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Anfrage der FDP-Fraktion - Berichtsantrag der FDP-Fraktion; Erhöhung der Grundsteuer B auf 1615 v.H. und Aufnahme neuer Schulden
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Neuberg |
| Datum | 2026-09-02 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Die FDP-Fraktion fordert einen schriftlichen Bericht der Gemeindeverwaltung zur geplanten Erhöhung der Grundsteuer B auf 1615 v.H. ab 2027, zur Interpretation des Satzes „strukturelles Umdenken" im Haushaltsentwurf 2025/2026, zu konkreten Sparmaßnahmen und zur geplanten Neuverschuldung. Die Fraktion kritisiert die finanzielle Situation der Gemeinde als Folge jahrelanger fehlender Sparsamkeit und lehnt Steuererhöhungen sowie Schuldenaufnahmen als unsoziale Lösungen ab. Die Gemeindevertretung berät die Anfrage am 24. Juni und 2. September 2026.
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Dokument
Extrahierter Text
ANFRAGE
Vorlagen-Nr.: 26-31/VL-0067
Datum: 28.05.2026
Beratungsfolge
Gremium TOP-Status Sitzungstermin
Gemeindevertretung öffentlich 24.06.2026
Gemeindevertretung öffentlich 02.09.2026
Betreff
Anfrage der FDP-Fraktion - Berichtsantrag der FDP-Fraktion;
Erhöhung der Grundsteuer B auf 1615 v.H. und Aufnahme neuer Schulden
Sachverhalt/Erläuterungen
Die Gemeindevertretung beauftragt den Gemeindevorstand, in der nächsten Sitzung der
Gemeindevertretung über folgende Punkte schriftlich zu berichten:
1. Prognostizierte Erhöhung der Grundsteuer B auf 1615 v.H. ab dem Haushaltsjahr
2027
In dem öffentlich zugänglichen Haushaltsentwurf 2025/2026 ist auf Seite 15 zu lesen:
Für das Jahr 2027 wird ein Anstieg des Hebesatzes auf 1615 v.H. prognostiziert. Ab
dem Jahr 2029 ist jedoch eine Reduzierung des Hebesatzes auf 1585 v.H.vorge-
sehen.
Weiter ist auf Seite 29 zu lesen:
In der mittelfristigen Ergebnisplanung für das Jahr 2027 wird trotz höher angesetzten
Hebesatzes für die Grundsteuer B auf 1.615 v.H. ebenfalls mit einem Fehlbetrag
geplant. Für die Jahre 2028 (+7.110 €) und 2029 (+1.337 €) werden geringe Über-
schüsse erwartet. Grundlage dafür ist die Annahme, dass der Grundsteuer B-
Hebesatz 2028 bei 1.615 v.H. und 2029 bei 1.585 v.H. liegen wird.
Hält die Verwaltung der Gemeinde Neuberg an der Vorstellung fest, dass eine Er-
höhung der Grundsteuer B auf 1615 v.H. ab dem Haushaltsjahr 2027 notwendig ist
und in die Planung des Haushaltes aufgenommen werden muss?
2. Was versteht die Gemeindeverwaltung Neuberg unter dem dick gedruckten Endsatz
der Seite 29 des Haushaltsentwurfs 2025/2026?
Es muss durch die politischen Gremien ein strukturelles Umdenken erfolgen.
Gemeint ist wohl die Finanzlage der Gemeinde Neuberg.
3. Was sind die geplanten konkreten, nicht abstrakten, gedachten Maßnahmen der
Gemeindeverwaltung Neuberg bezogen auf den vorstehend dick ausgeführten Satz
unter Punkt 2?
4. Plant die Gemeindeverwaltung in einem Haushaltsentwurf 2027 vorzuschlagen,
erneut Schulden aufzunehmen?
In welcher Höhe meint die Gemeindeverwaltung Neuberg, die Aufnahme von
Schulden vorschlagen zu müssen?
Begründung
Die Finanzlage der Gemeinde Neuberg ist in den letzten Jahren nach Jahrzehnten des
Ignorierens von Warnhinweisen aus dem Ruder gelaufen. Das Vertrauen darauf, immer
wieder unbegrenzte zusätzliche Mittel aus der Erhöhung der Einnahmen über Steuern,
durch die Aufnahme von Schulden und damit derVerschiebung der Verantwortung in
die Zukunft oder von anderen politischen Gremien einen warmen Geldregen zu er-
halten, findet in der aktuellen Lage ein Ende. Der Traum, sich selbst keinerlei Zurückhaltung
in finanzpolitischen Fragen auferlegen zu müssen, hat dazu geführt, dass die Gemeinde
Neuberg in der gegebenen Situation nahezu handlungsunfähig für ihre Bürger ist. Damit
erfüllt die Gemeinde Neuberg nicht mehr ihren grundlegenden Sinn und Zweck einer
öffentlichen Gebietskörperschaft in einer rechtsstaatlich organisierten Wirtschaftsordnung.
Eine öffentliche Körperschaft hat keinerlei Selbstzweck. Diese wird gebildet, um ein
größeres Gemeinschaftsgefüge aus einer nicht überschaubaren Zahl von Menschen insoweit
zu organisieren, als dies durch den einzelnen Souverän nicht möglich wäre. Hier endet
aber auch der Zweck, schon aus dem Gedanken heraus, eine Körperschaft und damit
die diese tragenden Personen nicht zu überfordern. Da eine öffentliche Körperschaft über
keinerlei wirtschaftliche Potenz verfügt, sondern ausschließlich durch die sie tragenden
Bürger mit deren Geld versorgt wird, bedeutet dies, dass es die oberste Pflicht einer
öffentlichen Gebietskörperschaft ist, ihre Strukturen so schlank und effizient wie möglich zu
halten. So ist es auch im Gesetz des Landes Hessen und der Bundesrepublik Deutschland
zu finden.
Die leistungserfüllende Bevölkerung finanziell stetig mehr zu belasten, ist schon unsozial, da
immer jene, für die ein modernes öffentliches Körperschaftswesen besonders geschaffen
ist, unter den zusätzlichen Belastungen am stärksten leiden und mit jeder Erhöhung der
Belastung mehr Menschen ihr selbstbestimmtes Leben aufgeben und zu Knechten der
öffentlichen Träger werden.
Schulden sind ebenfalls im höchsten Maß unsozial und ein Betrug an den Bürgern.
Zinslasten fressen Sozialleistungen auf; es findet eine Umverteilung von den unteren
Einkommensgruppen zu den oberen statt; die zukünftige zu erwartende Inflation entwertet
das Realeinkommen, was niedrige Einkommen stärker trifft als höhere, da diese
Einkommen einer Inflation ausweichen können; die Belastungen durch Zinsen führen zu
künftigen Steuererhöhungen und Leistungskürzungen und letztlich wird der Handlungs-
spielraum des eigentlichen Zwecks einer öffentlichen Körperschaft nachhaltig gestört.
Soweit politisch Verantwortliche für Schulden als Lösung struktureller Probleme plädieren,
verraten sie somit die Schwächsten einer Gesellschaft.
Die Gemeindeverwaltung der Gemeinde Neuberg hat daher zu erklären, wie sie sich den
effizientesten und sinnvollsten Einsatz von Kapital, welches ihr durch ihre Bürger zur
Verfügung gestellt wird, vorstellt. Der dick gedruckte Satz unter Punkt 2 des Antrags legt
nahe aus, dass dies wohl in der Vergangenheit nicht vorgenommen und beachtet wurde.
Eine weitere Begründung des Antrages erfolgt in der angesetzten Parlamentssitzung.
Für die FDP-Fraktion im Gemeindeparlament Neuberg
Dr. Karoline Munk
Anlagen
VL-0067 FDP Kommunalpolitik Antrag an das Gemeindeparlament - Grundsteuererhöhung
Text aus PDF extrahiert