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Antrag der SPD-Fraktion und Anregungen des Energie- und Umweltreferenten: Entwicklung eines Hitzeschutzkonzepts mit Hitzeaktionsplan und Prüfung von Sofortmaßnahmen

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeNeufahrn bei Freising
Datum2026-08-31
DatenstufeNur Dokumente
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Zusammenfassung (KI, experimentell)

Die SPD-Fraktion beantragt die Entwicklung eines Hitzeschutzkonzepts mit Hitzeaktionsplan und Prüfung von Sofortmaßnahmen. Der Maßnahmenkatalog soll auf dem Klimaanpassungskonzept des Landkreises Freising aufbauen und konkrete Abläufe für Hitzeperioden festlegen. Schwerpunkte sind Bevölkerungsinformation, Schattenflächen, Stadtgrün und vulnerable Gruppen. Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung mit der Erstellung des Konzepts, der Weiterentwicklung der Hitzeschutzkommunikation und Prüfung von Sofortmaßnahmen wie temporären Nebelduschen sowie geeigneter Fördermöglichkeiten.

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Extrahierter Text

GEMEINDE NEUFAHRN BEI FREISING Beschlussvorlage Vorlage Nr.: GL/033/2026 Sachgebiet Sachbearbeiter Datum: Geschäftsleitung Habermeyer, Max 07.07.2026 Beratungsfolge Termin Behandlung Status Gemeinderat 31.08.2026 öffentlich Antrag der SPD-Fraktion und Anregungen des Energie- und Umweltreferenten: Entwicklung eines Hitzeschutzkonzepts mit Hitzeaktionsplan und Prüfung von Sofortmaßnahmen Sachverhalt: Mit Schreiben vom 01.07.2026 beantragt die SPD-Fraktion, die Verwaltung mit der Entwicklung eines Hitzeschutzkonzepts einschließlich eines Hitzeaktionsplans zu beauftragen und geeignete Fördermöglichkeiten für die schrittweise Umsetzung der Maßnahmen zu prüfen. Bereits unternommene Schritte im Bereich Hitzeschutz sollen einbezogen werden. Insbesondere soll auf dem Klimaanpassungskonzept des Landkreises Freising und dem daraus ableitbaren Maßnahmenkatalog aufgebaut werden. Der Antrag ist fristgerecht eingegangen (§ 26 Abs. 1 der Geschäftsordnung). Gem. § 24 Abs. 1 GeschO ist der Antrag innerhalb von 3 Monaten dem Gemeinderat oder dem zuständigen Ausschuss vorzulegen. Nach dem Antrag soll aus dem Hitzeschutzkonzept ein lokaler Hitzeaktionsplan als operatives Dokument hervorgehen. Dieser soll konkrete Abläufe und Zuständigkeiten für Hitzeperioden festlegen und jährlich auf Aktualisierungsbedarf überprüft werden. Hierzu schlägt die SPD-Fraktion ein Beratungstreffen im Frühjahr mit relevanten Akteuren aus Verwaltung, Gesundheitswesen, sozialen Einrichtungen, Rettungsdiensten und weiteren örtlichen Strukturen vor. Ein weiterer Schwerpunkt des Antrags liegt auf der frühzeitigen, wiederholten und gut sichtbaren Information der Bevölkerung. Vorgesehen sind insbesondere saisonal hervorgehobene Hitzeschutzinformationen auf der gemeindlichen Internetseite, ergänzende Hinweise über Presse und Social Media sowie Informationsmaterialien bei Veranstaltungen. Darüber hinaus sollen geeignete örtliche Multiplikatoren, beispielsweise Arztpraxen, Kirchengemeinden und öffentliche Einrichtungen, in die Informationsweitergabe einbezogen werden. Die Verwaltung erachtet die strukturierte Weiterentwicklung des kommunalen Hitzeschutzes grundsätzlich als sinnvoll. Als Grundlage sollen zunächst die bereits bestehenden Aktivitäten der Gemeinde sowie die für Neufahrn relevanten Inhalte des Klimaanpassungskonzepts des Landkreises Freising zusammengeführt werden. Darauf aufbauend sollen lokale Handlungsbedarfe, Zuständigkeiten und Möglichkeiten der Zusammenarbeit zur schnellen und reibungslosen Umsetzung, sowie geeignete Maßnahmen für Hitzeperioden ermittelt werden. Zusätzlich wird wie auch vom Energie- und Umweltreferenten Herrn Bandle angeregt, den Hitzeaktionsplan als Baustein einer weitergehenden kommunalen Klimaanpassung zu verstehen. Bei der perspektivischen Prüfung sollen laut Herrn Bandle daher neben Hitze auch weitere für Neufahrn relevante Klimarisiken und Extremwetterfolgen berücksichtigt werden. Das Klimaanpassungskonzept des Landkreises Freising soll hierfür weiterhin als fachliche Grundlage dienen. Als mögliche kurzfristige Sofortmaßnahmen regt der Energie- und Umweltreferent zudem an, den Einsatz sogenannter Nebelduschen zu prüfen. Diese zerstäuben Wasser in sehr feine Tröpfchen und können nach seiner Einschätzung im unmittelbaren Umfeld eine Absenkung der Umgebungstemperatur um bis zu 6, teils 8 °C bewirken. Voraussetzung ist insbesondere die Einhaltung der geltenden hygienischen Anforderungen an Wasser und Betrieb. Darüber hinaus soll geprüft werden, ob die nach Angaben des Energie- und Umweltreferenten während der Corona-Pandemie beschafften Trotec-Luftreiniger beziehungsweise Luftfilter technisch als Lüfter oder Ventilatoren eingesetzt werden können, um in kommunalen Räumen eine begrenzte Kühlwirkung beziehungsweise thermische Entlastung zu erreichen. Da die Verwaltung bereits zu einem früheren Zeitpunkt durch den Gemeinderat beauftragt wurde eine derartige Prüfung durchzuführen, und der Förderzeitraum im Zuge dessen die Geräte angeschafft wurden und aufgrund derer die Prüfung zurückgestellt wurde inzwischen abgelaufen ist, laufen die Arbeiten dahingehend bereits. Im Rahmen des Hitzeschutzkonzepts sollen insbesondere die im Antrag genannten Handlungsfelder geprüft werden. Dazu zählen Informations- und Warnangebote, Schattenflächen, Stadtgrün und Entsiegelung, Trinkwasserangebote im öffentlichen Raum sowie mögliche Anpassungen kommunaler Einrichtungen, insbesondere dort, wo besonders vulnerable Gruppen betroffen sind. Ergänzend kann die zeitlich und örtlich begrenzte Erprobung von Verdunstungskühlung, beispielsweise durch temporäre Nebelduschen, geprüft werden. Voraussetzung hierfür sind neben dem hygienisch sicheren Betrieb, geeignete Standorte sowie eine vertretbare technische und organisatorische Umsetzung. Falls der Einsatz von Nebelduschen ausscheidet, sollen alternativ begrünte Sonnensegel oder sogenannte Klima-Inseln geprüft werden. Die Aufnahme einer Maßnahme in das Konzept bedeutet noch keine unmittelbare bauliche oder investive Umsetzung. Die saisonale Hitzeschutzkommunikation soll kurzfristig weiterentwickelt werden. Dabei sollen Informationen spätestens im Frühjahr beziehungsweise Frühsommer gut sichtbar bereitgestellt und während hitzerelevanter Zeiträume wiederholt über geeignete Kommunikationskanäle aufgegriffen werden. Die Einbindung örtlicher Akteure und ein regelmäßiges Abstimmungsformat im Frühjahr sollen im Zuge der Erstellung des Hitzeaktionsplans konkretisiert werden. Geeignete Fördermöglichkeiten für konzeptionelle und investive Maßnahmen sollen geprüft werden. Perspektivisch soll zudem geprüft werden, ob aufbauend auf den vorhandenen Grundlagen des Landkreises ein eigenständiges Klimaanpassungskonzept für die Gemeinde Neufahrn erforderlich und zweckmäßig ist. Dabei sollen neben Hitze auch weitere für Neufahrn relevante Klimarisiken und Extremwetterfolgen berücksichtigt werden. Die konzeptionelle Erstbearbeitung erfolgt zunächst im Rahmen vorhandener personeller Ressourcen. Soweit externe Beauftragungen, investive Maßnahmen oder zusätzliche Haushaltsmittel erforderlich werden, sind diese gesondert zu prüfen und den zuständigen Gremien zur Entscheidung vorzulegen. Diskussionsverlauf: Finanzielle Auswirkungen: nein Ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen: Durch den Beschluss entstehen zunächst keine unmittelbar bezifferbaren zusätzlichen Haushaltsausgaben. Die konzeptionelle Erstbearbeitung erfolgt im Rahmen vorhandener Ressourcen. Soweit externe Leistungen, investive Maßnahmen oder sonstige zusätzliche Aufwendungen erforderlich werden, sind diese gesondert zu ermitteln und vor Umsetzung zur Entscheidung vorzulegen. Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat beschließt, die Verwaltung mit der Entwicklung eines Hitzeschutzkonzepts einschließlich eines kommunalen Hitzeaktionsplans zu beauftragen. Bereits bestehende Maßnahmenvorschläge und laufende Prozesse sind einzubeziehen; insbesondere ist auf dem Klimaanpassungskonzept des Landkreises Freising und dem daraus ableitbaren Maßnahmenkatalog aufzubauen. Die Verwaltung wird beauftragt, die saisonale Information der Bevölkerung zum Hitzeschutz weiterzuentwickeln. Auf Anregung des Energie- und Umweltreferenten Herrn Bandle wird die Verwaltung zudem beauftragt zu prüfen ob temporäre Nebelduschen an geeigneten Standorten als punktuelle Sofortmaßnahme in Betracht kommen. Eine Umsetzung setzt insbesondere die Klärung der hygienischen, technischen und betrieblichen Anforderungen voraus. Die Verwaltung wird beauftragt, geeignete Fördermöglichkeiten für die schrittweise Umsetzung von Maßnahmen zu prüfen. Der Antrag ist damit geschäftsordnungsgemäß behandelt. Beratungsergebnis: zugestimmt abgelehnt lt. Beschlussvor- Abweich. Beschluss Abstimmungs- schlag (Rücks.) Ergebnis : Anlagen: Antrag_SPD-Fraktion_Hitzeaktionsplan

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