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Unsere Friedhöfe erhalten - alte Grabstätten wieder nutzen! Einführung von Urnengemeinschaftsgrabstätten - Antrag CDU-Fraktion vom 25.08.2026

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeAlsbach-Hähnlein
Datum2026-09-01
DatenstufeNur Dokumente
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Zusammenfassung (KI, experimentell)

Die CDU-Fraktion beantragt die Einführung von Urnengemeinschaftsgrabstätten auf den Gemeindegriedhöfen. Hintergrund ist, dass nach Ablauf von Ruhezeiten große Familiengräber geräumt werden, aber mangels Nachfrage nicht neu vergeben werden, was zu ungenutzten Flächen führt. Der Vorschlag sieht vor, diese Flächen mit vorhandenen Grabsteinen für bis zu 20 Urnen wiederzunutzen, wodurch der Friedhofscharakter erhalten und Ressourcen gespart werden. Die Gemeindevertretung soll am 01.09.2026 beschließen, dass der Gemeindevorstand die Umsetzung mit der Friedhofskommission vorbereitet und notwendige Satzungsänderungen erarbeitet.

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Dokument

Extrahierter Text

Fraktionsvorlage Nummer 2026/0249 Antrag CDU-Fraktion Datum 25.08.2026 Wiedervorlage Aktenzeichen Bezug-Nr. Beratungsfolge Termin Status Gemeindevertretung 01.09.2026 öffentlich beschließend Unsere Friedhöfe erhalten - alte Grabstätten wieder nutzen! Einführung von Urnengemeinschaftsgrabstätten - Antrag CDU-Fraktion vom 25.08.2026 Beschlussvorschlag: 1. Der Gemeindevorstand wird beauftragt, die Einrichtung von Urnengemeinschaftsgrabstätten vorzubereiten. 2. Unter Einbindung der Friedhofskommission ist eine entsprechende Vorlage zu erstellen. 3. Die notwendigen Änderungsvorschläge für die Friedhofsordnung als auch der Friedhofs-Gebührenordnung sind beizufügen. 4. Im Vorgriff auf die geplante Umsetzung erfolgen bis auf weiteres keine Anschreiben an die Berechtigten von großen Familien-Wahlgrabstätten zur Räumung der jeweiligen Anlage. Begründung: Auf den beiden Friedhöfen unserer Gemeinde gibt es zahlreiche Möglichkeiten der Beerdigung bzw. Bestattung. Es gibt Reihengrabstätten, Wahlgrabstätten für Familien, Urnenreihen- grabstätten, die Urnenwände (Kolumbarien), den Memoriam-Wald (Feld für anonyme Urnenbeisetzungen) und die gemeinschaftliche Bestattungsanlage für „Sternenkinder“. Durch die zunehmende Form der Urnenbestattung ändert sich das Bild unserer Friedhöfe zunehmend. Alte, meist größere, Familiengräber werden nach Ablauf der Ruhezeiten geräumt, aber aufgrund fehlender Nachfrage nicht mehr durch neue Familiengrabstätten ersetzt. Es entstehen dadurch große Lücken, die durch die Mitarbeitenden des ZKD gepflegt werden müssen. Unser Vorschlag ist es, Flächen inkl. der vorhandenen Grabsteine weiter zu nutzen. Das ist einerseits nachhaltig und gleichzeitig wird der Charakter unserer Friedhöfe erhalten. Deutschlandweit gibt es bereits einige Friedhöfe, die diese Form der Bestattung anbieten (s. Beispielbild) - 2 - Vorschlag zum Ablauf: Wenn eine Grabstätte aus der Ruhefrist abläuft und die jeweiligen Berechtigten keine Verlängerung der Anlage wünschen, können sie die Fläche der Gemeinde zur weiteren Nutzung anbieten. Wenn der Gemeindevorstand dem zugestimmt hat, übernimmt die Gemeinde die Fläche mit dem dazugehörigen Grabmal inkl. sämtlicher Kosten für die Räumung des Grabes im Boden. Eine Erstattung für den Wert des Grabsteins erfolgt nicht. Anschließend werden auf dieser Grabstätte je nach Größe bis zu 20 Urnen beigesetzt. Die Namen der Verstorbenen können dann als Tafel am Grabstein befestigt werden. Die Ruhezeit beträgt 20 Jahre. Die Pflege dieser Urnengemeinschaftsgrabstätten erfolgt – analog der Flächen des Memoriamswaldes – durch die Mitarbeitenden des ZKD. Die Kosten für die Pflege sind bei der Kalkulation der Gebühren zu berücksichtigen. Die weitere Begründung erfolgt mündlich.

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