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Änderungsantrag - Überarbeitung der Gefahrenabwehrverordnung der Kreisstadt Dietzenbach
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Dietzenbach |
| Datum | 2026-08-24 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beantragt fünf Änderungen zur Gefahrenabwehrverordnung Dietzenbach: Separate Regelung für Zigarettenkippen, präzisierte Formulierung zu Lebensmittelresten, angepasster Titel für Beleuchtungsregelungen, neuer Punkt zum Verbot ungenehmigter Pyrotechnik im Freien sowie Veröffentlichung der Verordnung in einfacher Sprache und mehreren Fremdsprachen als verteilte Broschüre. Begründung liegt in Umweltschutz, Klarheit und besserer Bürgererreichbarkeit.
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Dokument
Extrahierter Text
Drucksache-Nr.: 20/0112-1/B’90-Grüne
Bündnis 90 / Die Grünen Dietzenbach, den 21.08.2026
Ä N D E R U N G S A N T R A G der B90/Die Grünen - Fraktion an die Stadt-
verordnetenversammlung
Die Stadtverordnetenversammlung bitten wir, in öffentlicher Sitzung wie folgt zu beschlie-
ßen:
Betreff: Änderungsantrag -
Überarbeitung der Gefahrenabwehrverordnung der Kreisstadt Dietzen-
bach
Antrag:
1. Die unter Punkt 1 mit aufgeführten "Zigarettenkippen" sollen einen eigenen
Punkt "Verbot des Wegwerfens von Tabak-Zigaretten und Zigaretten-Kip-
pen"
2. Der letzte Satz unter Punkt2 wird umformuliert zu: "Das gilt für sämtliche Le-
bensmittel und Lebensmittelreste, insbesondere für Brot, Pflanzenkerne, Grill-
reste, Obst- und Gemüseschalen."
3. Der Titel zu Punkt 8 wird passend zum Inhalt umformuliert zu: "Vermeidung
von Belästigung und Gefährdung durch dauerhafte und helle Beleuchtung
der Umgebung"
4. Es wird eine weiterer Punkt ergänzt: Verbot des Einsatzes Pyrotechnik im
Freien - Im Freien, insbesondere auf leicht entzündlichem Untergrund, ist das
durch die entsprechende Behörde ungenehmigte Zünden von pyrotechnischen
Produkten (Luft- und Bodenfeuerwerk, Böller etc.) , abgesehen von den zulässi-
gen Zeiten um Silvester herum, untersagt. In Zeiten bereits leicht erhöhter
Brandgefahr werden keine derartigen Genehmigungen mehr erteilt."
5. Die Gefahrenschutzverordnung soll eine leicht zu findende und öffentlich ein-
sehbare Variante in einfacher Sprache und auch in den gängigsten Fremdspra-
chen erhalten. Die Verordnung ist in einer Broschüre zu veröffentlichen und in
allen Haushalten zu verteilen.
Begründung:
1. Durch die außerordentlichen umwelt- und gesundheitsschädlichen Eigenschaften
von Tabakzigaretten müssen diese eine andere Einstufung erhalten, auch wenn sie ge-
nerell unter dem Begriff "Littering" zu finden sind.
2. & 3. Die Umformulierungen präzisieren unmissverständlich die in den Punkten be-
schriebenen Anliegen.
4. Für die Ergänzung gilt die Begründung des Original-Antrags.
5. Dieser Wunsch nach einer einfach gearteten Veröffentlichung entspricht dem Ansin-
nen der Original-Antragsstelle bei Ihrer Drucksache 20/0113/SPD - CDU ebenfalls in die-
ser Sitzungsrunde.
Edeltraud Chawla Heiko Hausmann
Co-Fraktionsvorsitzende Co-Fratkionsvorsitzender
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Text aus PDF extrahiert