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Bebauungsplan Nr. 481 "Wilhelm-Leuschner-Straße" Satzungsbeschluss
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Bremerhaven |
| Datum | 2026-06-18 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Dezernat VI
Stadtplanungsamt
Frau Ludwigs, Tel. 3267
Bremerhaven, 02.06.2026
Vorlage Nr. V 51/2026
für die Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 18.06.2026
Beratung in öffentlicher Sitzung: ja Anzahl Anlagen: 7
Bebauungsplan Nr. 481 "Wilhelm-Leuschner-Straße"
Satzungsbeschluss
A Problem
Planungsanlass und -ziel
Das rd. 4,3 ha große Plangebiet setzt der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 200 „Leherheide-
West“ vom 19.02.1980 als Gewerbegebiet fest. Der Siedlungsbereich ist zum aktuellen Zeit-
punkt funktionell äußerst heterogen gegliedert und besitzt einen hohen Versiegelungsgrad.
Mit der 20. Änderung des Flächennutzungsplans und dem im Parallelverfahren aufgestellten
Bebauungsplan Nr. 481 „Wilhelm-Leuschner-Straße“ sollen nunmehr im Sinne einer städte-
baulichen Neuordnung und Inwertsetzung dieses innerstädtischen Areals randseitig von Thie-
les Garten die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines urbanen, ge-
mischt genutzten Quartiers für Wohnen und Arbeiten geschaffen werden. Dabei sollen die
punktuell am Standort vorhandenen Angebote für betreutes Wohnen und altersgerechte Pfle-
ge als wertvolle soziale Infrastruktur zur Alters- und Daseinsvorsorge weiter gestärkt und
künftig intensiviert werden.
Zudem ist eine deutliche Verbesserung der Grün- und Freiraumqualitäten geplant, insbeson-
dere durch Entsiegelung, zusätzliche Begrünung und Baumpflanzungen zur Minderung klima-
tischer Belastungen (Hitzeinsel-Effekt). Erhaltenswerte Grünstrukturen sollen integriert wer-
den.
Die Entwicklung des Quartiers erfolgt schrittweise, um bestehende Nutzungen teilweise fort-
zuführen und gleichzeitig gezielte Impulse für eine Aufwertung zu setzen.
Zur Sicherung und Umsetzung dieser Planungsziele hat die Stadtverordnetenversammlung
der Stadt Bremerhaven in ihrer Sitzung am 14.12.2017 die Beschlüsse zur Aufstellung der
20. Änderung des Flächennutzungsplanes und parallel des vorliegenden Bebauungsplanes
Nr. 481 „Wilhelm-Leuschner-Straße“ gefasst.
Festsetzungen
Die Festsetzung urbaner Gebiete ermöglicht eine intensivere und perspektivisch verträgliche
Nutzungsmischung des Planbereichs und zielt darauf ab, mittel- und langfristig ein attraktives
Stadtquartier für Arbeiten und Wohnen in direkter Nachbarschaft zur Grünanlage “Thieles
Garten” zu entwickeln.
Die zeichnerischen und textlichen Festsetzungen wie Urbanes Gebiet (MU 1 – MU 4), II-III
bzw. zwingend III Vollgeschosse, GRZ von 0,4 - 0,6, Gebäudehöhe von max. 15,0 m, etc.
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tragen dem Planungsziel adäquat Rechnung. Aufgrund der Lärmvorbelastung des Plangebie-
tes durch die bestehenden gewerblichen und verkehrlichen Nutzungen (ausgelöst durch Ver-
anstaltungsbetriebe im Plangebiet und im benachbarten Thieles Garten sowie Verkehrslärm –
insbesondere im Bereich der Hans-Böckler-Straße) werden im Bebauungsplan Lärmpegelbe-
reiche mit der Auflage passiver Schallschutzmaßnahmen ausgewiesen.
Gemeinschaftsstellplatzanlagen (GSt) bündeln und bieten ein Stellplatzkontingent mit der
Intention, den öffentlichen Straßenraum möglichst frei von Kraftfahrzeugstellplätzen zu halten
bzw. diese Stellplatzmöglichkeiten entlang der Straßenräume für Besucher und Kundenver-
kehre vorzuhalten.
Eine großzügige Freifläche wird, mittig innerhalb des Urbanen Gebietes MU 1 gelegen, als
öffentliche Grünfläche („Parkanlage“ und Spielanlagen) mit Pflanzbindung festgesetzt. Sie
soll als begrünte Quartiersmitte der Naherholung und als attraktiver Treffpunkt dienen und
u.a. einen wesentlichen Beitrag zur Entsiegelung im Sinne des Klima- und Umweltschutzes
leisten.
Planverfahren
Auf Grundlage der Beschlüsse des Bau- und Umweltausschusses vom 2. Juni 2022 bzw.
vom 13. September 2022 wurden die Entwürfe der 20. Änderung des Flächennutzungsplanes
und des Bebauungsplanes Nr. 481 „Wilhelm-Leuschner-Straße“ in der Zeit vom 15. Dezem-
ber 2025 bis einschließlich 23. Januar 2026 öffentlich ausgelegt. Parallel wurden die Behör-
den und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt.
Für die 20. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie den Bebauungsplanes Nr. 481 „Wil-
helm-Leuschner-Straße“ wurden nachfolgend aufgeführte Gutachten (sowie im Falle des Be-
bauungsplanes Nr. 481 das städtebauliche Konzept) erstellt bzw. für die Verfahren herange-
zogen:
- Schalltechnische Untersuchung für die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 481 „Wilhelm-
Leuschner-Straße“ der Stadt Bremerhaven, Tetens Ingenieurbüro GmbH, Osterholz-
Scharmbeck // 06.11.2025
- Beschreibung Ist-Zustand sowie Altlastenneubewertung B-Plan 481 „Wilhelm-Leuschner-
Straße“ in Bremerhaven-Leherheide, Ingenieurgeologisches Büro underground, Bremen //
31.03.2025
- Zweite Weiterführende Orientierende Altlastenerkundung Im Umfeld des Grundstückes Wil-
helm-Leuschner-Straße 5 in Bremerhaven-Leherheide, Ingenieurgeologisches Büro under-
ground, Bremen // 09.12.2014
- Städtebauliches Konzept, Cappel+Kranzhoff GmbH, Hamburg // 03.12.2025
Die o.a. Gutachten bzw. das städtebauliche Konzept sind bis drei Monate nach Beschluss-
fassung unter folgendem Link zum Download bereitgestellt:
https://clouddrive.bit.bremerhaven.de/owncloud/index.php/s/r6Ps2GpQ4Ff89RX
B Lösung
Zu den Stellungnahmen aus der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2
BauGB wurden sachgerechte Abwägungsvorschläge erarbeitet und soweit erforderlich in
Form redaktioneller Ergänzungen bzw. Korrekturen in den vorliegenden Satzungsentwurf
übernommen. Die Beschlussvorschläge zu den einzelnen Stellungnahmen sind der beigefüg-
ten Anlage 7 zu entnehmen.
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Abwägung entsprechend der Anlage 7 und
den Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 481 "Wilhelm-Leuschner-Straße" zu fassen.
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C Alternativen
Keine.
D Auswirkungen des Beschlussvorschlags
Die Kosten zur Erstellung der Bauleitplanverfahren tragen hälftig der Investor und die
Stadt.
Die Kosten zur Umsetzung der Planung übernimmt der Vorhabenträger.
Personalwirtschaftliche Auswirkungen bestehen keine.
Für eine Gleichstellungsrelevanz gibt es keine Anhaltspunkte.
Das Verfahren hat keine genderspezifischen Auswirkungen.
Ausländische Mitbürgerinnen und Mitbürger sind von dem Beschlussvorschlag nicht in
besondere Weise betroffen.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplans werden die Klimaschutzziele durch diverse Ent-
siegelungs- und Begrünungsmaßnahmen sachgerecht berücksichtigt.
Die besonderen Belange der Menschen mit Behinderung sind nicht betroffen, da sie erst
im Rahmen der Ausbauplanung relevant werden. Hier sind sie adäquat zu berücksichti-
gen.
Sportliche Belange sind insofern betroffen als das perspektivisch eine Parkanalage ent-
stehen soll. Die neu zu schaffende öffentliche Grünfläche „Parkanlage“ dient in erster Linie
der Versorgung mit Freiraum, Naherholung und als Möglichkeit zur Ruhepause und schafft
attraktive Angebote.
Die besonderen Belange von Kindern und Jugendlichen werden durch die Festsetzung
eines Spielplatzes („Spielanlagen“) als Freizeit- und Erholungsnutzung in der „Grünen Mit-
te“ und die nachfolgend vorgesehene Kinderbeteiligung sachgerecht berücksichtigt.
Die Stadtteilkonferenz Leherheide wurde im Zuge der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3
Abs. 1 BauGB und der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB angemessen betei-
ligt.
E Beteiligung / Abstimmung
Der Bau- und Umweltausschuss und der Magistrat wurden mit gleichlautenden Vorlagen be-
fasst.
Die Öffentlichkeit sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind im Zuge
des Verfahrens sachgerecht beteiligt worden.
F Öffentlichkeitsarbeit / Veröffentlichung nach dem BremIFG
Der Satzungsbeschluss wird im Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen öffentlich bekannt
gemacht.
Es besteht eine Veröffentlichungspflicht nach dem BremIFG.
G Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:
1) Über die im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB, durchgeführten öffentlichen Auslegung gemäß § 3
Abs. 2 BauGB zum Bebauungsplan Nr. 481 „Wilhelm-Leuschner-Straße“ eingegange-
nen Stellungnahmen wird entsprechend dem der Vorlage beigefügtem Abwägungsbe-
richt (Anlage 7) beschlossen.
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2) Der Bebauungsplan Nr. 481 „Wilhelm-Leuschner-Straße“ wird gemäß § 10 BauGB als
Satzung beschlossen und die Begründung gebilligt.
Neuhoff
Bürgermeister
Anlagen:
1. Planzeichnung (Verkleinerung, Auszug)
2. Planzeichenerklärung
3. Textliche Festsetzungen / Hinweise
4. Begründung, Teil A, Grundlagen und Inhalte der Planung
5. Begründung, Teil B, Umweltbericht
6. Zusammenfassende Erklärung gemäß § 10a Abs. 1 BauGB
7. Abwägung zu den im Rahmen der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2
BauGB und der im Parallelverfahren durchgeführten Beteiligung der Behörden
und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB einge-
gangenen Stellungnahme (Abwägungsbericht)
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