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Verkehrliche Anbindung der Bebauungspläne Nr. 353 "7-Eichen - Glashütter Damm zentral" und Nr. 363 "7-Eichen - Glashütter Damm Ost" an die Schleswig-Holstein-Straße (L 284); Hier Antrag der Fraktion WiN / FW - StuV 20.08.2026
Abgelehnt3 Ja · 11 Nein
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Norderstedt |
| Datum | 2026-09-03 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Die Fraktion WiN/Freie Wähler beantragt, dass die Stadt Norderstedt einen formellen schriftlichen Antrag beim Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein (LBV.SH) zur direkten Anbindung der Bebauungspläne 353 und 363 an die Schleswig-Holstein-Straße (L 284) einreicht. Grund: Das LBV.SH bestätigte, dass bislang kein solcher Antrag vorliegt und eine Prüfung der Machbarkeit erst nach formeller Antragstellung möglich ist. Die bisherige ausschließliche Anbindung über den Glashütter Damm wird als unzureichend bewertet. Der Ausschuss soll zudem über den Antragsverlauf informiert werden.
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Dokument
Extrahierter Text
ANTRAG
Vorlage-Nr.: A 26/0338
Fraktion WiN-FW Datum: 21.08.2026
Bearb.: Rathje, Reimer Tel.:040 535 95 öffentlich
508
Az.:
Beratungsfolge Sitzungstermin Zuständigkeit
Ausschuss für 03.09.2026 Entscheidung
Stadtentwicklung und
Verkehr
Verkehrliche Anbindung der Bebauungspläne Nr. 353 „7-Eichen - Glashütter Damm
zentral“ und Nr. 363 „7-Eichen - Glashütter Damm Ost“ an die Schleswig-Holstein-
Straße (L 284);
Hier: Antrag der Fraktion WiN / FW - StuV 20.08.2026
Begründung:
Die Fraktion WiN/Freie Wähler hat bereits in der Vergangenheit mehrfach beantragt, eine
direkte Anbindung des Baugebiets an die Schleswig-Holstein-Straße zu verfolgen. Alle
diesbezüglichen Anträge wurden bedauerlicherweise von den anderen Fraktionen im
Ausschuss abgelehnt. Aufgrund neuer Erkenntnisse ergibt sich nun jedoch eine völlig neue
und unmissverständliche Sachlage, die ein Umdenken im Ausschuss sowie ein sofortiges
Handeln der Stadt zwingend erforderlich macht.
Durch eine aktuelle Anfrage der Fraktion WiN/Freie Wähler an das Ministerium für
Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein, als
dem LBV.SH vorgesetzte Behörde, wurde nun zweifelsfrei bestätigt: Der zuständigen
LBV.SH liegt vonseiten der Stadt Norderstedt bis heute kein förmlicher und
schriftlicher Antrag für einen solchen Straßenanschluss vor.
Vom LBV.SH wurde in diesem Zusammenhang deutlich gemacht, dass eine fundierte
Prüfung der Realisierbarkeit und der verkehrstechnischen Möglichkeiten dieses Anschlusses
erst dann durch das Land erfolgen kann, wenn die Stadt Norderstedt einen entsprechenden
förmlichen Antrag einreicht. Da die Schleswig-Holstein-Straße eine Landesstraße (L 284) ist,
liegt die Entscheidungshoheit zwingend beim Land. Solange die Stadt diesen formellen
Schritt unterlässt, vergibt sie von vornherein jegliche Chance auf eine objektive Sachprüfung
durch den LBV.SH.
Es ist nachdrücklich geboten, diesen essenziellen Verfahrensschritt nun endlich
nachzuholen. Mit der Realisierung der Bebauungspläne Nr. 353 und 363 entsteht ein neues
Quartier, das unweigerlich zu einem massiven Anstieg des Quell- und Zielverkehrs führen
wird. Um die bestehenden Wohnstraßen sowie den Glashütter Damm vor einer zusätzlichen
und unzumutbaren Verkehrsbelastung zu schützen, ist eine leistungsfähige Erschließung
über das übergeordnete Straßennetz von zentraler Bedeutung.
Bisher wird ausschließlich eine verkehrliche Anbindung des Planungsgebietes über den
Sachbearbeitung Fachbereichs- Amtsleitung mitzeichnendes Amt (bei Stadtrat/Stadträtin Oberbürgermeisterin
leitung Beschlüssen mit
finanziellen Auswirkungen:
Amt 20)
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Glashütter Damm erwogen.
Der Glashütter Damm ist zur verkehrlichen Anbindung des Gebietes nicht geeignet. Bereits
heute ist der Glashütter Damm mit KfZ-Verkehr sehr stark belastet. Insbesondere an der
Einmündung in die Segeberger Chaussee (B 432), im Kreuzungsbereich mit der
Poppenbütteler Straße und an der Einmündung in die Segeberger Chaussee (B 432) über
den Wilhelm-Busch-Platz kommt es regelmäßig zu erheblichen Rückstauungen.
Der Glashütter Damm ist ein wichtiger Schulweg auf dem Kinder sich sicher bewegen
können müssen. Es gibt aber lediglich kombinierte Fuß- und Radwege.
Die Straße ist sehr schmal, Ausbaupotential ist auf Grund der Alleeeigenschaft nicht
erkennbar.
Die Bürgerinnen und Bürger des das Plangebiet umgebenden Stadtteils lehnen diese
verkehrliche Anbindung ab. Ein Anschluss an die Schleswig-Holstein-Straße wird seitens der
Verwaltung als nicht umsetzbar qualifiziert. Zitat aus der Abwägung der eingegangenen
Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit zum B-Plan 353:
„Eine Anbindung an die Schleswig-Holstein-Straße wurde beim Landesbetrieb Straßenbau
und Verkehr Schleswig-Holstein angefragt und abgelehnt“.
Seitens der Politik, außer von WiN/FW, wurde daher in der Vergangenheit eine Planung um
Beantragung durch die Verwaltung beim LBV.SH aus Gründen der Arbeitsersparnis nicht
gewollt.
Wir fordern den Ausschuss und die Verwaltung daher auf, die veränderte Faktenlage
anzuerkennen und den schriftlichen Antrag umgehend beim LBV.SH einzureichen. Nur so
kann das Land die Machbarkeit offiziell prüfen, die Ergebnisse rechtzeitig und rechtssicher
mitteilen und die Grundlage für die Einlegung von Rechtsbehelfen schaffen.
Beschlussvorschlag
Die Verwaltung wird beauftragt, beim zuständigen Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr
Schleswig-Holstein (LBV.SH) nunmehr umgehend einen förmlichen und schriftlichen Antrag
zur direkten verkehrlichen Anbindung der künftigen Baugebiete aus den Bebauungsplänen
Nr. 353 „7-Eichen - Glashütter Damm zentral" und Nr. 363 „7-Eichen - Glashütter Damm Ost“
an die Schleswig-Holstein-Straße (Landesstraße 284) zu stellen.
Die Verwaltung wird zudem gebeten, den Ausschuss über den Eingang des Antrags beim
LBV.SH sowie über das weitere Prüfergebnis zeitnah zu unterrichten.
Anlagen:
1. Originalantrag Fraktion WiN / FW
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