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Erarbeitung eines kommunalen Klimaanpassungskonzepts für die Stadt Lohmar; hier: Antrag der Fraktion GRÜNE vom 4. August 2026, vertreten druch die Ratsmitglieder Burkhard Bröhl, Brigitte Bäcker-Gerdes, Cäcilia Obermierbach
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Lohmar |
| Datum | 2026-09-02 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Die Fraktion GRÜNE beantragt die Erarbeitung eines aktualisierten kommunalen Klimaanpassungskonzepts für Lohmar. Grund sind steigende Klimawandelfolgen wie Hitzeperioden und Starkregen sowie neue bundesweite und landesrechtliche Verpflichtungen (KAnG, KlAnKVO NRW). Die Verwaltung soll die Erstellung planen, Fördermöglichkeiten prüfen und einen Zeitplan vorlegen. Der Ausschuss für Umwelt- und Klimaschutz soll die Verwaltung beauftragen, wobei für die Konzepterstellung etwa 12–18 Monate veranschlagt sind und pauschal 55.000 Euro plus 3.099 Euro Landesmittel zur Verfügung stehen.
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Dokument
Extrahierter Text
Stadt Lohmar X Beschlussvorlage
Der Bürgermeister Ergänzungsvorlage
Mitteilungsvorlage
öffentlich
Produkt 1.14.02.01 Energie und Klimaschutz
Produktgruppe 1.14.02 Energie
Produktbereich 1.14 Umweltschutz
Amt/Geschäftszeichen Datum Vorlagennummer
17 / 14.08.2026 BV/26/5264
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Beratungsfolge Sitzungstermin
1 . Ausschuss für Umwelt- und Klimaschutz 02.09.2026
Tagesordnungspunkt/Betreff
Erarbeitung eines kommunalen Klimaanpassungskonzepts für die Stadt
Lohmar; hier: Antrag der Fraktion GRÜNE vom 4. August 2026, vertreten durch
die Ratsmitglieder Burkhard Bröhl, Brigitte Bäcker-Gerdes, Cäcilia
Obermierbach
Beschlussvorschlag
Der Ausschuss für Umwelt- und Klimaschutz der Stadt Lohmar beauftragt die Verwaltung,
die Erstellung eines kommunalen Klimaanpassungskonzeptes für Lohmar zu planen
sowie einen Zeitplan für die Erarbeitung des Konzeptes vor einer finalen
Beschlussfassung zur Konzepterstellung vorzulegen.
Bei der Planung sind zuvorderst Fördermöglichkeiten des Landes, des Bundes und
weiterer Institutionen zu eruieren sowie bereits bestehende Konzepte und Entwürfe zu
berücksichtigen.
Beratungsergebnis
Sitzung am TOP
ja nein Enthaltungen laut abweichender
mit Beschluss- Beschluss
einstimmig Stimmenmehrheit vorschlag (Rückseite)
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Begründung
1. Sachverhalt
Die Auswirkungen des Klimawandels sind bereits heute auch auf kommunaler Ebene
spürbar. Zunehmende Hitzeperioden, Starkregenereignisse sowie längere Trockenphasen
stellen die Kommune vor wachsende Herausforderungen. Ziel eines kommunalen
Klimapassungskonzepts ist es, die Resilienz der Stadt bzw. Gemeinde gegenüber den
Folgen des Klimawandels zu stärken und geeignete Maßnahmen zur Vorsorge und
Anpassung systematisch zu entwickeln.
Rechtlicher und fachlicher Rahmen
Mit dem am 1. Juli 2024 in Kraft getretenen Klimaanpassungsgesetz des Bundes (KAnG)
wurde erstmals ein bundesweiter Rechtsrahmen für die vorsorgende Anpassung an die
Folgen des Klimawandels geschaffen. Das Gesetz verpflichtet Bund, Länder und
Kommunen, Klimaanpassung als Daueraufgabe zu verstehen und bei Planungen und
Entscheidungen zu berücksichtigen. Die Länder sind aufgefordert, geeignete Strategien
und Rahmenbedingungen für eine flächendeckende kommunale Klimaanpassung zu
schaffen.
Das Land Nordrhein-Westfalen setzt diese Vorgaben mit dem Klimaanpassungsgesetz
Nordrhein-Westfalen (KlAnKVO NRW) um. Ziel des Landesgesetzes ist es, die Kommunen
bei der Entwicklung und Umsetzung lokaler Klimaanpassungsstrategien zu unterstützen
und die Klimaanpassung als Querschnittsaufgabe in der kommunalen Planung und
Verwaltung zu verankern. Im Zuge der Weiterentwicklung des Landesrechts wird erwartet,
dass die Erstellung kommunaler Klimaanpassungskonzepte künftig flächendeckend zum
Standard kommunalen Handelns gehört. Die frühzeitige Aktualisierung des
Klimaanpassungskonzeptes von Oktober 2016 ermöglicht es der Stadt Lohmar, sich
rechtzeitig auf zukünftige gesetzliche Anforderungen einzustellen sowie vorhandene
Förderprogramme von Bund und Land zu nutzen.
Fachliche Grundlage bildet darüber hinaus die Deutsche Anpassungsstrategie an den
Klimawandel (DAS) der Bundesregierung sowie die darauf aufbauende vorsorgende
Klimaanpassungsstrategie des Bundes. Diese verfolgen das Ziel, die Widerstandsfähigkeit
von Städten und Gemeinden gegenüber den Folgen des Klimawandels zu stärken und
Anpassungsmaßnahmen systematisch in allen relevanten Handlungsfeldern zu verankern.
Kommunale Klimaanpassungskonzepte gelten dabei als zentrales Instrument, um örtliche
Betroffenheiten zu analysieren, Prioritäten festzulegen und Maßnahmen koordiniert
umzusetzen.
Gemeinden mit bestehenden Klimaanpassungskonzepten, die nicht mit Mitteln der DAS-
Förderung finanziert wurden, etwa selbst finanzierte oder aus anderen Förderprogrammen
unterstützte Konzepte, fallen nicht unter die Ausnahmeregelung des § 1 Abs. 2 KlAnKVO.
Für sie gilt dementsprechend die Verpflichtung zur Erstellung eines
Klimaanpassungskonzeptes nach der KlAnKVO, allerdings mit der wichtigen
Einschränkung, die in § 3 Abs. 6 Satz 3 KlAnKVO vorgesehen ist:
Inhalte aus bestehenden Klimaanpassungskonzepten, die mit den inhaltlichen
Anforderungen der § 3 Abs. 2, 3 und 4 KlAnKVO vergleichbar sind, können
fortgeschrieben oder beibehalten werden, soweit sie nach dem Ermessen der Gemeinde
hinreichend aktuell sind. Sie sollen dann als Bestandteil des Klimaanpassungskonzepts
gemäß § 1 Abs. 1 KlAnKVO geführt werden. Ausweislich der Gesetzesbegründung sollen
insbesondere laufende Klimaanpassungsaktivitäten durch die Konzeptpflicht nicht
unterbrochen werden.
Aus Sicht der Verwaltung handelt es sich hierbei um eine pragmatische Vorgehensweise,
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um vorhandene Klimaanpassungskonzepte nicht unnötig neu schreiben zu müssen, soweit
sie noch aktuell genug sind, und stattdessen die KlAnKVO zum Anlass für eine
Überprüfung und ggf. Nachjustierung nehmen zu können. Insbesondere wäre es
widersinnig gewesen, einen vorhandenen und womöglich in Umsetzung befindlichen
Maßnahmenkatalog komplett neu erstellen zu müssen.
Vor diesem Hintergrund stellt die Aktualisierung des kommunalen
Klimaanpassungskonzeptes Oktober 2016 einen wichtigen Baustein einer nachhaltigen
und zukunftsorientierten Stadtentwicklung dar. Sie ergänzt die bisherigen Aktivitäten der
Stadt Lohmar im Bereich des Klimaschutzes und schafft eine strategische Grundlage für
den Schutz der Bevölkerung, der natürlichen Lebensgrundlagen sowie der kommunalen
Infrastruktur vor den Folgen des Klimawandels.
2. Ziel: Was soll für welche Zielgruppe erreicht werden?
3. Leistungen/Prozesse: Was soll wie getan werden?
Im Rahmen der Konzeptaktualisierung werden die klimabedingten Risiken und
Betroffenheiten für das Gemeindegebiet erneut analysiert. Darauf aufbauend werden
Handlungsfelder identifiziert und Maßnahmen entwickelt, die sowohl kurz-, mittel- als auch
langfristig zur Klimaanpassung beitragen können. Zu den wesentlichen Handlungsfeldern
gehören insbesondere:
Hitzevorsorge und Gesundheitsschutz,
Starkregen- und Hochwasservorsorge,
Stadtgrün und Biodiversität,
Wasserhaushalt und Gewässer,
Klimaangepasste Stadt- und Freiraumplanung, Verschattungsmaßnahmen,
Kritische Infrastruktur sowie Bevölkerungsschutz.
Die Aktualisierung des Klimaanpassungskonzepts erfolgt unter Beteiligung der relevanten
Fachbereiche, politischer Gremien sowie weiterer Akteurinnen und Akteure. Ergänzend ist
eine Beteiligung der Öffentlichkeit vorgesehen, um lokale Kenntnisse und Bedarfe in den
Planungsprozess einzubeziehen.
Nach Abschluss der Bestandsaufnahme und Risikoanalyse werden konkrete Maßnahmen
mit Prioritäten, Zuständigkeiten, Zeitplanung sowie Möglichkeiten zur Erfolgskontrolle
erarbeitet. Das fertige Klimaanpassungskonzept soll dem Rat anschließend zur
Beschlussfassung vorgelegt werden und als strategische Grundlage für zukünftige
Planungs- und Investitionsentscheidungen dienen.
Zeitplan für die Erarbeitung des Konzeptes
Ein realistischer Projektablauf umfasst etwa 12 bis 18 Monate.
Zeitraum Arbeitsschritt
Monat 1–2 Projektbeschluss, Förderantrag, Vergabe
Monat 3–5 Datenerhebung, Bestandsanalyse
Monat 5–8 Klimarisikoanalyse
Monat 8–10 Bürger- und Akteursbeteiligung
Monat 10–12 Maßnahmenentwicklung
Monat 12–14 Priorisierung und Kostenabschätzung
Monat 14–16 Abstimmung mit Politik und Fachämtern
Monat 16–18 Beschlussfassung im Rat
4. Ressourcen: Welcher Aufwand ist für die Umsetzung der Maßnahme erforderlich?
Neben Personalkosten ist auch die Beauftragung eines Dienstleisters denkbar.
Siehe auch Punkt 8.
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5. Auswirkungen auf übergeordnete Ziele(Haushaltskonsolidierung, NKF, Familienfreundlichkeit, Raum für Jung und Alt,
Unternehmerische Engagement, Natur und Sport). Falls ja: Welche?
Klimarelevanz
Das Klimaanpassungskonzept dient der systematischen Vorbereitung der Kommune auf
die unvermeidbaren Folgen des Klimawandels und ergänzt die bestehenden Aktivitäten im
Bereich des Klimaschutzes. Es trägt zur langfristigen Sicherung der Lebensqualität, der
Daseinsvorsorge sowie der Widerstandsfähigkeit der kommunalen Infrastruktur bei.
6. Auswirkungen für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat Relevanz für den Klimaschutz
keine
positiv
negativ
nicht eindeutig
Die Maßnahme lässt negative Auswirkungen auf folgende Parameter erwarten
Wasserhaushalt
Hochwasserschutz
Kleinklima
Fauna u. Flora
Die Maßnahme hat Relevanz für die Bewusstseinsstärkung/Öffentlichkeitsarbeit im Sinne des Klimaschutzes
keine
positiv
negativ
nicht eindeutig
Gegebenenfalls Erläuterung der Einstufung und möglicher Kompensationsmaßnahmen:
7. Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: Ist eine wesentliche Betroffenheit gegeben?
ja
nein
Falls ja: wurden Kinder und/oder Jugendliche angemessen im Entscheidungsprozess beteiligt? Wie genau?
ja
nein –Begründung:
8. Wirtschaftliche Auswirkungen:
Mittel für die Maßnahme lt. Haushaltsplan vorhanden: ja
nein.
Falls nein: - Mittel können aus der betroffenen Produktgruppe zur Verfügung gestellt werden
nein
ja, Erläuterung:
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- Die Maßnahme kann nur durch Inanspruchnahme von Mitteln aus nachstehenden Produktgruppen
durchgeführt werden (ggf. üpl. gemäß § 83 GO):
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Im Juli 2026 wurde die Klimaanpassungskonzeptverordnung des Landes NRW (KlAnKVO)
durch das Kabinett beschlossen. Das bedeutet: Sobald der Landtag die Novelle des
Klimaanpassungsgesetzes (KlAnG NRW) und damit die Ermächtigungsgrundlage zur
Verordnung verabschiedet, kann die Fassung auch verkündet werden. Das Inkrafttreten
der KlAnKVO ist unabhängig hiervon für den 01.01.2027 vorgesehen.
Nach dieser KlAnKVO sind Kommunen mit weniger als 100.000 Einwohnerinnen und
Einwohnern bis zum Ablauf des 30.11.2029 verpflichtet ein Klimaanpassungskonzept
aufzustellen und zu beschließen.
Die verpflichteten Kommunen (Lohmar) erhalten für die Erstellung des
Klimaanpassungskonzepts einen pauschalen Belastungsausgleich in Höhe von 55.000,-
Euro zuzüglich 0,10 Euro je Einwohnerin und Einwohner, für Lohmar 3.099 Euro
(maßgeblich ist die am 31.12.2024 beim Statistischen Landesamt NRW gemeldete
Bevölkerungszahl).
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gez.
Matthias Schmitz
Bürgermeister
Anlage:
Antrag
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