. Weitere Ausführungen können dem Finanzkonzept (S. 11) entnommen werden.
Nicht mehr benötigte Straßenflächen werden in der Regel zum aktuellen Verkaufspreis (150 €/m²)
veräußert. Die Werte hier liegen regelmäßig unter 5.000 €, so dass eine Bestandserhebung von
möglichen Flächen zu aufwändig wäre.
12. Optimierung des Stellenplanes
Der im Antrag formulierte Prüfauftrag wurde im Rahmen der Aufstellung des Stellenplans
berücksichtigt. Dabei ist insbesondere zu prüfen, ob durch eine Reduzierung bzw. Optimierung des
Personalbestandes dauerhaft Einsparungen erzielt werden können, ohne die Leistungsfähigkeit der
Verwaltung und die ordnungsgemäße Erfüllung der kommunalen Aufgaben zu beeinträchtigen.
Hierzu heißt es bereits im Finanzkonzept (S. 5):
„Auch die Entwicklung der Personalaufwendungen durch Tariferhöhungen sind nicht zu beeinflussen.
Ob eine Reduzierung sinnvoll ist, ist fraglich. Eine Aufgabenerledigung durch Dritte verlagert die
Personalaufwendungen in die Dienstleistungsaufwendungen. Hierin wird aufgrund des höheren
Lohngefüges in der freien Wirtschaft keine Einsparmöglichkeit gesehen.“
Ferner wird auf Seite 8 des Finanzkonzeptes ausgeführt:
„Personal- und Versorgungsauszahlungen sind in der Entwicklung von der Gemeinde nur durch die
Anzahl der Mitarbeiter zu beeinflussen. Zur Minimierung von Personalaufwand sollte darauf geachtet
werden, dass durch zusätzliche Maßnahmen keine zusätzlichen Aufgaben für das bestehende
Personal verursacht werden. Hier wurde bereits im letzten GPA-Bericht festgestellt, dass die
Personaldecke der Gemeinde sehr knapp bemessen ist. Dies ist in den vergangenen Jahren immer
wieder deutlich geworden. Auch die Versorgungsauszahlungen, für die keine Gegenfinanzierung
vorhanden ist, sollten genauer untersucht werden.“
Die Verwaltung teilt grundsätzlich die Einschätzung, dass der Personalbestand regelmäßig auf
Optimierungsmöglichkeiten und einen effizienten Einsatz der vorhandenen Ressourcen überprüft
werden muss. Dabei ist jedoch zwischen einem Einsparpotenzial durch einen Abbau von Stellen und
einem tatsächlich bestehenden bzw. absehbaren zusätzlichen Personalbedarf zu unterscheiden.
Eine pauschale Reduzierung des Stellenbestandes würde angesichts der bereits durch GPA-
Referenzwerte nachgewiesenen, sehr knapp bemessenen Personaldecke die Gefahr bergen, dass
pflichtige Aufgaben nicht mehr oder nicht mehr in der erforderlichen Qualität und innerhalb der
notwendigen Fristen wahrgenommen werden können, sodass die Handlungsfähigkeit der Verwaltung
gefährdet würde. Zudem können freiwerdende personelle Kapazitäten nicht ohne Weiteres
vorausgesetzt werden, da die Aufgaben der Verwaltung in den vergangenen Jahren sowohl
hinsichtlich des Umfangs als auch der rechtlichen und organisatorischen Anforderungen
zugenommen haben.
Vor diesem Hintergrund sieht die Verwaltung derzeit keine sachgerechten Möglichkeiten für einen
pauschalen Stellenabbau. Vielmehr ist bei der Stellenplanung darauf zu achten, die vorhandenen
Stellen möglichst bedarfsgerecht einzusetzen und zusätzliche Stellen nur dort vorzusehen, wo ein
konkreter und nachvollziehbarer Aufgabenbedarf besteht.
Seite 5 der Vorlage Nr. 2026/0105
Im Vorgriff auf die Vorlage zum Stellenplan im Rahmen der Haushaltsberatungen kann daher bereits
mitgeteilt werden, dass sich sogar der Bedarf ergibt eine zusätzliche Stelle vorzusehen. Dies ist:
- eine Demographie-/Entwicklungsstelle für die Übernahme von Auszubildenden
In den Haushaltsjahren, in denen ein*e Auszubildende im Ausbildungsberuf
Verwaltungsfachangestellte/r die Ausbildung bei der Gemeinde Südlohn abschließt, soll eine Stelle
für die perspektivische Übernahme vorgesehen werden.
Die Stelle wird im Fachbereich 10 eingerichtet, soll aber eine flexible Verwendung innerhalb der
gesamten Verwaltung ermöglichen. Dadurch kann nach Abschluss der Ausbildung auf den jeweiligen
tatsächlichen Personalbedarf in den einzelnen Fachbereichen reagiert werden und zeitgleich den
Berufsanfänger*innen eine Perspektive geboten werden.
Vorgesehen ist zunächst eine Beschäftigung in Entgeltgruppe 6, Erfahrungsstufe 1, befristet für sechs
Monate. Die Stelle dient damit insbesondere dazu, nach erfolgreichem Ausbildungsabschluss eine
bedarfsgerechte Anschlussbeschäftigung zu ermöglichen, ohne bereits im Vorfeld eine dauerhafte
Zuordnung zu einem bestimmten Fachbereich vornehmen zu müssen. Auch können sich die
Auszubildenden mit kompletter Energie ihrer Prüfungsvorbereitung widmen und sind nicht
gezwungen noch während der Ausbildung bei der Agentur für Arbeit vorstellig zu werden und/oder
eine neue Stelle zu suchen.
Die Einrichtung einer solchen Vorhaltestelle ist auch unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten sinnvoll.
Durch die eigene Ausbildung von Nachwuchskräften investiert die Gemeinde bereits in den Aufbau
von Fachwissen und Verwaltungskompetenz. Eine flexible Anschlussbeschäftigung ermöglicht es,
diese Qualifikation innerhalb der Verwaltung zu halten und gleichzeitig auf personelle
Veränderungen, Vakanzen oder kurzfristige Personalbedarfe reagieren zu können. Die Befristung auf
zunächst sechs Monate schafft dabei die Möglichkeit, den tatsächlichen Einsatz- und Personalbedarf
zu überprüfen, bevor über eine dauerhafte Beschäftigung entschieden wird.
Damit erhöht sich die Zahl der im Stellenplan vorgesehenen zusätzlichen Stellen insgesamt um eine
Stelle. Ein pauschaler Personalaufbau ist damit jedoch nicht verbunden.
Die vorgesehene Stelle steht daher nicht im Widerspruch zum Ziel einer wirtschaftlichen und
sparsamen Personalbewirtschaftung. Vielmehr sollen sie dazu beitragen, bestehende bzw. absehbare
Aufgaben dauerhaft sachgerecht zu bewältigen, Überlastungen des vorhandenen Personals zu
vermeiden und die Funktionsfähigkeit der Verwaltung sicherzustellen. Auch wird damit der Forderung
aus der Politik nachgekommen, über den eigenen Bedarf im Rahmen einer Vorbildfunktion
auszubilden.
Insgesamt bleibt es Ziel der Verwaltung, den Personalbestand regelmäßig auf Einsparmöglichkeiten,
organisatorische Optimierungen und einen wirtschaftlichen Personaleinsatz zu überprüfen. Dabei
sollen insbesondere natürliche Fluktuation, Aufgabenveränderungen, Digitalisierung und
organisatorische Anpassungen genutzt werden, um langfristig eine bedarfsgerechte Personalstruktur
sicherzustellen. Von einer pauschalen Reduzierung des Stellenplans wird dagegen abgesehen, da
hierfür angesichts der bereits festgestellten knappen Personaldecke derzeit keine belastbare
Grundlage besteht.
Finanzielle Auswirkungen:
./.
Auswirkungen Klimaschutz:
./.
Seite 6 der Vorlage Nr. 2026/0105
Beschlussempfehlung:
Das Finanzkonzept wird fortgeschrieben. Hierbei wird u.a. eine aktualisierte Prioritätenliste erarbeitet,
die dem HFA in der folgenden Sitzung vorgelegt wird.
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