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Antrag der FDP-Fraktion Festschreibung des Hebesatzes der Grundsteuer B für das Haushaltsjahr 2027 - keine Erhöhung über 950 Prozentpunkte hinaus

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeNeuberg
Datum2026-09-02
DatenstufeNur Dokumente
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Zusammenfassung (KI, experimentell)

Die FDP-Fraktion beantragt, den Hebesatz der Grundsteuer B für 2027 bei maximal 950 Prozentpunkten einzufrieren und nicht zu erhöhen. Begründet wird dies mit erheblichen finanziellen Belastungen der Bürger und Unternehmen durch Preissteigerungen und Lebenshaltungskosten. Die Fraktion kritisiert zudem Überversorgung in der Verwaltung und fordert Einsparungen statt weiterer Steuererhöhungen. Der Gemeindevorstand soll den Haushaltsentwurf 2027 entsprechend aufstellen.

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BESCHLUSSVORLAGE Vorlagen-Nr.: 26-31/VL-0128 Fachbereich: Finanzen und Steuern Datum: 04.08.2026 Verfasser: Dr. Karoline Munk Beratungsfolge Gremium TOP-Status Sitzungstermin Gemeindevertretung öffentlich 02.09.2026 Betreff Antrag der FDP-Fraktion Festschreibung des Hebesatzes der Grundsteuer B für das Haushaltsjahr 2027 - keine Erhöhung über 950 Prozentpunkte hinaus Beschlussvorschlag Die Gemeindevertretung möge beschließen: Der Hebesatz für die Grundsteuer B wird für das Haushaltsjahr 2027 auf dem bisherigen Niveau von maximal 950 Prozentpunkten eingefroren. Eine Anhebung dieses Hebesatzes über die Grenze von 950 Prozentpunkten hinaus wird für den kommenden Haushaltsplan 2027 ausgeschlossen. Der Gemeindevorstand wird beauftragt, den Haushaltsentwurf 2027 entsprechend dieser Vorgabe aufzustellen. Haushaltsrechtliche Auswirkungen ☐ Nein ☐ Ja Betrag Kostenstelle Sachkonto Investitions-Nummer Sachverhalt/Erläuterungen Begründung: Die Bürgerinnen und Bürger sowie die lokalen Unternehmen in unserer Gemeinde stehen unter erheblichen und wachsenden finanziellen Belastungen, insbesondere durch politische Entscheidungen, wirtschaftliche Entwicklungen, allgemeine Preissteigerungen und Lebenshaltungskosten. Ein Hebesatz von 950 Prozentpunkten stellt bereits eine signifikante und unnötig hohe Belastung für die Bürger der Gemeinde Neuberg dar und schöpft das finanzielle Gefüge der Steuerzahler vor Ort überstark aus. Wohnen darf nicht zum Luxus werden. Seit Jahren werden die Wohnkosten durch politische Entscheidungen auf Ebene des Mietzinses, aber auch insbesondere der Mietnebenkosten, zu denen auch die Grundbesitzabgabe gehört, in immer höhere Sphären getrieben. Als aktuellste Idee vor Ort wäre hier die Idee der Gemeindevertretung von Neuberg zu nennen, eine verpflichtende Zisternensatzung für Bauwerke zu schaffen. Nach den Bestimmungen der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) ist die Gemeinde verpflichtet, ihre Haushaltswirtschaft zwar konsolidiert, aber auch bürgernah, verhältnismäßig und sparsam zu gestalten. Es liegen erhebliche Einsparpotenziale im Haushalt der Gemeinde Neuberg vor. Nach vielfältigen wissenschaftlichen Erhebungen, aber auch durch Empirie kann leicht nachgewiesen werden, dass sich die Gemeinde eine erheblich an Übergröße leidende Verwaltung leistet, bei Baumaßnahmen die Aufsicht schleifen lässt oder maßlos überteuert Aufträge vergibt. Hinzu treten Kosten für externe Beratung in selbst einfachsten Fragen, für die eigentlich Fachleute in der Verwaltung platziert sind. Zudem werden unerklärliche Summen in dem Haushalt der Gemeinde Neuberg für Leistungen, wie beispielhaft Strategieentwicklung und interne Kommunikation in der Verwaltung vorgesehen, die in keinem erkennbaren Widerhall zu einem Mehrwert oder überhaupt einem Wert für die Bürger stehen. Einsparungen sind durch Sanierung des Haushaltes der Gemeinde Neuberg zu heben, bevor der Bürger erneut belastet wird. Eine weitere Erhöhung der Grundbesitzabgaben im Jahr 2027 würde somit wieder politisch getriebenen Wohnen und Wirtschaften in unserer Gemeinde erschweren und bald unzumutbar verteuern. Dies alles nur aus dem politischen Unwillen heraus, bei der eigenen Überversorgung der Verwaltung auch nur geringe Einschnitte hinnehmen zu müssen. Um verlässliche Rahmenbedingungen für die Einwohnerinnen und Einwohner zu schaffen und ein klares Signal für den Erhalt der Attraktivität unseres Wohn- und Wirtschafts- standortes zu senden, ist eine Deckelung des Hebesatzes bei 950 Prozentpunkten für das Haushaltsjahr 2027 zwingend erforderlich. Eventuelle Haushaltsrisiken sind durch Ausgabenüberprüfungen oder die Übernahme von Verantwortung und Leitung im Haushaltsplan aufzufangen. Für die FDP-Fraktion im Gemeindeparlament Neuberg Dr. Karoline Munk Anlagen VL-0128 Antrag der FDP Fraktion - Grundsteuer B

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