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Antrag der GRÜNEN-Fraktion vom 19.08.2026; hier: Anpassung Geschäftsordnung/Hauptsatzung

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeSelters (Taunus)
Datum2026-09-23
DatenstufeNur Dokumente
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Zusammenfassung (KI, experimentell)

Die GRÜNEN-Fraktion beantragt, dass die Gemeindevertretung die Geschäftsordnungen und Hauptsatzung auf Anpassungsbedarf prüft. Der Haupt- und Finanzausschuss soll mögliche Änderungsvorschläge erarbeiten und der Gemeindevertretung zur Beratung vorlegen. Begründung sind erkannte Lücken bei Berichtspflichten, Fragerechten und Antwortfristen sowie mögliche Anpassungen durch „Bauturbo"-Umsetzungspflichten. Ein Beschluss ist nicht dokumentiert.

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Dokument

Extrahierter Text

Hauptamt 65618 Selters (Taunus), 21.08.2026 10/mu Antrag ANT/2000/0404 3. Sitzung der Gemeindevertretung 23.09.2026 TOP21 Antrag der GRÜNEN-Fraktion vom 19.08.2026; hier: Anpassung Geschäftsordnung/Hauptsatzung Antrag: Die Gemeindevertretung beschließt, die Geschäftsordnungen und die Hauptsatzung bezüglich Änderungsbedarf zu prüfen und ggf. anzupassen. Der HFA ermittelt einen möglichen Handlungsbedarf und bringt ggf. Änderungsvorschläge ein, die der Gemeindevertretung zur Beratung und Abstimmung vorgestellt werden. Begründung: Obwohl die letzte Anpassung erst kürzlich erfolgte, wurde zwischenzeitlich weiteres Anpassungspotential erkennbar. In politisch und finanziell anspruchsvollen Zeiten wird deutlich, dass bestimmte Sachverhalte sowie finanzielle- /und sachliche Besonderheiten und Abweichungen zeitnah oder zyklisch berichtet werden sollten. Eine Anpassung und Konkretisierung der „Berichtspflichten" könnte hilfreich sein. Auch bei Anfragen gibt es einen offenen Aspekt, der durch Festlegung von Rahmenbedingungen geregelt werden könnte. „Fragerecht" und „Antwortpflichten" sind gesetzlich geregelt, es gibt aber keine Vorgaben zu Reaktions- und Antwortzeiten sowie Folgen, wenn die genannten Rechte und Pflichten nicht geachtet werden. Dies scheint eine Lücke zu sein, die nur durch Reglungen in einer Geschäftsordnung zu verbessern ist. Weitere Aspekte, die sich aus den Umsetzungspflichten zum „Bauturbo" ergeben, könnten ebenfalls Anpassungen bei Zuständigkeitsabgrenzungen und Übertragung von Aufgaben notwendig machen. Weiterer Anpassungsbedarf ist denkbar.

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