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Verkehrssicherheit für Radfahrende an der Einmündung K13 auf B507 verbessern!; hier: Antrag der Fraktion Grüne vom 17.08.2026, vertreten durch die Ratsmitglieder Cäcilia Obermierbach, Horst Becker, Burkhard Bröhl

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeLohmar
Datum2026-09-03
DatenstufeNur Dokumente
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Zusammenfassung (KI, experimentell)

Die Fraktion Grüne beantragt, Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit für Radfahrende an der Einmündung K13/B507 zu entwickeln, da dort Sicherheitsdefizite beim Abbiegen und bei der Zufahrt zum Radweg bestehen. Die Verwaltung soll gemeinsam mit Straßen.NRW, dem Rhein-Sieg-Kreis und Fachbehörden die Situation prüfen und kurzfristige oder mittelfristige Lösungsmöglichkeiten erarbeiten. Die Ergebnisse sollen den politischen Gremien vorgelegt werden. Ein umfassender Radwegausbau entlang der B507 wird vorerst nicht verfolgt.

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Stadt Lohmar X Beschlussvorlage Der Bürgermeister Ergänzungsvorlage Mitteilungsvorlage öffentlich Produkt 1.01.20.03 Mobilität Produktgruppe 1.01.20 Innovationen und Nachhaltigkeit Produktbereich 1.01 Innere Verwaltung Amt/Geschäftszeichen Datum Vorlagennummer 17 / 24.08.2026 BV/26/5279 ▼ ▼ Beratungsfolge Sitzungstermin 1 . Ausschuss für Verkehr und Mobilität 03.09.2026 Tagesordnungspunkt/Betreff Verkehrssicherheit für Radfahrende an der Einmündung K13 auf B507 verbessern!; hier: Antrag der Fraktion Grüne vom 17.08.2026, vertreten durch die Ratsmitglieder Cäcilia Obermierbach, Horst Becker, Burkhard Bröhl Beschlussvorschlag Die Verwaltung wird beauftragt, gemeinsam mit den zuständigen Straßenbaulastträgern und Fachbehörden die Möglichkeiten zur Verbesserung der Verkehrssicherheit für Radfahrende im Bereich der Einmündung der K 13 in die B 507 zu prüfen und die Ergebnisse den zuständigen Gremien vorzulegen. Beratungsergebnis Sitzung am TOP ja nein Enthaltungen laut abweichender mit Beschluss- Beschluss einstimmig Stimmenmehrheit vorschlag (Rückseite) 2 Begründung 1. Sachverhalt Die Fraktion die Grünen beantragt die Erarbeitung und Umsetzung von Maßnahmen zur Verbesserung der Abbiegesituation für Radfahrende im Bereich der Einmündung der K 13 in die B 507. Nach Auffassung der Antragsteller bestehen dort Sicherheitsdefizite für den Radverkehr. Insbesondere werden die Querungssituation beim Abbiegen in Richtung Birk sowie die Zufahrt zum bestehenden Radweg als problematisch beschrieben. Die Verwaltung kann nachvollziehen, dass die bestehende Verkehrsführung insbesondere für ortsfremde oder weniger geübte Radfahrende eine herausfordernde Situation darstellen kann. Vor dem Hintergrund der angestrebten Förderung des Radverkehrs erscheint eine fachliche Bewertung der Situation sinnvoll. Unabhängig hiervon ist zu berücksichtigen, dass die bislang im Zusammenhang mit den RadPendlerRouten diskutierte Verbesserung der Radverkehrsinfrastruktur entlang der B 507 aktuell nicht weiterverfolgt wird. Nach Abstimmungsgesprächen mit Straßen.NRW wird die Stadt Lohmar keine Verwaltungsvereinbarung zur Planung und zum Bau eines Radweges entlang der Bundesstraße abschließen. Hintergrund ist der deutlich höhere planerische und personelle Aufwand, der nach Auffassung des Landesbetriebes erforderlich wäre. Eine kurzfristige Umsetzung entsprechender Infrastrukturmaßnahmen entlang der B 507 ist daher derzeit nicht absehbar. Vor diesem Hintergrund schlägt die Verwaltung vor, zunächst Gespräche mit den zuständigen Fachbehörden, dem Rhein-Sieg-Kreis sowie Straßen.NRW zu führen und zu prüfen, ob unabhängig von einem umfassenden Ausbau der Radverkehrsinfrastruktur kurzfristige oder mittelfristige Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit möglich sind. Über die Ergebnisse der Gespräche und der fachlichen Prüfung wird den politischen Gremien berichtet. 2. Ziel: Was soll für welche Zielgruppe erreicht werden? Ziel ist die Verbesserung der Verkehrssicherheit für Radfahrende im Bereich der Einmündung der K 13 in die B 507. Hiervon profitieren insbesondere Radfahrende, Schülerinnen und Schüler sowie weitere Nutzerinnen und Nutzer der Radverkehrsverbindung. 3. Leistungen/Prozesse: Was soll wie getan werden? Die Verwaltung wird gemeinsam mit dem Rhein-Sieg-Kreis, Straßen.NRW und weiteren zuständigen Fachbehörden die bestehende Situation bewerten und mögliche Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit prüfen. Die Ergebnisse der Prüfung werden den politischen Gremien zur weiteren Beratung vorgelegt. 4. Ressourcen: Welcher Aufwand ist für die Umsetzung der Maßnahme erforderlich? Für die Prüfung entsteht Verwaltungsaufwand für Abstimmungen mit den beteiligten Behörden und die fachliche Bewertung möglicher Lösungsansätze. Aussagen zu Investitions- oder Folgekosten können erst nach Abschluss der Prüfung getroffen werden. 5. Auswirkungen auf übergeordnete Ziele(Haushaltskonsolidierung, NKF, Familienfreundlichkeit, Raum für Jung und Alt, Unternehmerische Engagement, Natur und Sport). Falls ja: Welche? Haushaltskonsolidierung / NKF 3 Zunächst keine unmittelbaren finanziellen Auswirkungen. Familienfreundlichkeit / Raum für Jung und Alt Positive Auswirkungen durch eine mögliche Verbesserung der Verkehrssicherheit. Unternehmerisches Engagement Keine unmittelbaren Auswirkungen. Natur und Sport Positive Auswirkungen durch die Förderung und Attraktivitätssteigerung des Radverkehrs. 6. Auswirkungen für den Klimaschutz Die Maßnahme hat Relevanz für den Klimaschutz keine positiv negativ nicht eindeutig Die Maßnahme lässt negative Auswirkungen auf folgende Parameter erwarten Wasserhaushalt Hochwasserschutz Kleinklima Fauna u. Flora Die Maßnahme hat Relevanz für die Bewusstseinsstärkung/Öffentlichkeitsarbeit im Sinne des Klimaschutzes keine positiv negativ nicht eindeutig Gegebenenfalls Erläuterung der Einstufung und möglicher Kompensationsmaßnahmen: 7. Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: Ist eine wesentliche Betroffenheit gegeben? ja nein Falls ja: wurden Kinder und/oder Jugendliche angemessen im Entscheidungsprozess beteiligt? Wie genau? ja nein –Begründung: 8. Wirtschaftliche Auswirkungen: Mittel für die Maßnahme lt. Haushaltsplan vorhanden: ja nein. Falls nein: - Mittel können aus der betroffenen Produktgruppe zur Verfügung gestellt werden nein 4 ja, Erläuterung: _______________________________________________________________________ - Die Maßnahme kann nur durch Inanspruchnahme von Mitteln aus nachstehenden Produktgruppen durchgeführt werden (ggf. üpl. gemäß § 83 GO): _________________________________________________________ gez. Matthias Schmitz Bürgermeister ______________________ Anlagen: Antrag

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