Startseite › Herten › Antrag
Beleuchtung im Durchgangsweg am Wally-Windhausen Seniorenzentrum - Antrag der SPD-Partei vom 17.10.2023
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Herten |
| Datum | 2026-09-16 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Die SPD-Fraktion beantragt die Beleuchtung des Durchgangswegs am Wally-Windhausen Seniorenzentrum zwischen Ewaldstraße und Sedanstraße, um diesen wichtigen Rad- und Fußweg sicherer zu gestalten. Die Kosten belaufen sich auf ca. 27.380 €. Der Ausschuss lehnte den Antrag ab, da ein ausgeleuchteter Ausweichweg auf der Ewaldstraße existiert und alternative Beleuchtungsmethoden (Akku-, Solar- oder Bewegungsmelderleuchten) technisch nicht umsetzbar oder nicht wirtschaftlicher sind.
Automatisch aus dem Quelldokument zusammengefasst. Wichtige Details bitte immer im Originaldokument unten prüfen.
Dokument
Extrahierter Text
Beleuchtung im Durchgangsweg am Wally-Windhausen
Seniorenzentrum
- Antrag der SPD-Fraktion gem. § 14 GeschO vom 30.10.2023
Beratungsfolge Sitzung am
Ausschuss für Stadtplanung, Umwelt und Wirtschaft 16.09.2026
Vorlagen-Nr. 26/169 Zustelldatum Federführung Bauverwaltung
Beschlussvorlage öffentlich
Beschlussvorschlag:
1. Dem Antrag der SPD-Fraktion vom 30.10.2023 wird nicht gefolgt.
2. Damit ist das Antragsverfahren gemäß § 14 GeschO des Rates und der Ausschüsse der Stadt
Herten abgeschlossen.
Herten,
Bürgermeister / Beigeordneter / FBL
- 2 -
Begründung:
Der vorliegende Antrag der SPD-Fraktion zielt darauf ab, den Weg zwischen der Kreuzung
Ewaldstraße / Sedanstraße auszuleuchten. Begründet wird dies damit, dass es sich um einen
wichtigen Verbindungsweg für den Rad- und Fußverkehr vom Süder Markt in Richtung Herten-Mitte
handele.
Für den Ausbau von drei Leuchten belaufen sich die Kosten laut einer Kalkulation der Stadtwerke
auf ca. 27.000 €. Dieser Betrag setzt sich wie folgt zusammen:
ca. 80m Kabelgraben 80 x 300€ 24.000,00€
ca. 80m Leerrohr 80 x 5€ 450.00€
90m Kabel NYY5x10qmm 90 x 5€ 450,00€
2St. Maste LPH 4,5m 2 x 200€ 400,00€
2St. Leuchten LED 2 x 400€ 800,00€
2St. Gurokästen 2 x 40€ 80,00€
Montage Leuchten, Kabelzug, Maste 1.200€
Gesamtsumme 27.380€
Ein gleichlautender Antrag (s. Anhang) wurde bereits vor etwa 15 Jahren gestellt und aus
Kostengründen abgelehnt.
Wie sich auf dem beigefügten Ausdruck erkennen lässt, verläuft der angesprochene
Verbindungsweg parallel zur Ewaldstraße. Radfahrer und Fußgänger können diesen bei Tageslicht
nutzen; nach Einbruch der Dunkelheit können sie ohne bedeutenden Umweg auf die Ewaldstraße
ausweichen.
Es besteht damit bereits ohne Ausbau des Verbindungswegs ein adäquater, ausgeleuchteter Weg
vom Süder Markt nach Herten-Mitte.
Aufgrund der o.g. Kosten hat der Ausschuss in seiner Sitzung vom 11.06.2026 die Verwaltung
beauftragt, die Kosten für eine alternative Beleuchtung durch Akku-Leuchten bzw. Solarleuchten
oder Leuchten mit Bewegungsmeldern zu prüfen.
Die Stadtwerke wurden in diesem Rahmen beteiligt. Laut dortiger Information haben die in der
obigen Kalkulation dargestellten LED-Leuchten eine Leistung von 40W / Leuchtstelle. Durch die
Nutzung von Bewegungsmeldern wird keine wesentliche Verbesserung der Wirtschaftlichkeit
erzielt. Zudem beziehen sich die zuvor genannten Kosten auf die Errichtung der Leuchten;
Bewegungsmelder wirken sich lediglich auf die weitere Nutzung, nicht aber auf die Kosten der
Errichtung der Leuchten aus.
Des Weiteren muss eine öffentliche Beleuchtungsstelle die Beleuchtungsstärke, abhängig der
Geschwindigkeit von Autofahrer, Radfahrer und Fußgänger in einer entsprechenden Dynamik
steuern (zwischen 3 und 15 Lux gemäß der DIN EN 13201/ 13201-1). Um diese Parameter
einzuhalten, kommt nur eine intelligente Steuerung mit Dauerstrom in Betracht; eine Ausleuchtung
mittels Akkuleuchten mit Bewegungsmeldern scheidet daher aus.
- 3 -
Solarleuchten sind laut Mitteilung der Stadtwerke lediglich in ländlich abgelegenen Bereichen
sinnvoll.
Die Kosten belaufen sich laut Anfrage bei einem Hersteller inkl. Montage auf ca. 5.500-6.000 € pro
Leuchte. Damit liegen die Anschafftungskosten bei ca. 16.500 – 18.000 €. Hinzu kommt, dass eine
Solarleuchte ständig gereinigt werden muss, um den Solarstrom effizient umzuwandeln; zusätzlich
müssen der Treiber und die Akkus (Li-Ion/NiMH) nach ca. 5 - 7 Jahren gewechselt werden.
Darüber hinaus wird die Batterie im Laufe der Jahre ihre volle Kapazität verlieren. Ob ein Austausch
nach neuer Batterietechnologie nach dieser Zeit möglich ist, wird stark bezweifelt.
Außerdem müssen Solarleuchten an ihrem Standort überwiegend Sonneneinstrahlung haben, um
die vorgeschriebene Beleuchtungsstärke über den Beleuchtungszeitraum zu halten. Ein Teil der
Straßenbeleuchtung steht allerdings im Bereich von Bäumen (Beschattung), so dass hier die
Notwendigkeit von Zusatzbeleuchtung besteht. Auch in der Winterzeit, in der es früh dunkel wird
und die Beleuchtung vorrangig benötigt wird, ist eine zuverlässige Ausleuchtung allein durch
Solarleuchten mangels ausreichender Sonneneinstrahlung nicht möglich. Die im öffentlichen
Bereich bestehenden Beleuchtungsvorgaben mit der zuvor beschriebenen, vorgeschriebenen
Mindestlichtstärke, werden von Solarleuchten nicht erfüllt, so dass diese auch aus diesem Grund
nicht ohne weitere Beleuchtungsquellen genutzt werden können.
Wenngleich DIN-Normen grundsätzlich keine Gesetze sind, gelten sie in der Praxis als allgemein
anerkannte Regeln der Technik und sind damit rechtlich bindend, insbesondere im Haftungsfall.
Aus den zuvor benannten Gründen ist auch eine Beleuchtung, die ausschließlich auf Solarleuchten
ausgerichtet ist, im Durchgangsweg am Wally-Windhausen Seniorenzentrum nicht umsetzbar.
Die ermittelten Kosten von ca. 27.380 € können durch alternative Beleuchtungsmethoden
dementsprechend nicht gesenkt werden.
Anlagen:
• Lageplan
• Antrag der SPD-Fraktion vom 30.10.2023
• Antrag der SPD-Fraktion vom 30.09.2009
- 4 -
Begründung
Rechtsgrundlage für die Maßnahme:
Bestimmung der Leistungen durch ☐ Ja ☒ Nein Gesetz/Verordnung
Gesetz/Verordnung o.Ä.? o.Ä.:
Handelt es sich um freiwillige ☒ Ja ☐ Nein
Leistungen?
Falls ja: Gibt es dazu bereits einen ☐ Ja ☒ Nein Ratsbeschluss:
Ratsbeschluss?
Grund der Maßnahme:
Sollen Standards/Aufgaben ☐ Ja ☒ Nein Falls ja: Welche?
erhalten werden?
Sollen Standards/Aufgaben ☒ Ja ☐ Nein Falls ja: Welche?
erhöht werden?
Soll ein bestehendes Projekt ☐ Ja ☒ Nein Falls ja: Welches? /
fortgesetzt werden? Wie wurde es bisher
finanziert?
- 5 -
Finanzielle Auswirkungen
Vorlagen-Nr.: 26/169
Finanzielle Auswirkungen: ☒ Ja ☐ Nein
Maßnahme bereits im ☐ Ja ☐ Nein
Haushalt vorgesehen?
Wurde ein Förderantrag ☐ Ja ☒ Nein Zeitraum der
gestellt? Förderrichtlinie:
Stehen Fördermittel zur ☐ Ja ☒ Nein Bewilligungsbescheid
Verfügung? vom:
Die Fördermittel stehen ☐ ☐ Bewilligungszeitraum:
…… zur Verfügung
unbefristet befristet Durchführungszeitraum:
Nach Ablauf der Förderung soll mit dem Projekt wie folgt umgegangen werden:
Investive Maßnahmen:
Zur Finanzierung der Maßnahme stehen folgende Mittel zur Verfügung:
Produktgruppe:
Projekt / Auszahlungsart1):
Bereits im Haushalt Zusätzlich im Zuwendungen
enthalten Haushalt zu planen Dritter
Jahr: € € €
Jahr: € € €
Jahr: € € €
Folgejahre: € € €
Summe: € € €
- 6 -
Finanzielle Auswirkungen
Konsumtive Maßnahmen:
Zur Finanzierung der Maßnahme stehen folgende Mittel zur Verfügung:
Produktgruppe:
Aufwandsart1):
Bereits im Haushalt Zusätzlich im Zuwendungen
enthalten Haushalt zu planen Dritter
Jahr: € € €
Jahr: € € €
Jahr: € € €
Folgejahre: € € €
Summe: € € €
Folgekosten:
☐ Stehen zur Verfügung ☐ Sind im Haushalt bereitzustellen
Jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil2): €
Abschreibung (netto) pro Jahr3): € Nutzungsdauer: Jahre
Unterhaltungs- und Betriebskosten pro Jahr: €
Personelle Folgekosten pro Jahr: €
Gesamt (Folgekosten): €
1) Zeile (Bezeichnung) gemäß Teilergebnisplan/-finanzplan der jeweiligen Produktgruppe
2) Es ist eine Verzinsung von 2 % anzunehmen.
3) Es ist die Abschreibung des Eigenanteils (Kosten abzgl. Förderung) anzugeben.
- 7 -
Auswirkungen
Auswirkungen auf den Stellenplan:
Auswirkungen auf ☐ Ja ☒ Nein
den Stellenplan:
Falls ja: Abbildung ☐ Ja ☒ Nein
der zusätzlichen
Ressourcen im
Stellenplan?
Refinanzierung der ☐ Ja ☒ Nein Refinanzierung: zu _______%
Stellen aus
aus _______________
Drittmitteln?
Falls nein: Welche bisherigen Aufgaben sollen nicht mehr oder in geringerem Standard
ausgeführt werden, um die erforderlichen Ressourcen zu schaffen?
Sonstige Auswirkungen:
Hat die Umsetzung der Maßnahme Auswirkungen auf andere Arbeitsbereiche der Verwaltung
(z.B. Pflege- und Instandsetzungsmaßnahmen)?
☒ Ja ☐ Nein Auswirkungen: Pflege und Instandsetzung der Leuchten
Auswirkungen auf den Klimaschutz / das lokale Klima:
Keine unmittelbaren Auswirkungen ☒
Positive Auswirkungen: ☐
__________________________________________________________
Negative Auswirkungen: ☐
__________________________________________________________
Auswirkungen auf CO -Emissionen:
2
☐ Ja ☐ Nein Erläuterung:
Auswirkungen auf Klimaanpassung:
☐ Ja ☐ Nein Erläuterung:
Anlagen:
Text aus PDF extrahiert