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Antrag der CDU-Fraktion vom 20.04.2026: Erhöhung der Verkehrssicherheit am Fußgängerüberweg in Wetten (Altwettener Weg/Hauptstraße)
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Stadt Kevelaer |
| Datum | 2026-09-08 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Die CDU-Fraktion beantragt sechs Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit am Fußgängerüberweg Altwettener Weg/Hauptstraße in Wetten, da Kindergarten-, Altenheim- und Sportanlage-Nutzer den Bereich als unsicher wahrnehmen. Die Verwaltung lehnt die meisten Maßnahmen ab, da die Polizei in drei Jahren keinen Unfall dokumentiert hat und keine objektive Gefahrenlage nachweisbar ist. Umgesetzt werden: Heckenflächenpflege unter 80 cm, zusätzliche Bordsteinmarkierung durch Stadtwerke und lichttechnische Überprüfung der Beleuchtung.
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Dokument
Extrahierter Text
Fraktionsantrag
Arbeit, Soziales, Sicherheit und Ord-
nung
Vorlagen-Nr. 118 /2026
Beratungsart - öffentlich -
Antrag der CDU-Fraktion vom 20.04.2026: Erhöhung der Verkehrssicher-
heit am Fußgängerüberweg in Wetten (Altwettener Weg/Hauptstraße)
Anlage(n):
1. Microsoft Word - 20260420 CDU-Antrag Wetten Querung L486
Beratungsfolge Sitzungstermin TOP-Nr.
Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung 08.09.2026
Sachverhalt / Rechtslage / Begründung:
Mit Schreiben vom 20.04.2026 beantragt die CDU-Fraktion im Rat der Wallfahrtsstadt Kevelaer ver-
schiedene Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit am Fußgängerüberweg in Wetten (Alt-
wettener Weg / Hauptstraße). Begründet wird der Antrag mit der Nutzung von diversen Gruppen
(Kinder und Eltern des Kindergartens St. Peter, Seniorinnen und Senioren des Altenheimes, Mitglie-
der und Besucher der Sportanlage bzw. des Reit- und Fahrvereins, Besucher des „Knoasehoffs“).
Die Bürgerinnen und Bürger nähmen den Kreuzungsbereich als unsicher war. Dahingehend wurden
sechs Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit vorgeschlagen.
Bei der Anordnung von Verkehrszeichen handelt es sich um den Erlass eines Verwaltungsaktes
(Allgemeinverfügung) und damit um eine reine Rechtsanwendung nach einem vorgegebenen stra-
ßenverkehrsrechtlichen Prüfungs- und Beteiligungsverfahren. Dieses erfolgt nach den in den ent-
sprechenden gesetzlichen Vorschriften festgelegten Voraussetzungen und ist grundsätzlich keiner
politischen Beschlussfassung zugänglich.
Im Rahmen des Anhörungsverfahrens wurden die Polizei, die Straßenbaulastträger der drei anlie-
genden Straßen (Straßen.NRW, KKB und Stadtwerke Kevelaer) sowie die Bußgeldstelle des Krei-
ses Kleve als Verkehrsüberwachung für den fließenden Verkehr um Stellungnahme gebeten.
Verkehrszeichen sowie Sinnbilder gemäß § 39 StVO „Fußgänger“ sind Verkehrszeichen im Sinne
des § 39 Abs. 5 StVO. Verkehrszeichen sind nur dort anzuordnen, wo dies auf Grund der beson-
deren Umstände zwingend erforderlich ist. Maßgeblich für die Erforderlichkeit ist eine objektiv be-
legbare Gefahrenlage, die beispielsweise durch ein erhöhtes Unfallgeschehen dargelegt wird. Laut
Auskunft der Polizei ist die Kreuzung vom Unfallgeschehen her völlig unauffällig. In den letzten drei
Jahren ist dort kein einziger Unfall dokumentiert worden. Eine objektiv belegbare Gefahrenlage ist
nicht vorhanden.
1. Freihalten der Sichtdreiecke
Grundsätzlich sollen die Hecken und Gehölzflächen eine maximale Höhe von 80 cm nicht über-
schreiten. Die Pflege der Grünanlagen findet unter diesem Aspekt besondere Berücksichtigung beim
städtischen Betriebshof.
2. Markierung von Fußgänger-Piktogrammen
Aufgrund des fehlenden Unfallgeschehens und der nicht vorhandenen nachweisbaren Gefahrenla-
ge, ist die Anordnung nicht zulässig.
3. Weißmarkierung der Bordsteine an der Querungshilfe Zur besseren Wahrnehmung durch den
Fahrzeugverkehr.
Alle Querungshilfen sind bereits weiß markiert. Eine zusätzliche Weißmarkierung des ortsseitigen
Beginns der Querungshilfe kann durch die Stadtwerke erfolgen.
4. Beidseitige Aufstellung der Verkehrszeichen (StVO Nr. 274-50) zur besseren Sichtbarkeit und
Einhaltung der Geschwindigkeitsbegrenzung.
Verkehrszeichen sind grundsätzlich auf der rechten Fahrbahnseite aufzustellen. Wo nötig, vor al-
lem an besonders gefährlichen Straßenstellen, können die Verkehrszeichen auf beiden Straßensei-
ten, bei getrennten Fahrbahnen auf beiden Fahrbahnseiten aufgestellt werden.
Eine besondere Gefahrenlage ist objektiv nicht vorhanden. Darüber hinaus müsste aus Richtung
Winnekendonk nach Auskunft des Straßenbaulastträgers das Verkehrszeichen aufgrund des
schmalen Trennstreifens links hinter dem Radweg aufgestellt werden. Die Sichtbarkeit des Ver-
kehrszeichens wäre dadurch erheblich eingeschränkt.
5. Verstärkte Geschwindigkeitskontrollen: Die Verwaltung soll sich für regelmäßige Überwachun-
gen einsetzen.
Von Seiten der Kreispolizeibehörde besteht aufgrund des Unfallgeschehens der vergangenen Jah-
re kein Handlungsbedarf. Die Bußgeldstelle des Kreises Kleve prüft, ob Geschwindigkeitsmessun-
gen in diesem Bereich erforderlich sind.
6. Verbesserung der Beleuchtung: Installation von zwei zusätzlichen Laternen im Bereich der Que-
rungshilfe.
Die vorhandene Beleuchtung soll seitens der dafür zuständigen Stadtwerke einer lichttechnischen
Berechnung unterzogen werden. Ein Bericht über das Ergebnis erfolgt nach Vorliegen der Berech-
nung zu einem späteren Zeitpunkt.
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Personelle Auswirkungen:
keine
Beschlussentwurf / Beschlussempfehlung:
entfällt
Kevelaer, den 17.08.2026
Der Bürgermeister
In Vertretung:
Ludger Holla
Allgemeiner Vertreter des Bürgermeisters
Fraktionsantrag 118 /2026 Seite 2 von 2
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