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Verkehrliche Anbindung der Bebauungspläne Nr. 353 "7-Eichen - Glashütter Damm zentral" und Nr. 363 "7-Eichen - Glashütter Damm Ost" an die Schleswig-Holstein-Straße (L 284); Hier Antrag der Fraktion WiN / FW - StuV 20.08.2026

Abgelehnt3 Ja · 11 Nein
TypAntrag
GemeindeNorderstedt
Datum2026-09-03
DatenstufeNur Dokumente
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Zusammenfassung (KI, experimentell)

Die Fraktion WiN/Freie Wähler beantragt, dass die Stadt Norderstedt einen formellen schriftlichen Antrag beim Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein (LBV.SH) zur direkten Anbindung der Bebauungspläne 353 und 363 an die Schleswig-Holstein-Straße (L 284) einreicht. Grund: Das LBV.SH bestätigte, dass bislang kein solcher Antrag vorliegt und eine Prüfung der Machbarkeit erst nach formeller Antragstellung möglich ist. Die bisherige ausschließliche Anbindung über den Glashütter Damm wird als unzureichend bewertet. Der Ausschuss soll zudem über den Antragsverlauf informiert werden.

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ANTRAG Vorlage-Nr.: A 26/0338 Fraktion WiN-FW Datum: 21.08.2026 Bearb.: Rathje, Reimer Tel.:040 535 95 öffentlich 508 Az.: Beratungsfolge Sitzungstermin Zuständigkeit Ausschuss für 03.09.2026 Entscheidung Stadtentwicklung und Verkehr Verkehrliche Anbindung der Bebauungspläne Nr. 353 „7-Eichen - Glashütter Damm zentral“ und Nr. 363 „7-Eichen - Glashütter Damm Ost“ an die Schleswig-Holstein- Straße (L 284); Hier: Antrag der Fraktion WiN / FW - StuV 20.08.2026 Begründung: Die Fraktion WiN/Freie Wähler hat bereits in der Vergangenheit mehrfach beantragt, eine direkte Anbindung des Baugebiets an die Schleswig-Holstein-Straße zu verfolgen. Alle diesbezüglichen Anträge wurden bedauerlicherweise von den anderen Fraktionen im Ausschuss abgelehnt. Aufgrund neuer Erkenntnisse ergibt sich nun jedoch eine völlig neue und unmissverständliche Sachlage, die ein Umdenken im Ausschuss sowie ein sofortiges Handeln der Stadt zwingend erforderlich macht. Durch eine aktuelle Anfrage der Fraktion WiN/Freie Wähler an das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein, als dem LBV.SH vorgesetzte Behörde, wurde nun zweifelsfrei bestätigt: Der zuständigen LBV.SH liegt vonseiten der Stadt Norderstedt bis heute kein förmlicher und schriftlicher Antrag für einen solchen Straßenanschluss vor. Vom LBV.SH wurde in diesem Zusammenhang deutlich gemacht, dass eine fundierte Prüfung der Realisierbarkeit und der verkehrstechnischen Möglichkeiten dieses Anschlusses erst dann durch das Land erfolgen kann, wenn die Stadt Norderstedt einen entsprechenden förmlichen Antrag einreicht. Da die Schleswig-Holstein-Straße eine Landesstraße (L 284) ist, liegt die Entscheidungshoheit zwingend beim Land. Solange die Stadt diesen formellen Schritt unterlässt, vergibt sie von vornherein jegliche Chance auf eine objektive Sachprüfung durch den LBV.SH. Es ist nachdrücklich geboten, diesen essenziellen Verfahrensschritt nun endlich nachzuholen. Mit der Realisierung der Bebauungspläne Nr. 353 und 363 entsteht ein neues Quartier, das unweigerlich zu einem massiven Anstieg des Quell- und Zielverkehrs führen wird. Um die bestehenden Wohnstraßen sowie den Glashütter Damm vor einer zusätzlichen und unzumutbaren Verkehrsbelastung zu schützen, ist eine leistungsfähige Erschließung über das übergeordnete Straßennetz von zentraler Bedeutung. Bisher wird ausschließlich eine verkehrliche Anbindung des Planungsgebietes über den Sachbearbeitung Fachbereichs- Amtsleitung mitzeichnendes Amt (bei Stadtrat/Stadträtin Oberbürgermeisterin leitung Beschlüssen mit finanziellen Auswirkungen: Amt 20) Seite 1/2 Glashütter Damm erwogen. Der Glashütter Damm ist zur verkehrlichen Anbindung des Gebietes nicht geeignet. Bereits heute ist der Glashütter Damm mit KfZ-Verkehr sehr stark belastet. Insbesondere an der Einmündung in die Segeberger Chaussee (B 432), im Kreuzungsbereich mit der Poppenbütteler Straße und an der Einmündung in die Segeberger Chaussee (B 432) über den Wilhelm-Busch-Platz kommt es regelmäßig zu erheblichen Rückstauungen. Der Glashütter Damm ist ein wichtiger Schulweg auf dem Kinder sich sicher bewegen können müssen. Es gibt aber lediglich kombinierte Fuß- und Radwege. Die Straße ist sehr schmal, Ausbaupotential ist auf Grund der Alleeeigenschaft nicht erkennbar. Die Bürgerinnen und Bürger des das Plangebiet umgebenden Stadtteils lehnen diese verkehrliche Anbindung ab. Ein Anschluss an die Schleswig-Holstein-Straße wird seitens der Verwaltung als nicht umsetzbar qualifiziert. Zitat aus der Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit zum B-Plan 353: „Eine Anbindung an die Schleswig-Holstein-Straße wurde beim Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein angefragt und abgelehnt“. Seitens der Politik, außer von WiN/FW, wurde daher in der Vergangenheit eine Planung um Beantragung durch die Verwaltung beim LBV.SH aus Gründen der Arbeitsersparnis nicht gewollt. Wir fordern den Ausschuss und die Verwaltung daher auf, die veränderte Faktenlage anzuerkennen und den schriftlichen Antrag umgehend beim LBV.SH einzureichen. Nur so kann das Land die Machbarkeit offiziell prüfen, die Ergebnisse rechtzeitig und rechtssicher mitteilen und die Grundlage für die Einlegung von Rechtsbehelfen schaffen. Beschlussvorschlag Die Verwaltung wird beauftragt, beim zuständigen Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein (LBV.SH) nunmehr umgehend einen förmlichen und schriftlichen Antrag zur direkten verkehrlichen Anbindung der künftigen Baugebiete aus den Bebauungsplänen Nr. 353 „7-Eichen - Glashütter Damm zentral" und Nr. 363 „7-Eichen - Glashütter Damm Ost“ an die Schleswig-Holstein-Straße (Landesstraße 284) zu stellen. Die Verwaltung wird zudem gebeten, den Ausschuss über den Eingang des Antrags beim LBV.SH sowie über das weitere Prüfergebnis zeitnah zu unterrichten. Anlagen: 1. Originalantrag Fraktion WiN / FW Seite 2 / 2

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