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Antrag der FDP-Fraktion Festlegung einer Schuldenobergrenze für den Gemeindehaushalt 2027 aus sozialer und haushaltspolitischer Verantwortung

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeNeuberg
Datum2026-09-02
DatenstufeNur Dokumente
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Zusammenfassung (KI, experimentell)

Die FDP-Fraktion beantragt, die Kreditaufnahme für den Gemeindehaushalt 2027 auf maximal 200.000 € zu begrenzen und den Schuldenstand nicht über das Niveau von 2026 hinaus anwachsen zu lassen. Zusätzliche Infrastrukturinvestitionen sollen ausschließlich aus Bundesmitteln (SVIK) finanziert werden. Die Fraktion begründet dies mit sozialer Gerechtigkeit und der Vermeidung von Lasten für kommende Generationen, da Schuldendienste künftige Haushaltsspielräume für soziale Leistungen einengen würden. Ein Beschluss ist am 02.09.2026 vorgesehen.

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BESCHLUSSVORLAGE Vorlagen-Nr.: 26-31/VL-0127 Fachbereich: Haushaltsplanung, Jahresabschlüsse Datum: 04.08.2026 Verfasser: Dr. Karoline Munk Beratungsfolge Gremium TOP-Status Sitzungstermin Gemeindevertretung öffentlich 02.09.2026 Betreff Antrag der FDP-Fraktion Festlegung einer Schuldenobergrenze für den Gemeindehaushalt 2027 aus sozialer und haushaltspolitischer Verantwortung Beschlussvorschlag Die Gemeindevertretung möge beschließen: 1. Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2027 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf maximal 200.000,00 € festgesetzt. 2. Neue zusätzliche Investitionen in die Infrastruktur sind aus dem Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIK) des Bundes zu entnehmen. 3. Das der Gemeinde Neuberg zugewiesene Kapital aus dem Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIK) des Bundes ist ausschließlich für bisher nicht geplante und zusätzliche Investition in die Infrastruktur zu verwenden. 4. Zum Ende des Haushaltsjahres 2027 darf der Schuldenstand des Haushaltsjahres der Gemeinde Neuberg den Schuldenstand zum Ende des Haushaltsjahres 2026 nicht übersteigen. 5. Zum Ende des Haushaltsjahres 2027 sollen die Rücklagen des Haushaltsjahres der Gemeinde Neuberg den Stand zum Ende des Haushaltsjahres 2026 nicht unterschreiten. 6. Der Gemeindevorstand wird beauftragt, den Haushaltsplanentwurf 2027 unter strikter Einhaltung dieser Obergrenzen aufzustellen und sozialen Folgelasten einem finanziellem Risiko vorzuziehen. Haushaltsrechtliche Auswirkungen ☐ Nein ☐ Ja Betrag Kostenstelle Sachkonto Investitions-Nummer Sachverhalt/Erläuterungen Begründung: Die Aufnahme von Schulden ist Ausdruck einer unsozialen und verantwortungslosen Politik. Schulden treffen zukünftig immer die schwächsten der Gesellschaft am stärksten. Eine mögliche Aufnahme von Schulden wird gerne als rein technisches Instrument der Haushaltsführung und als unumgänglich dargestellt. Tatsächlich sind Schulden aber die Vorboten tiefgreifender sozialer Auswirkungen, die die Schwächsten unserer Gesellschaft am härtesten treffen werden. Aus Gründen der sozialen Gerechtigkeit, der finanzpolitischen Vernunft und der generationenübergreifenden Solidarität ist eine strikte Deckelung der Schulden zuvorderst für das Jahr 2027 zwingend erforderlich. Die rechtlichen Grundlagen des hessischen Kommunalhaushaltsrechts verpflichten die Gemeinde Neuberg hierbei zu äußerster Haushaltsdisziplin. Gemäß § 92 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung ist die Gemeinde Neuberg verpflichtet, ihren Haushalt wie die eigene Verwaltung wirtschaftlich, effizient und sparsam zu führen. Die Ausrede, dass die Gemeinden in Hessen unterfinanziert sind, wird zwar gerne vorgetragen, ist aber mit einem Blick in den Gemeindehaushalt 2025/2026 zu widerlegen. Die ständige Inanspruchnahme von Krediten, Sondervermögen oder Sonderzahlungen widerspricht dem zuvor genannten gesetzlichen Leitbild einer nachhaltigen Haushaltsführung. Schulden dürfen nach dem Haushaltsrecht nur als letztes Mittel für investive Zwecke genutzt werden – sie dürfen niemals zur strukturellen Deckung laufender Ausgaben dienen. Ein ungebremster Schuldenaufbau führt unweigerlich in eine finanzielle Sackgasse, deren Folgen am Ende die Bürgerinnen und Bürger schmerzlich zahlen müssen. Zwar neigen einige Berufspolitiker dazu, in jede gesellschaftliche Sackgasse hineinzufahren und diese auch bis zum Ende zu genießen, diesem Automatismus muss sich die Gemeinde Neuberg aber mit ihren ehrenamtlichen Vertretern nicht anschließen. Höhere Schulden von heute sind die Steuer-, Abgaben- und Gebührenerhöhungen von morgen. Die Einwohner unserer Gemeinde sind jedoch durch die allgemeinen und politischen Kostensteigerungen bereits an der Belastungsgrenze angekommen. Es ist die Pflicht der Gemeindevertretung, die Bürger vor einer finanziellen Überforderung zu schützen. Eine Obergrenze für die Schuldenaufnahme von Schulden im Gemeindehaushalt der Gemeinde Neuberg verhindert, dass die Gemeinde ihren Gedankenspielraum in der Haushaltspolitik auf Kosten der Bürger und Gewerbetreibenden durch unverantwortliche Handlungsverweigerung in der Haushaltssanierung erkauft. Jeder Euro, den die Gemeinde heute für Zins und Tilgung ausgeben muss, fehlt morgen direkt bei den sozialen Leistungen. Hohe Schuldenberge engen den finanziellen Spielraum für die Instandhaltung von Kitas oder der Wohn- und Verkehrsinfrastruktur, die Förderung von Jugend- und Seniorenpolitik, und Kulturveranstaltungen sowie die Unterstützung lokaler Vereine massiv ein. Zudem ist eine mögliche Erwartung, dass zukünftige Haushaltslöcher schon durch zusätzliche Finanzmittel oder Rettungsschirme von Bund oder Land gestopft werden, eine reine Illusion. Die gesamtwirtschaftliche Lage in Deutschland und Hessen hat sich drastisch verschlechtert. Aufgrund des anhaltenden wirtschaftlichen Abschwungs, sinkender Steuereinnahmen und eigener massiver Haushaltsrisiken stoßen auch die Bundes- und Landeshaushalte, auch aufgrund der Verweigerung von Haushaltskonsolidierungen, an ihre Grenzen. Es wird auf absehbare Zeit keine zusätzlichen milliardenschweren Förderprogramme oder Entlastungspakete für die Kommunen geben. Wer in der aktuellen Wirtschafts- und Politikkrise darauf hofft, dass höhere staatliche Ebenen die kommunalen Schulden übernehmen, handelt fahrlässig. Die Gemeinde Neuberg muss die eigenen Finanzen aus eigener Kraft stabilisieren, anstatt auf Geldmittel zu spekulieren, die es auf Bundes- und Landesebene schlichtweg aufgrund vorangegangener politischer Entscheidungen nicht mehr geben wird. Zuletzt ist darauf zu verweisen, dass die Gemeinde Neuberg in den letzten Jahren jedes Jahr mehr Einnahmen zur Verfügung hatte. Die Idee, dass die Einnahmen nicht reichen, ist eine endlose Forderung und wird jedes Jahr erneuert. Zudem ist dies der Versuch, die eigene Verantwortung für auch unschöne Entscheidungen von sich zu schieben. Wir haben uns an eine öffentliche Überversorgung der Verwaltung gewöhnt. Das unsinnige Schulden machen muss enden, wenn die Gemeinde Neuberg eine sozial verträgliche Zukunft für alle Bürgerinnen und Bürger haben möchte. Für die FDP-Fraktion im Gemeindeparlament Neuberg Dr. Karoline Munk Anlagen VL-0127 Antrag FDP Fraktion Schuldenbegrenzung

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