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Antrag der FDP-Fraktion; Antrag: Änderung Richtlinie der Wallfahrtsstadt Kevelaer zum Landesförderprogramm (Baustein „Verfügungsfonds Anmietung“): Zukunftsfähige Innenstädte und Ortszentren Nordrhein-Westfalen vom 20. Dezember 2023

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeStadt Kevelaer
Datum2026-09-08
DatenstufeNur Dokumente
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Zusammenfassung (KI, experimentell)

Die FDP-Fraktion beantragt zwei Änderungen der Förderrichtlinie zum Landesförderprogramm „Zukunftsfähige Innenstädte und Ortszentren NRW": Streichung der Regelung zur Förderung bedrohter Gastronomieflächen mit gekündigten Mietverträgen sowie Ergänzung, dass Objekte mit gleichbleibender Geschäftsnutzung unter neuem Betreiber nicht förderfähig sind. Die Verwaltung befürwortet die zweite Änderung, lehnt aber die Streichung ab, da diese dem Ziel der Leerstandsvermeidung entgegensteht. Es ist kein Beschlussentwurf vorhanden.

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Beschlussvorlage Kevelaer Marketing Vorlagen-Nr. 115 /2026 Beratungsart - öffentlich - Antrag der FDP-Fraktion; Antrag: Änderung Richtlinie der Wallfahrts- stadt Kevelaer zum Landesförderprogramm (Baustein „Verfügungs- fonds Anmietung“): Zukunftsfähige Innenstädte und Ortszentren Nord- rhein-Westfalen vom 20. Dezember 2023 Anlage(n): 1. FDP Antrag: Änderung der Richtlinie der Wallfahrtsstadt Kevelaer zum Landesförderpro­ gramm (Baustein: Verfügungsfonds Anmietung) / Zukunftsfähige Innenstädte und Ortszentren Nordrhein-Westfalen Beratungsfolge Sitzungstermin TOP-Nr. Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung 08.09.2026 Sachverhalt / Rechtslage / Begründung: Mit dem Antrag der FDP-Fraktion vom 22.06.2026 wird die Änderung der Richtlinie der Wallfahrts­ stadt Kevelaer zum Landesförderprogramm (Baustein „Verfügungsfonds Anmietung“): Zukunftsfä­ hige Innenstädte und Ortszentren Nordrhein-Westfalen vom 20. Dezember 2023 wie folgt bean­ tragt: 1. Streichung Punkt „2. Gegenstand der Förderung“ Satz 2: „Im Einzelfall können noch be­ legte Verkaufs- und Gastronomieflächen mit gekündigtem Mietvertrag ohne absehbare Nachfolgenutzung einbezogen werden, um drohenden Leerstand zu vermeiden.“ 2. Ergänzung bei Punkt „2. Gegenstand der Förderung“ unter „Nicht förderfähig sind“: „Ob­ jekte, die in ein und derselben Geschäftsnutzung lediglich von einem anderen Betreiber weitergeführt werden“ Aus Sicht der Verwaltung hat die Ergänzung “Nicht förderfähig sind Objekte, die in ein- und derselben Geschäftsnutzung lediglich von einem anderen Betreiber weitergeführt werden“ das Ziel auszuschließen, dass das gleiche Geschäft nicht durch einen anderen Betreiber fortgeführt werden kann und dafür eine Förderung aus dem Fördertopf gewährt werden kann. Mit der der o.g. Ergänzung 2. Punkt kann das beschriebene Ziel erreicht werden, sodass in diesem Punkt die Förderrichtlinie angepasst werden kann. Hierbei weist die Verwaltung darauf hin, dass die Formulierung “ein- und derselben Geschäftsnutzung” sehr eng gefasst ist. Mit der vorgeschlagenen Formulierung wäre es nach Auffassung der Verwaltung möglich, dass ein Sortimentswechsel der angebotenen Waren oder Dienstleistungen die Regelung der vorgeschlagenen Ergänzung umgehen könnte und das Objekt dennoch förderfähig wäre bzw. nicht dadurch von der Förderung ausgeschlossen werden könnte. Laut Punkt 1. Förderziele der Richtlinie ist das Folgende festgesetzt: “Zielsetzung der Wallfahrtsstadt Kevelaer ist es, neue Nutzungen in leerstehenden oder konkret von Leerstand bedrohten Ladenlokalen in der Innenstadt (Konzentrationsbereich – siehe Anlage) dauerhaft, d. h. auch über den Förderzeitraum hinaus, zu etablieren.” Aus Sicht der Verwaltung würde durch die Streichung „Im Einzelfall können noch belegte Verkaufs- und Gastronomieflächen mit gekündigtem Mietvertrag ohne absehbare Nachfolgenutzung einbezo­ gen werden, um drohenden Leerstand zu vermeiden.“ dem oben genannten Ziel konkret von Leer­ stand bedrohte Ladenlokale zu besetzen in dem Punkt entgegenstehen, dass Objekte mit gekün­ digten Mietverträgen ausgeschlossen würden. Die Anmietung solcher beschriebenen Objekte steht nicht dem Ziel des Antrags entgegen, dass das gleiche Geschäft nicht durch einen anderen Betreiber fortgeführt werden und dafür eine Förderung aus dem Fördertopf gewährt werden kann. Die Verwaltung empfiehlt die Streichung nicht durchzuführen und den bestehenden Satz zu belassen. Finanzielle Auswirkungen: - keine - Personelle Auswirkungen: - keine - Beschlussentwurf / Beschlussempfehlung: - keine - Kevelaer, den 11.08.2026 Der Bürgermeister Stellvertretend gez. Ludger Holla Mitzeichnende gez. Daniela Cox gez. Reiner Op de Hipt gez. Lukas Arntz Beschlussvorlage 115 /2026 Seite 2 von 2

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