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Änderungsantrag der FDP-Fraktion zu dem gemeinsamen Antrag der CDU und FW Änderung der Hauptsatzung unter Punkt 3.5 der Tagesordnung der 2. Gemeindevertretersitzung am 24.06.2026
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Neuberg |
| Datum | 2026-09-02 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Die FDP-Fraktion beantragt Änderungen der Gemeinde-Hauptsatzung zur Anpassung von Zuständigkeiten und Wertgrenzen. Die vorgeschlagenen Änderungen senken mehrere Finanzschwellen für Entscheidungen des Gemeindevorstands (z.B. Grundstückserwerb von 10.000€ auf 3.000€) und verschieben entsprechend höhere Beträge auf Ausschusskompetenzen. Der Haupt- und Finanzausschuss stimmte dem Antrag am 13.08.2026 mehrheitlich zu.
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Dokument
Extrahierter Text
BESCHLUSSVORLAGE
Vorlagen-Nr.: 26-31/VL-0111.1 Fachbereich: Gremiendienst
Datum: 24.08.2026 Verfasser: Dr. Karoline Munk
Beratungsfolge
Gremium TOP-Status Sitzungstermin
Gemeindevertretung öffentlich 24.06.2026
Haupt- und Finanzausschuss öffentlich 13.08.2026
Gemeindevertretung öffentlich 02.09.2026
Betreff
Änderungsantrag der FDP-Fraktion
zu dem gemeinsamen Antrag der CDU und FW Änderung der Hauptsatzung
unter Punkt 3.5 der Tagesordnung der 2. Gemeindevertretersitzung am 24.06.2026
Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung möge beschließen:
Die Hauptsatzung der Gemeinde Neuberg wird an folgenden Punkte geändert:
§ 1 ZUSTÄNDIGKEITSABGRENZUNG UND ÜBERTRAGUNG VON AUFGABEN AN DEN
GEMEINDEVORSTAND
(3) Die Gemeindevertretung überträgt dem Gemeindevorstand gem. § 50 Abs. 1 HGO
die Entscheidung über folgende Angelegenheiten:
3. wird die Wertgrenze auf 3.000,00 Euro gesetzt
(bisheriger Text: Erwerb, Tausch, Veräußerung und Belastung von Grundstücken
sowie die Rückabwicklung von Grundstückskaufverträgen bis zu einem Betrag von
10.000,00 € im Einzelfall; )
4. wird gestrichen
(bisheriger Text: Entscheidungen, ob ein bestehendes Vortaufrechts ausgeübt wird
oder nicht.)
7. wird die Wertgrenze auf 5.000,00 Euro im Einzelfall gesetzt
(bisheriger Text: Vergabe von Planungsaufträgen an Architekten und Ingenieure bis
zu einem Betrag von 15.000,00 €)
8. wird die Wertgrenze auf 3.000,00 Euro gesetzt
(bisheriger Text: Entscheidungen über den Abschluss von Werkverträgen und über
gemeindliche Baumaßnahmen bis 20.000,00 €)
9. wird die Wertgrenze auf 3.000,00 Euro gesetzt
(bisheriger Text: Entscheidungen über den Abschluss von sonstigen
schuldrechtlichen Verträgen bis zu einer Gesamtvertragssumme von 20.000,00 €
(jährliche Vertragssumme x Vertragslaufzeit) im Einzelfall)
12. wird ergänzt um einen zweiten Satz: Der Bau- und Umweltausschuss ist über die
Stellungnahme zu informieren.
(bisheriger Text: Abgabe einer Stellungnahme im Rahmen des
Abstimmungsverfahrens bei der Bauleitplanung benachbarter Kommunen gemäß § 2
Abs. 2 BauGB, soweit Belange der Gemeinde Neuberg nicht betroffen sind.)
(neuer Text: Abgabe einer Stellungnahme im Rahmen des Abstimmungsverfahrens
bei der Bauleitplanung benachbarter Kommunen gemäß § 2 Abs. 2 BauGB, soweit
Belange der Gemeinde Neuberg nicht betroffen sind. Der Bau- und Umweltausschuss
ist über die Stellungnahme zu informieren.)
§ 2 ZUSTÄNDIGKEITSABGRENZUNG UND ÜBERTRAGUNG VON AUFGABEN AUF
AUSSCHÜSSE
(3) Die Gemeindevertretung überträgt den Ausschüssen die nachstehenden
bestimmten oder bestimmte Arten von Angelegenheiten gem. §§ 50 Abs. 1 und 62
Abs. 1 HGO widerruflich zur endgültigen Beschlussfassung:
1. Haupt- und Finanzausschuss:
a) wird die Wertgrenze auf 3.000,01 Euro gesetzt
(bisheriger Text: Erwerb, Tausch, Veräußerung und Belastung von
Grundstücken sowie die Rückabwicklung von Grundstückskaufverträgen ab
einem Betrag von 10.001,00 € im Einzelfall;)
d) wird die Wertgrenze auf 5.000,01 Euro gesetzt
(bisheriger Text: Vergabe von Planungsaufträgen an Architekten und
Ingenieure ab einem Betrag von 15.001,00 €)
e) wird die Wertgrenze auf 3.000,01 Euro bis 100.000,00 Euro gesetzt
(bisheriger Text: Entscheidungen über den Abschluss von Werkverträgen und
über gemeindliche Baumaßnahmen ab einem Betrag von 20.001,00 €)
f) § 1 Nr. 9 wird ein neuer Text in § 2 (3) f.) geschaffen – es wird eine
Wertgrenze auf 3.000,01 Euro bis 25.000,00 Euro gesetzt
(bisheriger Text in § 1 Nr. 9: Entscheidungen über den Abschluss von
sonstigen schuldrechtlichen Verträgen bis zu einer Gesamtvertragssumme
von 20.000,00 Euro (jährliche Vertragssumme x Vertragslaufzeit) im Einzelfall,
(neuer Text in § 2 (3) Lit. f): Entscheidungen über den Abschluss von
sonstigen schuldrechtlichen Verträgen bis zu einer Gesamtvertragssumme
von 3.000,01 € bis 25.000,00 Euro (jährliche Vertragssumme x
Vertragslaufzeit) im Einzelfall)
g) wird neu eingefügt
(neuer Text: Entscheidungen, ob ein bestehendes Vortaufsrechts ausgeübt
wird oder nicht.)
Haushaltsrechtliche Auswirkungen
☐ Nein
☐ Ja
Betrag Kostenstelle Sachkonto Investitions-Nummer
Sachverhalt/Erläuterungen
Begründung:
Erfolgt in der Gemeindevertretersitzung.
Für die FDP-Fraktion im Gemeindeparlament Neuberg
Dr. Karoline Munk
Zur 1. Erg. (26-31/VL-0111.1), GVe 02.09.2026:
Der Haupt-und Finanzauausschuss hat in seiner Sitzung am 13.08.2026 mehrheitlich dem
vorgenannten Antrag die Zustimmung gegeben.
Von Seiten der Verwaltung wurde die derzeit gültige Hauptsatzung sowie ein Entwurf einer 2.
Änderungssatzung zur Änderung der Hauptsatzung als Anlagen beigefügt.
Anlagen
Änderungsantrag der FDP-Fraktion vom 24.06.2026
Hauptsatzung in der Fassung der I. Änderungssatzung vom 22.05.2024
01 Hauptsatzung 2022 2. Änderungssatzung_Entwurf
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