Startseite › Neuberg › Antrag
Antrag der FDP-Fraktion Festschreibung des Hebesatzes der Grundsteuer B für das Haushaltsjahr 2027 - keine Erhöhung über 950 Prozentpunkte hinaus
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Neuberg |
| Datum | 2026-09-02 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Die FDP-Fraktion beantragt, den Hebesatz der Grundsteuer B für 2027 bei maximal 950 Prozentpunkten einzufrieren und nicht zu erhöhen. Begründet wird dies mit erheblichen finanziellen Belastungen der Bürger und Unternehmen durch Preissteigerungen und Lebenshaltungskosten. Die Fraktion kritisiert zudem Überversorgung in der Verwaltung und fordert Einsparungen statt weiterer Steuererhöhungen. Der Gemeindevorstand soll den Haushaltsentwurf 2027 entsprechend aufstellen.
Automatisch aus dem Quelldokument zusammengefasst. Wichtige Details bitte immer im Originaldokument unten prüfen.
Dokument
Extrahierter Text
BESCHLUSSVORLAGE
Vorlagen-Nr.: 26-31/VL-0128 Fachbereich: Finanzen und Steuern
Datum: 04.08.2026 Verfasser: Dr. Karoline Munk
Beratungsfolge
Gremium TOP-Status Sitzungstermin
Gemeindevertretung öffentlich 02.09.2026
Betreff
Antrag der FDP-Fraktion
Festschreibung des Hebesatzes der Grundsteuer B für das Haushaltsjahr 2027 - keine
Erhöhung über 950 Prozentpunkte hinaus
Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung möge beschließen: Der Hebesatz für die Grundsteuer B wird für
das Haushaltsjahr 2027 auf dem bisherigen Niveau von maximal 950 Prozentpunkten
eingefroren. Eine Anhebung dieses Hebesatzes über die Grenze von 950 Prozentpunkten
hinaus wird für den kommenden Haushaltsplan 2027 ausgeschlossen. Der
Gemeindevorstand wird beauftragt, den Haushaltsentwurf 2027 entsprechend dieser
Vorgabe aufzustellen.
Haushaltsrechtliche Auswirkungen
☐ Nein
☐ Ja
Betrag Kostenstelle Sachkonto Investitions-Nummer
Sachverhalt/Erläuterungen
Begründung:
Die Bürgerinnen und Bürger sowie die lokalen Unternehmen in unserer Gemeinde stehen
unter erheblichen und wachsenden finanziellen Belastungen, insbesondere durch politische
Entscheidungen, wirtschaftliche Entwicklungen, allgemeine Preissteigerungen und
Lebenshaltungskosten. Ein Hebesatz von 950 Prozentpunkten stellt bereits eine signifikante
und unnötig hohe Belastung für die Bürger der Gemeinde Neuberg dar und schöpft das
finanzielle Gefüge der Steuerzahler vor Ort überstark aus.
Wohnen darf nicht zum Luxus werden. Seit Jahren werden die Wohnkosten durch politische
Entscheidungen auf Ebene des Mietzinses, aber auch insbesondere der Mietnebenkosten,
zu denen auch die Grundbesitzabgabe gehört, in immer höhere Sphären getrieben. Als
aktuellste Idee vor Ort wäre hier die Idee der Gemeindevertretung von Neuberg zu nennen,
eine verpflichtende Zisternensatzung für Bauwerke zu schaffen.
Nach den Bestimmungen der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) ist die Gemeinde
verpflichtet, ihre Haushaltswirtschaft zwar konsolidiert, aber auch bürgernah, verhältnismäßig
und sparsam zu gestalten. Es liegen erhebliche Einsparpotenziale im Haushalt der
Gemeinde Neuberg vor.
Nach vielfältigen wissenschaftlichen Erhebungen, aber auch durch Empirie kann leicht
nachgewiesen werden, dass sich die Gemeinde eine erheblich an Übergröße leidende
Verwaltung leistet, bei Baumaßnahmen die Aufsicht schleifen lässt oder maßlos überteuert
Aufträge vergibt. Hinzu treten Kosten für externe Beratung in selbst einfachsten Fragen, für
die eigentlich Fachleute in der Verwaltung platziert sind.
Zudem werden unerklärliche Summen in dem Haushalt der Gemeinde Neuberg für
Leistungen, wie beispielhaft Strategieentwicklung und interne Kommunikation in der
Verwaltung vorgesehen, die in keinem erkennbaren Widerhall zu einem Mehrwert oder
überhaupt einem Wert für die Bürger stehen. Einsparungen sind durch Sanierung des
Haushaltes der Gemeinde Neuberg zu heben, bevor der Bürger erneut belastet wird.
Eine weitere Erhöhung der Grundbesitzabgaben im Jahr 2027 würde somit wieder politisch
getriebenen Wohnen und Wirtschaften in unserer Gemeinde erschweren und bald
unzumutbar verteuern. Dies alles nur aus dem politischen Unwillen heraus, bei der eigenen
Überversorgung der Verwaltung auch nur geringe Einschnitte hinnehmen zu müssen.
Um verlässliche Rahmenbedingungen für die Einwohnerinnen und Einwohner zu schaffen
und ein klares Signal für den Erhalt der Attraktivität unseres Wohn- und Wirtschafts-
standortes zu senden, ist eine Deckelung des Hebesatzes bei 950 Prozentpunkten für das
Haushaltsjahr 2027 zwingend erforderlich.
Eventuelle Haushaltsrisiken sind durch Ausgabenüberprüfungen oder die Übernahme von
Verantwortung und Leitung im Haushaltsplan aufzufangen.
Für die FDP-Fraktion im Gemeindeparlament Neuberg
Dr. Karoline Munk
Anlagen
VL-0128 Antrag der FDP Fraktion - Grundsteuer B
Text aus PDF extrahiert