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Antrag der GRÜNEN-Fraktion vom 19.08.2026; hier: Beratungsangebot der Kommunalen Beratungs- und Unterstützungsstelle
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Selters (Taunus) |
| Datum | 2026-09-23 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Die GRÜNEN-Fraktion beantragt, dass die Gemeinde Selters die Beratungsangebote der Kommunalen Beratungs- und Unterstützungsstelle des Hessischen Ministeriums nutzt, insbesondere zu Haushaltsberatung und interkommunaler Zusammenarbeit. Der Haushaltsausschuss soll die Umsetzung begleiten, Fraktionsvertreter an Gesprächen teilnehmen, und eine Interessenbekundung vom Bürgermeister eingereicht werden. Begründung sind knappe kommunale Finanzmittel, Investitionsrückstände und die Notwendigkeit unabhängiger fachkundiger Beratung zu Optimierungen und neuen Einnahmequellen.
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Dokument
Extrahierter Text
Bauamt 65618 Selters (Taunus), 21.08.2026
60
Antrag ANT/2000/0405
3. Sitzung der Gemeindevertretung 23.09.2026
TOP 22
Antrag der GRÜNEN-Fraktion vom 19.08.2026;
hier: Beratungsangebot der Kommunalen Beratungs- und Unterstützungsstelle
Antrag:
Die Gemeindevertretung beschließt, die Angebote der Kommunale Beratungs- und
Unterstützungsstelle – Partner der Kommunen- (Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit
und Heimatschutz) zu prüfen und zu nutzen. Speziell Angebote zur Haushaltsberatung und -
prüfung sollen schnellstmöglich genutzt werden. Beratungen zu Interkommunalen
Zusammenarbeit (IKZ) sollen ebenfalls genutzt werden.
Möglichkeiten, Details und Maßnahmen sollen durch den HFA begleitet und dort berichtet
werden. Eventuell notwendige Beschlüsse sollen durch den HFA vorbereitet und in der
Gemeindevertretung eingebracht werden. An Beratungsgesprächen sollen nach Möglichkeit außer
Mitgliedern von Verwaltung und Vorstand auch Vertreter der
Fraktionen teilnehmen.
Eine Interessenbekundung soll dem Beratungszentrum umgehend durch den Bürgermeister
zugestellt werden.
Begründung:
Die zunehmenden Aufgaben für Kommunen, sowie Investitionsrückstände im
Infrastrukturbereich, einhergehend mit zunehmend knapper werdenden finanziellen Mittel
verlangen nach fachkundiger Beratung, Optimierungsmaßnahmen und Priorisierungen. Die
notwendigen Anpassungen müssen fachlich fundiert, sachlich und unabhängig von kurzfristigen
politischen Ambitionen, zügig und zielorientiert vorgenommen werden.
Neue Einnahmeoptionen müssen erschlossen werden, und eventuell bisher unerkannte
Optimierungsmöglichkeiten gefunden und umgesetzt werden.
Mögliche Einsparpotentiale durch interkommunale Zusammenarbeit sollen erschlossen werden.
Berichtswesen, Controlling und Anwendung von Kennzahlen sollten verbessert werden, um
Vorstand und Verwaltung die Erkennung von Abweichungen und Tendenzen zu erleichtern, und
der Gemeindevertretung einen verständlicheren Überblick zu ermöglichen.
Notwendige Beratungsangebote werden von der Landesregierung zur Verfügung gestellt und
sollten genutzt werden.
Text aus PDF extrahiert