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20. Änderung des Flächennutzungsplanes "Wilhelm-Leuschner-Straße" Feststellungsbeschluss
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Bremerhaven |
| Datum | 2026-06-18 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Dezernat VI
Stadtplanungsamt
Frau Wilmes, Tel. 3655
Bremerhaven, 02.06.2026
Vorlage Nr. V 50/2026
für die Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 18.06.2026
Beratung in öffentlicher Sitzung: ja Anzahl Anlagen: 4
20. Änderung des Flächennutzungsplanes "Wilhelm-Leuschner-Straße"
Feststellungsbeschluss
A Problem
Auf Grundlage des § 1 Abs. 3 des Baugesetzbuchs (BauGB) hat die Stadtverordnetenver-
sammlung der Seestadt Bremerhaven in ihrer Sitzung am 14.12.2017 die Aufstellung der 20.
Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes „Wilhelm-Leuschner-Straße“ beschlossen.
Das rund 4,3 ha große Plangebiet befindet sich im Bremerhavener Stadtteil Leherheide nörd-
lich der Hans-Böckler-Straße.
Derzeit stellt der wirksame Flächennutzungsplan 2006 das Plangebiet als Gewerbliche Bau-
fläche dar. Da die seinerzeit vorgesehenen städtebaulichen Zielsetzungen („Sicherung und
Entwicklung gewerblicher Strukturen“) zwischenzeitlich überholt sind bzw. der betroffene
Standort verschiedene städtebauliche Defizite aufweist, werden mit dieser Planung zur 20.
Änderung des Flächennutzungsplanes die planungsrechtlich notwendigen Voraussetzungen
für die städtebaulich beabsichtigte Entwicklung eines urbanen und gemischt genutzten Stadt-
quartiers für Wohnen und Arbeiten geschaffen. Somit soll durch die 20. FNP-Änderung „Wil-
helm-Leuschner-Straße“ das gesamte Gebiet zukünftig als gemischte Baufläche dargestellt
werden. Im Parallelverfahren erfolgt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 481 „Wilhelm-
Leuschner-Straße“.
In seiner Sitzung vom 02.06.2022 nahm der Bau- und Umweltausschuss den Entwurf der 20.
Flächennutzungsplan-Änderung zur Kenntnis und stimmte der öffentlichen Auslegung gemäß
§ 3 (2) BauGB und der Behördenbeteiligung gemäß § 4 (2) BauGB zu.
Die öffentliche Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB wurde in der Zeit vom 15.12.2025 bis ein-
schließlich 23.01.2026 durchgeführt. Die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öf-
fentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB fand zeitgleich statt.
In diesem Zeitraum wurde eine Stellungnahme aus der Öffentlichkeit vorgebracht, die ge-
meinsam mit den Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange in
Anlage 4 beigefügt sind.
Für Flächennutzungsplanänderungsverfahren sind nachfolgend aufgeführte Gutachten er-
stellt bzw. für die Verfahren herangezogen worden:
- 2 -
- Beschreibung Ist-Zustand sowie Altlastenneubewertung B-Plan 481 „Wilhelm-
Leuschner-Straße“ in Bremerhaven-Leherheide, Ingenieurgeologisches Büro un-
derground, Bremen, 31.03.2025
Das obige Gutachten ist bis drei Monate nach Beschlussfassung unter folgendem Link zum
Download bereitgestellt:
https://clouddrive.bit.bremerhaven.de/owncloud/index.php/s/fM9ENz4DappqgQG
B Lösung
Zu den Stellungnahmen aus der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2
BauGB wurden sachgerechte Abwägungsvorschläge erarbeitet und soweit erforderlich in
Form redaktioneller Ergänzungen bzw. Korrekturen in den vorliegenden Feststellungsentwurf
übernommen. Die Beschlussvorschläge zu den einzelnen Stellungnahmen sind der beigefüg-
ten Anlage 4 zu entnehmen.
Der Stadtverordnetenversammlung wird empfohlen, nachstehende Beschlüsse zu fassen:
1. Die zum Entwurf der 20. Flächennutzungsplanänderung „Wilhelm-Leuschner-Straße“
eingegangenen Stellungnahmen und die daraus abgeleiteten Beschlussvorschläge wer-
den so berücksichtigt, wie es in der Anlage 4 dargestellt ist.
2. Die 20. Flächennutzungsplanänderung „Wilhelm-Leuschner-Straße“ wird gemäß § 5
BauGB als Feststellung beschlossen und die Begründung gebilligt.
C Alternativen
Keine.
D Auswirkungen des Beschlussvorschlags
Das Verfahren hat keine finanziellen und personalwirtschaftlichen Auswirkungen. Das Verfah-
ren hat keine genderspezifischen Auswirkungen. Klimaschutzrelevante Auswirkungen sind zu
diesem Verfahrenszeitpunkt nicht zu erkennen. Erhebliche Beeinträchtigungen sind im Wir-
kungsbereich des Vorhabens für das vorbelastete Stadtklima nicht zu erwarten. Für eine
Gleichstellungsrelevanz gibt es keine Anhaltspunkte. Eine besondere Betroffenheit ausländi-
scher Mitbürgerinnen und Mitbürger liegt nicht vor. Die besonderen Belange von Menschen
mit Behinderung werden in der Planung adäquat berücksichtigt. Die Beteiligung der Stadtteil-
konferenz erfolgte im Zuge der Öffentlichkeitsbeteiligung.
E Beteiligung / Abstimmung
Durch die Beteiligung der Öffentlichkeit und durch die Beteiligung der Behörden und sonsti-
gen Träger öffentlicher Belange sachgerecht erfolgt.
Der Bau- und Umweltausschuss und der Magistrat wurden mit gleichlautenden Vorlagen be-
grüßt.
F Öffentlichkeitsarbeit / Veröffentlichung nach dem BremIFG
Der Feststellungsbeschluss wird in der Nordsee-Zeitung öffentlich bekannt gemacht.
Es besteht eine Veröffentlichungspflicht nach dem BremIFG.
- 3 -
G Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:
1. Die zum Entwurf der 20. Flächennutzungsplanänderung „Wilhelm-Leuschner-Straße“
eingegangenen Stellungnahmen und die daraus abgeleiteten Beschlussvorschläge wer-
den so berücksichtigt, wie es in der Anlage 4 dargestellt ist.
2. Die 20. Flächennutzungsplanänderung „Wilhelm-Leuschner-Straße“ wird gemäß § 5
BauGB als Feststellung beschlossen und die Begründung gebilligt.
Neuhoff
Bürgermeister
Anlage 1: Begründung
Anlage 2: Umweltbericht
Anlage 3: Planzeichnung
Anlage 4: Abwägung zu den im Rahmen der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2
BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Be-
lange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen
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