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Erarbeitung eines kommunalen Klimaanpassungskonzepts für die Stadt Lohmar; hier: Antrag der Fraktion GRÜNE vom 4. August 2026, vertreten druch die Ratsmitglieder Burkhard Bröhl, Brigitte Bäcker-Gerdes, Cäcilia Obermierbach

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeLohmar
Datum2026-09-02
DatenstufeNur Dokumente
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Zusammenfassung (KI, experimentell)

Die Fraktion GRÜNE beantragt die Erarbeitung eines aktualisierten kommunalen Klimaanpassungskonzepts für Lohmar. Grund sind steigende Klimawandelfolgen wie Hitzeperioden und Starkregen sowie neue bundesweite und landesrechtliche Verpflichtungen (KAnG, KlAnKVO NRW). Die Verwaltung soll die Erstellung planen, Fördermöglichkeiten prüfen und einen Zeitplan vorlegen. Der Ausschuss für Umwelt- und Klimaschutz soll die Verwaltung beauftragen, wobei für die Konzepterstellung etwa 12–18 Monate veranschlagt sind und pauschal 55.000 Euro plus 3.099 Euro Landesmittel zur Verfügung stehen.

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Stadt Lohmar X Beschlussvorlage Der Bürgermeister Ergänzungsvorlage Mitteilungsvorlage öffentlich Produkt 1.14.02.01 Energie und Klimaschutz Produktgruppe 1.14.02 Energie Produktbereich 1.14 Umweltschutz Amt/Geschäftszeichen Datum Vorlagennummer 17 / 14.08.2026 BV/26/5264 ▼ ▼ Beratungsfolge Sitzungstermin 1 . Ausschuss für Umwelt- und Klimaschutz 02.09.2026 Tagesordnungspunkt/Betreff Erarbeitung eines kommunalen Klimaanpassungskonzepts für die Stadt Lohmar; hier: Antrag der Fraktion GRÜNE vom 4. August 2026, vertreten durch die Ratsmitglieder Burkhard Bröhl, Brigitte Bäcker-Gerdes, Cäcilia Obermierbach Beschlussvorschlag Der Ausschuss für Umwelt- und Klimaschutz der Stadt Lohmar beauftragt die Verwaltung, die Erstellung eines kommunalen Klimaanpassungskonzeptes für Lohmar zu planen sowie einen Zeitplan für die Erarbeitung des Konzeptes vor einer finalen Beschlussfassung zur Konzepterstellung vorzulegen. Bei der Planung sind zuvorderst Fördermöglichkeiten des Landes, des Bundes und weiterer Institutionen zu eruieren sowie bereits bestehende Konzepte und Entwürfe zu berücksichtigen. Beratungsergebnis Sitzung am TOP ja nein Enthaltungen laut abweichender mit Beschluss- Beschluss einstimmig Stimmenmehrheit vorschlag (Rückseite) 2 Begründung 1. Sachverhalt Die Auswirkungen des Klimawandels sind bereits heute auch auf kommunaler Ebene spürbar. Zunehmende Hitzeperioden, Starkregenereignisse sowie längere Trockenphasen stellen die Kommune vor wachsende Herausforderungen. Ziel eines kommunalen Klimapassungskonzepts ist es, die Resilienz der Stadt bzw. Gemeinde gegenüber den Folgen des Klimawandels zu stärken und geeignete Maßnahmen zur Vorsorge und Anpassung systematisch zu entwickeln. Rechtlicher und fachlicher Rahmen Mit dem am 1. Juli 2024 in Kraft getretenen Klimaanpassungsgesetz des Bundes (KAnG) wurde erstmals ein bundesweiter Rechtsrahmen für die vorsorgende Anpassung an die Folgen des Klimawandels geschaffen. Das Gesetz verpflichtet Bund, Länder und Kommunen, Klimaanpassung als Daueraufgabe zu verstehen und bei Planungen und Entscheidungen zu berücksichtigen. Die Länder sind aufgefordert, geeignete Strategien und Rahmenbedingungen für eine flächendeckende kommunale Klimaanpassung zu schaffen. Das Land Nordrhein-Westfalen setzt diese Vorgaben mit dem Klimaanpassungsgesetz Nordrhein-Westfalen (KlAnKVO NRW) um. Ziel des Landesgesetzes ist es, die Kommunen bei der Entwicklung und Umsetzung lokaler Klimaanpassungsstrategien zu unterstützen und die Klimaanpassung als Querschnittsaufgabe in der kommunalen Planung und Verwaltung zu verankern. Im Zuge der Weiterentwicklung des Landesrechts wird erwartet, dass die Erstellung kommunaler Klimaanpassungskonzepte künftig flächendeckend zum Standard kommunalen Handelns gehört. Die frühzeitige Aktualisierung des Klimaanpassungskonzeptes von Oktober 2016 ermöglicht es der Stadt Lohmar, sich rechtzeitig auf zukünftige gesetzliche Anforderungen einzustellen sowie vorhandene Förderprogramme von Bund und Land zu nutzen. Fachliche Grundlage bildet darüber hinaus die Deutsche Anpassungsstrategie an den Klimawandel (DAS) der Bundesregierung sowie die darauf aufbauende vorsorgende Klimaanpassungsstrategie des Bundes. Diese verfolgen das Ziel, die Widerstandsfähigkeit von Städten und Gemeinden gegenüber den Folgen des Klimawandels zu stärken und Anpassungsmaßnahmen systematisch in allen relevanten Handlungsfeldern zu verankern. Kommunale Klimaanpassungskonzepte gelten dabei als zentrales Instrument, um örtliche Betroffenheiten zu analysieren, Prioritäten festzulegen und Maßnahmen koordiniert umzusetzen. Gemeinden mit bestehenden Klimaanpassungskonzepten, die nicht mit Mitteln der DAS- Förderung finanziert wurden, etwa selbst finanzierte oder aus anderen Förderprogrammen unterstützte Konzepte, fallen nicht unter die Ausnahmeregelung des § 1 Abs. 2 KlAnKVO. Für sie gilt dementsprechend die Verpflichtung zur Erstellung eines Klimaanpassungskonzeptes nach der KlAnKVO, allerdings mit der wichtigen Einschränkung, die in § 3 Abs. 6 Satz 3 KlAnKVO vorgesehen ist: Inhalte aus bestehenden Klimaanpassungskonzepten, die mit den inhaltlichen Anforderungen der § 3 Abs. 2, 3 und 4 KlAnKVO vergleichbar sind, können fortgeschrieben oder beibehalten werden, soweit sie nach dem Ermessen der Gemeinde hinreichend aktuell sind. Sie sollen dann als Bestandteil des Klimaanpassungskonzepts gemäß § 1 Abs. 1 KlAnKVO geführt werden. Ausweislich der Gesetzesbegründung sollen insbesondere laufende Klimaanpassungsaktivitäten durch die Konzeptpflicht nicht unterbrochen werden. Aus Sicht der Verwaltung handelt es sich hierbei um eine pragmatische Vorgehensweise, 3 um vorhandene Klimaanpassungskonzepte nicht unnötig neu schreiben zu müssen, soweit sie noch aktuell genug sind, und stattdessen die KlAnKVO zum Anlass für eine Überprüfung und ggf. Nachjustierung nehmen zu können. Insbesondere wäre es widersinnig gewesen, einen vorhandenen und womöglich in Umsetzung befindlichen Maßnahmenkatalog komplett neu erstellen zu müssen. Vor diesem Hintergrund stellt die Aktualisierung des kommunalen Klimaanpassungskonzeptes Oktober 2016 einen wichtigen Baustein einer nachhaltigen und zukunftsorientierten Stadtentwicklung dar. Sie ergänzt die bisherigen Aktivitäten der Stadt Lohmar im Bereich des Klimaschutzes und schafft eine strategische Grundlage für den Schutz der Bevölkerung, der natürlichen Lebensgrundlagen sowie der kommunalen Infrastruktur vor den Folgen des Klimawandels. 2. Ziel: Was soll für welche Zielgruppe erreicht werden? 3. Leistungen/Prozesse: Was soll wie getan werden? Im Rahmen der Konzeptaktualisierung werden die klimabedingten Risiken und Betroffenheiten für das Gemeindegebiet erneut analysiert. Darauf aufbauend werden Handlungsfelder identifiziert und Maßnahmen entwickelt, die sowohl kurz-, mittel- als auch langfristig zur Klimaanpassung beitragen können. Zu den wesentlichen Handlungsfeldern gehören insbesondere:  Hitzevorsorge und Gesundheitsschutz,  Starkregen- und Hochwasservorsorge,  Stadtgrün und Biodiversität,  Wasserhaushalt und Gewässer,  Klimaangepasste Stadt- und Freiraumplanung, Verschattungsmaßnahmen,  Kritische Infrastruktur sowie Bevölkerungsschutz. Die Aktualisierung des Klimaanpassungskonzepts erfolgt unter Beteiligung der relevanten Fachbereiche, politischer Gremien sowie weiterer Akteurinnen und Akteure. Ergänzend ist eine Beteiligung der Öffentlichkeit vorgesehen, um lokale Kenntnisse und Bedarfe in den Planungsprozess einzubeziehen. Nach Abschluss der Bestandsaufnahme und Risikoanalyse werden konkrete Maßnahmen mit Prioritäten, Zuständigkeiten, Zeitplanung sowie Möglichkeiten zur Erfolgskontrolle erarbeitet. Das fertige Klimaanpassungskonzept soll dem Rat anschließend zur Beschlussfassung vorgelegt werden und als strategische Grundlage für zukünftige Planungs- und Investitionsentscheidungen dienen. Zeitplan für die Erarbeitung des Konzeptes Ein realistischer Projektablauf umfasst etwa 12 bis 18 Monate. Zeitraum Arbeitsschritt  Monat 1–2 Projektbeschluss, Förderantrag, Vergabe  Monat 3–5 Datenerhebung, Bestandsanalyse  Monat 5–8 Klimarisikoanalyse  Monat 8–10 Bürger- und Akteursbeteiligung  Monat 10–12 Maßnahmenentwicklung  Monat 12–14 Priorisierung und Kostenabschätzung  Monat 14–16 Abstimmung mit Politik und Fachämtern  Monat 16–18 Beschlussfassung im Rat 4. Ressourcen: Welcher Aufwand ist für die Umsetzung der Maßnahme erforderlich? Neben Personalkosten ist auch die Beauftragung eines Dienstleisters denkbar. Siehe auch Punkt 8. 4 5. Auswirkungen auf übergeordnete Ziele(Haushaltskonsolidierung, NKF, Familienfreundlichkeit, Raum für Jung und Alt, Unternehmerische Engagement, Natur und Sport). Falls ja: Welche? Klimarelevanz Das Klimaanpassungskonzept dient der systematischen Vorbereitung der Kommune auf die unvermeidbaren Folgen des Klimawandels und ergänzt die bestehenden Aktivitäten im Bereich des Klimaschutzes. Es trägt zur langfristigen Sicherung der Lebensqualität, der Daseinsvorsorge sowie der Widerstandsfähigkeit der kommunalen Infrastruktur bei. 6. Auswirkungen für den Klimaschutz Die Maßnahme hat Relevanz für den Klimaschutz keine positiv negativ nicht eindeutig Die Maßnahme lässt negative Auswirkungen auf folgende Parameter erwarten Wasserhaushalt Hochwasserschutz Kleinklima Fauna u. Flora Die Maßnahme hat Relevanz für die Bewusstseinsstärkung/Öffentlichkeitsarbeit im Sinne des Klimaschutzes keine positiv negativ nicht eindeutig Gegebenenfalls Erläuterung der Einstufung und möglicher Kompensationsmaßnahmen: 7. Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: Ist eine wesentliche Betroffenheit gegeben? ja nein Falls ja: wurden Kinder und/oder Jugendliche angemessen im Entscheidungsprozess beteiligt? Wie genau? ja nein –Begründung: 8. Wirtschaftliche Auswirkungen: Mittel für die Maßnahme lt. Haushaltsplan vorhanden: ja nein. Falls nein: - Mittel können aus der betroffenen Produktgruppe zur Verfügung gestellt werden nein ja, Erläuterung: _______________________________________________________________________ - Die Maßnahme kann nur durch Inanspruchnahme von Mitteln aus nachstehenden Produktgruppen durchgeführt werden (ggf. üpl. gemäß § 83 GO): 5 _________________________________________________________ Im Juli 2026 wurde die Klimaanpassungskonzeptverordnung des Landes NRW (KlAnKVO) durch das Kabinett beschlossen. Das bedeutet: Sobald der Landtag die Novelle des Klimaanpassungsgesetzes (KlAnG NRW) und damit die Ermächtigungsgrundlage zur Verordnung verabschiedet, kann die Fassung auch verkündet werden. Das Inkrafttreten der KlAnKVO ist unabhängig hiervon für den 01.01.2027 vorgesehen. Nach dieser KlAnKVO sind Kommunen mit weniger als 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern bis zum Ablauf des 30.11.2029 verpflichtet ein Klimaanpassungskonzept aufzustellen und zu beschließen. Die verpflichteten Kommunen (Lohmar) erhalten für die Erstellung des Klimaanpassungskonzepts einen pauschalen Belastungsausgleich in Höhe von 55.000,- Euro zuzüglich 0,10 Euro je Einwohnerin und Einwohner, für Lohmar 3.099 Euro (maßgeblich ist die am 31.12.2024 beim Statistischen Landesamt NRW gemeldete Bevölkerungszahl). ______________________ gez. Matthias Schmitz Bürgermeister Anlage: Antrag

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