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Antrag der SPD-Fraktion hier: Rechtliche Prüfung der OGS-Beiträge

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeGemeinde Aldenhoven
Datum2026-09-10
DatenstufeNur Dokumente
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Zusammenfassung (KI, experimentell)

Die SPD-Fraktion beantragte am 10. August 2026 eine rechtliche Überprüfung der OGS-Beitragssatzung vom 23. März 2022 für die Gemeinschaftsgrundschule Aldenhoven. Die Verwaltung bescheinigt der Satzung Rechtmäßigkeit und erklärt die unterschiedlichen Regelungen für Siersdorf durch einen 1997 geschlossenen Vertrag mit dem Kreis Düren, der dort kostenlose Betreuung vorsieht. Der Gemeinderat soll die Begründung der Verwaltung zur Kenntnis nehmen.

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Dokument

Extrahierter Text

SITZUNGSVORLAGE Nr. 97/2026 25.08.2026 BESCHLUSS-VORLAGE Abteilung: I-3 Fachbereich: öffentliche Sitzung X gez. Christoph Stolzenberger Bürgermeister: gez. Ralf Claßen nichtöffentliche Sitzung Kämmerer: keine Bedenken gez. Carina Jansen Kosten in € Kostenstelle / Sachkonto bzw. Maßnahme Mittel stehen zur Verfügung Mittel stehen nicht zur Verfügung Beratungsfolge Termin Bemerkungen Gemeinderat 10.09.2026 Betreff: Antrag der SPD-Fraktion hier: Rechtliche Prüfung der OGS-Beiträge Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat nimmt die Begründung der Verwaltung zur Rechtmäßigkeit der bestehenden OGS-Bei- tragsatzung vom 23.03.2022 zur Kenntnis. Sachdarstellung: Die SPD-Fraktion hat am 10. August 2026 den als Anlage 1 zur Sitzungsvorlage beigefügten Antrag (per E- Mail) eingereicht. Darin wird die unverzügliche rechtliche Überprüfung der bestehenden Satzung über die Erhebung von El- ternbeiträgen im Rahmen der Offenen Ganztagsschule – Gemeinschaftsgrundschule Aldenhoven (OGS-Bei- tragssatzung) vom 23. März 2022 beantragt. Dieser Antrag wurde gemäß § 3 Abs. 1 der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Ge- meinde Aldenhoven rechtzeitig eingereicht und steht daher in der Ratssitzung am 10. September 2026 auf der Tagesordnung. Stellungnahme der Fachabteilung: Die OGS-Beitragssatzung ist in ihrer aktuellen Fassung rechtmäßig durch den Rat in seiner Sitzung am 03. Februar.2022 beraten und beschlossen worden. Sie enthält – wie auch schon dem Titel der Satzung entnommen werden kann – die Festlegung ausschließ- lich von OGS-Beiträgen für die Gemeinschaftsgrundschule Aldenhoven, nicht für die Gemeinschaftsgrund- schule Siersdorf („Johannesschule“). Bereits seit Einführung der Offenen Ganztagsgrundschule (OGS) in Aldenhoven werden einheitliche monatli- che Gebühren für die Übermittags- und Nachmittagsbetreuung erhoben. Um eine bessere Beitragsgerechtig- 1 keit und eine höhere Kostendeckung zu erreichen, beschloss der Gemeinderat beim Aufstellen des Sanie- rungsplanes 2012 die Umstellung auf eine gestaffelte Gebührensystematik, die sich am monatlichen Brutto- einkommen der Familien orientiert. 2015 wurde die Satzung dann noch einmal betragsmäßig angepasst. Die unterschiedliche Festlegung von OGS-Beiträgen für die beiden Aldenhovener Grundschulen ist bereits mit der (damaligen Beratung und empfehlenden Beschlussfassung der OGS-Satzung im Schul- und Sozial- ausschuss vom 23. März 2015 und der Beschlussfassung im Rat vom 07. Mai 2015 erläutert worden (s. da- malige SV 155/2014): Auszug: „Anwendungsbereich der Beitragssatzung Die Regelungen der Beitragssatzung würden aktuell nur für die Kinder gelten, die die Gemein­ schaftsgrundschule in Aldenhoven besuchen. Für die ‚Ganztagsbetreuung‘ an der Johannesschule Siersdorf besteht eine auf den Betrieb der Spiel- und Lernstube aus dem Jahre 1997 zurückgehende Vereinbarung zwischen dem Kreis Düren, der Gemeinde Aldenhoven und dem Förderverein ‚Johanneswerkt Siersdorf e. V.‘. Es ist vereinbart, dass keine Elternbeiträge erhoben werden.“ Im Verlauf der Beratung wurde erneut thematisiert, dass für die Kinder, die die Johannesschule in Siersdorf besuchen, eine andere Regelung gilt. Hier erfolgt die Ganztagsbetreuung für die Eltern kostenlos. Ursächlich hierfür war ein 1997 geschlossener Vertrag zwischen dem Kreis Düren und dem Johanneswerk Siersdorf, der vorsieht, dass für den Betrieb der dortigen Spiel- und Lernstube keine Beiträge erhoben werden. Grund für den Vertrag war und ist die spezielle Sozialstruktur in Siersdorf, die eine spezielle Betreuung der Mäd- chen und Jungen benötigten. Dieser Vertrag ist mehrfach neu verhandelt worden und muss regelmäßig neu gerechtfertigt werden. Die Beurteilung der Vertragsvoraussetzungen obliegt dabei dem Kreisjugendamt. Die Gemeinde darf sich freuen, dass das Konstrukt so lange gehalten hat. Ferner wurde in der SV 78/2018 vom 18. Juli 2018 erneut durch die Verwaltung mitgeteilt (S. 4, Abs. 5), dass für Siersdorf „… eine durch die besondere soziale Situation geprägte Sonderregelung über eine Vereinba- rung zwischen dem Kreis Düren, der Gemeinde Aldenhoven und dem Förderverein [besteht], wonach u. a. Elternbeiträge wie ansonsten in der OGS üblich, nicht erhoben werden dürfen“. An dieser rechtlichen Situation hat sich bis heute nichts geändert. Fazit: Die OGS-Satzung und die besondere vertragliche Vereinbarung zwischen dem Kreis Düren und dem Johan- neswerk Siersdorf sind rechtlich nicht zu beanstanden. Weitere Hinweise der Verwaltung: Eine Änderung der bestehenden OGS-Beitragssatzung würde eine neue politische Entscheidung darstellen und ist unabhängig von ihrer Rechtmäßigkeit grundsätzlich möglich. Es gilt sicherlich hierbei zu beachten, dass das Prinzip der Subsidiarität der Steuererhebung (Vorrang der Gebühren- und Beitragsfinanzierung/Rangordnung der Finanzmittelbeschaffung) nicht einfach unberücksich- tigt bleiben kann. Die entstehenden Ausgaben müssten weiterhin finanziert werden. Ein Verzicht auf auskömmliche Elternbei- träge würde schlussendlich bedeuten, dass zur Kompensation allgemeine Steuern (auf kommunaler Ebene primär die Grund- und Gewerbesteuern) für die Deckungslücken herangezogen, also erhöht, werden müss- ten. 2 Bekanntlich musste der Kämmerer der Gemeinde Aldenhoven im Rahmen des diesjährigen Haushaltsgeneh- migungsverfahren bereits mitteilten, dass der Kreis Düren die Genehmigung der kommenden Haushaltssat- zung (2027) von der Einhaltung des Prinzips der Subsidiarität der Steuererhebung abhängig gemacht hat (hier insbesondere in Bezug auf die Gebührenkalkulation im Friedhofswesen). 3

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