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Antrag der SPD-Fraktion und Anregungen des Energie- und Umweltreferenten: Entwicklung eines Hitzeschutzkonzepts mit Hitzeaktionsplan und Prüfung von Sofortmaßnahmen
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Neufahrn bei Freising |
| Datum | 2026-08-31 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Die SPD-Fraktion beantragt die Entwicklung eines Hitzeschutzkonzepts mit Hitzeaktionsplan und Prüfung von Sofortmaßnahmen. Der Maßnahmenkatalog soll auf dem Klimaanpassungskonzept des Landkreises Freising aufbauen und konkrete Abläufe für Hitzeperioden festlegen. Schwerpunkte sind Bevölkerungsinformation, Schattenflächen, Stadtgrün und vulnerable Gruppen. Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung mit der Erstellung des Konzepts, der Weiterentwicklung der Hitzeschutzkommunikation und Prüfung von Sofortmaßnahmen wie temporären Nebelduschen sowie geeigneter Fördermöglichkeiten.
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Dokument
Extrahierter Text
GEMEINDE NEUFAHRN
BEI FREISING
Beschlussvorlage
Vorlage Nr.: GL/033/2026
Sachgebiet Sachbearbeiter Datum:
Geschäftsleitung Habermeyer, Max 07.07.2026
Beratungsfolge Termin Behandlung Status
Gemeinderat 31.08.2026 öffentlich
Antrag der SPD-Fraktion und Anregungen des Energie- und Umweltreferenten:
Entwicklung eines Hitzeschutzkonzepts mit Hitzeaktionsplan und Prüfung von
Sofortmaßnahmen
Sachverhalt:
Mit Schreiben vom 01.07.2026 beantragt die SPD-Fraktion, die Verwaltung mit der
Entwicklung eines Hitzeschutzkonzepts einschließlich eines Hitzeaktionsplans zu
beauftragen und geeignete Fördermöglichkeiten für die schrittweise Umsetzung der
Maßnahmen zu prüfen. Bereits unternommene Schritte im Bereich Hitzeschutz sollen
einbezogen werden. Insbesondere soll auf dem Klimaanpassungskonzept des Landkreises
Freising und dem daraus ableitbaren Maßnahmenkatalog aufgebaut werden.
Der Antrag ist fristgerecht eingegangen (§ 26 Abs. 1 der Geschäftsordnung). Gem. § 24 Abs.
1 GeschO ist der Antrag innerhalb von 3 Monaten dem Gemeinderat oder dem zuständigen
Ausschuss vorzulegen.
Nach dem Antrag soll aus dem Hitzeschutzkonzept ein lokaler Hitzeaktionsplan als
operatives Dokument hervorgehen. Dieser soll konkrete Abläufe und Zuständigkeiten für
Hitzeperioden festlegen und jährlich auf Aktualisierungsbedarf überprüft werden. Hierzu
schlägt die SPD-Fraktion ein Beratungstreffen im Frühjahr mit relevanten Akteuren aus
Verwaltung, Gesundheitswesen, sozialen Einrichtungen, Rettungsdiensten und weiteren
örtlichen Strukturen vor.
Ein weiterer Schwerpunkt des Antrags liegt auf der frühzeitigen, wiederholten und gut
sichtbaren Information der Bevölkerung. Vorgesehen sind insbesondere saisonal
hervorgehobene Hitzeschutzinformationen auf der gemeindlichen Internetseite, ergänzende
Hinweise über Presse und Social Media sowie Informationsmaterialien bei Veranstaltungen.
Darüber hinaus sollen geeignete örtliche Multiplikatoren, beispielsweise Arztpraxen,
Kirchengemeinden und öffentliche Einrichtungen, in die Informationsweitergabe einbezogen
werden.
Die Verwaltung erachtet die strukturierte Weiterentwicklung des kommunalen Hitzeschutzes
grundsätzlich als sinnvoll. Als Grundlage sollen zunächst die bereits bestehenden Aktivitäten
der Gemeinde sowie die für Neufahrn relevanten Inhalte des Klimaanpassungskonzepts des
Landkreises Freising zusammengeführt werden. Darauf aufbauend sollen lokale
Handlungsbedarfe, Zuständigkeiten und Möglichkeiten der Zusammenarbeit zur schnellen
und reibungslosen Umsetzung, sowie geeignete Maßnahmen für Hitzeperioden ermittelt
werden.
Zusätzlich wird wie auch vom Energie- und Umweltreferenten Herrn Bandle angeregt, den
Hitzeaktionsplan als Baustein einer weitergehenden kommunalen Klimaanpassung zu
verstehen. Bei der perspektivischen Prüfung sollen laut Herrn Bandle daher neben Hitze
auch weitere für Neufahrn relevante Klimarisiken und Extremwetterfolgen berücksichtigt
werden. Das Klimaanpassungskonzept des Landkreises Freising soll hierfür weiterhin als
fachliche Grundlage dienen. Als mögliche kurzfristige Sofortmaßnahmen regt der Energie-
und Umweltreferent zudem an, den Einsatz sogenannter Nebelduschen zu prüfen. Diese
zerstäuben Wasser in sehr feine Tröpfchen und können nach seiner Einschätzung im
unmittelbaren Umfeld eine Absenkung der Umgebungstemperatur um bis zu 6, teils 8 °C
bewirken. Voraussetzung ist insbesondere die Einhaltung der geltenden hygienischen
Anforderungen an Wasser und Betrieb. Darüber hinaus soll geprüft werden, ob die nach
Angaben des Energie- und Umweltreferenten während der Corona-Pandemie beschafften
Trotec-Luftreiniger beziehungsweise Luftfilter technisch als Lüfter oder Ventilatoren
eingesetzt werden können, um in kommunalen Räumen eine begrenzte Kühlwirkung
beziehungsweise thermische Entlastung zu erreichen. Da die Verwaltung bereits zu einem
früheren Zeitpunkt durch den Gemeinderat beauftragt wurde eine derartige Prüfung
durchzuführen, und der Förderzeitraum im Zuge dessen die Geräte angeschafft wurden und
aufgrund derer die Prüfung zurückgestellt wurde inzwischen abgelaufen ist, laufen die
Arbeiten dahingehend bereits.
Im Rahmen des Hitzeschutzkonzepts sollen insbesondere die im Antrag genannten
Handlungsfelder geprüft werden. Dazu zählen Informations- und Warnangebote,
Schattenflächen, Stadtgrün und Entsiegelung, Trinkwasserangebote im öffentlichen Raum
sowie mögliche Anpassungen kommunaler Einrichtungen, insbesondere dort, wo besonders
vulnerable Gruppen betroffen sind. Ergänzend kann die zeitlich und örtlich begrenzte
Erprobung von Verdunstungskühlung, beispielsweise durch temporäre Nebelduschen,
geprüft werden. Voraussetzung hierfür sind neben dem hygienisch sicheren Betrieb,
geeignete Standorte sowie eine vertretbare technische und organisatorische Umsetzung.
Falls der Einsatz von Nebelduschen ausscheidet, sollen alternativ begrünte Sonnensegel
oder sogenannte Klima-Inseln geprüft werden. Die Aufnahme einer Maßnahme in das
Konzept bedeutet noch keine unmittelbare bauliche oder investive Umsetzung.
Die saisonale Hitzeschutzkommunikation soll kurzfristig weiterentwickelt werden. Dabei
sollen Informationen spätestens im Frühjahr beziehungsweise Frühsommer gut sichtbar
bereitgestellt und während hitzerelevanter Zeiträume wiederholt über geeignete
Kommunikationskanäle aufgegriffen werden. Die Einbindung örtlicher Akteure und ein
regelmäßiges Abstimmungsformat im Frühjahr sollen im Zuge der Erstellung des
Hitzeaktionsplans konkretisiert werden.
Geeignete Fördermöglichkeiten für konzeptionelle und investive Maßnahmen sollen geprüft
werden. Perspektivisch soll zudem geprüft werden, ob aufbauend auf den vorhandenen
Grundlagen des Landkreises ein eigenständiges Klimaanpassungskonzept für die Gemeinde
Neufahrn erforderlich und zweckmäßig ist. Dabei sollen neben Hitze auch weitere für
Neufahrn relevante Klimarisiken und Extremwetterfolgen berücksichtigt werden. Die
konzeptionelle Erstbearbeitung erfolgt zunächst im Rahmen vorhandener personeller
Ressourcen. Soweit externe Beauftragungen, investive Maßnahmen oder zusätzliche
Haushaltsmittel erforderlich werden, sind diese gesondert zu prüfen und den zuständigen
Gremien zur Entscheidung vorzulegen.
Diskussionsverlauf:
Finanzielle Auswirkungen: nein
Ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:
Durch den Beschluss entstehen zunächst keine unmittelbar bezifferbaren zusätzlichen
Haushaltsausgaben. Die konzeptionelle Erstbearbeitung erfolgt im Rahmen vorhandener
Ressourcen. Soweit externe Leistungen, investive Maßnahmen oder sonstige zusätzliche
Aufwendungen erforderlich werden, sind diese gesondert zu ermitteln und vor Umsetzung
zur Entscheidung vorzulegen.
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschließt, die Verwaltung mit der Entwicklung eines Hitzeschutzkonzepts
einschließlich eines kommunalen Hitzeaktionsplans zu beauftragen. Bereits bestehende
Maßnahmenvorschläge und laufende Prozesse sind einzubeziehen; insbesondere ist auf
dem Klimaanpassungskonzept des Landkreises Freising und dem daraus ableitbaren
Maßnahmenkatalog aufzubauen.
Die Verwaltung wird beauftragt, die saisonale Information der Bevölkerung zum Hitzeschutz
weiterzuentwickeln.
Auf Anregung des Energie- und Umweltreferenten Herrn Bandle wird die Verwaltung zudem
beauftragt zu prüfen ob temporäre Nebelduschen an geeigneten Standorten als punktuelle
Sofortmaßnahme in Betracht kommen. Eine Umsetzung setzt insbesondere die Klärung der
hygienischen, technischen und betrieblichen Anforderungen voraus.
Die Verwaltung wird beauftragt, geeignete Fördermöglichkeiten für die schrittweise
Umsetzung von Maßnahmen zu prüfen.
Der Antrag ist damit geschäftsordnungsgemäß behandelt.
Beratungsergebnis:
zugestimmt abgelehnt lt. Beschlussvor- Abweich. Beschluss
Abstimmungs- schlag (Rücks.)
Ergebnis :
Anlagen:
Antrag_SPD-Fraktion_Hitzeaktionsplan
Text aus PDF extrahiert