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"Einrichtung zentraler Abbrennplätze für Feuerwerk in den Ortschaften der Stadt Duderstadt" - Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen vom 11.01.2026
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Duderstadt |
| Datum | 2026-09-02 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beantragt die Einrichtung zentraler, festgelegter Abbrennplätze für privates Feuerwerk in jeder Ortschaft Duderstadt, um Feuerwerk künftig nur noch an diesen ausgewiesenen Stellen zu erlauben. Begründet wird dies mit zunehmenden Problemen wie Lärmbelästigung, Gefährdung von Menschen und Tieren, Sachschäden und psychischen Belastungen vulnerabler Bevölkerungsgruppen. An den zentralen Plätzen sollen ausschließlich zugelassene Feuerwerkskörper verwendet werden; illegale oder besonders laute Körper bleiben verboten. Ein Beschluss ist nicht erkennbar.
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Dokument
Extrahierter Text
13.01.2026
Verteiler:
1. Mitglieder des Stadtrates (über TO Rat)
2. Stadtverwaltung:
2.1 Federführung: FDL 32, FBL 20
2.2 nachrichtlich: Bgm., FBL 10
3; Tl 29.01.2026
Bündnis 90/Die Grünen Fraktion im Stadtrat Stadt Duderstadt
Bürgermeister der Stadt Duderstadt
Herr Thorsten Feike
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Feike,
BÜNDNIS 90
DIE GRÜNEN.
Bündnis 90/Die Grünen
Fraktion im Stadtrat
der Stadt Duderstadt
Im Siebigsfeld 35
37115 Duderstadt
Stadt Duderstadt
Eing.: 13.JAK. 202 6
| 11.01.2026
kan hun.
hiermit bitten wir Sie, den folgenden Antrag in die Tagesordnung der nächsten Sitzung des
Rates der Stadt Duderstadt am 29.01.2026 aufzunehmen:
Einrichtung zentraler Abbrennplätze für Feuerwerk in den Ortschaften der Stadt
Duderstadt
Der Rat der Stadt Duderstadt möge beschließen:
1. Die Stadt Duderstadt prüft und richtet für jede Ortschaft, sowie für die Stadt
Duderstadt nach Abstimmung, jeweils einen zentralen, festgelegten Abbrennplatz für
privates Feuerwerk ein. Das Abbrennen von Feuerwerk soll künftig ausschließlich an
diesen ausgewiesenen Stellen und nicht mehr flächendeckend im öffentlichen und
privaten Wohnumfeld erlaubt sein.
2. An den zentralen Abbrennplätzen dürfen ausschließlich zugelassene
Feuerwerkskörper gemäß Sprengstoffrecht verwendet werden. Illegale, besonders
laute oder gefährliche Feuerwerkskörper bleiben ausdrücklich verboten.
Diese Regelung stellt einen Kompromiss zwischen dem berechtigten Wunsch vieler
Bürger*innen nach mehr Sicherheit, Ruhe, Tier- und Umweltschutz sowie dem
weiterhin bestehenden Interesse dar, Feuerwerk zu Silvester in einem begrenzten
Rahmen zu ermöglichen. Langfristig wird ein vollständigesVerbot von privatem
Feuerwerk als sinnvoll erachtet, soll jedoch zunächst nicht umgesetzt werden.
BÜNDNIS 90
DIE GRÜNEN
Bündnis 90/Die Grünen
Fraktion im Stadtrat
der Stadt Duderstadt
Im Siebigsfeld 35
37115 Duderstadt
Begründung:
In den vergangenen Jahren haben sich die Beschwerden über Lärmbelästigung, Gefährdung
von Menschen, Tieren und Sachwerten sowie über Müll- und Umweltbelastungen rund um
Silvester deutlich verstärkt. Das unkontrolliette Abbrennen von Feuerwerk direkt vor
Wohnhäusern, in engen Straßen oder in der Nähe sensibler Einrichtungen (z. B.
Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen, Tierhaltungen, Wald- und Naturrandlagen) führt
regelmäßig zu gefährlichen Situationen: brennende oder fehlgeleitete Pyrotechnik,
Rauchentwicklung, Panikreaktionen sowie Blockaden von Rettungswegen und Zufahrten.
Besonders gravierend sind die Auswirkungen auf vulnerable Personengruppen. Menschen
mit Angststörungen, posttraumatischen Belastungsstörungen (PTBS) oder Autismus leiden
stark unter den unvorhersehbaren Knallgeräuschen und plötzlichen Lichtreizen; sie können
zu akuten Stressreaktionen, Orientierungslosigkeit, Rückzug oder medizinischem
Unterstützungsbedarf führen. Für Geflüchtete sowie kriegstraumatisierte Menschen können
die Detonationen und die Geräuschkulisse Flashbacks auslösen und bereits erreichte
Stabilisierung massiv beeinträchtigen. Damit ist Silvesterfeuerwerk nicht nur eine. Frage
individueller Vorlieben, sondern auch eine Frage von Gesundheitsschutz, Rücksichtnahme
und gesellschaftlicher Verantwortung.
Hinzu kommen jedes Jahr erhebliche Sachschäden an privatem und öffentlichem Eigentum:
beschädigte Fassaden, Fenster und Fahrzeuge, Brand- und Schmorschäden an Gebäuden,
Müllablagerungen in Straßen, Grünanlagen und Gewässern sowie Folgekosten für
Reinigung, Instandsetzung und Sicherungsmaßnahmen. Diese Schäden treffen
Anwohner*innen ebenso wie die Allgemeinheit — insbesondere dann, wenn öffentliche
Infrastruktur und kommunale Einrichtungen betroffen sind.
Auch wenn Millionen Menschen den Jahreswechsel friedlich feiern, kam es an Silvester
2025/2026 vielerorts erneut zu vermeidbarer Eskalation: Brände, Gewalt und schwere
Verletzungen — darunter auch Minderjährige, teils mit gravierenden und dauerhaften Folgen.
Die Auswirkungen auf Menschen, Tiere und Umwelt sind zudem jedes Jahr erheblich.
Weiterhin wurden im Rahmen der Silvesterfeierlichkeiten 2025/2026 erneut zahlreiche
Einsatzkräfte angegriffen, deren Einsatz dem Schutz der Bevölkerung dient. Allein in Berlin
waren über 4000 Peolizist*innen im Einsatz, mehr als 420 Personen wurden festgenommen,
und 30 Einsatzkräfte wurden verletzt. Diese Zustände haben nichts mit Tradition oder
Brauchtum zu tun, sondern stellen vermeidbares Leid dar, das sich Jahr für Jahr wiederholt.
Zentrale, klar ausgewiesene Abbrennplätze ermöglichen:
. eine Reduzierung von Gefahren und Schäden für Menschen, Tiere sowie
private und öffentliche Sachwerte,
“ eine bessere Kontrolle und Durchsetzbarkeit bestehender Regeln (z. B.
Abstände, Verbotszonen, Zeiten),
“ mehr Rücksicht auf ältere Menschen, Kinder, Haustiere und Wildtiere sowie auf
Menschen mit psychischen Belastungen oder Traumafolgen,
BÜNDNIS 90
DIE GRÜNEN
Bündnis 90/Die Grünen
Fraktion im Stadtrat
der Stadt Duderstadt
Im Siebigsfeld 35
37115 Duderstadt
eine deutliche Entlastung der Wohngebiete durch weniger unvorhersehbare
Knallereignisse, weniger Müll und geringere Brandrisiken.
Der vorgeschlagene Ansatz bietet einen praktikablen Einstieg in eine stärkere Regulierung
und kann als Zwischenschritt verstanden werden, um Erfahrungen zu sammeln, die
Wirksamkeit zu evaluieren und die Akzeptanz in der Bevölkerung zu erhöhen. Ziel ist nicht die
pauschale Kriminalisierung friedlicher Feiernder, sondern eine risikoärmere, besser
steuerbare und sozialverträgliche Ausgestaltung des Jahreswechsels — mit höherer
Sicherheit, weniger Belastungen und klareren Verantwortlichkeiten.
Verena Schenke Jochen Mitschke Günter Lutterberg Florian Lillpopp
Text per OCR aus Scan extrahiert