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Spiel- und Sportanlagen in Bertlich sowie auf Schlägel und Eisen - Antrag der SPD-Fraktion gem. § 14 GeschO vom 20.04.2026

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeHerten
Datum2026-09-30 geplant
DatenstufeNur Dokumente
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Zusammenfassung (KI, experimentell)

Die SPD-Fraktion beantragte einen Bericht zu Spiel- und Sportanlagen in Bertlich und auf Schlägel und Eisen. Der Bericht beschreibt Vandalismusschäden am Mini-Kicker-Feld in Bertlich (Sanierung bis KW 34 abgeschlossen), wiederholte Schäden an der Parcours-Anlage sowie erhebliche Belagsschäden an der Streetball-Anlage. Der Umbau der Streetball-Anlage mit Betonbelag und rutschfestem Kunststoffauftrag (ca. 50.000 €) wurde beschlossen.

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Spiel- und Sportanlagen in Bertlich sowie auf Schlägel und Eisen - Antrag der SPD-Fraktion gem. § 14 GeschO vom 20.04.2026 Beratungsfolge Sitzung am Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport 22.09.2026 Betriebsausschuss 23.09.2026 Rat 30.09.2026 Vorlagen-Nr. 26/190 Zustelldatum Federführung Zentraler Betriebshof Herten Beschlussvorlage öffentlich Beschlussvorschlag: 1. Der nachstehende Bericht wird zur Kenntnis genommen. 2. Der Umbau der Streetball-Anlage auf Schlägel und Eisen wird wie beschrieben beschlossen. 3. Damit ist das Antragsverfahren gem. § 14 GeschO abgeschlossen. Herten, Bürgermeister / Beigeordneter / FBL - 2 - Begründung: Mini-Kicker Fläche in Bertlich – Das Minispielfeld wurde seinerzeit vom DFB gesponsert. Die Sanierung der Anlage (Vandalismusschäden) ist in vollem Gange. Der Kunstrasen ist bereits neu verlegt. Die Arbeiten an den Fußball-Toren sowie an den Banden und Zäunen stehen aus, werden aber in Kürze erfolgen. Das bisher vorhanden „normale“ Fußballtor wird durch eine weitgehend Vandalismus-sichere Variante ausgetauscht. Die vorhandenen Schäden entstanden durch Brandstiftung und Befahrung mit Rollern. Die Schäden am Zaun entstanden im Wesentlichen durch Heraussägen von Teilen des Zauns zur unbefugten Öffnung der gesperrten Anlage. Nach Stand der Dinge wird die Anlage komplett in der 34. Kw fertiggestellt sein. Parcours-Anlage Schlägel und Eisen – Die Anlage wird erneut zur Behebung von Vandalismus- Schäden gesperrt. Die Reparaturen werden jeweils schnellstmöglich behoben und die Sperrung aufgehoben. Grundsätzlich ist Vandalismus auf dem S + E-Gelände trotz des Einsatzes von Streetworkern immer wieder ein Thema. Basketballfeld Schlägel und Eisen – Richtigerweise handelt es sich hierbei um eine „Streetball- Anlage“. Die Anlage ist aktuell wegen systemischer Schäden im Belag und damit einhergehender nicht gegebene Verkehrssicherheit gesperrt. Die Streetball-Anlage wurde derzeit vom Hersteller Büning aus Herten als Referenzanlage mit einem „schwimmenden Belag“ ähnlich eines Hallenbodens gespendet. Nach erheblichem Vorlauf wurde die Anlage im März 2022 in Betrieb genommen. Danach gab es folgende Entwicklung: - Erste Schäden September 2022 (Risse Spielfeld, Abplatzungen). Die Schadenslage trat bis 2025 immer wieder auf. - Januar 2024. Sperrung des Feldes wegen starker Rissbildung. Ausbesserung durch den Hersteller. Bisher wurden alle Reparaturarbeiten vom Hersteller Büning kostenlos übernommen. Dies ist aktuell nicht mehr gegeben. Der ZBH ist auf Grund der Bauweise fachlich nicht in der Lage, die Instandhaltung bzw. Reparaturen zu leisten. Die zahlreichen Schäden lassen sich im Grunde nur noch durch eine komplette Sanierung beheben. - 3 - Beispiel Rissbildung Unabhängig von möglichen Erklärungsversuchen ist festzuhalten ist, dass der Belag einfach vor Ort leider nicht funktioniert. Der ZBH schlägt vor, den vorhandenen, „schwimmend“ verbauten Kunststoffbelag zu entfernen und durch eine Betonfläche zu ersetzen, die einen Auftrag aus rutschfestem Kunststoff erhält. Die Kosten hierzu werden auf ca. 50.000 € geschätzt. Die Fläche verliert im Spiel an Elastizität, wird aber erheblich wartungsärmer und dauerhaft nutzbar. Frage nach weiteren Flächen mit eingeschränkter Nutzung – Es gibt immer mal wieder Flächen, die für kurze Zeit für Reparaturarbeiten oder der Behebung von Vandalismus-Schäden gesperrt werden müssen. So wie im Rahmen Minispielfeld oder der Anlagen auf Schlägel und Eisen sind in Herten – zum Zeitpunkt der Vorlagenerstellung - keine weiteren Flächen betroffen. Forderung nach prioritärer Pflege und Schutz – Eine prioritäre Behandlung der beschriebenen Flächen ist aus Kapazitätsgründen nicht möglich. Eine Begründung, warum gerade diese Flächen besonders behandelt werden sollten, ist nicht ersichtlich. In Sachen grassierendem Vandalismus sind Polizei, KOD und Streetworker zuständig und aktiv. - 4 - Begründung Rechtsgrundlage für die Maßnahme: Bestimmung der Leistungen durch ☐ Ja ☐ Nein Gesetz/Verordnung Gesetz/Verordnung o.Ä.? o.Ä.: Handelt es sich um freiwillige ☐ Ja ☐ Nein Leistungen? Falls ja: Gibt es dazu bereits einen ☐ Ja ☐ Nein Ratsbeschluss: Ratsbeschluss? Grund der Maßnahme: Sollen Standards/Aufgaben ☐ Ja ☐ Nein Falls ja: Welche? erhalten werden? Sollen Standards/Aufgaben ☐ Ja ☐ Nein Falls ja: Welche? erhöht werden? Soll ein bestehendes Projekt ☐ Ja ☐ Nein Falls ja: Welches? / fortgesetzt werden? Wie wurde es bisher finanziert? - 5 - Finanzielle Auswirkungen Vorlagen-Nr.: 26/190 Finanzielle Auswirkungen: ☐ Ja ☐ Nein Maßnahme bereits im ☐ Ja ☐ Nein Haushalt vorgesehen? Wurde ein Förderantrag ☐ Ja ☐ Nein Zeitraum der gestellt? Förderrichtlinie: Stehen Fördermittel zur ☐ Ja ☐ Nein Bewilligungsbescheid Verfügung? vom: Die Fördermittel stehen ☐ ☐ Bewilligungszeitraum: …… zur Verfügung unbefristet befristet Durchführungszeitraum: Nach Ablauf der Förderung soll mit dem Projekt wie folgt umgegangen werden: Investive Maßnahmen: Zur Finanzierung der Maßnahme stehen folgende Mittel zur Verfügung: Produktgruppe: Projekt / Auszahlungsart1): Bereits im Haushalt Zusätzlich im Zuwendungen enthalten Haushalt zu planen Dritter Jahr: € € € Jahr: € € € Jahr: € € € Folgejahre: € € € Summe: € € € - 6 - Finanzielle Auswirkungen Konsumtive Maßnahmen: Zur Finanzierung der Maßnahme stehen folgende Mittel zur Verfügung: Produktgruppe: Aufwandsart1): Bereits im Haushalt Zusätzlich im Zuwendungen enthalten Haushalt zu planen Dritter Jahr: € € € Jahr: € € € Jahr: € € € Folgejahre: € € € Summe: € € € Folgekosten: ☐ Stehen zur Verfügung ☐ Sind im Haushalt bereitzustellen Jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil2): € Abschreibung (netto) pro Jahr3): € Nutzungsdauer: Jahre Unterhaltungs- und Betriebskosten pro Jahr: € Personelle Folgekosten pro Jahr: € Gesamt (Folgekosten): € 1) Zeile (Bezeichnung) gemäß Teilergebnisplan/-finanzplan der jeweiligen Produktgruppe 2) Es ist eine Verzinsung von 2 % anzunehmen. 3) Es ist die Abschreibung des Eigenanteils (Kosten abzgl. Förderung) anzugeben. - 7 - Auswirkungen Auswirkungen auf den Stellenplan: Auswirkungen auf ☐ Ja ☐ Nein den Stellenplan: Falls ja: Abbildung ☐ Ja ☐ Nein der zusätzlichen Ressourcen im Stellenplan? Refinanzierung der ☐ Ja ☐ Nein Refinanzierung: zu _______% Stellen aus aus _______________ Drittmitteln? Falls nein: Welche bisherigen Aufgaben sollen nicht mehr oder in geringerem Standard ausgeführt werden, um die erforderlichen Ressourcen zu schaffen? Sonstige Auswirkungen: Hat die Umsetzung der Maßnahme Auswirkungen auf andere Arbeitsbereiche der Verwaltung (z.B. Pflege- und Instandsetzungsmaßnahmen)? ☐ Ja ☐ Nein Auswirkungen: Auswirkungen auf den Klimaschutz / das lokale Klima: Keine unmittelbaren Auswirkungen ☐ Positive Auswirkungen: ☐ __________________________________________________________ Negative Auswirkungen: ☐ __________________________________________________________ Auswirkungen auf CO -Emissionen: 2 ☐ Ja ☐ Nein Erläuterung: Auswirkungen auf Klimaanpassung: ☐ Ja ☐ Nein Erläuterung: Anlagen:

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