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Antrag der CDU-Fraktion vom 19.08.2026; hier: Innenentwicklung stärken - Ortskerne nachverdichten und zusätzliche Flächenversiegelung vermeiden
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Selters (Taunus) |
| Datum | 2026-09-23 geplant |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Die CDU-Fraktion beantragt, künftige Wohnbauentwicklung vorrangig durch Nachverdichtung und Innenentwicklung zu fördern. Die Verwaltung soll ein Potentialkataster von Baulücken, leerstehenden Gebäuden und anderen innerstädtischen Entwicklungsflächen erstellen und Eigentümer aktiv beraten. Neue Außenbereichsbaugebiete sollen nur bei nachgewiesenem Bedarf erfolgen, der nicht durch Innenentwicklung gedeckt werden kann. Ein Beschluss ist nicht dokumentiert.
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Dokument
Extrahierter Text
Bauamt 65618 Selters (Taunus), 21.08.2026
60
Antrag ANT/2000/0403
3. Sitzung der Gemeindevertretung 23.09.2026
TOP 17
Antrag der CDU-Fraktion vom 19.08.2026;
hier: Innenentwicklung stärken - Ortskerne nachverdichten und zusätzliche
Flächenversiegelung vermeiden
Antrag:
Die künftige Wohnbauentwicklung soll vorrangig durch Nachverdichtung und Innenentwicklung
innerhalb der bestehenden Ortslagen erfolgen.
Vor der Ausweisung neuer Baugebiete im Außenbereich sind die vorhandenen
Innenentwicklungspotenziale systematisch zu erfassen und auszuschöpfen. Hierzu zählen
insbesondere:
• unbebaute Baulücken,
• geringfügig oder nicht genutzte Grundstücke,
• übergroße Grundstücke und geeignete Gartenflächen,
• Flächen, die durch Grundstücksteilung bebaut werden können,
• leerstehende oder mindergenutzte Gebäude,
• geeignete Flächen für eine rückwärtige Bebauung,
• Umnutzungs- und Aufstockungspotenziale bestehender Gebäude.
Die Verwaltung wird beauftragt, ein entsprechendes Potentialkataster zu erstellen
beziehungsweise ein ggf. bestehendes Kataster zu aktualisieren. Dabei sind die rechtliche
Bebaubarkeit, die Erschließung, Eigentumsverhältnisse und mögliche städtebauliche Konflikte zu
berücksichtigen.
Die Verwaltung soll Eigentümer geeigneter Grundstücke aktiv und unverbindlich über
Bebauungs-, Teilungs- und Nutzungsmöglichkeiten informieren. Hierzu ist ein Beratungsangebot
zur Aktivierung von Baulücken und anderen Innenentwicklungspotenzialen zu entwickeln.
Soweit erforderlich, sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine verträgliche
Nachverdichtung geschaffen werden. In Betracht kommen insbesondere Bebauungspläne,
Satzungen nach dem Baugesetzbuch sowie städtebauliche Konzepte für einzelne Ortskerne.
Bei der Nachverdichtung sind die jeweiligen örtlichen Gegebenheiten zu berücksichtigen.
Insbesondere sind ein angemessener Maßstab der Bebauung, das Ortsbild, die Wohnqualität,
nachbarschaftliche Belange, der Hochwasser- und Starkregenschutz, ausreichend Grünflächen, der
Baumbestand, die Verkehrssituation und die Leistungsfähigkeit der Infrastruktur zu beachten.
Neue Baugebiete am Ortsrand sollen nur dann weiterverfolgt werden, wenn ein konkreter
Wohnraumbedarf nachgewiesen ist und dieser trotz ernsthafter Aktivierung der vorhandenen
Innenentwicklungspotenziale nicht innerhalb der bestehenden Ortslagen gedeckt werden kann.
Begründung:
Die Bereitstellung von Wohnraum ist eine zentrale kommunalpolitische Aufgabe. Dabei muss
jedoch nicht jeder zusätzliche Bedarf automatisch zur Ausweisung neuer Baugebiete am Ortsrand
führen, was in den vergangenen Jahren immer wieder Thema in Selters war, jedoch keine
Fortschritte erzielt wurden. ln vielen Ortslagen bestehen bislang ungenutzte Möglichkeiten, neuen
Wohnraum innerhalb der vorhandenen Siedlungsstruktur zu schaffen.
Baulücken, übergroße Grundstücke, geeignete Gartenflächen, leerstehende Gebäude und
rückwärtig bebaubare Grundstücke können einen wichtigen Beitrag leisten. Eine behutsame
Nachverdichtung stärkt die Ortskerne, nutzt vorhandene Straßen, Leitungen und soziale
Einrichtungen effizienter und vermeidet zusätzliche Flächenversiegelung außerhalb der
bestehenden Ortslagen.
Neue Baugebiete verursachen regelmäßig erhebliche Aufwendungen für Straßen, Kanalisation,
Versorgungseinrichtungen und deren dauerhafte Unterhaltung. Die Innenentwicklung kann
dagegen vorhandene Infrastruktur besser auslasten und langfristig zur Entlastung des kommunalen
Haushalts beitragen.
Zugleich muss Nachverdichtung mit Augenmaß erfolgen. Nicht jede Gartenfläche ist automatisch
für eine Bebauung geeignet. Grünstrukturen, Versickerungsflächen und gewachsene Ortsbilder
erfüllen wichtige ökologische und soziale Funktionen. Deshalb sollen mögliche Bauflächen stets
im Einzelfall fachlich geprüft und städtebaulich verträglich entwickelt werden.
Text aus PDF extrahiert