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Plakatwände als Geschäftsbereich der Stadtwerke, konkurrierender Hauptantrag zu VL-228/2026 (Fraktion: Bündnis 90 / Die Grünen)
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Stadt Groß-Gerau |
| Datum | 2026-09-01 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Die GRÜNE-Fraktion beantragt, dass der Magistrat ein Konzept zur Etablierung von Plakatwänden als Geschäftsbereich der Stadtwerke erarbeitet. Konkret sollen 30 Standorte auf städtischen Grundstücken identifiziert werden, wo die Stadtwerke Plakatwände aufstellen. Während Wahlperioden werden diese den Parteien kostenlos zur Verfügung gestellt, ansonsten über Werbeunternehmen vermarktet. Ungenutzte Standorte sollen für legales Spraying freigegeben werden, um Ordnungsamtsaufwand zu reduzieren und das Stadtbild zu verbessern.
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Dokument
Extrahierter Text
Absender: GRÜNE-Fraktion Groß-Gerau, 27.08.2026
An die
Stadtverordnetenvorsteherin
der Kreisstadt Groß-Gerau
Am Marktplatz 1
64521 Groß-Gerau
Antrag zur Stadtverordnetenversammlung
Beratungsfolge Termin Beratungsaktion
Finanz-, Digital-, Organisationsausschuss 27.08.2026 beschließend
Stadtverordnetenversammlung der Kreisstadt
01.09.2026 beschließend
Groß-Gerau
(wird vom Büro vergeben) Antragsteller:
GRÜNE-Fraktion
Antrag Nr. AT-53/2026-2031
Betreff:
Plakatwände als Geschäftsbereich der Stadtwerke, konkurrierender Hauptantrag zu VL-
228/2026 (Fraktion: Bündnis 90 / Die Grünen)
Antragstext/Begründung:
Der Magistrat gebeten, ein Konzept mit folgenden Eckpunkten zu erstellen:
1) Es sollen 30 Standorte auf städtischen Grundstücken bzw. an städtischen Gebäuden für
Plakatwände gefunden werden. Diese Plakatwände sollen gut sichtbar für alle
Verkehrsteilnehmer:innen sein (Fußgänger:innen, Radfahrer:innen, Autofahrer:innen, etc).
Hierbei kann es sich um neue und/oder bestehende Standorte handeln.
2) Die Stadtwerke sollen an diesen 30 Standorten Plakatwände aufstellen (bzw. übernehmen).
Während der sechs Wochen vor einer Wahl (und einer Woche danach) werden die
Werbeflächen den Parteien zur Verfügung gestellt. Außerhalb dieser Zeit werden die Flächen
über Werbeunternehmen wie zB Ströer vermarktet zur Erzielung von Einnahmen.
3) Bestehende Standorte, die nicht mehr verwendet werden, sollen für Sprayer freigegeben
werden.
Begründung:
Wie bereits in der Vorlage ausgeführt, sorgen Plakatwände für eine geordnete Plakatierung im
gesamten Stadtgebiet und für ein ansprechendes Stadtbild. Ebenso reduzieren sie den Aufwand
für das Ordnungsamt, das bei einer Freigabe nicht jedem Hinweis auf einem
Plakatierungsverstoß nachgehen könnte. Schließlich führen Plakatwände zu einer deutlichen
Müllreduzierung.
Mit der Vermarktung der Flächen für allgemeine Werbezwecke kann die Stadt eine
Einnahmequelle erschließen, die in dieser haushalterisch schwierigen Zeit helfen kann.
Text aus PDF extrahiert