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Antrag der AfD-Fraktion hier: neue Vertreterregelung in Ausschüssen

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeGemeinde Aldenhoven
Datum2026-09-10
DatenstufeNur Dokumente
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Zusammenfassung (KI, experimentell)

Die AfD-Fraktion beantragt eine Umbesetzung ihrer Vertreter in mehreren Ausschüssen: Im Hauptausschuss, Rechnungsprüfungsausschuss und Wahlprüfungsausschuss soll die Vertreterregelung zu „alle übrigen Ratsmitglieder in alphabetischer Reihenfolge" geändert werden; in den Ausschüssen mit sachkundigen Bürgern sollen diese sowie Ratsmitglieder ebenfalls nach alphabetischer Reihenfolge vertreten werden. Die neue GO NRW ermöglicht seit November 2025 solche Umbesetzungen durch Ratsbeschluss mit einfacher Mehrheit. Der Gemeinderat behandelt den Antrag am 10. September 2026.

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SITZUNGSVORLAGE Nr. 94/2026 28.07.2026 BESCHLUSS-VORLAGE Abteilung: I-2 gez. Franz-Josef Krieger Fachbereich: öffentliche Sitzung X gez. Christoph Stolzenberger Bürgermeister: gez. Ralf Claßen nichtöffentliche Sitzung Kämmerer: keine Bedenken gez. Carina Jansen Kosten in € Kostenstelle Mittel stehen zur Verfügung Haushaltsrechtlich keine Bedenken Mittel stehen nicht zur Verfügung Bedenken Kämmerer Beratungsfolge Termin Bemerkungen Gemeinderat 10.09.2026 Betreff: Antrag der AfD-Fraktion hier: neue Vertreterregelung in Ausschüssen Beschlussvorschlag: Der Rat der Gemeinde Aldenhoven stimmt dem Antrag der AfD-Fraktion zu und beschließt folgende Ände- rung bei der Besetzung der Ausschüsse: • Hauptausschuss: AfD, Stellvertretende Mitglieder alle übrigen Ratsmitglieder der Fraktion in alphabetischer Reihenfolge • Rechnungsprüfungsausschuss AfD, Stellvertretende Mitglieder alle übrigen Ratsmitglieder der Fraktion in alphabetischer Reihenfolge • Wahlprüfungsausschuss AfD, Stellvertretende Mitglieder alle übrigen Ratsmitglieder der Fraktion in alphabetischer Reihenfolge • Bau- und Vergabeausschuss AfD, Stellvertretende Mitglieder alle übrigen Ratsmitglieder der Fraktion in alphabetischer Reihenfolge AfD, Stellvertretende sachkundige Bürger/innen 1. Christiane Helmert 2. Ulrike Nowack 3. alle übrigen Ratsmitglieder der Fraktion in alphabetischer Reihenfolge 1 • Planungs- und Entwicklungsausschuss AfD, Stellvertretende Mitglieder alle übrigen Ratsmitglieder der Fraktion in alphabetischer Reihenfolge AfD, Sachkundige Bürger/innen Guido Helmert Horst Okunek AfD, Stellvertretende sachkundige Bürger/innen 1. Christiane Helmert 2. Ulrike Nowack 3. alle übrigen Ratsmitglieder der Fraktion in alphabetischer Reihenfolge • Schulausschuss AfD, Stellvertretende Mitglieder alle übrigen Ratsmitglieder der Fraktion in alphabetischer Reihenfolge AfD, Stellvertretende sachkundige Bürger/innen 1. Horst Okunek 2. Guido Helmert 3. alle übrigen Ratsmitglieder der Fraktion in alphabetischer Reihenfolge • Sozial- und Kulturausschuss AfD, Stellvertretende Mitglieder alle übrigen Ratsmitglieder der Fraktion in alphabetischer Reihenfolge AfD, Stellvertretende sachkundige Bürger/innen 1. Horst Okunek 2. Guido Helmert 3. alle übrigen Ratsmitglieder der Fraktion in alphabetischer Reihenfolge Sachdarstellung: Mit Datum vom 03. Juli 2026 reichte die AfD-Fraktion den als Anlage 1 beigefügten Antrag ein. Darin wird für alle Ausschüsse von Hauptausschuss bis Wahlprüfungsausschuss eine neue Vertreterregelung für die AfD- Mitglieder beantragt. Außerdem soll eine Umbesetzung einer ordentlichen sachkundigen Bürgerin im Pla- nungs- und Entwicklungsausschuss erfolgen. Dieser Antrag wurde für die Ratssitzung am 16. Juli 2026 gemäß § 3 Abs. 1 der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Gemeinde Aldenhoven nicht rechtzeitig eingereicht. Dementsprechend wird der Fraktionsantrag erst in die Tagesordnung der Ratssitzung am 10. September 2026 mit aufgenommen. Bisherige gesetzliche Regelung zur Änderung der Ausschussbesetzung: Bisher sah die Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) ausschließlich beim Aus- scheiden eines Ausschussmitgliedes (etwa aufgrund eines Wegzugs außerhalb des Gemeindegebietes, beim freiwilligen Mandatsverzicht oder bei Versterben) vor, dass die Ratsmitglieder auf Vorschlag einer Fraktion (oder Gruppe), der das ausgeschiedene Ausschussmitglied angehörte, eine/n Nachfolger/in wählen. Neue gesetzliche Regelung zur Änderung der Ausschussbesetzung: Mit der Änderung der GO NRW vom 16. Juli 2025, die am 01. November 2025 in Kraft getreten ist, wurde den Fraktionen (und Gruppen) nun die Möglichkeit eingeräumt, auch im Rahmen eines Umbesetzungsantrags ihre Vertreter/innen in den Ausschüssen zu ändern. Die gesetzliche Regelung zur Besetzung der Ausschüsse findet sich in § 50 Abs. 3 GO NRW wieder. In Satz 7 ist die nachträgliche Änderung der Ausschussbesetzung wie folgt geregelt: 2 „Scheidet jemand vorzeitig aus einem Ausschuss aus oder beantragt eine Fraktion oder Gruppe eine Umbesetzung, bestimmt die Fraktion oder die Gruppe, der sie oder er angehört, eine Nachfolgerin oder einen Nachfolger.“ Danach ist die Ersetzung eines oder mehrerer gewählter Ausschussmitglieder nur dann möglich, wenn ent- weder ein Ausschussmitglied zuvor selbst seine Mitgliedschaft im Ausschuss (freiwillig) niedergelegt hat oder wenn eine Fraktion (oder Gruppe) eine Umbesetzung beantragt. § 50 Abs. 3 S. 7 GO NRW bezieht sich gleich- wohl auf Ratsmitglieder und auf sachkundige Bürger/innen. Seitens der AfD-Fraktion erfolgte ein Umbesetzungsantrag. Im Falle einer Umbesetzung ist geregelt, dass die Fraktion (oder Gruppe) eine/n Nachfolger/in bestimmt. Dabei ist eine im Rat durchzuführende Wahl i. S. d. § 50 Abs. 2 GO NRW nicht vorgesehen. Eine Entscheidung des Rates über den Umbesetzungsantrag ist jedoch notwendig. Bei der Entscheidung über den Umbesetzungs- antrag handelt es sich um einen Sachbeschluss i. S. d. § 50 Abs. 1 GO NRW. Damit gilt der Antrag als ange- nommen, wenn dieser eine einfache Stimmenmehrheit im Rat findet. Seit der Änderung der GO NRW ist ein einstimmiger Beschluss über den Umbesetzungsantrag damit ausdrücklich nicht von Nöten. Der Bürgermeister ist gemäß § 40 Abs. 2 S. 6 GO NRW nicht stimmberechtigt. Die Umbesetzung beinhaltet dabei die Abberufung des den Ausschusssitz noch einnehmenden Ausschuss- mitglieds sowie die Bestimmung des den Sitz künftig übernehmenden neuen Ausschussmitglieds. Für die Zulässigkeit des Umsetzungsantrags ist eine Zustimmung oder eine Mandatsverzichtserklärung des betroffe- nen Ausschussmitglieds nicht erforderlich. Anmerkung: In SV 63/2026 (Ratssitzung vom 07.05.2026) wurde die neue gesetzliche Regelung fälschlicher­ weise noch nicht berücksichtigt. Die Verwaltung ist darauf erst aufmerksam geworden, als der Städte- und Gemeindebund NRW in seinem Schnellbrief am 03.07.2026 ausdrücklich darauf hingewiesen hat. Beantragte Umbesetzungen: Mit dem als Anlage 1 beigefügten Antrag hat die AfD-Fraktion ihren Antrag vom 17. April 2026 (vgl. SV 63/2026) hinsichtlich der Reihenfolge der stellvertretenden sachkundigen Bürger/innen konkretisiert. Für die Ausschüsse, in denen es nur Ratsmitglieder und keine sachkundigen Bürger/innen als Mitglieder gibt, beantragt die Fraktion die Umbesetzung der bisherigen Vertreterregelung von persönlichen Stellvertretern hin zur zulässigen, allgemeinen Regelung „alle übrigen Ratsmitglieder der Fraktion in alphabetischer Reihen­ folge“. Dies soll für den Hauptausschuss, den Rechnungsprüfungsausschuss und den Wahlprüfungsaus­ schuss gelten. Die AfD-Fraktion beantragt ebenso die Umbesetzung der stellvertretenden Mitglieder des Wahlausschusses. Für den Wahlausschuss ist die Wahl von mehr als einem/r Stellvertreter/in pro Beisitzer/in jedoch nicht vorge- sehen (vgl. § 6 Abs. 1 Kommunalwahlordnung NRW (KWahlO NRW)). Hier ist nur die Wahl von persönlichen Vertreter/innen möglich. Die von der AfD-Fraktion gewünschte Vertreterregelung ist im Wahlausschuss also nicht zulässig und kann daher keine Berücksichtigung finden. Im Bau- und Vergabeausschuss, Planungs- und Entwicklungsausschuss, Schulausschuss und Sozial- und Kulturausschuss wurden neben Ratsmitgliedern auch sachkundige Bürger/innen gewählt. Hier wird seitens der AfD-Fraktion beantragt, die Vertretung der sachkundigen Bürger/innen in numerischer Reihenfolge von jeweils zwei sachkundigen Bürger/innen sowie durch „alle übrigen Ratsmitglieder der Fraktion in alphabeti­ scher Reihenfolge“ zu regeln. Letzteres soll auch für die Bestimmung zur Vertretung der Ratsmitglieder im Ausschuss gelten. 3

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