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Antrag 026 - Antrag der Fraktion B.90/Die Grünen - Prüfung verkehrsberuhigender Maßnahmen bzw. Sperrung des Einbahnstraßenabschnitts „In der Meie“ für den Kfz-Verkehr vom 01.07.2026
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Leichlingen |
| Datum | 2026-09-07 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beantragt, dass die Verwaltung verkehrsberuhigende Maßnahmen oder eine Sperrung des etwa 30 Meter langen Einbahnstraßenabschnitts „In der Meie" für motorisierten Verkehr prüft. Grund sind erhebliche Sicherheitsprobleme: Die Fahrbahn ist mit 2,60 m, der Gehweg mit 1,00 m teilweise nur 80 cm breit, was Konflikte zwischen Autos, Fußgängern und Radfahrern sowie Barrierefreiheitsprobleme verursacht. Besondere Gefährdungen entstehen durch Schulkinder auf dem Weg zur Grundschule, Falschfahrten und Gewichtsmissbräuche. Die Verwaltung soll Optionen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit und ggf. zur Freigabe für Radverkehr in beide Richtungen prüfen.
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Dokument
Extrahierter Text
Bündnis 90/Die GRÜNEN Fraktion Leichlingen Leichlingen, 01.07.2026
Gartenstraße 4–6
42799 Leichlingen
An
Herrn Bürgermeister Maurice Winter
Stadt Leichlingen
Am Büscherhof 1
42799 Leichlingen
Antrag: Prüfung verkehrsberuhigender Maßnahmen bzw. Sperrung des
Einbahnstraßenabschnitts „In der Meie“ für den Kfz-Verkehr
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
sehr geehrte Damen und Herren,
Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Leichlingen beschließt:
Die Verwaltung wird beauftragt, für den ca. 30 m langen
Einbahnstraßenabschnitt „In der Meie“, der zwischen den Hausnummern
59 und 61 auf die Hauptstraße führt, geeignete Maßnahmen zur
Verbesserung der Verkehrssicherheit zu prüfen und dem zuständigen
Ausschuss zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.
Dabei sollen insbesondere folgende Optionen geprüft werden:
verkehrsberuhigende Maßnahmen,
bauliche oder verkehrsrechtliche Maßnahmen zur besseren
Sicherung des Fuß- und Radverkehrs,
eine Sperrung des Abschnitts für den motorisierten
Individualverkehr,
eine mögliche Freigabe für den Radverkehr in beide Richtungen,
sowie — sofern erforderlich — eine Teileinziehung bzw. Anpassung
der straßenrechtlichen Widmung.
Ziel ist es, die Sicherheit insbesondere für Fußgänger*innen, Radfahrende,
mobilitätseingeschränkte Menschen sowie Schulkinder auf dem Weg zur
Grundschule Flamerscheid deutlich zu verbessern.
Begründung
Der betreffende Straßenabschnitt weist nach den vorliegenden Hinweisen
erhebliche verkehrliche und bauliche Einschränkungen auf. Die
Fahrbahnbreite beträgt an der schmalsten Stelle lediglich ca. 2,60 m. Der
angrenzende Gehweg ist durchschnittlich etwa 1,00 m breit und verengt
sich im Bereich eines Kellerabgangs auf ca. 80 cm. Die bevorstehende
Außendämmung eines Hauses wird die Verengung zusätzlich verschärfen.
Hinzu kommt, dass sich zwei Hauseingänge unmittelbar an diesem
Abschnitt befinden. Einer dieser Hauseingänge ist nach Auskunft von
Anwohner*innen nur unter Betreten der Fahrbahn erreichbar. Historisch
handelt es sich offenbar um eine frühere Hofausfahrt, die für die heutigen
Verkehrsverhältnisse nur eingeschränkt geeignet erscheint.
Aus Sicht der Antragsteller*innen ergeben sich daraus insbesondere
folgende Problempunkte:
1. Verkehrssicherheit für Fußgänger*innen und Radverkehr
Aufgrund der geringen Fahrbahn- und Gehwegbreiten bestehen
erhebliche Nutzungskonflikte zwischen motorisiertem Verkehr,
Fußverkehr und Radverkehr. Ein sicherer Abstand zwischen
Kraftfahrzeugen und zu Fuß Gehenden bzw. Radfahrenden ist in
diesem Abschnitt kaum herstellbar.
2. Fehlende Barrierefreiheit
Die sehr geringe Gehwegbreite verhindert die durchgängige Nutzung
durch Menschen mit Rollstuhl, Rollator oder Kinderwagen. Betroffene
Personen sind daher gezwungen, auf die Fahrbahn auszuweichen.
3. Besondere Gefährdung im Schulverkehr
Der Abschnitt wird auch von Schulkindern auf dem Weg zur
Grundschule Flamerscheid genutzt. Kinder gehören zu den
besonders schutzbedürftigen Verkehrsteilnehmer*innen. Gerade
deshalb sollte die Verkehrssituation in diesem Bereich besonders
sorgfältig überprüft und entschärft werden.
4. Weitere Hinweise auf Gefährdungen und Fehlverhalten
Nach Hinweisen aus der Bürgerschaft kommt es in dem Abschnitt
wiederholt zu problematischen Situationen, unter anderem durch:
o Befahren entgegen der Einbahnstraße, auch durch größere
Lieferfahrzeuge,
o Missachtung der bestehenden Gewichtsbeschränkung von 2,8
t,
o Überfahren des Gehwegs aufgrund unklarer Abgrenzungen,
o Glätteprobleme im Winter mit abrutschenden Fahrzeugen in
Richtung Hauptstraße.
5. Eignung als Rettungs- bzw. Zufahrtsweg
Aufgrund der geringen Breite sollte durch die Verwaltung
gemeinsam mit Feuerwehr bzw. Rettungsdienst geprüft werden, ob
und inwieweit der Abschnitt überhaupt als Zufahrt für Rettungs- und
Einsatzfahrzeuge geeignet ist oder ob hier zusätzliche Maßnahmen
erforderlich sind.
6. Verhältnismäßigkeit möglicher Maßnahmen
Eine alternative Verkehrsführung für den MIV/ KfZ über die Straße
„Schulweg“ ist vorhanden. Der damit verbundene Umweg von ca.
600 m erscheint angesichts der beschriebenen Gefährdungslage
grundsätzlich zumutbar. Die konkrete Bewertung soll im Rahmen der
Prüfung durch die Verwaltung erfolgen.
Rechtlich kommen als Grundlage insbesondere verkehrsrechtliche
Maßnahmen nach § 45 Abs. 1 StVO sowie — bei einer dauerhaften
Beschränkung der Nutzung — straßenrechtliche Maßnahmen nach § 7
StrWG NRW in Betracht.
Eine Sperrung des Abschnitts für den motorisierten Verkehr könnte
zugleich die Möglichkeit eröffnen, den Radverkehr in beide Richtungen
freizugeben und damit eine kleinräumige, sichere Alternative zur stark
befahrenen Hauptstraße zu schaffen.
Fotos zur Veranschaulichung der Gegebenheiten sind angehängt, auf
Wunsch können weitere Bilder vorgelegt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Daniela Jansen
Stellvertretende Fraktionsvorsitzende
Bündnis 90/DIE GRÜNEN Leichlingen
Dr. Christian Paulitz-Erdmann
Fraktionsvorsitzender Bündnis 90/Die GRÜNEN
Text aus PDF extrahiert