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Entwicklungskonzept "Auf der Schanze" (Antrag der Move-Fraktion)
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Stadt Rheda-Wiedenbrück |
| Datum | 2026-09-10 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Die Move-Fraktion beantragte am 11.06.2025 ein Entwicklungskonzept für das Gebiet „Auf der Schanze" mit Neuordnung von Grundstücksflächen, Verlegung der Hauptstraße und Anlage eines Kreisverkehrs. Nach Prüfung durch die Verwaltung werden geschätzte Gesamtkosten von etwa 10 Mio. Euro ermittelt, abhängig von Bauleitplanverfahren, Planfeststellung für die Kreisstraße und Entwässerungsmaßnahmen. Der Ausschuss soll entscheiden, ob Planungsbüros zur weiteren Planung beauftragt werden oder das Vorhaben nicht weiterverfolgt wird.
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Dokument
Extrahierter Text
Stadt Rheda-Wiedenbrück Vorlagen-Nr .
V-218/2025 2. Erg.
Der Bürgermeister
öffentliche
V O R L A G E
Fachbereich/Abteilung:
Abt. Stadtplanung
Erstellt durch: Herr Ditgens, Herr Duhme, Herr Bollmers, Frau Wierling
Erstellt am: 14.07.2026
5
Beratungsfolge Sitzungstermin
Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung 11.09.2025
Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung 18.06.2026
Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung 10.09.2026
10
Tagesordnungspunkt:
Entwicklungskonzept "Auf der Schanze" (Antrag der Move-Fraktion)
15
1 Finanzielle Auswirkungen Nein X Ja, Mitzeichnung Käm
dann auch: merer / FBL Finanzen
erforderlich
2 Im Haushaltsplan vorgese X Nein Ja Produkt Sachkonto / Inv. Nr.
hen? 090101 529109
(Gesamt-)Betrag (auch wenn im
Haushalt vorgesehen)
55.000 €
3 Die Leistungen sind grund X Freiwillig Pflichtig durch Gesetz / Verordnung
sätzlich
4 Veränderungen durch den Beschluss auf den zuletzt beschlossenen Haushalt
(Erhöhung + / Reduzierung - )
Investiv (Finanzplan) 2024 2025 2026 2027
Einzahlung
Auszahlung
Konsumtiv (Ergebnisplan) 2024 2025 2026 2027
Ertrag
Aufwand 55.000 €
Ergänzung: Wenn oben bei finanzielle Auswirkungen „nein“ angekreuzt ist, kann der Rest (2 bis 4) gelöscht werden
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20 Beschlussvorschlag:
1. Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis und
beschließt:
a. Die Verwaltung wird beauftragt Planungsbüros zur weiteren Planung zu beauftragen.
b. Die Verwaltung wird beauftragt die Planung nicht weiter zu verfolgen.
25 Sachverhalt:
1. Historie
Das Gebiet „Auf der Schanze“ ist bereits seit den frühen 2000er Jahren Gegenstand
städtebaulicher Überlegungen. Eine seinerzeit angestrebte städtebauliche Entwicklung, in
deren Zusammenhang auch ein Architektenwettbewerb durchgeführt wurde, konnte
30 insbesondere aufgrund der fehlenden Flächenverfügbarkeit nicht umgesetzt werden.
Im Jahr 2021 wurden die planerischen Überlegungen erneut aufgegriffen. Der Rat der Stadt
Rheda-Wiedenbrück fasste am 02.03.2021 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan
Nr. 434 „Auf der Schanze“. Gleichzeitig wurde zur Sicherung der Planungsziele eine
Veränderungssperre beschlossen. Ziel war die Entwicklung eines urbanen Quartiers mit einer
35 Mischung aus Wohnen, Einzelhandel und nicht störendem Gewerbe.
Im Oktober 2022 wurde das Planungsbüro WoltersPartner mit der Erarbeitung einer
städtebaulichen Rahmenplanung beauftragt. Nach einer Bestandsaufnahme und -analyse
fanden im Frühjahr 2023 Einzelgespräche mit den Grundstückseigentümern sowie im August
2023 eine Eigentümerwerkstatt statt. Dabei zeigte sich zwar grundsätzlich eine positive
40 Haltung gegenüber einer möglichen Weiterentwicklung des Gebietes. Zugleich wurde jedoch
deutlich, dass insbesondere bestehende betriebliche Nutzungen und daraus resultierende Re
striktionen einer grundlegenden und kurzfristigen Neuordnung des Gebietes
entgegenstanden.
Vor diesem Hintergrund empfahl der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung im Dezember
45 2023, die Rahmenplanung nicht weiterzuverfolgen. Der Rat beschloss daraufhin am
19.02.2024 einstimmig, die Rahmenplanung zu beenden sowie die Veränderungssperre und
den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 434 „Auf der Schanze“ aufzuheben.
Mit Schreiben vom 11.06.2025 stellte die move-Fraktion den Fraktionsantrag
„Entwicklungskonzept ‚Schanze‘ Wiedenbrück“. Grundlage war ein neuer städtebaulicher
50 Konzeptansatz, der gemeinsam mit Grundstückseigentümern entwickelt worden war und unter
anderem eine Neuordnung der Grundstücksflächen, eine Verlegung der Hauptstraße/Schanze
sowie die Anlage eines Kreisverkehrs vorsah. In der Sitzung des Ausschusses für Bauen und
Stadtentwicklung am 03.07.2025 wurde der Antrag (vgl. AV-19/2025) vor einer
abschließenden politischen Entscheidung zur weiteren Prüfung und Bearbeitung an die
55 Verwaltung übergeben. Dabei wurden unter anderem Fragen zur grundsätzlichen Umsetzbar
keit, zum zeitlichen Horizont, zur Mitwirkungsbereitschaft der Eigentümer, zu den
Zuständigkeiten des Kreises Gütersloh als Straßenbaulastträger sowie zu den zu erwartenden
Kosten angesprochen.
Am 11.09.2025 wurde die Angelegenheit auf Grundlage einer ersten Einschätzung der
60 Verwaltung erneut beraten (vgl. V-218/2025). Dabei wurden unter anderem der zeitliche
Ablauf, die behördlichen Zuständigkeiten, die Bereitschaft der Eigentümer zum
Flächentausch, die Entwässerung, die Stellplatzanlage, die Realisierung zusätzlichen
Wohnungsbaus sowie die Kosten und eine mögliche Kostenbeteiligung des Straßen-
baulastträgers erörtert. Die Verwaltung wies darauf hin, dass weitere Gespräche mit den
65 Eigentümern und vertiefende Untersuchungen – insbesondere zu Verkehr, Immissionsschutz,
Entwässerung und Kosten – erforderlich seien. Seitens des Kreises Gütersloh wurde eine
Realisierung der Verlegung der Kreisstraße innerhalb der nächsten Jahre als nicht realistisch
eingeschätzt. Der Ausschuss nahm den Sachstand zur Kenntnis; zugleich wurde eine
regelmäßige Berichterstattung über den Fortgang des Projektes angeregt.
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70 In der Folge wurden weitere Gespräche, Untersuchungen, Berechnungen und Bewertungen
durchgeführt. Dabei zeigte sich unter anderem, dass für die Umsetzung des Konzeptes
umfangreiche Änderungen des bestehenden Planungsrechts einschließlich einer Änderung
des Flächennutzungsplans und einer Neuaufstellung bzw. Änderung der Bebauungspläne
erforderlich wären. Für die Bauleitplanung wurden zunächst Kosten in Höhe von rund 50.000
75 bis 55.000 Euro angenommen. Die vorläufig ermittelten Kosten für die straßenbaulichen
Maßnahmen beliefen sich auf rund 4,7 Mio. Euro; für die erforderlichen Maßnahmen an der
Entwässerungsinfrastruktur wurden rund 5,5 Mio. Euro veranschlagt. Insgesamt wurde damit
– vorbehaltlich weiterer Untersuchungen und ohne abschließende Berücksichtigung etwaiger
Grundstücks-, Altlasten- und weiterer Folgekosten – von einer Größenordnung von rund 10
80 Mio. Euro ausgegangen. Als wesentliche Voraussetzung für die weitere Planung wurde zudem
die Verfügbarkeit der benötigten Grundstücksflächen identifiziert.
Über den weiterentwickelten Sachstand sollte am 18.06.2026 erneut im Ausschuss für Bauen
und Stadtentwicklung beraten werden (vgl. V-218/2025 1. Erg.). Aufgrund der noch laufenden
Grundstücksverhandlungen wurde die Beratung jedoch vertagt. Eine erneute Befassung ist für
85 die Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung am 10.09.2026 vorgesehen.
2. Planungsrechtliche Bewertung
Im weiteren Verlauf der Prüfung des vorgelegten Entwicklungskonzeptes hat sich gezeigt,
dass zur Umsetzung der dargestellten städtebaulichen Zielsetzung neben den bereits
dargestellten planungsrechtlichen Fragestellungen weitere formelle Verfahren erforderlich
90 werden.
Für den betroffenen Bereich bestehen derzeit mehrere rechtskräftige Bebauungspläne, deren
Festsetzungen mit den vorgesehenen Nutzungen besonders der Wohnbauflächen und der
geplanten Neuordnung der Verkehrsflächen nicht vereinbar sind.
Zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen ist daher eine grundlegende
95 Änderung der bestehenden Bebauungspläne bzw. die Aufstellung eines neuen Bebauungs
plans erforderlich. Zudem stellt der rechtwirksame Flächennutzungsplan der Stadt
Rheda-Wiedenbrück bspw. im Bereich der geplanten Bebauung eine öffentliche Parkplatz-
anlage dar. Im Zuge einer notwendigen Aufstellung eines neuen Bebauungsplans ist daher
auch die Änderung des Flächennutzungsplans unerlässlich.
100 Eine grobe Kostenschätzung für die Beauftragung der Planung (Bauleitplanverfahren) beläuft
sich auf ca. 50.000-55.000 €. Haushaltsmittel sind entsprechend im Entwurf des
Haushaltsplans 2027 aufgenommen. Hinzu kommen Mittel für evtl. notwendige
projektbegleitende Gutachten z. B. Immissionsgutachten. Ein Auftrag für die Bauleitplanung
an ein Fachbüro müsste in einem ersten Schritt im Zuge eines Vergabeverfahrens vergeben
105 werden.
3. Bewertung der Verkehrssituation
Planfeststellungsverfahren für die Kreisstraße
Die Hauptstraße hat eine überörtliche Verkehrsbedeutung und ist im Sinne des Straßen- und
Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) eine klassifizierte Kreisstraße,
110 die innerhalb der geschlossenen Ortslage liegt und auch zur Erschließung der anliegenden
Grundstücke bestimmt ist. Baulastträger ist der Kreis Gütersloh. Bei wesentlichen Änderungen
einer bestehenden Kreisstraße, bei denen die Belange des Verkehrs überwiegen, sind die
Grundsätze und Ziele der Raumordnung und Landesplanung zu beachten. Kreisstraßen
dürfen nur geändert werden, wenn der Plan vorher festgestellt ist. Eine Änderung liegt vor,
115 wenn die Straße in sonstiger Weise erheblich baulich umgestaltet wird. Planfeststellung und
Plangenehmigung entfallen in Fällen von unwesentlicher Bedeutung. Diese liegen z. B. vor,
wenn andere öffentliche Belange nicht berührt sind oder die erforderlichen behördlichen
Entscheidungen vorliegen und sie dem Plan nicht entgegenstehen. Die komplexe Sachlage
ist noch nicht abschließend rechtlich bewertet.
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120 Auf Grundlage der bisherigen Erkenntnisse ist davon auszugehen, dass ein Planfeststellungs
verfahren für die Kreisstraße notwendig würde. In diesem Verfahren werden sämtliche
öffentliche und privaten Belange, insbesondere verkehrliche, immissionsschutzrechtliche
sowie naturschutzrechtliche Belange geprüft und gegeneinander abgewogen. Die Stadt
Rheda-Wiedenbrück würde in diesem Verfahren als Träger öffentlicher Belange beteiligt.
125 Der Kreis Gütersloh hat bereits darauf hingewiesen, dass eine kurzfristige Umsetzung der
Gesamtmaßnahme, einschließlich der vorgesehenen Umlegung der Straße und der damit
verbundenen verkehrlichen Maßnahmen, derzeit zeitlich nicht absehbar ist. Sollten die
umfangreichen Planungsfragen gelöst werden, wäre die Realisierung weiterhin von politischen
Beschlüssen, einer Förderfähigkeit und der Bereitstellung der Haushaltsmittel abhängig und
130 daher mittelfristig nicht zu erwarten.
Ergänzend wäre noch zu erwähnen, dass für den bestehenden Straßenverlauf bereits eine
Entwurfsplanung vorliegt, die dieser Vorlage als Anlage beigefügt ist.
Ruhender Verkehr
Die Umsetzung des Konzeptes erfordert eine umfassende Neuordnung der bestehenden
135 Verkehrsflächen. Neben der möglichen Umlegung der Kreisstraße sind auch Anpassungen
der innerörtlichen Erschließungsstraßen, der Fuß- und Radwegeverbindungen sowie des
Parkplatzes erforderlich. Bei der Verlegung verändert sich der Flächenzuschnitt der
Stellplatzanlage, sodass von einer Reduzierung der Stellplätze ausgegangen wird.
Mobilstation
140 Im vorliegenden Konzept ist die Einrichtung einer Mobilitätsstation im Bereich der öffentlichen
Stellplatzanlage vorgesehen. Ziel ist die Bündelung verschiedener Mobilitätsangebote. Bei der
vorliegenden Planung blieb die Errichtung von zwei Bushaltestellen unberücksichtigt und ist
bei einer weiteren Planung zu ergänzen.
Kostenschätzung
145 Die genauen Kosten dieser Maßnahmen stehen mangels Planungsgrundlagen noch nicht fest.
Eine erste Kostenschätzung für das Vorhaben ergab eine Summe i. H. von ca. 4,7 Mio. €.
Kostenverteilung bei Umsetzung
Im Straßen- und Wegegesetz des Landes (StrWG NRW) ist die Kostenverteilung klar geregelt.
Demnach hat der Kreis Gütersloh die Kosten für die Fahrbahn inkl. Straßenentwässerung
150 (u. a. Rinne und Abläufe) sowie die Radwege zu übernehmen. Die Kosten für die
Nebenanlagen wie z. B. Gehwege, Stellplätze und Grünanlagen trägt die Kommune. In der
Regel wird der kommunale Straßenbau vom Land gefördert. Die Regelung setzt voraus, dass
Handlungsbedarf z. B. aus Gründen des baulichen Zustandes oder der verkehrlichen Situation
besteht. Ein dringender Handlungsbedarf besteht mit Blick auf den Straßenzustand oder des
155 Verkehrs zurzeit nicht. Hinsichtlich der bisher festgelegten und abgestimmten Straßen-
baumaßnahmen des Kreises im Stadtgebiet, der planerischen Voraussetzungen und der
Finanzierung ist von einer Umsetzung in den nächsten zehn Jahren nicht auszugehen.
Eine Umlegung der Straße aus städtebaulichen oder aus Entwässerungsgründen wäre nach
Rückmeldung der Fachabteilung des Kreises Gütersloh ohne Kostenbeteiligung des Kreises
160 denkbar. Sollte die Stadt die Maßnahme eigenständig durchführen wollen, wären hierfür die
Fachplanungen für eine zeitnahe Realisierung zu beauftragen und mittelfristig Haushaltsmittel
im städtischen Haushalt aufzunehmen. Die Abwägungen hierzu wären Teil einer politischen
Willensbildung im Stadtrat.
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165 4. Bewertung der Entwässerungssituation
Unabhängig vom Fraktionsantrag muss der EAW - Eigenbetrieb Abwasser mittelfristig die
bestehende Entwässerungsinfrastruktur auch hinsichtlich der Regenrückhaltung an die
künftigen Anforderungen anpassen und neu gliedern.
Für die Umsetzung des Antrags sind in Bezug auf die Entwässerung zusätzliche Anpassungen
170 der bestehenden Entwässerungsinfrastruktur erforderlich.
Nach erster fachlicher Einschätzung sind insbesondere folgende Maßnahmen erforderlich:
• Umlegung der vorhandenen Kanaltrassen, inkl. Rückbau der bestehenden Kanäle
• Herstellung neuer Regen- und Schmutzwasserkanäle
• Errichtung einer Regenklärung
175 • Errichtung einer Regenrückhaltung
Die notwendige bauliche Anpassung der Kanalsysteme ist technisch und finanziell aufwendig.
Wie auch beim voran genannten Punkt „Verkehr“, entstehen für die Entwässerungs-
maßnahmen Kosten, deren Höhe derzeit noch nicht abschließend beziffert werden kann. Nach
einer ersten vorläufigen Kostenschätzung ist von ca. 5,5 Mio. € auszugehen. Eine Gliederung
180 der Kosten bzgl. der künftig notwendigen Maßnahmen und die mit dem Antrag erforderlichen
Änderungen wurde nicht vorgenommen.
Für eine detailliere Planung der Verkehrs- und der Entwässerungsmaßnahmen, mit einer
einhergehenden genaueren Kostenschätzung, ist die Beauftragung eines Ingenieurbüros
notwendig.
185 5. Gesamtbewertung
Das vorliegende Entwicklungskonzept der move-Fraktion bietet grundsätzlich Potenzial für
eine städtebauliche Weiterentwicklung des Bereichs „Auf der Schanze“. Gleichzeitig zeigt sich,
dass für eine Umsetzung Planungs- und Genehmigungsverfahren erforderlich sind.
Hierzu zählen insbesondere
190 • die Durchführung eines Bauleitplanverfahrens,
• ein Planfeststellungsverfahren für die Änderung der Kreisstraße,
• bauliche Maßnahmen im Straßenbau,
• sowie bauliche Maßnahmen im Kanalbau.
Ferner ist die Verfügbarkeit der für die Umsetzung erforderlichen Flächen zu prüfen. Sofern
195 diese nicht bereits gesichert werden können, sind entsprechende Grunderwerbs-
verhandlungen zu führen. Sollte eine einvernehmliche Flächenverfügbarkeit nicht erreicht
werden, wäre das Bauleitplanverfahren gegebenenfalls um ein Umlegungsverfahren zu
ergänzen.
Ausgehend von den aktuellen Erkenntnissen und den daraus resultierenden vorläufigen
200 Kostenschätzungen ist von einer Investition in Höhe von ca. 10 Mio. € auszugehen.
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Bei der zeitlichen Einordnung und Umsetzung des o. g. Vorhabens sind auch die bereits
geplanten größeren städtischen Kanal- und Straßenbaumaßnahmen zu berücksichtigen:
• 2027 - 2029 Kanalerneuerung Nordring
205 • 2030 - 2031 Kreisverkehrsplatz Hauptstraße/Westring/ Nordring
• 2032 - 2033 Hauptstraße zw. Autobahn und Oelder Straße (2. Bauabschnitt)
• 2034 - 2035 Hauptstraße zw. Nordring und Lümernweg
210 Der Bürgermeister
i. A.
Jan Ditgens
Leitung des technischen Geschäftsbereiches III
215
Anlage:
• Anlage 1 – Lageplan „Auf der Schanze“
220
Seite 6
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