Startseite › Herten › Antrag

Hahnenbergstraße - Antrag der TOP-Partei-Fraktion vom 05.08.2025 gem. § 14 GeschO des Rates und der Ausschüsse der Stadt Herten

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeHerten
Datum2026-09-16
DatenstufeNur Dokumente
QuelleQuelldokument herunterladen →

Zusammenfassung (KI, experimentell)

Die TOP-Partei-Fraktion beantragte am 05.08.2025, die Hahnenbergstraße als Einbahnstraße auszuweisen, um Verkehrsprobleme durch geringe Fahrbahnbreite und Parkdruck zu entschärfen. Die Verwaltung lehnt dies ab: Verkehrsmessungen zeigen unauffällige Geschwindigkeiten im Tempo-30-Standard, und bereits umgesetzte Ausweichbuchten (Juni 2025) entspannen die Situation. Eine Einbahnstraße würde statt Beruhigung eher zu höheren Geschwindigkeiten und Mehrverkehr in Nachbarstraßen führen. Der Rat beschloss, die bestehende Verkehrsführung beizubehalten.

Automatisch aus dem Quelldokument zusammengefasst. Wichtige Details bitte immer im Originaldokument unten prüfen.

Dokument

Extrahierter Text

Hahnenbergstraße - Antrag der TOP-Partei-Fraktion vom 05.08.2025 gem. § 14 GeschO des Rates und der Ausschüsse der Stadt Herten Beratungsfolge Sitzung am Ausschuss für Sicherheit, Feuerschutz und Ordnungswesen 15.09.2026 Ausschuss für Stadtplanung, Umwelt und Wirtschaft 16.09.2026 Vorlagen-Nr. 26/201 Zustelldatum Federführung Stadtplanungsamt Beschlussvorlage öffentlich Beschlussvorschlag: 1. Die bestehende Verkehrsführung wird beibehalten. 2. Damit ist das Antragsverfahren gem. § 14 GeschO abgeschlossen. Herten, Bürgermeister / Beigeordneter / FBL - 2 - Begründung: In dem Antrag der TOP-Partei nach §14 GeschO vom 05.08.2025 wird angeregt, die Hahnenbergstraße innerhalb der bestehenden Tempo-30-Zone als Einbahnstraße auszuweisen, um die Verkehrssituation aufgrund der geringen Breite der Fahrbahn und des Parkdrucks zu verbessern. Im Juni dieses Jahres wurden verkehrsberuhigende Maßnahmen auf der Hahnenbergstraße in Form von zwei Ausweichbuchten vor den Hausnummern 11-13 und 93-95 umgesetzt. In der Vergangenheit wurde bereits eine Ausweichbucht vor den Gebäuden 49-53 auf 18 Meter Länge eingerichtet. Hierdurch wird eine Entspannung der Verkehrssituation erreicht. Seitens der Verwaltung wird für den Zeitraum eines Jahres eine Evaluation der neuen Regelungen erfolgen. Zur Beurteilung der Verkehrssituation wurden zudem Messungen durchgeführt. Die Ergebnisse zeigen, dass das Geschwindigkeitsniveau insgesamt unauffällig ist und sich im für Tempo-30-Zonen üblichen Rahmen bewegt. Vereinzelte Überschreitungen der zulässigen Höchstgeschwindigkeit wurden festgestellt. Solche Ausreißer sind jedoch im Straßenverkehr nicht vollständig vermeidbar und stellen für sich genommen keine außergewöhnliche Verkehrslage dar. Die Ergebnisse der Verkehrsmessungen liefern keine Anhaltspunkte für eine außergewöhnliche Verkehrs- oder Gefahrenlage, die eine Änderung der bestehenden Verkehrsführung erforderlich machen würde. Die Einrichtung einer Einbahnstraße ist hier nicht geeignet, um eine Verbesserung der Verkehrssituation auf der Hahnenbergstraße und Lyckstraße zu erzielen. Vielmehr ist davon auszugehen, dass durch den Wegfall des Gegenverkehrs und der damit verbundenen Begegnungssituationen die Fahrbahn als freier wahrgenommen wird. Dies führt in der Regel dazu, dass die durchschnittlich gefahrenen Höchstgeschwindigkeiten steigen und somit der gewünschte verkehrsberuhigende Effekt ausbleibt oder sich sogar ins Gegenteil verkehrt. Des Weiteren entstehen durch die Einrichtung einer Einbahnstraße Mehrverkehre, die wiederum die Anwohner*innen in den umliegenden Straßen mehr belasten. Dem Antrag auf Einrichtung einer Einbahnstraßenregelung in der Hahnenbergstraße wird daher nicht gefolgt. Anlage: 1. Antrag der TOP-Partei-Fraktion vom 05.08.2025 gem. § 14 GeschO des Rates und der Ausschüsse der Stadt Herten

Text aus PDF extrahiert