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Fraktionsantrag Bündnis 90/DIE GRÜNEN: Beschluss zur Einrichtung eines Bürgerbudgets im Doppelhaushalt 2027/2028

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeFreiberg
Datum2026-09-03
DatenstufeNur Dokumente
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Zusammenfassung (KI, experimentell)

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beantragt die Einrichtung eines Bürgerbudgets mit jährlich 42.000 € für den Doppelhaushalt 2027/2028, um Bürger direkt über die Verwendung kommunaler Mittel entscheiden zu lassen. Die Verwaltung soll ein rechtskonformes Verfahren zur Antragstellung, Prüfung und Abstimmung entwickeln, wobei Einzelprojekte maximal 7.000 € kosten dürfen und der Allgemeinheit nutzen sollen. Der Verwaltungs- und Finanzausschuss empfahl den Antrag mit 6 Ja- gegen 4 Nein-Stimmen zur Annahme; der Stadtrat entscheidet am 03.09.2026.

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Beschlussvorlage Nummer: 2026/160 Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Datum: 06.07.2026 Brink, Johannes Wiedervorlage: Aktenzeichen: 022.2 Bezug-Nummer: Beratungsfolge Termin Status Oberbürgermeister-Dienstberatung 17.07.2026 nicht öffentlich vorberatend Verwaltungs- und Finanzausschuss 24.08.2026 nicht öffentlich vorberatend Stadtrat 03.09.2026 öffentlich beschließend Betreff: Fraktionsantrag Bündnis 90/DIE GRÜNEN: Beschluss zur Einrichtung eines Bürgerbudgets im Doppelhaushalt 2027/2028 (Stand 19.08.2026) Beschlussvorschlag: 1. Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung, im Entwurf des Haushaltsplanes 2027/2028 jähr- lich 42.000 € für ein Bürgerbudget einzustellen. 2. Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung, ein Verfahren zur Einreichung, Prüfung und Ab- stimmung des Bürgerbudgets zu erarbeiten. Vorberatungsergebnis: Gremium Beschlussempfehlung abweichender Beschluss- (Voten) vorschlag (Voten)* Verwaltungs- und Finanzausschuss 6 Ja-Stimmen 4 Nein-Stimmen * Begründung: Sachverhalt: Die Stadtratsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN reichte per 01.04.2026 den Antrag mit fol- gender Begründung ein: 1 Die Einrichtung eines Bürgerbudgets stellt einen konkreten und niedrigschwelligen Ansatz zur Stärkung der kommunalen Demokratie und zur Förderung des bürgerschaftlichen Engage- ments in Freiberg dar. Ziel ist es, die direkten Entscheidungsbefugnisse der Bürgerinnen und Bürger über einen Teil der kommunalen Finanzmittel zu erweitern und damit eine stärkere Identifikation mit der Stadt zu erreichen. Durch die direkte Beteiligung können Ideen aus der Bevölkerung realisiert werden, die im klassischen Verwaltungsverfahren oft nicht den Weg in die Umsetzung finden. Gleichzeitig schafft es gerade in Zeiten einer angespannten Haushalts- lage einen Raum für die Priorisierung von Projekten durch die Bevölkerung. Die Verwaltung soll einen Vorschlag für einen genauen Verfahrensgang machen, damit das Bürgerbudget Rechtskonform umgesetzt wird. Unser Vorschlag wäre eine Antragstellung So- wohl durch Einwohner der Stadt als auch durch Vereine und Initiativen mit Sitz in Freiberg zuzulassen. Als Anforderungen für den Antrag schlagen wir vor, dass der Maximalbetrag 7.000 € sein soll, es der Allgemeinheit dienen soll, und keine oder nur geringe Folgekosten beinhal- ten darf. Diese Kriterien sollen nach Einreichungsfrist der Anträge geprüft werden und danach eine Veröffentlichungszeit von mindestens 4 Wochen geben. Hiernach erfolgt ein Abstim- mungsverfahren durch Freibergs Einwohner. In jedem Jahr soll je ein Projekt von unter 14 - Jährigen und ein Projekt von 14 - bis 25 - Jährigen, wenn die Projektvorschläge vorliegen, bedacht sein. Finanzielle Auswirkungen: ja nein Investitionsmaßnahme Allgemein Anmerkung in Euro Gesamtertrag/Einzahlung: Gesamtaufwand/Auszahlung: Eigenanteil: Folgekosten pro Jahr: Erträge: Aufwand: Erträge/Einzahlungen: PSK: Bezeichnung / Maßnahmen-Nr.: in Euro Aufwendungen/Auszahlungen: PSK: Bezeichnung / Maßnahmen-Nr.: in Euro Eigenanteil: PSK: Bezeichnung / Maßnahmen-Nr.: in Euro Folgekosten: PSK: Bezeichnung / Maßnahmen-Nr.: in Euro 2 Deckung: PSK: Bezeichnung / Maßnahmen-Nr.: in Euro Formelle Zuständigkeit: §§ 28 Abs. 1, 36 Abs. 5 Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen § 6 Abs. 2 Hauptsatzung der Stadt Freiberg Anlagen: Anlage 1 – Fraktionsantrag BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 30.06.2026 Anlage 2 – Stellungnahme der Verwaltung vom 19.08.2026 3

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