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Antrag der SPD-Fraktion vom 31.08.2025 hier: Waschbärenprävention
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Selters (Taunus) |
| Datum | 2026-09-02 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Die SPD-Fraktion beantragt Maßnahmen zur Bekämpfung der invasiven Waschbärart im Gemeindegebiet Selters. Begründet wird dies mit Gefährdungen für heimische Vögel, Amphibien und Menschen. Die Verwaltung soll Jagdpächter durch eine Prämie von 25 Euro pro erlegtem Waschbär unterstützen und ein Nachweisverfahren schaffen. Der Gemeindevorstand empfiehlt der Gemeindevertretung die Annahme des Beschlussvorschlags, wonach die Prämie gezahlt werden soll und Jagdgenossenschaften digital überwachte Lebendfallen anschaffen sollen.
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Dokument
Extrahierter Text
Amt für öffentliche Sicherheit und Ordnung, Soziales, 65618 Selters (Taunus), 21.08.2026
Friedhofsangelegenheiten
32/
Drucksache GVE/2031/0036
6. Sitzung des Gemeindevorstandes 11.08.2026
2. Sitzung des Ausschusses Umwelt, Klimaschutz und Soziales 02.09.2026
3. Sitzung der Gemeindevertretung 23.09.2026
TOP 16
Antrag der SPD-Fraktion vom 31.08.2025
hier: Waschbärenprävention
Sach- und Rechtslage:
Die SPD-Fraktion der Gemeindevertretung Selters (Taunus) hat einen Antrag zur Bekämpfung der
invasiven Art Waschbär im Gemeindegebiet gestellt. Mit dem Antrag wird die Verwaltung
aufgefordert, eigene, wirksame Maßnahmen zu ergreifen, um der zunehmenden Ausbreitung des
Waschbären und den damit verbundenen Gefahren für die heimische Tierwelt, insbesondere für
Boden- und Höhlenbrüter sowie Amphibien, wirksam entgegenzutreten.
Der Antrag verweist darauf, dass eine ausschließliche Zuständigkeit des Landkreises nicht
ausreicht, um dem lokalen Problem angemessen zu begegnen, und fordert die Gemeinde auf,
ergänzend eigene, kurzfristig umsetzbare Unterstützungsmaßnahmen für die Jagdpächter zu
schaffen sowie über den Sachstand und die Umsetzung regelmäßig zu berichten.
Die Bekämpfung des Waschbären als invasive Art wurde bereits auf Ebene des Landkreises
Limburg-Weilburg thematisiert. Der Kreistag hat die Anschaffung von 300 Lebendfallen
beschlossen, die den Jagdpächtern im Kreisgebiet leihweise zur Verfügung gestellt werden sollen.
Wie diese Unterstützung des Kreises im Detail abläuft, wann die Fallen zur Verfügung stehen ist
jedoch nicht eindeutig klar. Die Gemeinde kann daher nicht darauf warten, bis die Kreislösung
greift, sondern sollte eine eigene, unmittelbar wirksame Lösung schaffen.
Am 31.07.2026 fand ein Gespräch zwischen Bürgermeister Benjamin Zabel, den Jagdvorstehern
sowie den Jagdpächtern der Gemeinde Selters (Taunus) statt. Neben Rot- und Rehwild war die
zunehmende Ausbreitung des Waschbären zentrales Thema.
Übereinstimmend wurde festgestellt, dass die Bejagung, insbesondere die Fangjagd, mit
erheblichem zeitlichem und organisatorischem Aufwand verbunden ist (Errichtung, Kontrolle und
Wartung der Fallen, Entnahme und fachgerechte Entsorgung erlegter Tiere). Dieser Aufwand wird
bislang von den Jagdpächtern unentgeltlich getragen.
Der Waschbär gilt als invasive Art im Sinne der EU-Verordnung Nr. 1143/2014 und ist aufgrund
seines Beutespektrums (u. a. Boden- und Höhlenbrüter, Amphibien) eine ernstzunehmende Gefahr
für die heimische Fauna, aber auch für die Menschen in der Gemeinde Selters (Taunus), denn dies
Tiere können mitunter große Schäden an und in Gebäuden anrichten. Eine konsequente Bejagung
liegt daher im öffentlichen Interesse.
Als Anreiz zur intensiveren Bejagung und zum teilweisen Ausgleich des Mehraufwands wird eine
finanzielle Prämie in Höhe von 25,00 € je nachweislich erlegtem Waschbären vorgeschlagen. Die
Auszahlung erfolgt an die jeweiligen Jagdpächter bzw. an die in ihrem Auftrag tätigen
Jagdausübungsberechtigten. Voraussetzung ist ein geeigneter Nachweis. Die Ausgestaltung im
Einzelnen erfolgt durch die Verwaltung. Wichtig dabei ist, dass nur ein minimaler
Verwaltungsaufwand betrieben wird.
Die anwesenden Jagdvorsteher haben sich bereit erklärt, jeweils drei digital überwachte
Lebendfallen anzuschaffen. Die digitale Überwachung ermöglicht eine zeitnahe Reaktion nach
Auslösung der Falle und vermeidet unnötige Kontrollfahrten, ein Vorteil sowohl aus Tierschutz-
als auch aus Effizienzgründen. Die Fallen werden den jeweiligen Jagdpächtern bzw. den von ihnen
eingesetzten fachkundigen Personen zur Verfügung gestellt. Einsatz und Betreuung dürfen
ausschließlich durch fachkundige Personen erfolgen; die Verantwortung hierfür obliegt den
jeweiligen Jagdpächtern.
Die Bekämpfung soll vorrangig dort erfolgen, wo den Jagdpächtern Vorkommen bereits bekannt
sind oder gezielte Hinweise aus dem jeweiligen Revier vorliegen. Die Maßnahme, dass die
Gemeinde Selters (Taunus) eigene Maßnahmen zur Waschbärbekämpfung ergreift und damit aktiv
zum Schutz der heimischen Tierwelt und den Menschen beiträgt, wir entsprechend kommuniziert.
Die Kosten der Fangprämie richten sich nach der Zahl der tatsächlich erlegten Waschbären und
sind daher nicht abschließend bezifferbar. Bei einer angenommenen Strecke von z. B. 100 Tieren
im Jahr entstünden Kosten in Höhe von rund 2.500 €. Die erforderlichen Mittel sind ab dem
Haushaltjahr 2027 im Forsthaushalt zu veranschlagen. Die Anschaffung der Lebendfallen erfolgt
durch die Jagdgenossenschaften und ist nicht haushaltswirksam für die Gemeinde. Die
Datenerfassung und Auswertung erfolgt durch den Forstdienstleister.
Die Maßnahme wird durch den Gemeindevorstand beschlossen, evaluiert und kann durch diesen
eigenständig wieder aufgehoben werden. Es erfolgt ein jährlicher Bericht im Ausschuss Umwelt,
Klimaschutz und Soziales.
Der Gemeindevorstand empfiehlt der Gemeindevertretung folgenden
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt:
1. Zur Unterstützung der Bekämpfung der invasiven Art Waschbär wird für jeden
nachweislich erlegten Waschbären eine Prämie in Höhe von 25,00 € gewährt.
Anspruchsberechtigt sind die Jagdpächter der gemeindlichen Jagdreviere sowie die von
ihnen beauftragten Jagdausübungsberechtigten.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die organisatorischen Voraussetzungen für die
Auszahlung der Prämie, einschließlich eines geeigneten Nachweis- und
Abrechnungsverfahrens, zu schaffen. Außerdem sollen die hierfür erforderlichen
Haushaltsmittel bereitgestellt werden.
3. Die Anschaffung von jeweils drei digital überwachten Lebendfallen durch die
Jagdgenossenschaften wird ausdrücklich begrüßt.
Die Nutzung der Fallen erfolgt ausschließlich durch fachkundige Personen unter
Verantwortung der jeweiligen Jagdpächter.
4. Die Verwaltung wird beauftragt, dem Gemeindevorstand mindestens einmal jährlich über
die Umsetzung der Maßnahme, die Entwicklung der Waschbärbestände/-strecke sowie die
entstandenen Kosten zu berichten und auf dieser Grundlage eine Empfehlung zur
Fortführung, Anpassung oder Beendigung der Maßnahme vorzulegen. Es erfolgt ein
jährlicher Bericht im Ausschuss Umwelt, Klimaschutz und Soziales.
Text aus PDF extrahiert