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Kaufanfrage der Firma Hof zu einem weiteren Teilstück der Lessingstraße sowie der Ludwig-Rinn-Straße in der Gemarkung Lohra,

Angenommen9 Ja · 0 Nein
TypAntrag
GemeindeLohra
Datum2026-08-20
DatenstufeNur Ergebnisse
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Zusammenfassung (KI, experimentell)

Die Firma Hof beantragt den Kauf von Teilstücken der Lessingstraße (ca. 175 qm) und Ludwig-Rinn-Straße (ca. 271 qm) in Lohra, um ihr Firmengelände ordnungsgemäß abzuriegeln. Der Kaufpreis beträgt 70 €/qm, Vermessungs- und Beurkundungskosten trägt der Käufer. Die Gemeindevertretung beschloss am 27.08.2026 den Verkauf; betroffene Anlieger und Versorgungsunternehmen stimmten zu. Die Gemeinde behält Leitungsrechte.

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Der Gemeindevorstand Lohra Landkreis Marburg-Biedenkopf Fachbereich: Bauen Vorlagen-Nr.: 070/2026 Verfasser: Roos, Sandra Datum: 23.06.2026 Beschlussvorlage Kaufanfrage der Firma Hof zu einem weiteren Teilstück der Lessingstraße sowie der Ludwig-Rinn-Straße in der Gemarkung Lohra, Beratungsfolge: Gremium am Status Gemeindevorstand 30.06.2026 nicht öffentlich Bau-, Wirtschafts- und Umweltausschuss 18.08.2026 öffentlich Gemeindevertretung 27.08.2026 öffentlich Beschlussvorschlag: Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lohra beschließt den Verkauf eines Teiles der Lessingstraße von ca. 175 qm sowie der Ludwig-Rinn-Straße von ca. 271 qm in der Gemarkung Lohra, Flur 9, Flurstück 156/3 und 155/1, an die Fa. Hof zu einem Preis in Höhe von 70,00 €/qm. Die Kosten für die Vermessung und Beurkundung gehen zu Lasten des Käufers. Begründung: Die Fa. Hof hat mündlich und dann auch später schriftlich den Wunsch geäußert einen weiteren Teil der Lessingstraße sowie der Ludwig-Rinn-Straße in Lohra zu kaufen, um die ordnungsgemäße Abriegelung des Firmenareals der Firma Hof Sonderanlagenbau GmbH zur gewährleisten. Direkt betroffenen Anlieger haben bereits schriftlich ihre Zustimmung erteilt. Es wurden Stellungnahmen des ZMW, der EAM, der Telekom sowie des Ortsbeirats Lohra angefordert. Diese wurden nach Rücksprachen positiv ausgestellt. Die Fa. Hof wird zusammen mit den Versorgern einige Leitungsstücke verlegen oder stilllegen, der gemeindliche Abwasserkanal kann laut Herrn Henning Plitt in den Teilstücken verbleiben. Die Leitungsrechte der Gemeinde werden in den Kaufvertrag aufgenommen und ins Grundbuch übernommen. Die Zerlegungsvermessungskosten werden durch den Antragsteller gezahlt. Seite 2 von 2 Finanziellen Auswirkungen: Einnahmen in Höhe von ca. 31.220 € Anlagen: Antrag Fa. Hof mit Unterschriften der Anlieger Teilbereich Lessingstraße sowie Ludwig-Rinn-Straße Stellungnahmen EAM, Telekom und ZMW Stellungnahme OB Lohra Karina Schlemper-Latzel Bürgermeisterin

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