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Antrag 026 - Antrag der Fraktion B.90/Die Grünen - Prüfung verkehrsberuhigender Maßnahmen bzw. Sperrung des Einbahnstraßenabschnitts „In der Meie“ für den Kfz-Verkehr vom 01.07.2026

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeLeichlingen
Datum2026-09-07
DatenstufeNur Dokumente
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Zusammenfassung (KI, experimentell)

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beantragt, dass die Verwaltung verkehrsberuhigende Maßnahmen oder eine Sperrung des etwa 30 Meter langen Einbahnstraßenabschnitts „In der Meie" für motorisierten Verkehr prüft. Grund sind erhebliche Sicherheitsprobleme: Die Fahrbahn ist mit 2,60 m, der Gehweg mit 1,00 m teilweise nur 80 cm breit, was Konflikte zwischen Autos, Fußgängern und Radfahrern sowie Barrierefreiheitsprobleme verursacht. Besondere Gefährdungen entstehen durch Schulkinder auf dem Weg zur Grundschule, Falschfahrten und Gewichtsmissbräuche. Die Verwaltung soll Optionen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit und ggf. zur Freigabe für Radverkehr in beide Richtungen prüfen.

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Bündnis 90/Die GRÜNEN Fraktion Leichlingen Leichlingen, 01.07.2026 Gartenstraße 4–6 42799 Leichlingen An Herrn Bürgermeister Maurice Winter Stadt Leichlingen Am Büscherhof 1 42799 Leichlingen Antrag: Prüfung verkehrsberuhigender Maßnahmen bzw. Sperrung des Einbahnstraßenabschnitts „In der Meie“ für den Kfz-Verkehr Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren, Beschlussvorschlag Der Rat der Stadt Leichlingen beschließt: Die Verwaltung wird beauftragt, für den ca. 30 m langen Einbahnstraßenabschnitt „In der Meie“, der zwischen den Hausnummern 59 und 61 auf die Hauptstraße führt, geeignete Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit zu prüfen und dem zuständigen Ausschuss zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen. Dabei sollen insbesondere folgende Optionen geprüft werden:  verkehrsberuhigende Maßnahmen,  bauliche oder verkehrsrechtliche Maßnahmen zur besseren Sicherung des Fuß- und Radverkehrs,  eine Sperrung des Abschnitts für den motorisierten Individualverkehr,  eine mögliche Freigabe für den Radverkehr in beide Richtungen,  sowie — sofern erforderlich — eine Teileinziehung bzw. Anpassung der straßenrechtlichen Widmung. Ziel ist es, die Sicherheit insbesondere für Fußgänger*innen, Radfahrende, mobilitätseingeschränkte Menschen sowie Schulkinder auf dem Weg zur Grundschule Flamerscheid deutlich zu verbessern. Begründung Der betreffende Straßenabschnitt weist nach den vorliegenden Hinweisen erhebliche verkehrliche und bauliche Einschränkungen auf. Die Fahrbahnbreite beträgt an der schmalsten Stelle lediglich ca. 2,60 m. Der angrenzende Gehweg ist durchschnittlich etwa 1,00 m breit und verengt sich im Bereich eines Kellerabgangs auf ca. 80 cm. Die bevorstehende Außendämmung eines Hauses wird die Verengung zusätzlich verschärfen. Hinzu kommt, dass sich zwei Hauseingänge unmittelbar an diesem Abschnitt befinden. Einer dieser Hauseingänge ist nach Auskunft von Anwohner*innen nur unter Betreten der Fahrbahn erreichbar. Historisch handelt es sich offenbar um eine frühere Hofausfahrt, die für die heutigen Verkehrsverhältnisse nur eingeschränkt geeignet erscheint. Aus Sicht der Antragsteller*innen ergeben sich daraus insbesondere folgende Problempunkte: 1. Verkehrssicherheit für Fußgänger*innen und Radverkehr Aufgrund der geringen Fahrbahn- und Gehwegbreiten bestehen erhebliche Nutzungskonflikte zwischen motorisiertem Verkehr, Fußverkehr und Radverkehr. Ein sicherer Abstand zwischen Kraftfahrzeugen und zu Fuß Gehenden bzw. Radfahrenden ist in diesem Abschnitt kaum herstellbar. 2. Fehlende Barrierefreiheit Die sehr geringe Gehwegbreite verhindert die durchgängige Nutzung durch Menschen mit Rollstuhl, Rollator oder Kinderwagen. Betroffene Personen sind daher gezwungen, auf die Fahrbahn auszuweichen. 3. Besondere Gefährdung im Schulverkehr Der Abschnitt wird auch von Schulkindern auf dem Weg zur Grundschule Flamerscheid genutzt. Kinder gehören zu den besonders schutzbedürftigen Verkehrsteilnehmer*innen. Gerade deshalb sollte die Verkehrssituation in diesem Bereich besonders sorgfältig überprüft und entschärft werden. 4. Weitere Hinweise auf Gefährdungen und Fehlverhalten Nach Hinweisen aus der Bürgerschaft kommt es in dem Abschnitt wiederholt zu problematischen Situationen, unter anderem durch: o Befahren entgegen der Einbahnstraße, auch durch größere Lieferfahrzeuge, o Missachtung der bestehenden Gewichtsbeschränkung von 2,8 t, o Überfahren des Gehwegs aufgrund unklarer Abgrenzungen, o Glätteprobleme im Winter mit abrutschenden Fahrzeugen in Richtung Hauptstraße. 5. Eignung als Rettungs- bzw. Zufahrtsweg Aufgrund der geringen Breite sollte durch die Verwaltung gemeinsam mit Feuerwehr bzw. Rettungsdienst geprüft werden, ob und inwieweit der Abschnitt überhaupt als Zufahrt für Rettungs- und Einsatzfahrzeuge geeignet ist oder ob hier zusätzliche Maßnahmen erforderlich sind. 6. Verhältnismäßigkeit möglicher Maßnahmen Eine alternative Verkehrsführung für den MIV/ KfZ über die Straße „Schulweg“ ist vorhanden. Der damit verbundene Umweg von ca. 600 m erscheint angesichts der beschriebenen Gefährdungslage grundsätzlich zumutbar. Die konkrete Bewertung soll im Rahmen der Prüfung durch die Verwaltung erfolgen. Rechtlich kommen als Grundlage insbesondere verkehrsrechtliche Maßnahmen nach § 45 Abs. 1 StVO sowie — bei einer dauerhaften Beschränkung der Nutzung — straßenrechtliche Maßnahmen nach § 7 StrWG NRW in Betracht. Eine Sperrung des Abschnitts für den motorisierten Verkehr könnte zugleich die Möglichkeit eröffnen, den Radverkehr in beide Richtungen freizugeben und damit eine kleinräumige, sichere Alternative zur stark befahrenen Hauptstraße zu schaffen. Fotos zur Veranschaulichung der Gegebenheiten sind angehängt, auf Wunsch können weitere Bilder vorgelegt werden. Mit freundlichen Grüßen Daniela Jansen Stellvertretende Fraktionsvorsitzende Bündnis 90/DIE GRÜNEN Leichlingen Dr. Christian Paulitz-Erdmann Fraktionsvorsitzender Bündnis 90/Die GRÜNEN

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