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Antrag der GRÜNEN-Fraktion vom 19.08.2026; hier: Beratungsangebot der Kommunalen Beratungs- und Unterstützungsstelle

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeSelters (Taunus)
Datum2026-09-23
DatenstufeNur Dokumente
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Zusammenfassung (KI, experimentell)

Die GRÜNEN-Fraktion beantragt, dass die Gemeinde Selters die Beratungsangebote der Kommunalen Beratungs- und Unterstützungsstelle des Hessischen Ministeriums nutzt, insbesondere zu Haushaltsberatung und interkommunaler Zusammenarbeit. Der Haushaltsausschuss soll die Umsetzung begleiten, Fraktionsvertreter an Gesprächen teilnehmen, und eine Interessenbekundung vom Bürgermeister eingereicht werden. Begründung sind knappe kommunale Finanzmittel, Investitionsrückstände und die Notwendigkeit unabhängiger fachkundiger Beratung zu Optimierungen und neuen Einnahmequellen.

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Bauamt 65618 Selters (Taunus), 21.08.2026 60 Antrag ANT/2000/0405 3. Sitzung der Gemeindevertretung 23.09.2026 TOP 22 Antrag der GRÜNEN-Fraktion vom 19.08.2026; hier: Beratungsangebot der Kommunalen Beratungs- und Unterstützungsstelle Antrag: Die Gemeindevertretung beschließt, die Angebote der Kommunale Beratungs- und Unterstützungsstelle – Partner der Kommunen- (Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz) zu prüfen und zu nutzen. Speziell Angebote zur Haushaltsberatung und - prüfung sollen schnellstmöglich genutzt werden. Beratungen zu Interkommunalen Zusammenarbeit (IKZ) sollen ebenfalls genutzt werden. Möglichkeiten, Details und Maßnahmen sollen durch den HFA begleitet und dort berichtet werden. Eventuell notwendige Beschlüsse sollen durch den HFA vorbereitet und in der Gemeindevertretung eingebracht werden. An Beratungsgesprächen sollen nach Möglichkeit außer Mitgliedern von Verwaltung und Vorstand auch Vertreter der Fraktionen teilnehmen. Eine Interessenbekundung soll dem Beratungszentrum umgehend durch den Bürgermeister zugestellt werden. Begründung: Die zunehmenden Aufgaben für Kommunen, sowie Investitionsrückstände im Infrastrukturbereich, einhergehend mit zunehmend knapper werdenden finanziellen Mittel verlangen nach fachkundiger Beratung, Optimierungsmaßnahmen und Priorisierungen. Die notwendigen Anpassungen müssen fachlich fundiert, sachlich und unabhängig von kurzfristigen politischen Ambitionen, zügig und zielorientiert vorgenommen werden. Neue Einnahmeoptionen müssen erschlossen werden, und eventuell bisher unerkannte Optimierungsmöglichkeiten gefunden und umgesetzt werden. Mögliche Einsparpotentiale durch interkommunale Zusammenarbeit sollen erschlossen werden. Berichtswesen, Controlling und Anwendung von Kennzahlen sollten verbessert werden, um Vorstand und Verwaltung die Erkennung von Abweichungen und Tendenzen zu erleichtern, und der Gemeindevertretung einen verständlicheren Überblick zu ermöglichen. Notwendige Beratungsangebote werden von der Landesregierung zur Verfügung gestellt und sollten genutzt werden.

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