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Spiel- und Sportanlagen in Bertlich sowie auf Schlägel und Eisen - Antrag der SPD-Fraktion gem. § 14 GeschO vom 20.04.2026
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Herten |
| Datum | 2026-09-30 geplant |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Die SPD-Fraktion beantragte einen Bericht zu Spiel- und Sportanlagen in Bertlich und auf Schlägel und Eisen. Der Bericht beschreibt Vandalismusschäden am Mini-Kicker-Feld in Bertlich (Sanierung bis KW 34 abgeschlossen), wiederholte Schäden an der Parcours-Anlage sowie erhebliche Belagsschäden an der Streetball-Anlage. Der Umbau der Streetball-Anlage mit Betonbelag und rutschfestem Kunststoffauftrag (ca. 50.000 €) wurde beschlossen.
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Dokument
Extrahierter Text
Spiel- und Sportanlagen in Bertlich sowie auf Schlägel und Eisen
- Antrag der SPD-Fraktion gem. § 14 GeschO vom 20.04.2026
Beratungsfolge Sitzung am
Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport 22.09.2026
Betriebsausschuss 23.09.2026
Rat 30.09.2026
Vorlagen-Nr. 26/190 Zustelldatum Federführung Zentraler Betriebshof Herten
Beschlussvorlage öffentlich
Beschlussvorschlag:
1. Der nachstehende Bericht wird zur Kenntnis genommen.
2. Der Umbau der Streetball-Anlage auf Schlägel und Eisen wird wie beschrieben beschlossen.
3. Damit ist das Antragsverfahren gem. § 14 GeschO abgeschlossen.
Herten,
Bürgermeister / Beigeordneter / FBL
- 2 -
Begründung:
Mini-Kicker Fläche in Bertlich – Das Minispielfeld wurde seinerzeit vom DFB gesponsert. Die
Sanierung der Anlage (Vandalismusschäden) ist in vollem Gange. Der Kunstrasen ist bereits neu
verlegt. Die Arbeiten an den Fußball-Toren sowie an den Banden und Zäunen stehen aus, werden
aber in Kürze erfolgen. Das bisher vorhanden „normale“ Fußballtor wird durch eine weitgehend
Vandalismus-sichere Variante ausgetauscht.
Die vorhandenen Schäden entstanden durch Brandstiftung und Befahrung mit Rollern. Die Schäden
am Zaun entstanden im Wesentlichen durch Heraussägen von Teilen des Zauns zur unbefugten
Öffnung der gesperrten Anlage.
Nach Stand der Dinge wird die Anlage komplett in der 34. Kw fertiggestellt sein.
Parcours-Anlage Schlägel und Eisen – Die Anlage wird erneut zur Behebung von Vandalismus-
Schäden gesperrt. Die Reparaturen werden jeweils schnellstmöglich behoben und die Sperrung
aufgehoben. Grundsätzlich ist Vandalismus auf dem S + E-Gelände trotz des Einsatzes von
Streetworkern immer wieder ein Thema.
Basketballfeld Schlägel und Eisen – Richtigerweise handelt es sich hierbei um eine „Streetball-
Anlage“. Die Anlage ist aktuell wegen systemischer Schäden im Belag und damit einhergehender
nicht gegebene Verkehrssicherheit gesperrt. Die Streetball-Anlage wurde derzeit vom Hersteller
Büning aus Herten als Referenzanlage mit einem „schwimmenden Belag“ ähnlich eines
Hallenbodens gespendet.
Nach erheblichem Vorlauf wurde die Anlage im März 2022 in Betrieb genommen. Danach gab es
folgende Entwicklung:
- Erste Schäden September 2022 (Risse Spielfeld, Abplatzungen). Die Schadenslage trat bis
2025 immer wieder auf.
- Januar 2024. Sperrung des Feldes wegen starker Rissbildung. Ausbesserung durch den
Hersteller.
Bisher wurden alle Reparaturarbeiten vom Hersteller Büning kostenlos übernommen. Dies ist
aktuell nicht mehr gegeben. Der ZBH ist auf Grund der Bauweise fachlich nicht in der Lage, die
Instandhaltung bzw. Reparaturen zu leisten. Die zahlreichen Schäden lassen sich im Grunde nur
noch durch eine komplette Sanierung beheben.
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Beispiel Rissbildung
Unabhängig von möglichen Erklärungsversuchen ist festzuhalten ist, dass der Belag einfach vor Ort
leider nicht funktioniert.
Der ZBH schlägt vor, den vorhandenen, „schwimmend“ verbauten Kunststoffbelag zu entfernen und
durch eine Betonfläche zu ersetzen, die einen Auftrag aus rutschfestem Kunststoff erhält. Die Kosten
hierzu werden auf ca. 50.000 € geschätzt. Die Fläche verliert im Spiel an Elastizität, wird aber
erheblich wartungsärmer und dauerhaft nutzbar.
Frage nach weiteren Flächen mit eingeschränkter Nutzung – Es gibt immer mal wieder Flächen, die
für kurze Zeit für Reparaturarbeiten oder der Behebung von Vandalismus-Schäden gesperrt werden
müssen. So wie im Rahmen Minispielfeld oder der Anlagen auf Schlägel und Eisen sind in Herten –
zum Zeitpunkt der Vorlagenerstellung - keine weiteren Flächen betroffen.
Forderung nach prioritärer Pflege und Schutz – Eine prioritäre Behandlung der beschriebenen
Flächen ist aus Kapazitätsgründen nicht möglich. Eine Begründung, warum gerade diese Flächen
besonders behandelt werden sollten, ist nicht ersichtlich. In Sachen grassierendem Vandalismus
sind Polizei, KOD und Streetworker zuständig und aktiv.
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Begründung
Rechtsgrundlage für die Maßnahme:
Bestimmung der Leistungen durch ☐ Ja ☐ Nein Gesetz/Verordnung
Gesetz/Verordnung o.Ä.? o.Ä.:
Handelt es sich um freiwillige ☐ Ja ☐ Nein
Leistungen?
Falls ja: Gibt es dazu bereits einen ☐ Ja ☐ Nein Ratsbeschluss:
Ratsbeschluss?
Grund der Maßnahme:
Sollen Standards/Aufgaben ☐ Ja ☐ Nein Falls ja: Welche?
erhalten werden?
Sollen Standards/Aufgaben ☐ Ja ☐ Nein Falls ja: Welche?
erhöht werden?
Soll ein bestehendes Projekt ☐ Ja ☐ Nein Falls ja: Welches? /
fortgesetzt werden? Wie wurde es bisher
finanziert?
- 5 -
Finanzielle Auswirkungen
Vorlagen-Nr.: 26/190
Finanzielle Auswirkungen: ☐ Ja ☐ Nein
Maßnahme bereits im ☐ Ja ☐ Nein
Haushalt vorgesehen?
Wurde ein Förderantrag ☐ Ja ☐ Nein Zeitraum der
gestellt? Förderrichtlinie:
Stehen Fördermittel zur ☐ Ja ☐ Nein Bewilligungsbescheid
Verfügung? vom:
Die Fördermittel stehen ☐ ☐ Bewilligungszeitraum:
…… zur Verfügung
unbefristet befristet Durchführungszeitraum:
Nach Ablauf der Förderung soll mit dem Projekt wie folgt umgegangen werden:
Investive Maßnahmen:
Zur Finanzierung der Maßnahme stehen folgende Mittel zur Verfügung:
Produktgruppe:
Projekt / Auszahlungsart1):
Bereits im Haushalt Zusätzlich im Zuwendungen
enthalten Haushalt zu planen Dritter
Jahr: € € €
Jahr: € € €
Jahr: € € €
Folgejahre: € € €
Summe: € € €
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Finanzielle Auswirkungen
Konsumtive Maßnahmen:
Zur Finanzierung der Maßnahme stehen folgende Mittel zur Verfügung:
Produktgruppe:
Aufwandsart1):
Bereits im Haushalt Zusätzlich im Zuwendungen
enthalten Haushalt zu planen Dritter
Jahr: € € €
Jahr: € € €
Jahr: € € €
Folgejahre: € € €
Summe: € € €
Folgekosten:
☐ Stehen zur Verfügung ☐ Sind im Haushalt bereitzustellen
Jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil2): €
Abschreibung (netto) pro Jahr3): € Nutzungsdauer: Jahre
Unterhaltungs- und Betriebskosten pro Jahr: €
Personelle Folgekosten pro Jahr: €
Gesamt (Folgekosten): €
1) Zeile (Bezeichnung) gemäß Teilergebnisplan/-finanzplan der jeweiligen Produktgruppe
2) Es ist eine Verzinsung von 2 % anzunehmen.
3) Es ist die Abschreibung des Eigenanteils (Kosten abzgl. Förderung) anzugeben.
- 7 -
Auswirkungen
Auswirkungen auf den Stellenplan:
Auswirkungen auf ☐ Ja ☐ Nein
den Stellenplan:
Falls ja: Abbildung ☐ Ja ☐ Nein
der zusätzlichen
Ressourcen im
Stellenplan?
Refinanzierung der ☐ Ja ☐ Nein Refinanzierung: zu _______%
Stellen aus
aus _______________
Drittmitteln?
Falls nein: Welche bisherigen Aufgaben sollen nicht mehr oder in geringerem Standard
ausgeführt werden, um die erforderlichen Ressourcen zu schaffen?
Sonstige Auswirkungen:
Hat die Umsetzung der Maßnahme Auswirkungen auf andere Arbeitsbereiche der Verwaltung
(z.B. Pflege- und Instandsetzungsmaßnahmen)?
☐ Ja ☐ Nein Auswirkungen:
Auswirkungen auf den Klimaschutz / das lokale Klima:
Keine unmittelbaren Auswirkungen ☐
Positive Auswirkungen: ☐
__________________________________________________________
Negative Auswirkungen: ☐
__________________________________________________________
Auswirkungen auf CO -Emissionen:
2
☐ Ja ☐ Nein Erläuterung:
Auswirkungen auf Klimaanpassung:
☐ Ja ☐ Nein Erläuterung:
Anlagen:
Text aus PDF extrahiert