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Änderungsantrag der FDP-Fraktion zu dem gemeinsamen Antrag der CDU und FW Änderung der Hauptsatzung unter Punkt 3.5 der Tagesordnung der 2. Gemeindevertretersitzung am 24.06.2026

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeNeuberg
Datum2026-09-02
DatenstufeNur Dokumente
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Zusammenfassung (KI, experimentell)

Die FDP-Fraktion beantragt Änderungen der Gemeinde-Hauptsatzung zur Anpassung von Zuständigkeiten und Wertgrenzen. Die vorgeschlagenen Änderungen senken mehrere Finanzschwellen für Entscheidungen des Gemeindevorstands (z.B. Grundstückserwerb von 10.000€ auf 3.000€) und verschieben entsprechend höhere Beträge auf Ausschusskompetenzen. Der Haupt- und Finanzausschuss stimmte dem Antrag am 13.08.2026 mehrheitlich zu.

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BESCHLUSSVORLAGE Vorlagen-Nr.: 26-31/VL-0111.1 Fachbereich: Gremiendienst Datum: 24.08.2026 Verfasser: Dr. Karoline Munk Beratungsfolge Gremium TOP-Status Sitzungstermin Gemeindevertretung öffentlich 24.06.2026 Haupt- und Finanzausschuss öffentlich 13.08.2026 Gemeindevertretung öffentlich 02.09.2026 Betreff Änderungsantrag der FDP-Fraktion zu dem gemeinsamen Antrag der CDU und FW Änderung der Hauptsatzung unter Punkt 3.5 der Tagesordnung der 2. Gemeindevertretersitzung am 24.06.2026 Beschlussvorschlag Die Gemeindevertretung möge beschließen: Die Hauptsatzung der Gemeinde Neuberg wird an folgenden Punkte geändert: § 1 ZUSTÄNDIGKEITSABGRENZUNG UND ÜBERTRAGUNG VON AUFGABEN AN DEN GEMEINDEVORSTAND (3) Die Gemeindevertretung überträgt dem Gemeindevorstand gem. § 50 Abs. 1 HGO die Entscheidung über folgende Angelegenheiten: 3. wird die Wertgrenze auf 3.000,00 Euro gesetzt (bisheriger Text: Erwerb, Tausch, Veräußerung und Belastung von Grundstücken sowie die Rückabwicklung von Grundstückskaufverträgen bis zu einem Betrag von 10.000,00 € im Einzelfall; ) 4. wird gestrichen (bisheriger Text: Entscheidungen, ob ein bestehendes Vortaufrechts ausgeübt wird oder nicht.) 7. wird die Wertgrenze auf 5.000,00 Euro im Einzelfall gesetzt (bisheriger Text: Vergabe von Planungsaufträgen an Architekten und Ingenieure bis zu einem Betrag von 15.000,00 €) 8. wird die Wertgrenze auf 3.000,00 Euro gesetzt (bisheriger Text: Entscheidungen über den Abschluss von Werkverträgen und über gemeindliche Baumaßnahmen bis 20.000,00 €) 9. wird die Wertgrenze auf 3.000,00 Euro gesetzt (bisheriger Text: Entscheidungen über den Abschluss von sonstigen schuldrechtlichen Verträgen bis zu einer Gesamtvertragssumme von 20.000,00 € (jährliche Vertragssumme x Vertragslaufzeit) im Einzelfall) 12. wird ergänzt um einen zweiten Satz: Der Bau- und Umweltausschuss ist über die Stellungnahme zu informieren. (bisheriger Text: Abgabe einer Stellungnahme im Rahmen des Abstimmungsverfahrens bei der Bauleitplanung benachbarter Kommunen gemäß § 2 Abs. 2 BauGB, soweit Belange der Gemeinde Neuberg nicht betroffen sind.) (neuer Text: Abgabe einer Stellungnahme im Rahmen des Abstimmungsverfahrens bei der Bauleitplanung benachbarter Kommunen gemäß § 2 Abs. 2 BauGB, soweit Belange der Gemeinde Neuberg nicht betroffen sind. Der Bau- und Umweltausschuss ist über die Stellungnahme zu informieren.) § 2 ZUSTÄNDIGKEITSABGRENZUNG UND ÜBERTRAGUNG VON AUFGABEN AUF AUSSCHÜSSE (3) Die Gemeindevertretung überträgt den Ausschüssen die nachstehenden bestimmten oder bestimmte Arten von Angelegenheiten gem. §§ 50 Abs. 1 und 62 Abs. 1 HGO widerruflich zur endgültigen Beschlussfassung: 1. Haupt- und Finanzausschuss: a) wird die Wertgrenze auf 3.000,01 Euro gesetzt (bisheriger Text: Erwerb, Tausch, Veräußerung und Belastung von Grundstücken sowie die Rückabwicklung von Grundstückskaufverträgen ab einem Betrag von 10.001,00 € im Einzelfall;) d) wird die Wertgrenze auf 5.000,01 Euro gesetzt (bisheriger Text: Vergabe von Planungsaufträgen an Architekten und Ingenieure ab einem Betrag von 15.001,00 €) e) wird die Wertgrenze auf 3.000,01 Euro bis 100.000,00 Euro gesetzt (bisheriger Text: Entscheidungen über den Abschluss von Werkverträgen und über gemeindliche Baumaßnahmen ab einem Betrag von 20.001,00 €) f) § 1 Nr. 9 wird ein neuer Text in § 2 (3) f.) geschaffen – es wird eine Wertgrenze auf 3.000,01 Euro bis 25.000,00 Euro gesetzt (bisheriger Text in § 1 Nr. 9: Entscheidungen über den Abschluss von sonstigen schuldrechtlichen Verträgen bis zu einer Gesamtvertragssumme von 20.000,00 Euro (jährliche Vertragssumme x Vertragslaufzeit) im Einzelfall, (neuer Text in § 2 (3) Lit. f): Entscheidungen über den Abschluss von sonstigen schuldrechtlichen Verträgen bis zu einer Gesamtvertragssumme von 3.000,01 € bis 25.000,00 Euro (jährliche Vertragssumme x Vertragslaufzeit) im Einzelfall) g) wird neu eingefügt (neuer Text: Entscheidungen, ob ein bestehendes Vortaufsrechts ausgeübt wird oder nicht.) Haushaltsrechtliche Auswirkungen ☐ Nein ☐ Ja Betrag Kostenstelle Sachkonto Investitions-Nummer Sachverhalt/Erläuterungen Begründung: Erfolgt in der Gemeindevertretersitzung. Für die FDP-Fraktion im Gemeindeparlament Neuberg Dr. Karoline Munk Zur 1. Erg. (26-31/VL-0111.1), GVe 02.09.2026: Der Haupt-und Finanzauausschuss hat in seiner Sitzung am 13.08.2026 mehrheitlich dem vorgenannten Antrag die Zustimmung gegeben. Von Seiten der Verwaltung wurde die derzeit gültige Hauptsatzung sowie ein Entwurf einer 2. Änderungssatzung zur Änderung der Hauptsatzung als Anlagen beigefügt. Anlagen Änderungsantrag der FDP-Fraktion vom 24.06.2026 Hauptsatzung in der Fassung der I. Änderungssatzung vom 22.05.2024 01 Hauptsatzung 2022 2. Änderungssatzung_Entwurf

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