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Hahnenbergstraße - Antrag der TOP-Partei-Fraktion vom 05.08.2025 gem. § 14 GeschO des Rates und der Ausschüsse der Stadt Herten
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Herten |
| Datum | 2026-09-16 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Die TOP-Partei-Fraktion beantragte am 05.08.2025, die Hahnenbergstraße als Einbahnstraße auszuweisen, um Verkehrsprobleme durch geringe Fahrbahnbreite und Parkdruck zu entschärfen. Die Verwaltung lehnt dies ab: Verkehrsmessungen zeigen unauffällige Geschwindigkeiten im Tempo-30-Standard, und bereits umgesetzte Ausweichbuchten (Juni 2025) entspannen die Situation. Eine Einbahnstraße würde statt Beruhigung eher zu höheren Geschwindigkeiten und Mehrverkehr in Nachbarstraßen führen. Der Rat beschloss, die bestehende Verkehrsführung beizubehalten.
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Dokument
Extrahierter Text
Hahnenbergstraße
- Antrag der TOP-Partei-Fraktion vom 05.08.2025 gem. § 14
GeschO des Rates und der Ausschüsse der Stadt Herten
Beratungsfolge Sitzung am
Ausschuss für Sicherheit, Feuerschutz und Ordnungswesen 15.09.2026
Ausschuss für Stadtplanung, Umwelt und Wirtschaft 16.09.2026
Vorlagen-Nr. 26/201 Zustelldatum Federführung Stadtplanungsamt
Beschlussvorlage öffentlich
Beschlussvorschlag:
1. Die bestehende Verkehrsführung wird beibehalten.
2. Damit ist das Antragsverfahren gem. § 14 GeschO abgeschlossen.
Herten,
Bürgermeister / Beigeordneter / FBL
- 2 -
Begründung:
In dem Antrag der TOP-Partei nach §14 GeschO vom 05.08.2025 wird angeregt, die
Hahnenbergstraße innerhalb der bestehenden Tempo-30-Zone als Einbahnstraße auszuweisen, um
die Verkehrssituation aufgrund der geringen Breite der Fahrbahn und des Parkdrucks zu verbessern.
Im Juni dieses Jahres wurden verkehrsberuhigende Maßnahmen auf der Hahnenbergstraße in Form
von zwei Ausweichbuchten vor den Hausnummern 11-13 und 93-95 umgesetzt. In der
Vergangenheit wurde bereits eine Ausweichbucht vor den Gebäuden 49-53 auf 18 Meter Länge
eingerichtet. Hierdurch wird eine Entspannung der Verkehrssituation erreicht. Seitens der
Verwaltung wird für den Zeitraum eines Jahres eine Evaluation der neuen Regelungen erfolgen.
Zur Beurteilung der Verkehrssituation wurden zudem Messungen durchgeführt. Die Ergebnisse
zeigen, dass das Geschwindigkeitsniveau insgesamt unauffällig ist und sich im für Tempo-30-Zonen
üblichen Rahmen bewegt. Vereinzelte Überschreitungen der zulässigen Höchstgeschwindigkeit
wurden festgestellt. Solche Ausreißer sind jedoch im Straßenverkehr nicht vollständig vermeidbar
und stellen für sich genommen keine außergewöhnliche Verkehrslage dar.
Die Ergebnisse der Verkehrsmessungen liefern keine Anhaltspunkte für eine außergewöhnliche
Verkehrs- oder Gefahrenlage, die eine Änderung der bestehenden Verkehrsführung erforderlich
machen würde.
Die Einrichtung einer Einbahnstraße ist hier nicht geeignet, um eine Verbesserung der
Verkehrssituation auf der Hahnenbergstraße und Lyckstraße zu erzielen. Vielmehr ist davon
auszugehen, dass durch den Wegfall des Gegenverkehrs und der damit verbundenen
Begegnungssituationen die Fahrbahn als freier wahrgenommen wird. Dies führt in der Regel dazu,
dass die durchschnittlich gefahrenen Höchstgeschwindigkeiten steigen und somit der gewünschte
verkehrsberuhigende Effekt ausbleibt oder sich sogar ins Gegenteil verkehrt. Des Weiteren
entstehen durch die Einrichtung einer Einbahnstraße Mehrverkehre, die wiederum die
Anwohner*innen in den umliegenden Straßen mehr belasten.
Dem Antrag auf Einrichtung einer Einbahnstraßenregelung in der Hahnenbergstraße wird daher
nicht gefolgt.
Anlage:
1. Antrag der TOP-Partei-Fraktion vom 05.08.2025 gem. § 14 GeschO des Rates und der Ausschüsse
der Stadt Herten
Text aus PDF extrahiert