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Integration der Straße "Am Kräuterhof" in das Tempo-30-Zonen-Netz der Stadt Herten - Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN vom 29.06.2026 gem. § 14 GeschO des Rates und der Ausschüsse der Stadt Herten

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeHerten
Datum2026-09-30 geplant
DatenstufeNur Dokumente
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Zusammenfassung (KI, experimentell)

Die Fraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN beantragt, die Straße "Am Kräuterhof" (östlicher Abschnitt) in Herten als Tempo-30-Zone auszuweisen und ins bestehende Zonen-Netz zu integrieren. Dies soll Lärmemissionen reduzieren, die Wohnqualität verbessern und eine Lücke im Tempo-30-Zonen-Netz schließen, da die angrenzende Nesselrodestraße bereits als solche ausgewiesen ist. Der Beschlussvorschlag sieht vor, die verkehrsrechtliche Anordnung zu erlassen und entsprechende Beschilderung vorzunehmen.

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Integration der Straße "Am Kräuterhof" in das Tempo-30- Zonen-Netz der Stadt Herten - Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN vom 29.06.2026 gem. § 14 GeschO des Rates und der Ausschüsse der Stadt Herten Beratungsfolge Sitzung am Ausschuss für Sicherheit, Feuerschutz und Ordnungswesen 15.09.2026 Rat 30.09.2026 Vorlagen-Nr. 26/196 Zustelldatum Federführung Stadtplanungsamt Beschlussvorlage öffentlich Beschlussvorschlag: 1. Die Straße „Am Kräuterhof“ wird, im dargestellten Abschnitt, gemäß § 45 Abs. 1c Satz 1 StVO als Tempo-30-Zone ausgewiesen und in das bestehende Tempo-30-Zonen-Netz der Stadt Herten integriert. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, die hierfür erforderliche verkehrsrechtliche Anordnung nach § 45 StVO zu erlassen sowie die Umsetzung der Beschilderung gemäß § 39 StVO i. V. m. Anlage 2 (Zeichen 274.1 und 274.2) vorzunehmen. 3. Damit ist das Antragsverfahren gem. § 14 GeschO des Rates und der Ausschüsse der Stadt Herten abgeschlossen. Herten, Bürgermeister / Beigeordneter / FBL - 2 - Begründung: Die Straße „Am Kräuterhof“ ist derzeit nicht Bestandteil des Tempo-30-Zonen Netz in Herten. Die Straße weist eine Fahrbahnbreite von ca. 5,90 m auf und verfügt über keine baulichen Anlagen für den Radverkehr. Aufgrund ihrer Funktion, der vorhandenen Nutzungsstruktur, der angrenzenden Wohnbebauung sowie der Einbindung in das örtliche Straßennetz besteht die fachliche Voraussetzung für die Anordnung einer Tempo-30-Zone. Dies betrifft den östlichen Abschnitt (siehe Anlage 1: Lageplan). Der westliche Abschnitt, der als verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen ist, ist nicht Bestandteil dieser Vorlage und bleibt wie bisher als verkehrsberuhigter Bereich bestehen. 1. Rechtsgrundlage Die Anordnung von Tempo-30-Zonen erfolgt auf Grundlage von § 45 Abs. 1c StVO. Nach der hierzu erlassenen Verwaltungsvorschrift zur StVO (VwV-StVO zu § 45, Randnummern zu Absatz 1c) sind Tempo-30-Zonen insbesondere auf Straßen mit überwiegender Wohnnutzung anzuordnen und dienen der Erhöhung der Verkehrssicherheit sowie der Verbesserung der Aufenthaltsqualität. 2. Lärmschutz und Wohnumfeld Die Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h bewirkt eine Minderung der verkehrsbedingten Lärmemissionen und verbessert die Wohn- und Aufenthaltsqualität. Dies entspricht den Zielsetzungen der VwV-StVO sowie den städtebaulichen und umweltbezogenen Belangen gemäß StrWG NRW. 3. Lückenschluss im Tempo-30-Zonen-Netz Die Straße „Am Kräuterhof“ bildet derzeit eine Lücke innerhalb des bestehenden Tempo-30- Zonen-Netzes. Insbesondere auch da die Straße im Verlauf in die Nesselrodestraße übergeht, die bereits in das Tempo-30-Zonen-Netz integriert ist. Die VwV-StVO fordert einen klar erkennbaren und in sich schlüssigen Zonencharakter. Durch die Einbeziehung der Straße „Am Kräuterhof“ wird ein zusammenhängendes, widerspruchsfreies Zonen-Netz hergestellt. 4. Verkehrssicherheit Die Straße „Am Kräuterhof“ erschließt das gleichnamige Wohngebiet und geht im Verlauf in einem verkehrsberuhigten Bereich über. Auch die von der Straße abgehenden Straßen sind als verkehrsberuhigter Bereich ausgestaltet und entsprechend angeordnet. Die sukzessive Reduzierung der Geschwindigkeit ist für die Verkehrsteilnehmer in der Regel besser nachvoll- ziehbar, was zu einer besseren Akzeptanz und damit zu einer Verbesserung Verkehrssicherheit beiträgt. 5. Radverkehr und Mischverkehr In der Straße „Am Kräuterhof“ bestehen keine besonderen Radverkehrsanlagen. Bei der vorhandenen Fahrbahnbreite von durchschnittlich ca. 5,90 m ist gemäß den Grundsätzen der Tempo-30-Zone die Führung des Radverkehrs im Mischverkehr vorgesehen. Dies entspricht dem Regelprinzip der VwV-StVO zu Zeichen 274.1, wonach in Tempo-30-Zonen keine Trennung der Verkehrsarten erfolgt. Anlage 1: Lageplan - Integration der Straße "Am Kräuterhof" in das Tempo-30-Zonen-Netz der Stadt Herten Anlage 2: Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN vom 29.06.2026 gem. § 14 GeschO des Rates und der Ausschüsse der Stadt Herten

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