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Beleuchtung im Durchgangsweg am Wally-Windhausen Seniorenzentrum - Antrag der SPD-Partei vom 17.10.2023

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeHerten
Datum2026-09-16
DatenstufeNur Dokumente
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Zusammenfassung (KI, experimentell)

Die SPD-Fraktion beantragt die Beleuchtung des Durchgangswegs am Wally-Windhausen Seniorenzentrum zwischen Ewaldstraße und Sedanstraße, um diesen wichtigen Rad- und Fußweg sicherer zu gestalten. Die Kosten belaufen sich auf ca. 27.380 €. Der Ausschuss lehnte den Antrag ab, da ein ausgeleuchteter Ausweichweg auf der Ewaldstraße existiert und alternative Beleuchtungsmethoden (Akku-, Solar- oder Bewegungsmelderleuchten) technisch nicht umsetzbar oder nicht wirtschaftlicher sind.

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Beleuchtung im Durchgangsweg am Wally-Windhausen Seniorenzentrum - Antrag der SPD-Fraktion gem. § 14 GeschO vom 30.10.2023 Beratungsfolge Sitzung am Ausschuss für Stadtplanung, Umwelt und Wirtschaft 16.09.2026 Vorlagen-Nr. 26/169 Zustelldatum Federführung Bauverwaltung Beschlussvorlage öffentlich Beschlussvorschlag: 1. Dem Antrag der SPD-Fraktion vom 30.10.2023 wird nicht gefolgt. 2. Damit ist das Antragsverfahren gemäß § 14 GeschO des Rates und der Ausschüsse der Stadt Herten abgeschlossen. Herten, Bürgermeister / Beigeordneter / FBL - 2 - Begründung: Der vorliegende Antrag der SPD-Fraktion zielt darauf ab, den Weg zwischen der Kreuzung Ewaldstraße / Sedanstraße auszuleuchten. Begründet wird dies damit, dass es sich um einen wichtigen Verbindungsweg für den Rad- und Fußverkehr vom Süder Markt in Richtung Herten-Mitte handele. Für den Ausbau von drei Leuchten belaufen sich die Kosten laut einer Kalkulation der Stadtwerke auf ca. 27.000 €. Dieser Betrag setzt sich wie folgt zusammen: ca. 80m Kabelgraben 80 x 300€ 24.000,00€ ca. 80m Leerrohr 80 x 5€ 450.00€ 90m Kabel NYY5x10qmm 90 x 5€ 450,00€ 2St. Maste LPH 4,5m 2 x 200€ 400,00€ 2St. Leuchten LED 2 x 400€ 800,00€ 2St. Gurokästen 2 x 40€ 80,00€ Montage Leuchten, Kabelzug, Maste 1.200€ Gesamtsumme 27.380€ Ein gleichlautender Antrag (s. Anhang) wurde bereits vor etwa 15 Jahren gestellt und aus Kostengründen abgelehnt. Wie sich auf dem beigefügten Ausdruck erkennen lässt, verläuft der angesprochene Verbindungsweg parallel zur Ewaldstraße. Radfahrer und Fußgänger können diesen bei Tageslicht nutzen; nach Einbruch der Dunkelheit können sie ohne bedeutenden Umweg auf die Ewaldstraße ausweichen. Es besteht damit bereits ohne Ausbau des Verbindungswegs ein adäquater, ausgeleuchteter Weg vom Süder Markt nach Herten-Mitte. Aufgrund der o.g. Kosten hat der Ausschuss in seiner Sitzung vom 11.06.2026 die Verwaltung beauftragt, die Kosten für eine alternative Beleuchtung durch Akku-Leuchten bzw. Solarleuchten oder Leuchten mit Bewegungsmeldern zu prüfen. Die Stadtwerke wurden in diesem Rahmen beteiligt. Laut dortiger Information haben die in der obigen Kalkulation dargestellten LED-Leuchten eine Leistung von 40W / Leuchtstelle. Durch die Nutzung von Bewegungsmeldern wird keine wesentliche Verbesserung der Wirtschaftlichkeit erzielt. Zudem beziehen sich die zuvor genannten Kosten auf die Errichtung der Leuchten; Bewegungsmelder wirken sich lediglich auf die weitere Nutzung, nicht aber auf die Kosten der Errichtung der Leuchten aus. Des Weiteren muss eine öffentliche Beleuchtungsstelle die Beleuchtungsstärke, abhängig der Geschwindigkeit von Autofahrer, Radfahrer und Fußgänger in einer entsprechenden Dynamik steuern (zwischen 3 und 15 Lux gemäß der DIN EN 13201/ 13201-1). Um diese Parameter einzuhalten, kommt nur eine intelligente Steuerung mit Dauerstrom in Betracht; eine Ausleuchtung mittels Akkuleuchten mit Bewegungsmeldern scheidet daher aus. - 3 - Solarleuchten sind laut Mitteilung der Stadtwerke lediglich in ländlich abgelegenen Bereichen sinnvoll. Die Kosten belaufen sich laut Anfrage bei einem Hersteller inkl. Montage auf ca. 5.500-6.000 € pro Leuchte. Damit liegen die Anschafftungskosten bei ca. 16.500 – 18.000 €. Hinzu kommt, dass eine Solarleuchte ständig gereinigt werden muss, um den Solarstrom effizient umzuwandeln; zusätzlich müssen der Treiber und die Akkus (Li-Ion/NiMH) nach ca. 5 - 7 Jahren gewechselt werden. Darüber hinaus wird die Batterie im Laufe der Jahre ihre volle Kapazität verlieren. Ob ein Austausch nach neuer Batterietechnologie nach dieser Zeit möglich ist, wird stark bezweifelt. Außerdem müssen Solarleuchten an ihrem Standort überwiegend Sonneneinstrahlung haben, um die vorgeschriebene Beleuchtungsstärke über den Beleuchtungszeitraum zu halten. Ein Teil der Straßenbeleuchtung steht allerdings im Bereich von Bäumen (Beschattung), so dass hier die Notwendigkeit von Zusatzbeleuchtung besteht. Auch in der Winterzeit, in der es früh dunkel wird und die Beleuchtung vorrangig benötigt wird, ist eine zuverlässige Ausleuchtung allein durch Solarleuchten mangels ausreichender Sonneneinstrahlung nicht möglich. Die im öffentlichen Bereich bestehenden Beleuchtungsvorgaben mit der zuvor beschriebenen, vorgeschriebenen Mindestlichtstärke, werden von Solarleuchten nicht erfüllt, so dass diese auch aus diesem Grund nicht ohne weitere Beleuchtungsquellen genutzt werden können. Wenngleich DIN-Normen grundsätzlich keine Gesetze sind, gelten sie in der Praxis als allgemein anerkannte Regeln der Technik und sind damit rechtlich bindend, insbesondere im Haftungsfall. Aus den zuvor benannten Gründen ist auch eine Beleuchtung, die ausschließlich auf Solarleuchten ausgerichtet ist, im Durchgangsweg am Wally-Windhausen Seniorenzentrum nicht umsetzbar. Die ermittelten Kosten von ca. 27.380 € können durch alternative Beleuchtungsmethoden dementsprechend nicht gesenkt werden. Anlagen: • Lageplan • Antrag der SPD-Fraktion vom 30.10.2023 • Antrag der SPD-Fraktion vom 30.09.2009 - 4 - Begründung Rechtsgrundlage für die Maßnahme: Bestimmung der Leistungen durch ☐ Ja ☒ Nein Gesetz/Verordnung Gesetz/Verordnung o.Ä.? o.Ä.: Handelt es sich um freiwillige ☒ Ja ☐ Nein Leistungen? Falls ja: Gibt es dazu bereits einen ☐ Ja ☒ Nein Ratsbeschluss: Ratsbeschluss? Grund der Maßnahme: Sollen Standards/Aufgaben ☐ Ja ☒ Nein Falls ja: Welche? erhalten werden? Sollen Standards/Aufgaben ☒ Ja ☐ Nein Falls ja: Welche? erhöht werden? Soll ein bestehendes Projekt ☐ Ja ☒ Nein Falls ja: Welches? / fortgesetzt werden? Wie wurde es bisher finanziert? - 5 - Finanzielle Auswirkungen Vorlagen-Nr.: 26/169 Finanzielle Auswirkungen: ☒ Ja ☐ Nein Maßnahme bereits im ☐ Ja ☐ Nein Haushalt vorgesehen? Wurde ein Förderantrag ☐ Ja ☒ Nein Zeitraum der gestellt? Förderrichtlinie: Stehen Fördermittel zur ☐ Ja ☒ Nein Bewilligungsbescheid Verfügung? vom: Die Fördermittel stehen ☐ ☐ Bewilligungszeitraum: …… zur Verfügung unbefristet befristet Durchführungszeitraum: Nach Ablauf der Förderung soll mit dem Projekt wie folgt umgegangen werden: Investive Maßnahmen: Zur Finanzierung der Maßnahme stehen folgende Mittel zur Verfügung: Produktgruppe: Projekt / Auszahlungsart1): Bereits im Haushalt Zusätzlich im Zuwendungen enthalten Haushalt zu planen Dritter Jahr: € € € Jahr: € € € Jahr: € € € Folgejahre: € € € Summe: € € € - 6 - Finanzielle Auswirkungen Konsumtive Maßnahmen: Zur Finanzierung der Maßnahme stehen folgende Mittel zur Verfügung: Produktgruppe: Aufwandsart1): Bereits im Haushalt Zusätzlich im Zuwendungen enthalten Haushalt zu planen Dritter Jahr: € € € Jahr: € € € Jahr: € € € Folgejahre: € € € Summe: € € € Folgekosten: ☐ Stehen zur Verfügung ☐ Sind im Haushalt bereitzustellen Jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil2): € Abschreibung (netto) pro Jahr3): € Nutzungsdauer: Jahre Unterhaltungs- und Betriebskosten pro Jahr: € Personelle Folgekosten pro Jahr: € Gesamt (Folgekosten): € 1) Zeile (Bezeichnung) gemäß Teilergebnisplan/-finanzplan der jeweiligen Produktgruppe 2) Es ist eine Verzinsung von 2 % anzunehmen. 3) Es ist die Abschreibung des Eigenanteils (Kosten abzgl. Förderung) anzugeben. - 7 - Auswirkungen Auswirkungen auf den Stellenplan: Auswirkungen auf ☐ Ja ☒ Nein den Stellenplan: Falls ja: Abbildung ☐ Ja ☒ Nein der zusätzlichen Ressourcen im Stellenplan? Refinanzierung der ☐ Ja ☒ Nein Refinanzierung: zu _______% Stellen aus aus _______________ Drittmitteln? Falls nein: Welche bisherigen Aufgaben sollen nicht mehr oder in geringerem Standard ausgeführt werden, um die erforderlichen Ressourcen zu schaffen? Sonstige Auswirkungen: Hat die Umsetzung der Maßnahme Auswirkungen auf andere Arbeitsbereiche der Verwaltung (z.B. Pflege- und Instandsetzungsmaßnahmen)? ☒ Ja ☐ Nein Auswirkungen: Pflege und Instandsetzung der Leuchten Auswirkungen auf den Klimaschutz / das lokale Klima: Keine unmittelbaren Auswirkungen ☒ Positive Auswirkungen: ☐ __________________________________________________________ Negative Auswirkungen: ☐ __________________________________________________________ Auswirkungen auf CO -Emissionen: 2 ☐ Ja ☐ Nein Erläuterung: Auswirkungen auf Klimaanpassung: ☐ Ja ☐ Nein Erläuterung: Anlagen:

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