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Plakatwände als Geschäftsbereich der Stadtwerke, konkurrierender Hauptantrag zu VL-228/2026 (Fraktion: Bündnis 90 / Die Grünen)

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeStadt Groß-Gerau
Datum2026-09-01
DatenstufeNur Dokumente
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Zusammenfassung (KI, experimentell)

Die GRÜNE-Fraktion beantragt, dass der Magistrat ein Konzept zur Etablierung von Plakatwänden als Geschäftsbereich der Stadtwerke erarbeitet. Konkret sollen 30 Standorte auf städtischen Grundstücken identifiziert werden, wo die Stadtwerke Plakatwände aufstellen. Während Wahlperioden werden diese den Parteien kostenlos zur Verfügung gestellt, ansonsten über Werbeunternehmen vermarktet. Ungenutzte Standorte sollen für legales Spraying freigegeben werden, um Ordnungsamtsaufwand zu reduzieren und das Stadtbild zu verbessern.

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Absender: GRÜNE-Fraktion Groß-Gerau, 27.08.2026 An die Stadtverordnetenvorsteherin der Kreisstadt Groß-Gerau Am Marktplatz 1 64521 Groß-Gerau Antrag zur Stadtverordnetenversammlung Beratungsfolge Termin Beratungsaktion Finanz-, Digital-, Organisationsausschuss 27.08.2026 beschließend Stadtverordnetenversammlung der Kreisstadt 01.09.2026 beschließend Groß-Gerau (wird vom Büro vergeben) Antragsteller: GRÜNE-Fraktion Antrag Nr. AT-53/2026-2031 Betreff: Plakatwände als Geschäftsbereich der Stadtwerke, konkurrierender Hauptantrag zu VL- 228/2026 (Fraktion: Bündnis 90 / Die Grünen) Antragstext/Begründung: Der Magistrat gebeten, ein Konzept mit folgenden Eckpunkten zu erstellen: 1) Es sollen 30 Standorte auf städtischen Grundstücken bzw. an städtischen Gebäuden für Plakatwände gefunden werden. Diese Plakatwände sollen gut sichtbar für alle Verkehrsteilnehmer:innen sein (Fußgänger:innen, Radfahrer:innen, Autofahrer:innen, etc). Hierbei kann es sich um neue und/oder bestehende Standorte handeln. 2) Die Stadtwerke sollen an diesen 30 Standorten Plakatwände aufstellen (bzw. übernehmen). Während der sechs Wochen vor einer Wahl (und einer Woche danach) werden die Werbeflächen den Parteien zur Verfügung gestellt. Außerhalb dieser Zeit werden die Flächen über Werbeunternehmen wie zB Ströer vermarktet zur Erzielung von Einnahmen. 3) Bestehende Standorte, die nicht mehr verwendet werden, sollen für Sprayer freigegeben werden. Begründung: Wie bereits in der Vorlage ausgeführt, sorgen Plakatwände für eine geordnete Plakatierung im gesamten Stadtgebiet und für ein ansprechendes Stadtbild. Ebenso reduzieren sie den Aufwand für das Ordnungsamt, das bei einer Freigabe nicht jedem Hinweis auf einem Plakatierungsverstoß nachgehen könnte. Schließlich führen Plakatwände zu einer deutlichen Müllreduzierung. Mit der Vermarktung der Flächen für allgemeine Werbezwecke kann die Stadt eine Einnahmequelle erschließen, die in dieser haushalterisch schwierigen Zeit helfen kann.

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