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Antrag der AfD-Fraktion hier: neue Vertreterregelung in Ausschüssen
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Gemeinde Aldenhoven |
| Datum | 2026-09-10 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Die AfD-Fraktion beantragt eine Umbesetzung ihrer Vertreter in mehreren Ausschüssen: Im Hauptausschuss, Rechnungsprüfungsausschuss und Wahlprüfungsausschuss soll die Vertreterregelung zu „alle übrigen Ratsmitglieder in alphabetischer Reihenfolge" geändert werden; in den Ausschüssen mit sachkundigen Bürgern sollen diese sowie Ratsmitglieder ebenfalls nach alphabetischer Reihenfolge vertreten werden. Die neue GO NRW ermöglicht seit November 2025 solche Umbesetzungen durch Ratsbeschluss mit einfacher Mehrheit. Der Gemeinderat behandelt den Antrag am 10. September 2026.
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Dokument
Extrahierter Text
SITZUNGSVORLAGE Nr. 94/2026
28.07.2026
BESCHLUSS-VORLAGE
Abteilung: I-2
gez. Franz-Josef Krieger
Fachbereich:
öffentliche Sitzung X
gez. Christoph Stolzenberger
Bürgermeister:
gez. Ralf Claßen
nichtöffentliche Sitzung
Kämmerer:
keine Bedenken
gez. Carina Jansen
Kosten in € Kostenstelle Mittel stehen zur Verfügung Haushaltsrechtlich
keine Bedenken
Mittel stehen nicht zur Verfügung Bedenken Kämmerer
Beratungsfolge Termin Bemerkungen
Gemeinderat 10.09.2026
Betreff:
Antrag der AfD-Fraktion
hier: neue Vertreterregelung in Ausschüssen
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Aldenhoven stimmt dem Antrag der AfD-Fraktion zu und beschließt folgende Ände-
rung bei der Besetzung der Ausschüsse:
• Hauptausschuss:
AfD, Stellvertretende Mitglieder
alle übrigen Ratsmitglieder der Fraktion in alphabetischer Reihenfolge
• Rechnungsprüfungsausschuss
AfD, Stellvertretende Mitglieder
alle übrigen Ratsmitglieder der Fraktion in alphabetischer Reihenfolge
• Wahlprüfungsausschuss
AfD, Stellvertretende Mitglieder
alle übrigen Ratsmitglieder der Fraktion in alphabetischer Reihenfolge
• Bau- und Vergabeausschuss
AfD, Stellvertretende Mitglieder
alle übrigen Ratsmitglieder der Fraktion in alphabetischer Reihenfolge
AfD, Stellvertretende sachkundige Bürger/innen
1. Christiane Helmert
2. Ulrike Nowack
3. alle übrigen Ratsmitglieder der Fraktion in alphabetischer Reihenfolge
1
• Planungs- und Entwicklungsausschuss
AfD, Stellvertretende Mitglieder
alle übrigen Ratsmitglieder der Fraktion in alphabetischer Reihenfolge
AfD, Sachkundige Bürger/innen
Guido Helmert
Horst Okunek
AfD, Stellvertretende sachkundige Bürger/innen
1. Christiane Helmert
2. Ulrike Nowack
3. alle übrigen Ratsmitglieder der Fraktion in alphabetischer Reihenfolge
• Schulausschuss
AfD, Stellvertretende Mitglieder
alle übrigen Ratsmitglieder der Fraktion in alphabetischer Reihenfolge
AfD, Stellvertretende sachkundige Bürger/innen
1. Horst Okunek
2. Guido Helmert
3. alle übrigen Ratsmitglieder der Fraktion in alphabetischer Reihenfolge
• Sozial- und Kulturausschuss
AfD, Stellvertretende Mitglieder
alle übrigen Ratsmitglieder der Fraktion in alphabetischer Reihenfolge
AfD, Stellvertretende sachkundige Bürger/innen
1. Horst Okunek
2. Guido Helmert
3. alle übrigen Ratsmitglieder der Fraktion in alphabetischer Reihenfolge
Sachdarstellung:
Mit Datum vom 03. Juli 2026 reichte die AfD-Fraktion den als Anlage 1 beigefügten Antrag ein. Darin wird für
alle Ausschüsse von Hauptausschuss bis Wahlprüfungsausschuss eine neue Vertreterregelung für die AfD-
Mitglieder beantragt. Außerdem soll eine Umbesetzung einer ordentlichen sachkundigen Bürgerin im Pla-
nungs- und Entwicklungsausschuss erfolgen.
Dieser Antrag wurde für die Ratssitzung am 16. Juli 2026 gemäß § 3 Abs. 1 der Geschäftsordnung für den
Rat und die Ausschüsse der Gemeinde Aldenhoven nicht rechtzeitig eingereicht. Dementsprechend wird der
Fraktionsantrag erst in die Tagesordnung der Ratssitzung am 10. September 2026 mit aufgenommen.
Bisherige gesetzliche Regelung zur Änderung der Ausschussbesetzung:
Bisher sah die Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) ausschließlich beim Aus-
scheiden eines Ausschussmitgliedes (etwa aufgrund eines Wegzugs außerhalb des Gemeindegebietes, beim
freiwilligen Mandatsverzicht oder bei Versterben) vor, dass die Ratsmitglieder auf Vorschlag einer Fraktion
(oder Gruppe), der das ausgeschiedene Ausschussmitglied angehörte, eine/n Nachfolger/in wählen.
Neue gesetzliche Regelung zur Änderung der Ausschussbesetzung:
Mit der Änderung der GO NRW vom 16. Juli 2025, die am 01. November 2025 in Kraft getreten ist, wurde den
Fraktionen (und Gruppen) nun die Möglichkeit eingeräumt, auch im Rahmen eines Umbesetzungsantrags ihre
Vertreter/innen in den Ausschüssen zu ändern.
Die gesetzliche Regelung zur Besetzung der Ausschüsse findet sich in § 50 Abs. 3 GO NRW wieder. In Satz
7 ist die nachträgliche Änderung der Ausschussbesetzung wie folgt geregelt:
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„Scheidet jemand vorzeitig aus einem Ausschuss aus oder beantragt eine Fraktion oder Gruppe eine
Umbesetzung, bestimmt die Fraktion oder die Gruppe, der sie oder er angehört, eine Nachfolgerin
oder einen Nachfolger.“
Danach ist die Ersetzung eines oder mehrerer gewählter Ausschussmitglieder nur dann möglich, wenn ent-
weder ein Ausschussmitglied zuvor selbst seine Mitgliedschaft im Ausschuss (freiwillig) niedergelegt hat oder
wenn eine Fraktion (oder Gruppe) eine Umbesetzung beantragt. § 50 Abs. 3 S. 7 GO NRW bezieht sich gleich-
wohl auf Ratsmitglieder und auf sachkundige Bürger/innen.
Seitens der AfD-Fraktion erfolgte ein Umbesetzungsantrag.
Im Falle einer Umbesetzung ist geregelt, dass die Fraktion (oder Gruppe) eine/n Nachfolger/in bestimmt. Dabei
ist eine im Rat durchzuführende Wahl i. S. d. § 50 Abs. 2 GO NRW nicht vorgesehen. Eine Entscheidung des
Rates über den Umbesetzungsantrag ist jedoch notwendig. Bei der Entscheidung über den Umbesetzungs-
antrag handelt es sich um einen Sachbeschluss i. S. d. § 50 Abs. 1 GO NRW. Damit gilt der Antrag als ange-
nommen, wenn dieser eine einfache Stimmenmehrheit im Rat findet. Seit der Änderung der GO NRW ist ein
einstimmiger Beschluss über den Umbesetzungsantrag damit ausdrücklich nicht von Nöten.
Der Bürgermeister ist gemäß § 40 Abs. 2 S. 6 GO NRW nicht stimmberechtigt.
Die Umbesetzung beinhaltet dabei die Abberufung des den Ausschusssitz noch einnehmenden Ausschuss-
mitglieds sowie die Bestimmung des den Sitz künftig übernehmenden neuen Ausschussmitglieds. Für die
Zulässigkeit des Umsetzungsantrags ist eine Zustimmung oder eine Mandatsverzichtserklärung des betroffe-
nen Ausschussmitglieds nicht erforderlich.
Anmerkung: In SV 63/2026 (Ratssitzung vom 07.05.2026) wurde die neue gesetzliche Regelung fälschlicher
weise noch nicht berücksichtigt. Die Verwaltung ist darauf erst aufmerksam geworden, als der Städte- und
Gemeindebund NRW in seinem Schnellbrief am 03.07.2026 ausdrücklich darauf hingewiesen hat.
Beantragte Umbesetzungen:
Mit dem als Anlage 1 beigefügten Antrag hat die AfD-Fraktion ihren Antrag vom 17. April 2026 (vgl. SV
63/2026) hinsichtlich der Reihenfolge der stellvertretenden sachkundigen Bürger/innen konkretisiert.
Für die Ausschüsse, in denen es nur Ratsmitglieder und keine sachkundigen Bürger/innen als Mitglieder gibt,
beantragt die Fraktion die Umbesetzung der bisherigen Vertreterregelung von persönlichen Stellvertretern hin
zur zulässigen, allgemeinen Regelung „alle übrigen Ratsmitglieder der Fraktion in alphabetischer Reihen
folge“. Dies soll für den Hauptausschuss, den Rechnungsprüfungsausschuss und den Wahlprüfungsaus
schuss gelten.
Die AfD-Fraktion beantragt ebenso die Umbesetzung der stellvertretenden Mitglieder des Wahlausschusses.
Für den Wahlausschuss ist die Wahl von mehr als einem/r Stellvertreter/in pro Beisitzer/in jedoch nicht vorge-
sehen (vgl. § 6 Abs. 1 Kommunalwahlordnung NRW (KWahlO NRW)). Hier ist nur die Wahl von persönlichen
Vertreter/innen möglich. Die von der AfD-Fraktion gewünschte Vertreterregelung ist im Wahlausschuss also
nicht zulässig und kann daher keine Berücksichtigung finden.
Im Bau- und Vergabeausschuss, Planungs- und Entwicklungsausschuss, Schulausschuss und Sozial- und
Kulturausschuss wurden neben Ratsmitgliedern auch sachkundige Bürger/innen gewählt. Hier wird seitens
der AfD-Fraktion beantragt, die Vertretung der sachkundigen Bürger/innen in numerischer Reihenfolge von
jeweils zwei sachkundigen Bürger/innen sowie durch „alle übrigen Ratsmitglieder der Fraktion in alphabeti
scher Reihenfolge“ zu regeln. Letzteres soll auch für die Bestimmung zur Vertretung der Ratsmitglieder im
Ausschuss gelten.
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