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Verkehrssicherheit für Radfahrende an der Einmündung K13 auf B507 verbessern!; hier: Antrag der Fraktion Grüne vom 17.08.2026, vertreten durch die Ratsmitglieder Cäcilia Obermierbach, Horst Becker, Burkhard Bröhl
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Lohmar |
| Datum | 2026-09-03 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Die Fraktion Grüne beantragt, Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit für Radfahrende an der Einmündung K13/B507 zu entwickeln, da dort Sicherheitsdefizite beim Abbiegen und bei der Zufahrt zum Radweg bestehen. Die Verwaltung soll gemeinsam mit Straßen.NRW, dem Rhein-Sieg-Kreis und Fachbehörden die Situation prüfen und kurzfristige oder mittelfristige Lösungsmöglichkeiten erarbeiten. Die Ergebnisse sollen den politischen Gremien vorgelegt werden. Ein umfassender Radwegausbau entlang der B507 wird vorerst nicht verfolgt.
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Dokument
Extrahierter Text
Stadt Lohmar X Beschlussvorlage
Der Bürgermeister Ergänzungsvorlage
Mitteilungsvorlage
öffentlich
Produkt 1.01.20.03 Mobilität
Produktgruppe 1.01.20 Innovationen und Nachhaltigkeit
Produktbereich 1.01 Innere Verwaltung
Amt/Geschäftszeichen Datum Vorlagennummer
17 / 24.08.2026 BV/26/5279
▼ ▼
Beratungsfolge Sitzungstermin
1 . Ausschuss für Verkehr und Mobilität 03.09.2026
Tagesordnungspunkt/Betreff
Verkehrssicherheit für Radfahrende an der Einmündung K13 auf B507
verbessern!; hier: Antrag der Fraktion Grüne vom 17.08.2026, vertreten durch
die Ratsmitglieder Cäcilia Obermierbach, Horst Becker, Burkhard Bröhl
Beschlussvorschlag
Die Verwaltung wird beauftragt, gemeinsam mit den zuständigen Straßenbaulastträgern
und Fachbehörden die Möglichkeiten zur Verbesserung der Verkehrssicherheit für
Radfahrende im Bereich der Einmündung der K 13 in die B 507 zu prüfen und die
Ergebnisse den zuständigen Gremien vorzulegen.
Beratungsergebnis
Sitzung am TOP
ja nein Enthaltungen laut abweichender
mit Beschluss- Beschluss
einstimmig Stimmenmehrheit vorschlag (Rückseite)
2
Begründung
1. Sachverhalt
Die Fraktion die Grünen beantragt die Erarbeitung und Umsetzung von Maßnahmen zur
Verbesserung der Abbiegesituation für Radfahrende im Bereich der Einmündung der K 13
in die B 507. Nach Auffassung der Antragsteller bestehen dort Sicherheitsdefizite für den
Radverkehr. Insbesondere werden die Querungssituation beim Abbiegen in Richtung Birk
sowie die Zufahrt zum bestehenden Radweg als problematisch beschrieben.
Die Verwaltung kann nachvollziehen, dass die bestehende Verkehrsführung insbesondere
für ortsfremde oder weniger geübte Radfahrende eine herausfordernde Situation darstellen
kann. Vor dem Hintergrund der angestrebten Förderung des Radverkehrs erscheint eine
fachliche Bewertung der Situation sinnvoll.
Unabhängig hiervon ist zu berücksichtigen, dass die bislang im Zusammenhang mit den
RadPendlerRouten diskutierte Verbesserung der Radverkehrsinfrastruktur entlang der B
507 aktuell nicht weiterverfolgt wird. Nach Abstimmungsgesprächen mit Straßen.NRW wird
die Stadt Lohmar keine Verwaltungsvereinbarung zur Planung und zum Bau eines
Radweges entlang der Bundesstraße abschließen. Hintergrund ist der deutlich höhere
planerische und personelle Aufwand, der nach Auffassung des Landesbetriebes
erforderlich wäre. Eine kurzfristige Umsetzung entsprechender Infrastrukturmaßnahmen
entlang der B 507 ist daher derzeit nicht absehbar.
Vor diesem Hintergrund schlägt die Verwaltung vor, zunächst Gespräche mit den
zuständigen Fachbehörden, dem Rhein-Sieg-Kreis sowie Straßen.NRW zu führen und zu
prüfen, ob unabhängig von einem umfassenden Ausbau der Radverkehrsinfrastruktur
kurzfristige oder mittelfristige Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit
möglich sind. Über die Ergebnisse der Gespräche und der fachlichen Prüfung wird den
politischen Gremien berichtet.
2. Ziel: Was soll für welche Zielgruppe erreicht werden?
Ziel ist die Verbesserung der Verkehrssicherheit für Radfahrende im Bereich der
Einmündung der K 13 in die B 507.
Hiervon profitieren insbesondere Radfahrende, Schülerinnen und Schüler sowie weitere
Nutzerinnen und Nutzer der Radverkehrsverbindung.
3. Leistungen/Prozesse: Was soll wie getan werden?
Die Verwaltung wird gemeinsam mit dem Rhein-Sieg-Kreis, Straßen.NRW und weiteren
zuständigen Fachbehörden die bestehende Situation bewerten und mögliche Maßnahmen
zur Verbesserung der Verkehrssicherheit prüfen.
Die Ergebnisse der Prüfung werden den politischen Gremien zur weiteren Beratung
vorgelegt.
4. Ressourcen: Welcher Aufwand ist für die Umsetzung der Maßnahme erforderlich?
Für die Prüfung entsteht Verwaltungsaufwand für Abstimmungen mit den beteiligten
Behörden und die fachliche Bewertung möglicher Lösungsansätze.
Aussagen zu Investitions- oder Folgekosten können erst nach Abschluss der Prüfung
getroffen werden.
5. Auswirkungen auf übergeordnete Ziele(Haushaltskonsolidierung, NKF, Familienfreundlichkeit, Raum für Jung und Alt,
Unternehmerische Engagement, Natur und Sport). Falls ja: Welche?
Haushaltskonsolidierung / NKF
3
Zunächst keine unmittelbaren finanziellen Auswirkungen.
Familienfreundlichkeit / Raum für Jung und Alt
Positive Auswirkungen durch eine mögliche Verbesserung der Verkehrssicherheit.
Unternehmerisches Engagement
Keine unmittelbaren Auswirkungen.
Natur und Sport
Positive Auswirkungen durch die Förderung und Attraktivitätssteigerung des Radverkehrs.
6. Auswirkungen für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat Relevanz für den Klimaschutz
keine
positiv
negativ
nicht eindeutig
Die Maßnahme lässt negative Auswirkungen auf folgende Parameter erwarten
Wasserhaushalt
Hochwasserschutz
Kleinklima
Fauna u. Flora
Die Maßnahme hat Relevanz für die Bewusstseinsstärkung/Öffentlichkeitsarbeit im Sinne des Klimaschutzes
keine
positiv
negativ
nicht eindeutig
Gegebenenfalls Erläuterung der Einstufung und möglicher Kompensationsmaßnahmen:
7. Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: Ist eine wesentliche Betroffenheit gegeben?
ja
nein
Falls ja: wurden Kinder und/oder Jugendliche angemessen im Entscheidungsprozess beteiligt? Wie genau?
ja
nein –Begründung:
8. Wirtschaftliche Auswirkungen:
Mittel für die Maßnahme lt. Haushaltsplan vorhanden: ja
nein.
Falls nein: - Mittel können aus der betroffenen Produktgruppe zur Verfügung gestellt werden
nein
4
ja, Erläuterung:
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- Die Maßnahme kann nur durch Inanspruchnahme von Mitteln aus nachstehenden Produktgruppen
durchgeführt werden (ggf. üpl. gemäß § 83 GO):
_________________________________________________________
gez.
Matthias Schmitz
Bürgermeister
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Anlagen:
Antrag
Text aus PDF extrahiert