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Aufstellung eines „Mobilen Grünen Zimmers“; hier: Antrag der Fraktion GRÜNE vom 4. August 2026, vertreten druch die Ratsmitglieder Burkhard Bröhl, Cäcilia Obermierbach, Brigitte Bäcker-Gerdes
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Lohmar |
| Datum | 2026-09-02 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Die Fraktion GRÜNE beantragt die Aufstellung eines „Mobilen Grünen Zimmers" zur Verbesserung der Aufenthaltsqualität und Minderung von Hitzebelastungen im öffentlichen Raum angesichts zunehmender Hitzeperioden. Das Mobile Grüne Zimmer ist eine mobile Begrünungseinheit mit Kletterpflanzen und Beschattung, kostet aber etwa 1.200 Euro pro Woche plus 3.500 Euro Transportkosten. Der Ausschuss für Umwelt- und Klimaschutz beauftragt die Verwaltung, verschiedene Maßnahmen (Baumpflanzungen, Begrünungen, etc.) hinsichtlich Wirksamkeit, Kosten und Umsetzbarkeit zu prüfen und Vorschläge vorzulegen.
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Dokument
Extrahierter Text
Stadt Lohmar X Beschlussvorlage
Der Bürgermeister Ergänzungsvorlage
Mitteilungsvorlage
öffentlich
Produkt 1.14.02.01 Energie und Klimaschutz
Produktgruppe 1.14.02 Energie
Produktbereich 1.14 Umweltschutz
Amt/Geschäftszeichen Datum Vorlagennummer
17 / 17 / KSM 14.08.2026 BV/26/5265
▼ ▼
Beratungsfolge Sitzungstermin
1 . Ausschuss für Umwelt- und Klimaschutz 02.09.2026
Tagesordnungspunkt/Betreff
Aufstellung eines „Mobilen Grünen Zimmers„; hier: Antrag der Fraktion
GRÜNE vom 4. August 2026, vertreten durch die Ratsmitglieder Burkhard
Bröhl, Cäcilia Obermierbach, Brigitte Bäcker-Gerdes
Beschlussvorschlag
Der Ausschuss für Umwelt- und Klimaschutz beauftragt die Verwaltung, Möglichkeiten
zur Verbesserung der Aufenthaltsqualität und zur Minderung von Hitzebelastungen im
öffentlichen Raum zu prüfen. Hierzu sollen geeignete Maßnahmen hinsichtlich ihrer
Wirksamkeit, Umsetzbarkeit und Wirtschaftlichkeit bewertet und dem Ausschuss
gemeinsam mit einem Vorschlag für das weitere Vorgehen vorgestellt werden.
Beratungsergebnis
Sitzung am TOP
ja nein Enthaltungen laut abweichender
mit Beschluss- Beschluss
einstimmig Stimmenmehrheit vorschlag (Rückseite)
2
Begründung
1. Sachverhalt
Die Folgen des Klimawandels machen sich auch in Nordrhein-Westfalen durch häufiger
auftretende und länger andauernde Hitzeperioden bemerkbar. Insbesondere an stark
versiegelten oder dicht bebauten Standorten können hohe Temperaturen zu einer
verminderten Aufenthaltsqualität führen und für besonders empfindliche Personengruppen
zusätzliche Belastungen verursachen.
Die Stadt Lohmar verfügt über zahlreiche Grün- und Waldflächen sowie kurze Wege zu
naturnahen Erholungsräumen. Unabhängig davon kann es sinnvoll sein zu prüfen, ob und
in welchem Umfang ergänzende Maßnahmen zur Verbesserung des Mikroklimas und der
Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum umgesetzt werden können.
Hierbei kommen unterschiedliche Ansätze in Betracht. Dazu zählen beispielsweise
zusätzliche Baumpflanzungen, Beschattungselemente, stationäre oder mobile
Begrünungen sowie die Aufwertung bestehender Aufenthaltsbereiche.
Eine mögliche Variante ist das sogenannte „Mobile Grüne Zimmer“, das bereits in
einzelnen Kommunen eingesetzt wird. Hierbei handelt es sich um eine mobile
Begrünungseinheit auf Basis eines Abrollcontainers mit hochwachsenden Kletterpflanzen,
Sitzgelegenheiten, Wasserreservoir und teilweiser Energieversorgung über Photovoltaik.
Durch Beschattung und Verdunstungskühlung kann das Mikroklima im unmittelbaren
Umfeld verbessert werden.
Nach Auskunft des Anbieters belaufen sich die Mietkosten derzeit auf rund 1.200 Euro pro
Woche. Hinzu kommen Transportkosten für An- und Abtransport in Höhe von etwa 3.500
Euro. Eine dauerhafte Anschaffung wird aktuell nicht angeboten. Fördermöglichkeiten
konnten bislang nicht ermittelt werden. Darüber hinaus ist während der Nutzungsdauer
eine regelmäßige Bewässerung sicherzustellen.
Vor dem Hintergrund der Kosten sowie des Betriebsaufwandes erscheint es sinnvoll,
verschiedene Maßnahmen hinsichtlich Nutzen, Aufwand, Wirtschaftlichkeit und
Umsetzbarkeit miteinander zu vergleichen. Die Verwaltung soll daher geeignete
Möglichkeiten prüfen und dem Ausschuss einen entsprechenden Vorschlag zur weiteren
Beratung vorlegen.
Empfehlung der Verwaltung
Die Verwaltung empfiehlt, mögliche Maßnahmen zur Verbesserung der Aufenthaltsqualität
und zur Minderung von Hitzebelastungen im öffentlichen Raum im Rahmen einer
Gesamtbetrachtung zu untersuchen. Hierbei sollen unterschiedliche Lösungsansätze
hinsichtlich ihrer Wirksamkeit, Umsetzbarkeit und Wirtschaftlichkeit bewertet werden, um
die für Lohmar am besten geeigneten Maßnahmen zu identifizieren. Die Ergebnisse sollen
auch in das Klimaanpassungskonzept aufgenommen werden, siehe TO 5 dieser Sitzung.
2. Ziel: Was soll für welche Zielgruppe erreicht werden?
Verbesserung der Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum sowie Unterstützung der
Klimaanpassung durch geeignete Maßnahmen zur Verringerung lokaler Hitzebelastungen
für alle Bürgerinnen und Bürger.
3. Leistungen/Prozesse: Was soll wie getan werden?
Prüfung und Bewertung geeigneter Maßnahmen zur Verbesserung des Mikroklimas und
der Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum hinsichtlich Wirksamkeit, Kosten,
Umsetzbarkeit sowie möglicher Fördermöglichkeiten.
3
4. Ressourcen: Welcher Aufwand ist für die Umsetzung der Maßnahme erforderlich?
Der erforderliche Personal- und Sachaufwand ist abhängig von den im Rahmen der
Prüfung identifizierten Maßnahmen und wird dem Ausschuss im Zuge der weiteren
Beratung dargestellt.
5. Auswirkungen auf übergeordnete Ziele(Haushaltskonsolidierung, NKF, Familienfreundlichkeit, Raum für Jung und Alt,
Unternehmerische Engagement, Natur und Sport). Falls ja: Welche?
Die Prüfung geeigneter Klimaanpassungsmaßnahmen kann sich positiv auf die Ziele
Familienfreundlichkeit, Raum für Jung und Alt sowie Natur und Umwelt auswirken.
6. Auswirkungen für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat Relevanz für den Klimaschutz
keine
positiv
negativ
nicht eindeutig
Die Maßnahme lässt negative Auswirkungen auf folgende Parameter erwarten
Wasserhaushalt
Hochwasserschutz
Kleinklima
Fauna u. Flora
Die Maßnahme hat Relevanz für die Bewusstseinsstärkung/Öffentlichkeitsarbeit im Sinne des Klimaschutzes
keine
positiv
negativ
nicht eindeutig
Gegebenenfalls Erläuterung der Einstufung und möglicher Kompensationsmaßnahmen:
Es handelt sich um eine Klimaanpassungsmaßnahme die jedoch die Notwendigkeit von Klimaschutzmaßnahmen untermauert
7. Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: Ist eine wesentliche Betroffenheit gegeben?
ja
nein
Falls ja: wurden Kinder und/oder Jugendliche angemessen im Entscheidungsprozess beteiligt? Wie genau?
ja
nein –Begründung:
4
8. Wirtschaftliche Auswirkungen:
Mittel für die Maßnahme lt. Haushaltsplan vorhanden: ja
nein.
Falls nein: - Mittel können aus der betroffenen Produktgruppe zur Verfügung gestellt werden
nein
ja, Erläuterung:
Aufgrund des voraussichtlich spät genehmigten Haushaltes stehen Mittel noch zur Verfügung
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- Die Maßnahme kann nur durch Inanspruchnahme von Mitteln aus nachstehenden Produktgruppen
durchgeführt werden (ggf. üpl. gemäß § 83 GO):
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gez.
Matthias Schmitz
Bürgermeister
Anlage: Antrag
Text aus PDF extrahiert