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Antrag der FDP-Fraktion; Antrag: Änderung Richtlinie der Wallfahrtsstadt Kevelaer zum Landesförderprogramm (Baustein „Verfügungsfonds Anmietung“): Zukunftsfähige Innenstädte und Ortszentren Nordrhein-Westfalen vom 20. Dezember 2023
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Stadt Kevelaer |
| Datum | 2026-09-08 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Die FDP-Fraktion beantragt zwei Änderungen der Förderrichtlinie zum Landesförderprogramm „Zukunftsfähige Innenstädte und Ortszentren NRW": Streichung der Regelung zur Förderung bedrohter Gastronomieflächen mit gekündigten Mietverträgen sowie Ergänzung, dass Objekte mit gleichbleibender Geschäftsnutzung unter neuem Betreiber nicht förderfähig sind. Die Verwaltung befürwortet die zweite Änderung, lehnt aber die Streichung ab, da diese dem Ziel der Leerstandsvermeidung entgegensteht. Es ist kein Beschlussentwurf vorhanden.
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Dokument
Extrahierter Text
Beschlussvorlage
Kevelaer Marketing
Vorlagen-Nr. 115 /2026
Beratungsart - öffentlich -
Antrag der FDP-Fraktion; Antrag: Änderung Richtlinie der Wallfahrts-
stadt Kevelaer zum Landesförderprogramm (Baustein „Verfügungs-
fonds Anmietung“): Zukunftsfähige Innenstädte und Ortszentren Nord-
rhein-Westfalen vom 20. Dezember 2023
Anlage(n):
1. FDP Antrag: Änderung der Richtlinie der Wallfahrtsstadt Kevelaer zum Landesförderpro
gramm (Baustein: Verfügungsfonds Anmietung) / Zukunftsfähige Innenstädte und Ortszentren
Nordrhein-Westfalen
Beratungsfolge Sitzungstermin TOP-Nr.
Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung 08.09.2026
Sachverhalt / Rechtslage / Begründung:
Mit dem Antrag der FDP-Fraktion vom 22.06.2026 wird die Änderung der Richtlinie der Wallfahrts
stadt Kevelaer zum Landesförderprogramm (Baustein „Verfügungsfonds Anmietung“): Zukunftsfä
hige Innenstädte und Ortszentren Nordrhein-Westfalen vom 20. Dezember 2023 wie folgt bean
tragt:
1. Streichung Punkt „2. Gegenstand der Förderung“ Satz 2: „Im Einzelfall können noch be
legte Verkaufs- und Gastronomieflächen mit gekündigtem Mietvertrag ohne absehbare
Nachfolgenutzung einbezogen werden, um drohenden Leerstand zu vermeiden.“
2. Ergänzung bei Punkt „2. Gegenstand der Förderung“ unter „Nicht förderfähig sind“: „Ob
jekte, die in ein und derselben Geschäftsnutzung lediglich von einem anderen Betreiber
weitergeführt werden“
Aus Sicht der Verwaltung hat die Ergänzung “Nicht förderfähig sind Objekte, die in ein- und
derselben Geschäftsnutzung lediglich von einem anderen Betreiber weitergeführt werden“ das Ziel
auszuschließen, dass das gleiche Geschäft nicht durch einen anderen Betreiber fortgeführt werden
kann und dafür eine Förderung aus dem Fördertopf gewährt werden kann. Mit der der o.g.
Ergänzung 2. Punkt kann das beschriebene Ziel erreicht werden, sodass in diesem Punkt die
Förderrichtlinie angepasst werden kann. Hierbei weist die Verwaltung darauf hin, dass die
Formulierung “ein- und derselben Geschäftsnutzung” sehr eng gefasst ist. Mit der
vorgeschlagenen Formulierung wäre es nach Auffassung der Verwaltung möglich, dass ein
Sortimentswechsel der angebotenen Waren oder Dienstleistungen die Regelung der
vorgeschlagenen Ergänzung umgehen könnte und das Objekt dennoch förderfähig wäre bzw. nicht
dadurch von der Förderung ausgeschlossen werden könnte.
Laut Punkt 1. Förderziele der Richtlinie ist das Folgende festgesetzt: “Zielsetzung der
Wallfahrtsstadt Kevelaer ist es, neue Nutzungen in leerstehenden oder konkret von Leerstand
bedrohten Ladenlokalen in der Innenstadt (Konzentrationsbereich – siehe Anlage) dauerhaft, d. h.
auch über den Förderzeitraum hinaus, zu etablieren.”
Aus Sicht der Verwaltung würde durch die Streichung „Im Einzelfall können noch belegte Verkaufs-
und Gastronomieflächen mit gekündigtem Mietvertrag ohne absehbare Nachfolgenutzung einbezo
gen werden, um drohenden Leerstand zu vermeiden.“ dem oben genannten Ziel konkret von Leer
stand bedrohte Ladenlokale zu besetzen in dem Punkt entgegenstehen, dass Objekte mit gekün
digten Mietverträgen ausgeschlossen würden. Die Anmietung solcher beschriebenen Objekte steht
nicht dem Ziel des Antrags entgegen, dass das gleiche Geschäft nicht durch einen anderen
Betreiber fortgeführt werden und dafür eine Förderung aus dem Fördertopf gewährt werden kann.
Die Verwaltung empfiehlt die Streichung nicht durchzuführen und den bestehenden Satz zu
belassen.
Finanzielle Auswirkungen:
- keine -
Personelle Auswirkungen:
- keine -
Beschlussentwurf / Beschlussempfehlung:
- keine -
Kevelaer, den 11.08.2026
Der Bürgermeister
Stellvertretend gez. Ludger Holla
Mitzeichnende
gez. Daniela Cox
gez. Reiner Op de Hipt
gez. Lukas Arntz
Beschlussvorlage 115 /2026 Seite 2 von 2
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