Startseite › Selters (Taunus) › Antrag

Antrag der CDU-Fraktion vom 19.08.2026; hier: Innenentwicklung stärken - Ortskerne nachverdichten und zusätzliche Flächenversiegelung vermeiden

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeSelters (Taunus)
Datum2026-09-23 geplant
DatenstufeNur Dokumente
QuelleQuelldokument herunterladen →

Zusammenfassung (KI, experimentell)

Die CDU-Fraktion beantragt, künftige Wohnbauentwicklung vorrangig durch Nachverdichtung und Innenentwicklung zu fördern. Die Verwaltung soll ein Potentialkataster von Baulücken, leerstehenden Gebäuden und anderen innerstädtischen Entwicklungsflächen erstellen und Eigentümer aktiv beraten. Neue Außenbereichsbaugebiete sollen nur bei nachgewiesenem Bedarf erfolgen, der nicht durch Innenentwicklung gedeckt werden kann. Ein Beschluss ist nicht dokumentiert.

Automatisch aus dem Quelldokument zusammengefasst. Wichtige Details bitte immer im Originaldokument unten prüfen.

Dokument

Extrahierter Text

Bauamt 65618 Selters (Taunus), 21.08.2026 60 Antrag ANT/2000/0403 3. Sitzung der Gemeindevertretung 23.09.2026 TOP 17 Antrag der CDU-Fraktion vom 19.08.2026; hier: Innenentwicklung stärken - Ortskerne nachverdichten und zusätzliche Flächenversiegelung vermeiden Antrag: Die künftige Wohnbauentwicklung soll vorrangig durch Nachverdichtung und Innenentwicklung innerhalb der bestehenden Ortslagen erfolgen. Vor der Ausweisung neuer Baugebiete im Außenbereich sind die vorhandenen Innenentwicklungspotenziale systematisch zu erfassen und auszuschöpfen. Hierzu zählen insbesondere: • unbebaute Baulücken, • geringfügig oder nicht genutzte Grundstücke, • übergroße Grundstücke und geeignete Gartenflächen, • Flächen, die durch Grundstücksteilung bebaut werden können, • leerstehende oder mindergenutzte Gebäude, • geeignete Flächen für eine rückwärtige Bebauung, • Umnutzungs- und Aufstockungspotenziale bestehender Gebäude. Die Verwaltung wird beauftragt, ein entsprechendes Potentialkataster zu erstellen beziehungsweise ein ggf. bestehendes Kataster zu aktualisieren. Dabei sind die rechtliche Bebaubarkeit, die Erschließung, Eigentumsverhältnisse und mögliche städtebauliche Konflikte zu berücksichtigen. Die Verwaltung soll Eigentümer geeigneter Grundstücke aktiv und unverbindlich über Bebauungs-, Teilungs- und Nutzungsmöglichkeiten informieren. Hierzu ist ein Beratungsangebot zur Aktivierung von Baulücken und anderen Innenentwicklungspotenzialen zu entwickeln. Soweit erforderlich, sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine verträgliche Nachverdichtung geschaffen werden. In Betracht kommen insbesondere Bebauungspläne, Satzungen nach dem Baugesetzbuch sowie städtebauliche Konzepte für einzelne Ortskerne. Bei der Nachverdichtung sind die jeweiligen örtlichen Gegebenheiten zu berücksichtigen. Insbesondere sind ein angemessener Maßstab der Bebauung, das Ortsbild, die Wohnqualität, nachbarschaftliche Belange, der Hochwasser- und Starkregenschutz, ausreichend Grünflächen, der Baumbestand, die Verkehrssituation und die Leistungsfähigkeit der Infrastruktur zu beachten. Neue Baugebiete am Ortsrand sollen nur dann weiterverfolgt werden, wenn ein konkreter Wohnraumbedarf nachgewiesen ist und dieser trotz ernsthafter Aktivierung der vorhandenen Innenentwicklungspotenziale nicht innerhalb der bestehenden Ortslagen gedeckt werden kann. Begründung: Die Bereitstellung von Wohnraum ist eine zentrale kommunalpolitische Aufgabe. Dabei muss jedoch nicht jeder zusätzliche Bedarf automatisch zur Ausweisung neuer Baugebiete am Ortsrand führen, was in den vergangenen Jahren immer wieder Thema in Selters war, jedoch keine Fortschritte erzielt wurden. ln vielen Ortslagen bestehen bislang ungenutzte Möglichkeiten, neuen Wohnraum innerhalb der vorhandenen Siedlungsstruktur zu schaffen. Baulücken, übergroße Grundstücke, geeignete Gartenflächen, leerstehende Gebäude und rückwärtig bebaubare Grundstücke können einen wichtigen Beitrag leisten. Eine behutsame Nachverdichtung stärkt die Ortskerne, nutzt vorhandene Straßen, Leitungen und soziale Einrichtungen effizienter und vermeidet zusätzliche Flächenversiegelung außerhalb der bestehenden Ortslagen. Neue Baugebiete verursachen regelmäßig erhebliche Aufwendungen für Straßen, Kanalisation, Versorgungseinrichtungen und deren dauerhafte Unterhaltung. Die Innenentwicklung kann dagegen vorhandene Infrastruktur besser auslasten und langfristig zur Entlastung des kommunalen Haushalts beitragen. Zugleich muss Nachverdichtung mit Augenmaß erfolgen. Nicht jede Gartenfläche ist automatisch für eine Bebauung geeignet. Grünstrukturen, Versickerungsflächen und gewachsene Ortsbilder erfüllen wichtige ökologische und soziale Funktionen. Deshalb sollen mögliche Bauflächen stets im Einzelfall fachlich geprüft und städtebaulich verträglich entwickelt werden.

Text aus PDF extrahiert