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Stärkung der Löschwasserversorgung und Waldbrandvorsorge in der Gemeinde Hohenstein/interkommunale Zusammenarbeit (Antrag FWG-Fraktion)
Angenommen22 Ja · 0 Nein
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Hohenstein |
| Datum | 2026-09-07 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Die FWG-Fraktion beantragt, dass der Gemeindevorstand gemeinsam mit Brandinspektoren und dem Rheingau-Taunus-Kreis eine Bestandsaufnahme der Löschwasserversorgung durchführt, vorhandene Wasserressourcen erfasst und Versorgungslücken identifiziert. Dabei sollen dezentrale Löschwasserreserven wie Löschteiche, Zisternen und ertüchtigte Wasserflächen auf technische, rechtliche und wirtschaftliche Machbarkeit geprüft werden. Der Gemeindevorstand soll zudem Förderprogramme prüfen und ein interkommunales Konzept mit Nachbargemeinden entwickeln. Ein Ergebnisbericht mit Maßnahmenvorschlägen und Kostenschätzung soll innerhalb von sechs Monaten vorgelegt werden.
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Dokument
Extrahierter Text
Hohenstein e.V.
An den Vorsitzenden der Gemeindevertretung Hohenstein
Herrn Sebastian Reischmann
– per E-Mail –
Hohenstein, den 16.08.2026
Antrag gemäß § 50 Abs. 2 HGO i.V.m. § 11 der Geschäftsordnung für die
Gemeindevertretung und die Ausschüsse der Gemeinde Hohenstein
Sehr geehrter Herr Reischmann,
die FWG-Fraktion stellt folgenden Antrag zur Beratung in der Sitzung der Gemeindevertretung am
07.09.2026:
Stärkung der Löschwasserversorgung und Waldbrandvorsorge in der
Gemeinde Hohenstein / interkommunalen Zusammenarbeit
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Hohenstein beschließt:
1. Der Gemeindevorstand wird beauftragt, gemeinsam mit den Gemeindebrandinspektoren der
Freiwilligen Feuerwehren Hohenstein und in Abstimmung mit dem Rheingau-Taunus-Kreis eine
Bestandsaufnahme der Löschwasserversorgung im gesamten Gemeindegebiet durchzuführen.
2. Dabei sollen insbesondere die Ortsteile sowie die angrenzenden Wald- und Freiflächen hinsichtlich
möglicher Versorgungslücken und schwer erreichbarer Bereiche betrachtet werden.
3. Im Rahmen der Prüfung sollen vorhandene und potenziell nutzbare Wasserressourcen erfasst
werden, insbesondere:
▪ bestehende Löschteiche und Weiher,
▪ Rückhalte- und Staubecken,
▪ sonstige geeignete Wasserflächen,
▪ Löschwasserzisternen und unterirdische Löschwasserbehälter,
▪ Brunnen und sonstige geeignete Wasserentnahmestellen.
4. Für Bereiche mit erkennbaren Defiziten soll geprüft werden, welche zusätzlichen dezentralen
Löschwasserreserven technisch, rechtlich und wirtschaftlich sinnvoll geschaffen werden können.
Hierzu sollen insbesondere die Neuanlage bzw. Reaktivierung von Löschteichen, die Errichtung von
Löschwasserzisternen und die Ertüchtigung geeigneter bestehender Wasserflächen untersucht
werden.
FWG-Fraktion in der Gemeindevertretung Hohenstein 1
5. Bei der Standortprüfung sollen insbesondere folgende Kriterien berücksichtigt werden:
▪ Waldbrand- und Vegetationsbrandgefährdung,
▪ Entfernung zu bestehenden Löschwasserentnahmestellen,
▪ Erreichbarkeit durch Feuerwehrfahrzeuge,
▪ ganzjährige Nutzbarkeit,
▪ ausreichende Wasserentnahmemöglichkeit,
▪ Eigentumsverhältnisse,
▪ wasser-, bau- und naturschutzrechtliche Voraussetzungen,
▪ voraussichtliche Kosten.
6. Der Gemeindevorstand wird beauftragt, mögliche Förderprogramme des Landes Hessen, des
Bundes sowie weiterer Fördermittelgeber zu prüfen.
7. Der Gemeindevorstand wird zudem mit der Prüfung beauftragt, ob und in welcher Form gemeinsam
mit den Nachbarkommunen Bad Schwalbach, Heidenrod, Aarbergen, Taunusstein und ggf. weiteren
Kommunen des Rheingau-Taunus-Kreises ein interkommunales Konzept zur Sicherstellung der
Löschwasserversorgung bei Wald- und Vegetationsbränden entwickelt werden kann.
8. Der Gemeindevertretung soll innerhalb von sechs Monaten nach Beschlussfassung ein
Ergebnisbericht vorgelegt werden. Dieser soll insbesondere:
▪ bestehende Versorgungslücken aufzeigen,
▪ geeignete Standorte für zusätzliche Löschwasserreserven benennen,
▪ kurzfristig umsetzbare Maßnahmen – auch im Rahmen der IKZ – darstellen,
▪ mittel- und langfristige Maßnahmen – auch im Rahmen der IKZ – vorschlagen und
▪ soweit möglich eine erste Kostenschätzung enthalten.
Begründung:
Die Gemeinde Hohenstein verfügt über große Wald- und Freiflächen und ist damit einem erhöhten
Risiko von Wald- und Vegetationsbränden ausgesetzt. Die Einsätze der Freiwilligen Feuerwehren in
Hohenstein und Umgebung der vergangenen Wochen haben gezeigt, dass längere Trockenperioden
und hohe Temperaturen zu einer zunehmenden Belastung der Einsatzkräfte und der vorhandenen
Löschwasserinfrastruktur führen.
Gleichzeitig ist die allgemeine Wasserversorgung aufgrund zunehmender Trockenperioden und
begrenzter Wasserressourcen angespannt. Die kürzlich eingeführte Wasserampel der Gemeinde
Hohenstein macht deutlich, dass mit der Ressource Trinkwasser verantwortungsvoll umgegangen
werden muss.
Aus Sicht der FWG-Fraktion ist es sinnvoll, die Löschwasserversorgung langfristig breiter aufzustellen
und neben dem öffentlichen Wassernetz zusätzliche, strategisch verteilte Wasserreserven vorzuhalten.
Insbesondere bei größeren Wald- und Vegetationsbränden kann die Entfernung zu geeigneten
Wasserentnahmestellen zu erheblichen logistischen Herausforderungen führen. Lange Pendelwege
von Tanklöschfahrzeugen binden Einsatzfahrzeuge und Einsatzkräfte und können die
Brandbekämpfung erschweren.
Dezentral angelegte Löschwasserreserven (beispielsweise Löschteiche, Zisternen, Staubecken oder
ertüchtigte bestehende Wasserflächen etc.) können hier eine wichtige Ergänzung darstellen. Dabei geht
es ausdrücklich nicht darum, pauschal an jedem möglichen Standort einen neuen Löschteich zu bauen.
Vielmehr soll zunächst gemeinsam mit der Feuerwehr fachlich ermittelt werden, wo tatsächlich Defizite
bestehen und welche Lösung für den jeweiligen Standort am geeignetsten ist.
Besonderes Augenmerk sollte dabei auf bereits vorhandene Wasserressourcen gelegt werden.
Bestehende Teiche, Weiher, Rückhaltebecken oder andere geeignete Wasserflächen könnten
möglicherweise mit überschaubarem Aufwand als zusätzliche Löschwasserentnahmestellen nutzbar
gemacht werden.
FWG-Fraktion in der Gemeindevertretung Hohenstein 2
Die FWG-Fraktion dankt den Kameradinnen und Kameraden für ihren unermüdlichen Einsatz. Mit Blick
auf zu erwartende länger anhaltende Trockenperioden hält es die FWG-Fraktion für sinnvoll, die
bestehenden Konzepte auszubauen, bevor eine größere Waldbrandlage die Gemeinde vor erhebliche
Herausforderungen stellen könnte.
Als wichtiger Bestandteil des kommunalen Brand- und Bevölkerungsschutzes soll mit der Stärkung der
Löschwasserversorgung / Waldbrandvorsorge eine belastbare Grundlage geschaffen werden. Die
Gemeinde Hohenstein sollte hierbei frühzeitig handeln und ihre vorhandenen Ressourcen bestmöglich
nutzen, notwendige Maßnahmen priorisieren, Kosten ermitteln und mögliche Fördermittel gezielt
einsetzen.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Gerold Köhler
Fraktionsvorsitzender
FWG-Fraktion in der Gemeindevertretung Hohenstein 3
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