Startseite › Stadt Rheda-Wiedenbrück › Antrag

Entwicklungskonzept "Auf der Schanze" (Antrag der Move-Fraktion)

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeStadt Rheda-Wiedenbrück
Datum2026-09-10
DatenstufeNur Dokumente
QuelleQuelldokument herunterladen →

Zusammenfassung (KI, experimentell)

Die Move-Fraktion beantragte am 11.06.2025 ein Entwicklungskonzept für das Gebiet „Auf der Schanze" mit Neuordnung von Grundstücksflächen, Verlegung der Hauptstraße und Anlage eines Kreisverkehrs. Nach Prüfung durch die Verwaltung werden geschätzte Gesamtkosten von etwa 10 Mio. Euro ermittelt, abhängig von Bauleitplanverfahren, Planfeststellung für die Kreisstraße und Entwässerungsmaßnahmen. Der Ausschuss soll entscheiden, ob Planungsbüros zur weiteren Planung beauftragt werden oder das Vorhaben nicht weiterverfolgt wird.

Automatisch aus dem Quelldokument zusammengefasst. Wichtige Details bitte immer im Originaldokument unten prüfen.

Dokument

Extrahierter Text

Stadt Rheda-Wiedenbrück Vorlagen-Nr . V-218/2025 2. Erg. Der Bürgermeister öffentliche V O R L A G E Fachbereich/Abteilung: Abt. Stadtplanung Erstellt durch: Herr Ditgens, Herr Duhme, Herr Bollmers, Frau Wierling Erstellt am: 14.07.2026 5  Beratungsfolge  Sitzungstermin Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung 11.09.2025 Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung 18.06.2026 Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung 10.09.2026 10 Tagesordnungspunkt: Entwicklungskonzept "Auf der Schanze" (Antrag der Move-Fraktion) 15 1 Finanzielle Auswirkungen ￿ Nein X Ja, ￿ Mitzeichnung Käm­ dann auch: merer / FBL Finanzen erforderlich 2 Im Haushaltsplan vorgese­ X Nein ￿ Ja Produkt Sachkonto / Inv. Nr. hen? 090101 529109 (Gesamt-)Betrag (auch wenn im Haushalt vorgesehen) 55.000 € 3 Die Leistungen sind grund­ X Freiwillig ￿ Pflichtig durch Gesetz / Verordnung sätzlich 4 Veränderungen durch den Beschluss auf den zuletzt beschlossenen Haushalt (Erhöhung + / Reduzierung - ) Investiv (Finanzplan) 2024 2025 2026 2027 Einzahlung Auszahlung Konsumtiv (Ergebnisplan) 2024 2025 2026 2027 Ertrag Aufwand 55.000 € Ergänzung: Wenn oben bei finanzielle Auswirkungen „nein“ angekreuzt ist, kann der Rest (2 bis 4) gelöscht werden Seite 1 20 Beschlussvorschlag: 1. Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis und beschließt: a. Die Verwaltung wird beauftragt Planungsbüros zur weiteren Planung zu beauftragen. b. Die Verwaltung wird beauftragt die Planung nicht weiter zu verfolgen. 25 Sachverhalt: 1. Historie Das Gebiet „Auf der Schanze“ ist bereits seit den frühen 2000er Jahren Gegenstand städtebaulicher Überlegungen. Eine seinerzeit angestrebte städtebauliche Entwicklung, in deren Zusammenhang auch ein Architektenwettbewerb durchgeführt wurde, konnte 30 insbesondere aufgrund der fehlenden Flächenverfügbarkeit nicht umgesetzt werden. Im Jahr 2021 wurden die planerischen Überlegungen erneut aufgegriffen. Der Rat der Stadt Rheda-Wiedenbrück fasste am 02.03.2021 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 434 „Auf der Schanze“. Gleichzeitig wurde zur Sicherung der Planungsziele eine Veränderungssperre beschlossen. Ziel war die Entwicklung eines urbanen Quartiers mit einer 35 Mischung aus Wohnen, Einzelhandel und nicht störendem Gewerbe. Im Oktober 2022 wurde das Planungsbüro WoltersPartner mit der Erarbeitung einer städtebaulichen Rahmenplanung beauftragt. Nach einer Bestandsaufnahme und -analyse fanden im Frühjahr 2023 Einzelgespräche mit den Grundstückseigentümern sowie im August 2023 eine Eigentümerwerkstatt statt. Dabei zeigte sich zwar grundsätzlich eine positive 40 Haltung gegenüber einer möglichen Weiterentwicklung des Gebietes. Zugleich wurde jedoch deutlich, dass insbesondere bestehende betriebliche Nutzungen und daraus resultierende Re­ striktionen einer grundlegenden und kurzfristigen Neuordnung des Gebietes entgegenstanden. Vor diesem Hintergrund empfahl der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung im Dezember 45 2023, die Rahmenplanung nicht weiterzuverfolgen. Der Rat beschloss daraufhin am 19.02.2024 einstimmig, die Rahmenplanung zu beenden sowie die Veränderungssperre und den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 434 „Auf der Schanze“ aufzuheben. Mit Schreiben vom 11.06.2025 stellte die move-Fraktion den Fraktionsantrag „Entwicklungskonzept ‚Schanze‘ Wiedenbrück“. Grundlage war ein neuer städtebaulicher 50 Konzeptansatz, der gemeinsam mit Grundstückseigentümern entwickelt worden war und unter anderem eine Neuordnung der Grundstücksflächen, eine Verlegung der Hauptstraße/Schanze sowie die Anlage eines Kreisverkehrs vorsah. In der Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung am 03.07.2025 wurde der Antrag (vgl. AV-19/2025) vor einer abschließenden politischen Entscheidung zur weiteren Prüfung und Bearbeitung an die 55 Verwaltung übergeben. Dabei wurden unter anderem Fragen zur grundsätzlichen Umsetzbar­ keit, zum zeitlichen Horizont, zur Mitwirkungsbereitschaft der Eigentümer, zu den Zuständigkeiten des Kreises Gütersloh als Straßenbaulastträger sowie zu den zu erwartenden Kosten angesprochen. Am 11.09.2025 wurde die Angelegenheit auf Grundlage einer ersten Einschätzung der 60 Verwaltung erneut beraten (vgl. V-218/2025). Dabei wurden unter anderem der zeitliche Ablauf, die behördlichen Zuständigkeiten, die Bereitschaft der Eigentümer zum Flächentausch, die Entwässerung, die Stellplatzanlage, die Realisierung zusätzlichen Wohnungsbaus sowie die Kosten und eine mögliche Kostenbeteiligung des Straßen- baulastträgers erörtert. Die Verwaltung wies darauf hin, dass weitere Gespräche mit den 65 Eigentümern und vertiefende Untersuchungen – insbesondere zu Verkehr, Immissionsschutz, Entwässerung und Kosten – erforderlich seien. Seitens des Kreises Gütersloh wurde eine Realisierung der Verlegung der Kreisstraße innerhalb der nächsten Jahre als nicht realistisch eingeschätzt. Der Ausschuss nahm den Sachstand zur Kenntnis; zugleich wurde eine regelmäßige Berichterstattung über den Fortgang des Projektes angeregt. Seite 2 70 In der Folge wurden weitere Gespräche, Untersuchungen, Berechnungen und Bewertungen durchgeführt. Dabei zeigte sich unter anderem, dass für die Umsetzung des Konzeptes umfangreiche Änderungen des bestehenden Planungsrechts einschließlich einer Änderung des Flächennutzungsplans und einer Neuaufstellung bzw. Änderung der Bebauungspläne erforderlich wären. Für die Bauleitplanung wurden zunächst Kosten in Höhe von rund 50.000 75 bis 55.000 Euro angenommen. Die vorläufig ermittelten Kosten für die straßenbaulichen Maßnahmen beliefen sich auf rund 4,7 Mio. Euro; für die erforderlichen Maßnahmen an der Entwässerungsinfrastruktur wurden rund 5,5 Mio. Euro veranschlagt. Insgesamt wurde damit – vorbehaltlich weiterer Untersuchungen und ohne abschließende Berücksichtigung etwaiger Grundstücks-, Altlasten- und weiterer Folgekosten – von einer Größenordnung von rund 10 80 Mio. Euro ausgegangen. Als wesentliche Voraussetzung für die weitere Planung wurde zudem die Verfügbarkeit der benötigten Grundstücksflächen identifiziert. Über den weiterentwickelten Sachstand sollte am 18.06.2026 erneut im Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung beraten werden (vgl. V-218/2025 1. Erg.). Aufgrund der noch laufenden Grundstücksverhandlungen wurde die Beratung jedoch vertagt. Eine erneute Befassung ist für 85 die Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung am 10.09.2026 vorgesehen. 2. Planungsrechtliche Bewertung Im weiteren Verlauf der Prüfung des vorgelegten Entwicklungskonzeptes hat sich gezeigt, dass zur Umsetzung der dargestellten städtebaulichen Zielsetzung neben den bereits dargestellten planungsrechtlichen Fragestellungen weitere formelle Verfahren erforderlich 90 werden. Für den betroffenen Bereich bestehen derzeit mehrere rechtskräftige Bebauungspläne, deren Festsetzungen mit den vorgesehenen Nutzungen besonders der Wohnbauflächen und der geplanten Neuordnung der Verkehrsflächen nicht vereinbar sind. Zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen ist daher eine grundlegende 95 Änderung der bestehenden Bebauungspläne bzw. die Aufstellung eines neuen Bebauungs­ plans erforderlich. Zudem stellt der rechtwirksame Flächennutzungsplan der Stadt Rheda-Wiedenbrück bspw. im Bereich der geplanten Bebauung eine öffentliche Parkplatz- anlage dar. Im Zuge einer notwendigen Aufstellung eines neuen Bebauungsplans ist daher auch die Änderung des Flächennutzungsplans unerlässlich. 100 Eine grobe Kostenschätzung für die Beauftragung der Planung (Bauleitplanverfahren) beläuft sich auf ca. 50.000-55.000 €. Haushaltsmittel sind entsprechend im Entwurf des Haushaltsplans 2027 aufgenommen. Hinzu kommen Mittel für evtl. notwendige projektbegleitende Gutachten z. B. Immissionsgutachten. Ein Auftrag für die Bauleitplanung an ein Fachbüro müsste in einem ersten Schritt im Zuge eines Vergabeverfahrens vergeben 105 werden. 3. Bewertung der Verkehrssituation Planfeststellungsverfahren für die Kreisstraße Die Hauptstraße hat eine überörtliche Verkehrsbedeutung und ist im Sinne des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) eine klassifizierte Kreisstraße, 110 die innerhalb der geschlossenen Ortslage liegt und auch zur Erschließung der anliegenden Grundstücke bestimmt ist. Baulastträger ist der Kreis Gütersloh. Bei wesentlichen Änderungen einer bestehenden Kreisstraße, bei denen die Belange des Verkehrs überwiegen, sind die Grundsätze und Ziele der Raumordnung und Landesplanung zu beachten. Kreisstraßen dürfen nur geändert werden, wenn der Plan vorher festgestellt ist. Eine Änderung liegt vor, 115 wenn die Straße in sonstiger Weise erheblich baulich umgestaltet wird. Planfeststellung und Plangenehmigung entfallen in Fällen von unwesentlicher Bedeutung. Diese liegen z. B. vor, wenn andere öffentliche Belange nicht berührt sind oder die erforderlichen behördlichen Entscheidungen vorliegen und sie dem Plan nicht entgegenstehen. Die komplexe Sachlage ist noch nicht abschließend rechtlich bewertet. Seite 3 120 Auf Grundlage der bisherigen Erkenntnisse ist davon auszugehen, dass ein Planfeststellungs­ verfahren für die Kreisstraße notwendig würde. In diesem Verfahren werden sämtliche öffentliche und privaten Belange, insbesondere verkehrliche, immissionsschutzrechtliche sowie naturschutzrechtliche Belange geprüft und gegeneinander abgewogen. Die Stadt Rheda-Wiedenbrück würde in diesem Verfahren als Träger öffentlicher Belange beteiligt. 125 Der Kreis Gütersloh hat bereits darauf hingewiesen, dass eine kurzfristige Umsetzung der Gesamtmaßnahme, einschließlich der vorgesehenen Umlegung der Straße und der damit verbundenen verkehrlichen Maßnahmen, derzeit zeitlich nicht absehbar ist. Sollten die umfangreichen Planungsfragen gelöst werden, wäre die Realisierung weiterhin von politischen Beschlüssen, einer Förderfähigkeit und der Bereitstellung der Haushaltsmittel abhängig und 130 daher mittelfristig nicht zu erwarten. Ergänzend wäre noch zu erwähnen, dass für den bestehenden Straßenverlauf bereits eine Entwurfsplanung vorliegt, die dieser Vorlage als Anlage beigefügt ist. Ruhender Verkehr Die Umsetzung des Konzeptes erfordert eine umfassende Neuordnung der bestehenden 135 Verkehrsflächen. Neben der möglichen Umlegung der Kreisstraße sind auch Anpassungen der innerörtlichen Erschließungsstraßen, der Fuß- und Radwegeverbindungen sowie des Parkplatzes erforderlich. Bei der Verlegung verändert sich der Flächenzuschnitt der Stellplatzanlage, sodass von einer Reduzierung der Stellplätze ausgegangen wird. Mobilstation 140 Im vorliegenden Konzept ist die Einrichtung einer Mobilitätsstation im Bereich der öffentlichen Stellplatzanlage vorgesehen. Ziel ist die Bündelung verschiedener Mobilitätsangebote. Bei der vorliegenden Planung blieb die Errichtung von zwei Bushaltestellen unberücksichtigt und ist bei einer weiteren Planung zu ergänzen. Kostenschätzung 145 Die genauen Kosten dieser Maßnahmen stehen mangels Planungsgrundlagen noch nicht fest. Eine erste Kostenschätzung für das Vorhaben ergab eine Summe i. H. von ca. 4,7 Mio. €. Kostenverteilung bei Umsetzung Im Straßen- und Wegegesetz des Landes (StrWG NRW) ist die Kostenverteilung klar geregelt. Demnach hat der Kreis Gütersloh die Kosten für die Fahrbahn inkl. Straßenentwässerung 150 (u. a. Rinne und Abläufe) sowie die Radwege zu übernehmen. Die Kosten für die Nebenanlagen wie z. B. Gehwege, Stellplätze und Grünanlagen trägt die Kommune. In der Regel wird der kommunale Straßenbau vom Land gefördert. Die Regelung setzt voraus, dass Handlungsbedarf z. B. aus Gründen des baulichen Zustandes oder der verkehrlichen Situation besteht. Ein dringender Handlungsbedarf besteht mit Blick auf den Straßenzustand oder des 155 Verkehrs zurzeit nicht. Hinsichtlich der bisher festgelegten und abgestimmten Straßen- baumaßnahmen des Kreises im Stadtgebiet, der planerischen Voraussetzungen und der Finanzierung ist von einer Umsetzung in den nächsten zehn Jahren nicht auszugehen. Eine Umlegung der Straße aus städtebaulichen oder aus Entwässerungsgründen wäre nach Rückmeldung der Fachabteilung des Kreises Gütersloh ohne Kostenbeteiligung des Kreises 160 denkbar. Sollte die Stadt die Maßnahme eigenständig durchführen wollen, wären hierfür die Fachplanungen für eine zeitnahe Realisierung zu beauftragen und mittelfristig Haushaltsmittel im städtischen Haushalt aufzunehmen. Die Abwägungen hierzu wären Teil einer politischen Willensbildung im Stadtrat. Seite 4 165 4. Bewertung der Entwässerungssituation Unabhängig vom Fraktionsantrag muss der EAW - Eigenbetrieb Abwasser mittelfristig die bestehende Entwässerungsinfrastruktur auch hinsichtlich der Regenrückhaltung an die künftigen Anforderungen anpassen und neu gliedern. Für die Umsetzung des Antrags sind in Bezug auf die Entwässerung zusätzliche Anpassungen 170 der bestehenden Entwässerungsinfrastruktur erforderlich. Nach erster fachlicher Einschätzung sind insbesondere folgende Maßnahmen erforderlich: • Umlegung der vorhandenen Kanaltrassen, inkl. Rückbau der bestehenden Kanäle • Herstellung neuer Regen- und Schmutzwasserkanäle • Errichtung einer Regenklärung 175 • Errichtung einer Regenrückhaltung Die notwendige bauliche Anpassung der Kanalsysteme ist technisch und finanziell aufwendig. Wie auch beim voran genannten Punkt „Verkehr“, entstehen für die Entwässerungs- maßnahmen Kosten, deren Höhe derzeit noch nicht abschließend beziffert werden kann. Nach einer ersten vorläufigen Kostenschätzung ist von ca. 5,5 Mio. € auszugehen. Eine Gliederung 180 der Kosten bzgl. der künftig notwendigen Maßnahmen und die mit dem Antrag erforderlichen Änderungen wurde nicht vorgenommen. Für eine detailliere Planung der Verkehrs- und der Entwässerungsmaßnahmen, mit einer einhergehenden genaueren Kostenschätzung, ist die Beauftragung eines Ingenieurbüros notwendig. 185 5. Gesamtbewertung Das vorliegende Entwicklungskonzept der move-Fraktion bietet grundsätzlich Potenzial für eine städtebauliche Weiterentwicklung des Bereichs „Auf der Schanze“. Gleichzeitig zeigt sich, dass für eine Umsetzung Planungs- und Genehmigungsverfahren erforderlich sind. Hierzu zählen insbesondere 190 • die Durchführung eines Bauleitplanverfahrens, • ein Planfeststellungsverfahren für die Änderung der Kreisstraße, • bauliche Maßnahmen im Straßenbau, • sowie bauliche Maßnahmen im Kanalbau. Ferner ist die Verfügbarkeit der für die Umsetzung erforderlichen Flächen zu prüfen. Sofern 195 diese nicht bereits gesichert werden können, sind entsprechende Grunderwerbs- verhandlungen zu führen. Sollte eine einvernehmliche Flächenverfügbarkeit nicht erreicht werden, wäre das Bauleitplanverfahren gegebenenfalls um ein Umlegungsverfahren zu ergänzen. Ausgehend von den aktuellen Erkenntnissen und den daraus resultierenden vorläufigen 200 Kostenschätzungen ist von einer Investition in Höhe von ca. 10 Mio. € auszugehen. Seite 5 Bei der zeitlichen Einordnung und Umsetzung des o. g. Vorhabens sind auch die bereits geplanten größeren städtischen Kanal- und Straßenbaumaßnahmen zu berücksichtigen: • 2027 - 2029 Kanalerneuerung Nordring 205 • 2030 - 2031 Kreisverkehrsplatz Hauptstraße/Westring/ Nordring • 2032 - 2033 Hauptstraße zw. Autobahn und Oelder Straße (2. Bauabschnitt) • 2034 - 2035 Hauptstraße zw. Nordring und Lümernweg 210 Der Bürgermeister i. A. Jan Ditgens Leitung des technischen Geschäftsbereiches III 215 Anlage: • Anlage 1 – Lageplan „Auf der Schanze“ 220 Seite 6

Text aus PDF extrahiert