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Antrag der AfD-Fraktion hier: Prüfung geeigneter gemeindeeigener Flächen für Erstaufforstung, Waldentwicklung und ein bürgerschaftlich tragendes Aufforstungsprojekt
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Gemeinde Aldenhoven |
| Datum | 2026-09-10 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Die AfD-Fraktion beantragt am 11. August 2026 die Prüfung gemeindeeigener Flächen für naturnahe Waldentwicklung und ein bürgertragen getragenes Aufforstungsprojekt. Die Prüfung soll Aspekte wie Planungsrecht, Förderung, Klimaresilientz und Bürgerbeteiligung umfassen. Die Verwaltung empfiehlt Alternative 2: Ablehnung einer separaten Prüfung und stattdessen Berücksichtigung von Begrünungsmaßnahmen im integrierten Klimaschutzkonzept, da eine umfangreiche Einzelfallprüfung mehrere Wochen Arbeitszeit erfordern würde.
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Dokument
Extrahierter Text
SITZUNGSVORLAGE Nr. 95/2026
12.08.2026
BESCHLUSS-VORLAGE
Abteilung: I-2
gez. Franz-Josef Krieger
Fachbereich:
öffentliche Sitzung X
gez. Christoph Stolzenberger
Bürgermeister:
gez. Ralf Claßen
nichtöffentliche Sitzung
Kämmerer:
keine Bedenken
gez. Carina Jansen
Kosten in € Kostenstelle Mittel stehen zur Verfügung Haushaltsrechtlich
keine Bedenken
Mittel stehen nicht zur Verfügung Bedenken Kämmerer
Beratungsfolge Termin Bemerkungen
Gemeinderat 10.09.2026
Betreff:
Antrag der AfD-Fraktion
hier: Prüfung geeigneter gemeindeeigener Flächen für Erstaufforstung, Waldentwicklung und ein bürgerschaft-
lich tragendes Aufforstungsprojekt
Beschlussvorschlag:
Alternative 1: Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung unter frühzeitiger Einbindung der Klimaschutzma-
nagerin zu prüfen, ob und auf welchen gemeindeeigenen Flächen zusätzliche naturnahe und klimaresiliente
Waldflächen entwickelt werden können. Anschließend soll das Ergebnis der Prüfung dem Planungs- und Ent-
wicklungsausschuss sowie anschließend dem Rat als Entscheidungsgrundlage vorgelegt werden.
Alternative 2: Der Gemeinderat lehnt den Antrag der AfD-Fraktion auf eine zusätzliche Prüfung geeigneter
gemeindeeigener Flächen ab und beauftragt die Verwaltung, potenzielle Begrünungsmaßnahmen bei der Er-
stellung des integrierten Klimaschutzkonzeptes für die Gemeinde Aldenhoven nach Möglichkeit zu berück-
sichtigen.
Sachdarstellung:
Die AfD-Fraktion hat am 11. August 2026 den als Anlage 1 zur Sitzungsvorlage beigefügten Antrag einge-
reicht.
Darin wird die Prüfung zu den Möglichkeiten der Entwicklung zusätzlicher naturnaher und klimaresilienter
Waldflächen auf gemeindeeigenen Flächen beantragt. Die Prüfung soll insbesondere unter den folgenden
Gesichtspunkten erfolgen: Ermittlung gemeindeeigener Flächen, Eigentums- und Nutzungsverhältnisse, pla-
nungsrechtliche und fachrechtliche Voraussetzungen, kommunale Entwicklungsinteressen und Landwirt-
schaft, Standortgerechte und klimaresiliente Ausgestaltung, Förderprogramme und Finanzierungsmöglichkei-
ten, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sowie Ökokonten, Einbindung der Klimaschutzmanagerin, Prüfung
externer Kooperationspartner, Erfahrungsaustausch mit der Gemeinde Langerwehe , Beteiligung der örtlichen
Gemeinschaft, Entwicklung eines kommunalen Bürgerprojekts, Kosten und langfristige Folgewirkungen sowie
Ökologische und gesellschaftliche Wirkungen.
Dieser Antrag wurde gemäß § 3 Abs. 1 der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Gemeinde
Aldenhoven rechtzeitig eingereicht und steht daher in der Ratssitzung am 10. September 2026 auf der Tages-
ordnung.
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Ergänzender Hinweis der Fachabteilungen:
Begrünungsmaßnahmen tragen maßgeblich zur Verbesserung der ökologischen und klimatischen Bedingun-
gen bei. Sie verbessern die Luftqualität durch die Bindung von CO und Feinstaub, kühlen die Umgebung
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durch Verschattung und die Verdunstung von Wasser, speichern Regenwasser, fördern die Biodiversität und
fördern insgesamt die Aufenthalts- und Lebensqualität vor Ort. Diese Vorteile sind der Gemeindeverwaltung
hinlänglich bekannt und Begrünungsmaßnahmen werden seit vielen Jahren regelmäßig umgesetzt. So wurden
nahezu in jedem vergangenen Jahr nicht nur Bäume selbst beschafft, sondern auch im Rahmen des Klima-
schutzprogramms des Kreises Düren Dutzende Bäume und Heckenpflanzen beantragt und angepflanzt. Da-
her begrüßt die Verwaltung, dass der vorliegende Antrag die Relevanz anerkennt und das weitere Engage-
ment in diesem Bereich unterstützt.
Als aktuelle Beispiele für Begrünungsmaßnahmen sind unter anderem der Miniwald in Siersdorf, die zukünftige
ökologische Flächenaufwertung im Projekt „WandelParks“ und die potenzielle Teilnahme am Projekt "NRW
pflanzt - eine Millionen Bäume für NRW" zu nennen.
Begrünung fungiert nicht nur als Klimaanpassungsmaßnahme, sondern durch die Bindung des Treibhausga-
ses CO zudem als Klimaschutzmaßnahme. Daher werden potenzielle Begrünungsmaßnahmen bei der Er-
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stellung des integrierten Klimaschutzkonzeptes für die Gemeinde Aldenhoven berücksichtigt. Im Rahmen der
Maßnahmensteckbriefe für potenzielle Klimaschutzmaßnahmen werden der erwartete Beitrag zum Klima-
schutz, Synergien zu weiteren Maßnahmen sowie die Finanzierbarkeit über Fördermittel geprüft.
Eine pauschale planungsrechtliche Beurteilung sämtlicher kommunaler Flächen ist nicht möglich, sodass eine
umfangreiche Einzelfallprüfung erforderlich wäre. Vor einer dauerhaften Bindung von Flächen muss stets ge-
prüft werden, ob diese künftig für städtebauliche Entwicklungen, Infrastruktur oder sonstige kommunale Zwe-
cke benötigt werden. Aus bauleitplanerischer Sicht sind insbesondere die Darstellungen des Flächennut-
zungsplans, bestehende und in Aufstellung befindliche Bebauungspläne sowie die planungsrechtliche Einord-
nung und das städtebauliche Entwicklungspotential der jeweiligen Fläche, insbesondere im Hinblick auf die
§§ 34 und 35 BauGB, zu berücksichtigen. Insbesondere Flächen mit bestehenden oder zukünftigen Entwick-
lungsmöglichkeiten sollten nicht vorschnell einer dauerhaften ökologischen Nutzung zugeführt werden. In Be-
zug auf landwirtschaftliche Parzellen weist die Verwaltung darauf hin, dass diese als Tausch- oder Ausgleichs-
fläche für die Entwicklung von Gewerbe- und Neubaugebieten benötigt werden. Aktuell sind der Verwaltung
die Themen rund um den Future Mobility Park, das CVM und die Entwicklung des Neubaugebietes in der
Niedermerzer Straße bekannt. Die genannten Flächen können für eine Umsetzung des Antrags nicht genutzt
werden. Zum Thema Ökokonto stand die Verwaltung in der Vergangenheit mit dem Kreis Düren in Kontakt.
Im Ergebnis wurde festgestellt, dass die in Frage kommenden Flächen (hier das Wäldchen in Engelsdorf) zu
klein sind.
Eine umfangreiche Einzelfallprüfung, wie sie aus dem vorliegenden Antrag hervorgeht, würde zusätzlich zum
Tagesgeschäft der Verwaltung mehrere Wochen Arbeitszeit in Anspruch nehmen. Die Verwaltung empfiehlt
daher, im Rahmen der weiteren Begrünung des Gemeindegebietes potenzielle Begrünungsmaßnahmen bei
der Erstellung des integrierten Klimaschutzkonzeptes für die Gemeinde Aldenhoven nach Möglichkeit zu be-
rücksichtigen.
Weitere Informationen zum Sachverhalt können in der Sitzung gegeben werden.
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Text aus PDF extrahiert