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Anfrage der FDP-Fraktion - Berichtsantrag der FDP-Fraktion; Antrag auf Berichterstattung: Statistik zur Hundehaltung und Ressourcenverbrauch in der Verwaltung
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Neuberg |
| Datum | 2026-09-02 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Die FDP-Fraktion beantragt einen schriftlichen Bericht des Gemeindevorfstands zu drei Themenbereichen: (1) Hundestatistik im Gemeindegebiet, einschließlich Anzahl angemeldeter Hunde und Listenhunde sowie bisherige Beratungen zu Steuererleichterungen; (2) Verwaltungsaufwand für Anmeldungen und Steuereintreibung sowie Säumnisfallzahlen; (3) Vergleich der Hundesteuer-Einnahmen mit dem Verwaltungsaufwand. Die FDP argumentiert, dass die Hundesteuer einen hohen Verwaltungsaufwand bei geringem Ertrag verursacht und eine ungleiche Besteuerung von Haustieren darstellt. Die Beratung ist für Juni und September 2026 geplant.
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Dokument
Extrahierter Text
ANFRAGE
Vorlagen-Nr.: 26-31/VL-0068
Datum: 28.05.2026
Beratungsfolge
Gremium TOP-Status Sitzungstermin
Gemeindevertretung öffentlich 24.06.2026
Gemeindevertretung öffentlich 02.09.2026
Betreff
Anfrage der FDP-Fraktion - Berichtsantrag der FDP-Fraktion;
Antrag auf Berichterstattung: Statistik zur Hundehaltung und Ressourcenverbrauch in
der Verwaltung
Sachverhalt/Erläuterungen
Die Gemeindevertretung beauftragt den Gemeindevorstand, in der nächsten Sitzung der
Gemeindevertretung über folgende Punkte schriftlich zu berichten:
1. Hundestatistik:
– Wie viele Hunde sind aktuell im Gemeindegebiet zur Hundesteuer angemeldet?
– Wie viele davon entfallen jeweils auf Erst-, Zweit- und Dritthunde (oder weitere)?
– Wie viele gefährliche Hunde im Sinne der Hessischen Hundeverordnung
(Listenhunde/gefährlich eingestufte Hunde) sind gemeldet?
– Hat die Gemeindeverwaltung, der Gemeindevorstand oder das Gemeindeparlament
schon in der Vergangenheit darüber beraten, ob eine Reduzierung der Hundesteuer
für einen Listenhund durch einen positiven Wesenstest möglich ist.
2. Verwaltungsaufwand:
– Wie hoch ist der geschätzte jährliche Personal- und Sachaufwand (in
Arbeitsstunden oder Euro) für die Bearbeitung von An- und Abmeldungen?
– Welcher Aufwand entsteht spezifisch durch das Steuer- und Mahnwesen (Erhebung
der Hundesteuer, Mahnverfahren)?
– Wie stellt sich die Situation bei säumigen Zahlern dar (Fallzahlen der Mahn-
verfahren und Vollstreckungsmaßnahmen)?
– Wie hoch ist der Aufwand mit möglichen renitenten Nichtzahlern?
3. Wirtschaftlichkeit:
– Wie hoch waren die Einnahmen aus der Hundesteuer im letzten abgeschlossenen
Haushaltsjahr im Vergleich zum oben genannten Verwaltungsaufwand? [Punkte 1
und 2]
Bei der Hundesteuer handelt es sich um eine Steuer mit erheblichem Verwaltungsaufwand
und nur geringem Ertrag. Sie birgt häufig eine unverhältnismäßige Bürokratie für den Bürger
in sich, sodass eine Erhebung, mit Ausnahme von Listenhunden, mehr einem Selbst-
zweck dient als einem Finanzierungsbeitrag für dieKommune. Es ist zu prüfen, ob die
Hundesteuer in der Gemeinde Neuberg aufgehoben werden sollte.
Zudem erfüllen Hunde einen hohen sozialen Zweck, wie auch Katzen oder andere dem
Menschen nahe Tiere. Weiter stellt sich die Frage nach der Gleichbehandlung von Haus-
tieren, da Katzen, Pferde, Hamster, Mäuse, Vögel usw. keiner Steuer unterworfen werden.
Für die FDP-Fraktion im Gemeindeparlament Neuberg
Dr. Karoline Munk
Anlagen
VL-0068 FDP Kommunalpolitik Antrag an das Gemeindeparlament - Hundesteuer
Text aus PDF extrahiert