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Antrag der FDP-Fraktion Festlegung einer Schuldenobergrenze für den Gemeindehaushalt 2027 aus sozialer und haushaltspolitischer Verantwortung
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Neuberg |
| Datum | 2026-09-02 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Die FDP-Fraktion beantragt, die Kreditaufnahme für den Gemeindehaushalt 2027 auf maximal 200.000 € zu begrenzen und den Schuldenstand nicht über das Niveau von 2026 hinaus anwachsen zu lassen. Zusätzliche Infrastrukturinvestitionen sollen ausschließlich aus Bundesmitteln (SVIK) finanziert werden. Die Fraktion begründet dies mit sozialer Gerechtigkeit und der Vermeidung von Lasten für kommende Generationen, da Schuldendienste künftige Haushaltsspielräume für soziale Leistungen einengen würden. Ein Beschluss ist am 02.09.2026 vorgesehen.
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Dokument
Extrahierter Text
BESCHLUSSVORLAGE
Vorlagen-Nr.: 26-31/VL-0127 Fachbereich: Haushaltsplanung, Jahresabschlüsse
Datum: 04.08.2026 Verfasser: Dr. Karoline Munk
Beratungsfolge
Gremium TOP-Status Sitzungstermin
Gemeindevertretung öffentlich 02.09.2026
Betreff
Antrag der FDP-Fraktion
Festlegung einer Schuldenobergrenze für den Gemeindehaushalt 2027 aus sozialer
und haushaltspolitischer Verantwortung
Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung möge beschließen:
1. Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2027 zur
Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich
ist, wird auf maximal 200.000,00 € festgesetzt.
2. Neue zusätzliche Investitionen in die Infrastruktur sind aus dem Sondervermögen für
Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIK) des Bundes zu entnehmen.
3. Das der Gemeinde Neuberg zugewiesene Kapital aus dem Sondervermögen für
Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIK) des Bundes ist ausschließlich für bisher nicht
geplante und zusätzliche Investition in die Infrastruktur zu verwenden.
4. Zum Ende des Haushaltsjahres 2027 darf der Schuldenstand des Haushaltsjahres
der Gemeinde Neuberg den Schuldenstand zum Ende des Haushaltsjahres 2026
nicht übersteigen.
5. Zum Ende des Haushaltsjahres 2027 sollen die Rücklagen des Haushaltsjahres der
Gemeinde Neuberg den Stand zum Ende des Haushaltsjahres 2026 nicht
unterschreiten.
6. Der Gemeindevorstand wird beauftragt, den Haushaltsplanentwurf 2027 unter strikter
Einhaltung dieser Obergrenzen aufzustellen und sozialen Folgelasten einem
finanziellem Risiko vorzuziehen.
Haushaltsrechtliche Auswirkungen
☐ Nein
☐ Ja
Betrag Kostenstelle Sachkonto Investitions-Nummer
Sachverhalt/Erläuterungen
Begründung:
Die Aufnahme von Schulden ist Ausdruck einer unsozialen und verantwortungslosen Politik.
Schulden treffen zukünftig immer die schwächsten der Gesellschaft am stärksten.
Eine mögliche Aufnahme von Schulden wird gerne als rein technisches Instrument der
Haushaltsführung und als unumgänglich dargestellt. Tatsächlich sind Schulden aber die
Vorboten tiefgreifender sozialer Auswirkungen, die die Schwächsten unserer Gesellschaft
am härtesten treffen werden. Aus Gründen der sozialen Gerechtigkeit, der finanzpolitischen
Vernunft und der generationenübergreifenden Solidarität ist eine strikte Deckelung der
Schulden zuvorderst für das Jahr 2027 zwingend erforderlich.
Die rechtlichen Grundlagen des hessischen Kommunalhaushaltsrechts verpflichten die
Gemeinde Neuberg hierbei zu äußerster Haushaltsdisziplin. Gemäß § 92 Abs. 1 der
Hessischen Gemeindeordnung ist die Gemeinde Neuberg verpflichtet, ihren Haushalt wie die
eigene Verwaltung wirtschaftlich, effizient und sparsam zu führen. Die Ausrede, dass die
Gemeinden in Hessen unterfinanziert sind, wird zwar gerne vorgetragen, ist aber mit einem
Blick in den Gemeindehaushalt 2025/2026 zu widerlegen. Die ständige Inanspruchnahme
von Krediten, Sondervermögen oder Sonderzahlungen widerspricht dem zuvor genannten
gesetzlichen Leitbild einer nachhaltigen Haushaltsführung. Schulden dürfen nach dem
Haushaltsrecht nur als letztes Mittel für investive Zwecke genutzt werden – sie dürfen
niemals zur strukturellen Deckung laufender Ausgaben dienen.
Ein ungebremster Schuldenaufbau führt unweigerlich in eine finanzielle Sackgasse, deren
Folgen am Ende die Bürgerinnen und Bürger schmerzlich zahlen müssen. Zwar neigen
einige Berufspolitiker dazu, in jede gesellschaftliche Sackgasse hineinzufahren und diese
auch bis zum Ende zu genießen, diesem Automatismus muss sich die Gemeinde Neuberg
aber mit ihren ehrenamtlichen Vertretern nicht anschließen. Höhere Schulden von heute sind
die Steuer-, Abgaben- und Gebührenerhöhungen von morgen. Die Einwohner unserer
Gemeinde sind jedoch durch die allgemeinen und politischen Kostensteigerungen bereits an
der Belastungsgrenze angekommen. Es ist die Pflicht der Gemeindevertretung, die Bürger
vor einer finanziellen Überforderung zu schützen. Eine Obergrenze für die
Schuldenaufnahme von Schulden im Gemeindehaushalt der Gemeinde Neuberg verhindert,
dass die Gemeinde ihren Gedankenspielraum in der Haushaltspolitik auf Kosten der Bürger
und Gewerbetreibenden durch unverantwortliche Handlungsverweigerung in der
Haushaltssanierung erkauft.
Jeder Euro, den die Gemeinde heute für Zins und Tilgung ausgeben muss, fehlt morgen
direkt bei den sozialen Leistungen. Hohe Schuldenberge engen den finanziellen Spielraum
für die Instandhaltung von Kitas oder der Wohn- und Verkehrsinfrastruktur, die Förderung
von Jugend- und Seniorenpolitik, und Kulturveranstaltungen sowie die Unterstützung lokaler
Vereine massiv ein.
Zudem ist eine mögliche Erwartung, dass zukünftige Haushaltslöcher schon durch
zusätzliche Finanzmittel oder Rettungsschirme von Bund oder Land gestopft werden, eine
reine Illusion. Die gesamtwirtschaftliche Lage in Deutschland und Hessen hat sich drastisch
verschlechtert. Aufgrund des anhaltenden wirtschaftlichen Abschwungs, sinkender
Steuereinnahmen und eigener massiver Haushaltsrisiken stoßen auch die Bundes- und
Landeshaushalte, auch aufgrund der Verweigerung von Haushaltskonsolidierungen, an ihre
Grenzen. Es wird auf absehbare Zeit keine zusätzlichen milliardenschweren
Förderprogramme oder Entlastungspakete für die Kommunen geben. Wer in der aktuellen
Wirtschafts- und Politikkrise darauf hofft, dass höhere staatliche Ebenen die kommunalen
Schulden übernehmen, handelt fahrlässig. Die Gemeinde Neuberg muss die eigenen
Finanzen aus eigener Kraft stabilisieren, anstatt auf Geldmittel zu spekulieren, die es auf
Bundes- und Landesebene schlichtweg aufgrund vorangegangener politischer
Entscheidungen nicht mehr geben wird.
Zuletzt ist darauf zu verweisen, dass die Gemeinde Neuberg in den letzten Jahren jedes
Jahr mehr Einnahmen zur Verfügung hatte. Die Idee, dass die Einnahmen nicht reichen, ist
eine endlose Forderung und wird jedes Jahr erneuert. Zudem ist dies der Versuch, die
eigene Verantwortung für auch unschöne Entscheidungen von sich zu schieben. Wir haben
uns an eine öffentliche Überversorgung der Verwaltung gewöhnt. Das unsinnige Schulden
machen muss enden, wenn die Gemeinde Neuberg eine sozial verträgliche Zukunft für alle
Bürgerinnen und Bürger haben möchte.
Für die FDP-Fraktion im Gemeindeparlament Neuberg
Dr. Karoline Munk
Anlagen
VL-0127 Antrag FDP Fraktion Schuldenbegrenzung
Text aus PDF extrahiert