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Integration der Straße "Am Kräuterhof" in das Tempo-30-Zonen-Netz der Stadt Herten - Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN vom 29.06.2026 gem. § 14 GeschO des Rates und der Ausschüsse der Stadt Herten
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Herten |
| Datum | 2026-09-15 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Die Fraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN beantragt die Integration der Straße „Am Kräuterhof" (östlicher Abschnitt) in das Tempo-30-Zonen-Netz Hertens, um eine Lücke im bestehenden Netz zu schließen, die Verkehrssicherheit zu verbessern und die Wohnqualität durch Lärmminderung zu erhöhen. Die Straße erfüllt die fachlichen Voraussetzungen als Wohngebiet mit angrenzender Bebauung. Der Rat beschloss einstimmig, die Straße als Tempo-30-Zone auszuweisen und die entsprechende Beschilderung vorzunehmen.
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Dokument
Extrahierter Text
Integration der Straße "Am Kräuterhof" in das Tempo-30-
Zonen-Netz der Stadt Herten
- Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN vom
29.06.2026 gem. § 14 GeschO des Rates und der Ausschüsse
der Stadt Herten
Beratungsfolge Sitzung am
Ausschuss für Sicherheit, Feuerschutz und Ordnungswesen 15.09.2026
Rat 30.09.2026
Vorlagen-Nr. 26/196 Zustelldatum Federführung Stadtplanungsamt
Beschlussvorlage öffentlich
Beschlussvorschlag:
1. Die Straße „Am Kräuterhof“ wird, im dargestellten Abschnitt, gemäß § 45 Abs. 1c Satz 1 StVO als
Tempo-30-Zone ausgewiesen und in das bestehende Tempo-30-Zonen-Netz der Stadt Herten
integriert.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die hierfür erforderliche verkehrsrechtliche Anordnung nach § 45
StVO zu erlassen sowie die Umsetzung der Beschilderung gemäß § 39 StVO i. V. m. Anlage 2
(Zeichen 274.1 und 274.2) vorzunehmen.
3. Damit ist das Antragsverfahren gem. § 14 GeschO des Rates und der Ausschüsse der Stadt Herten
abgeschlossen.
Herten,
Bürgermeister / Beigeordneter / FBL
- 2 -
Begründung:
Die Straße „Am Kräuterhof“ ist derzeit nicht Bestandteil des Tempo-30-Zonen Netz in Herten. Die
Straße weist eine Fahrbahnbreite von ca. 5,90 m auf und verfügt über keine baulichen Anlagen für
den Radverkehr. Aufgrund ihrer Funktion, der vorhandenen Nutzungsstruktur, der angrenzenden
Wohnbebauung sowie der Einbindung in das örtliche Straßennetz besteht die fachliche
Voraussetzung für die Anordnung einer Tempo-30-Zone. Dies betrifft den östlichen Abschnitt (siehe
Anlage 1: Lageplan). Der westliche Abschnitt, der als verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen ist,
ist nicht Bestandteil dieser Vorlage und bleibt wie bisher als verkehrsberuhigter Bereich bestehen.
1. Rechtsgrundlage
Die Anordnung von Tempo-30-Zonen erfolgt auf Grundlage von § 45 Abs. 1c StVO. Nach der
hierzu erlassenen Verwaltungsvorschrift zur StVO (VwV-StVO zu § 45, Randnummern zu Absatz
1c) sind Tempo-30-Zonen insbesondere auf Straßen mit überwiegender Wohnnutzung
anzuordnen und dienen der Erhöhung der Verkehrssicherheit sowie der Verbesserung der
Aufenthaltsqualität.
2. Lärmschutz und Wohnumfeld
Die Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h bewirkt eine Minderung der
verkehrsbedingten Lärmemissionen und verbessert die Wohn- und Aufenthaltsqualität. Dies
entspricht den Zielsetzungen der VwV-StVO sowie den städtebaulichen und umweltbezogenen
Belangen gemäß StrWG NRW.
3. Lückenschluss im Tempo-30-Zonen-Netz
Die Straße „Am Kräuterhof“ bildet derzeit eine Lücke innerhalb des bestehenden Tempo-30-
Zonen-Netzes. Insbesondere auch da die Straße im Verlauf in die Nesselrodestraße übergeht,
die bereits in das Tempo-30-Zonen-Netz integriert ist. Die VwV-StVO fordert einen klar
erkennbaren und in sich schlüssigen Zonencharakter. Durch die Einbeziehung der Straße „Am
Kräuterhof“ wird ein zusammenhängendes, widerspruchsfreies Zonen-Netz hergestellt.
4. Verkehrssicherheit
Die Straße „Am Kräuterhof“ erschließt das gleichnamige Wohngebiet und geht im Verlauf in
einem verkehrsberuhigten Bereich über. Auch die von der Straße abgehenden Straßen sind als
verkehrsberuhigter Bereich ausgestaltet und entsprechend angeordnet. Die sukzessive
Reduzierung der Geschwindigkeit ist für die Verkehrsteilnehmer in der Regel besser nachvoll-
ziehbar, was zu einer besseren Akzeptanz und damit zu einer Verbesserung Verkehrssicherheit
beiträgt.
5. Radverkehr und Mischverkehr
In der Straße „Am Kräuterhof“ bestehen keine besonderen Radverkehrsanlagen. Bei der
vorhandenen Fahrbahnbreite von durchschnittlich ca. 5,90 m ist gemäß den Grundsätzen der
Tempo-30-Zone die Führung des Radverkehrs im Mischverkehr vorgesehen. Dies entspricht dem
Regelprinzip der VwV-StVO zu Zeichen 274.1, wonach in Tempo-30-Zonen keine Trennung der
Verkehrsarten erfolgt.
Anlage 1: Lageplan - Integration der Straße "Am Kräuterhof" in das Tempo-30-Zonen-Netz der
Stadt Herten
Anlage 2: Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN vom 29.06.2026 gem. § 14 GeschO
des Rates und der Ausschüsse der Stadt Herten
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