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Antrag der GRÜNEN vom 07.06.2021; hier: Nachhaltige Bauleitplanung

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeSelters (Taunus)
Datum2026-09-01
DatenstufeNur Dokumente
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Zusammenfassung (KI, experimentell)

Die GRÜNEN beantragen, dass der Ausschuss für Bau und Dorfentwicklung verbindliche Eckpunkte für nachhaltige Bauleitplanung erarbeitet, die künftig verbindlich angewendet werden. Die Begründung nennt konkrete Ziele wie Hochwasserschutz durch Zisternen, Vermeidung von Steingärten, Dachbegrünung, Solarnutzung und bezahlbarer Wohnraum. Nötigenfalls sollen Sachverständige einbezogen und über städtebauliche Verträge zusätzliche Gestaltungsmöglichkeiten entwickelt werden. Ein Beschluss ist nicht dokumentiert.

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Dokument

Extrahierter Text

Bauamt 65618 Selters (Taunus), 08.06.2021 60/Za Drucksache ANT/2000/0296 3. Sitzung der Gemeindevertretung 15.07.2021 TOP 19 Antrag der GRÜNEN vom 07.06.2021; hier: Nachhaltige Bauleitplanung Antrag: Die Gemeindevertretung beschließt, dass der Ausschuss für Bau und Dorfentwicklung verbindliche Eckpunkte für die Bauleitplanung erarbeiten soll, die in allen zukünftigen Bauleitplanungen der Gemeinde Anwendung finden. Nötigenfalls sollen Sachverständige zu Rate gezogen werden, um das wünschenswerte mit dem rechtlich zulässigen und sinnvollen abzugleichen. Auch weitergehende verbindliche Gestaltungsmöglichkeiten im Rahmen von städtebaulichen oder sonstigen Verträgen sollen entwickelt werden um eine zielführende nachhaltige Entwicklung zu erreichen. Begründung: Unscharfe und unverbindliche Formulierungen in der Bauleitplanung führen oft nicht zur gewünschten nachhaltigen Entwicklung bei Bauleitplanungen. Vieles kann genauer und verbindlich gefordert werden. Einiges ist wünschenswert, aber rechtlich nicht zulässig. Manches kann im Rahmen von Kaufverträgen noch verbindlich definiert werden. Bei vielem gäbe es sinnvollen Handlungsbedarf z. B. wenn man durch Nutzung von Zisternen und Versickerungseinrichtungen dem Hochwasserschutz und der Wasserversorgung Gewicht geben möchte. Eventuell möchte man Steingärten vermeiden. Dachflächen und Ausrichtungen könnten für solare Nutzung optimiert werden. Nutzung von erneuerbarer Energie könnte über die baurechtliche Anforderung hinaus gefördert werden. Kann man eine Begrünung von Flachdächern erreichen? Kann ein gewisser Wohnflächenanteil als bezahlbarer und/oder barrierefreier Wohnraum erreicht werden? Wie kann eine ungewünschte Nutzung von Gewerbegebieten vermieden werden? …usw. Der Möglichkeiten gäbe es viele. Bestimmt ist es an der Zeit die entsprechenden Anforderungen der Gemeinde neu zu überarbeiten und nachhaltige zeitgemäße Ziele für künftige Planungen zu fixieren.

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