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Antrag der GRÜNEN vom 07.06.2021; hier: Nachhaltige Bauleitplanung
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Selters (Taunus) |
| Datum | 2026-09-01 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Die GRÜNEN beantragen, dass der Ausschuss für Bau und Dorfentwicklung verbindliche Eckpunkte für nachhaltige Bauleitplanung erarbeitet, die künftig verbindlich angewendet werden. Die Begründung nennt konkrete Ziele wie Hochwasserschutz durch Zisternen, Vermeidung von Steingärten, Dachbegrünung, Solarnutzung und bezahlbarer Wohnraum. Nötigenfalls sollen Sachverständige einbezogen und über städtebauliche Verträge zusätzliche Gestaltungsmöglichkeiten entwickelt werden. Ein Beschluss ist nicht dokumentiert.
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Dokument
Extrahierter Text
Bauamt 65618 Selters (Taunus), 08.06.2021
60/Za
Drucksache ANT/2000/0296
3. Sitzung der Gemeindevertretung 15.07.2021
TOP 19
Antrag der GRÜNEN vom 07.06.2021;
hier: Nachhaltige Bauleitplanung
Antrag:
Die Gemeindevertretung beschließt, dass der Ausschuss für Bau und Dorfentwicklung
verbindliche Eckpunkte für die Bauleitplanung erarbeiten soll, die in allen zukünftigen
Bauleitplanungen der Gemeinde Anwendung finden. Nötigenfalls sollen Sachverständige zu Rate
gezogen werden, um das wünschenswerte mit dem rechtlich zulässigen und sinnvollen
abzugleichen.
Auch weitergehende verbindliche Gestaltungsmöglichkeiten im Rahmen von städtebaulichen oder
sonstigen Verträgen sollen entwickelt werden um eine zielführende nachhaltige Entwicklung zu
erreichen.
Begründung:
Unscharfe und unverbindliche Formulierungen in der Bauleitplanung führen oft nicht zur
gewünschten nachhaltigen Entwicklung bei Bauleitplanungen. Vieles kann genauer und
verbindlich gefordert werden. Einiges ist wünschenswert, aber rechtlich nicht zulässig. Manches
kann im Rahmen von Kaufverträgen noch verbindlich definiert werden. Bei vielem gäbe es
sinnvollen Handlungsbedarf z. B. wenn man durch Nutzung von Zisternen und
Versickerungseinrichtungen dem Hochwasserschutz und der Wasserversorgung Gewicht geben
möchte. Eventuell möchte man Steingärten vermeiden. Dachflächen und Ausrichtungen könnten
für solare Nutzung optimiert werden. Nutzung von erneuerbarer Energie könnte über die
baurechtliche Anforderung hinaus gefördert werden. Kann man eine Begrünung von Flachdächern
erreichen? Kann ein gewisser Wohnflächenanteil als bezahlbarer und/oder barrierefreier
Wohnraum erreicht werden? Wie kann eine ungewünschte Nutzung von Gewerbegebieten
vermieden werden? …usw.
Der Möglichkeiten gäbe es viele. Bestimmt ist es an der Zeit die entsprechenden Anforderungen
der Gemeinde neu zu überarbeiten und nachhaltige zeitgemäße Ziele für künftige Planungen zu
fixieren.
Text aus PDF extrahiert