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Antrag der FDP-Fraktion vom 28.05.2026 betr. Ausstattung aller Feuerwehrhäuser und Großfahrzeuge mit vernetzten Rauchwarnmeldern

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeBornheim
Datum2026-09-08
DatenstufeNur Dokumente
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Zusammenfassung (KI, experimentell)

Die FDP-Fraktion beantragt die Ausstattung aller Feuerwehrhäuser mit vernetzten Rauchwarnmeldern (sofern keine Brandmeldeanlage vorhanden ist) und aller Großfahrzeuge der Feuerwehr mit funkvernetzten Rauchwarnmeldern. Die Verwaltung empfiehlt dagegen, beim geplanten Einbau von Gefahrenwarnanlagen nach DIN VDE V 0826-1 in Feuerwehrhäusern festzuhalten, da Rauchwarnmelder für diese Zwecke ungeeignet sind. In Fahrzeugen werden Rauchwarnmelder als nicht vorgeschrieben und unpraktisch bewertet. Der Ausschuss nahm die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

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TOP Ausschuss für Kultur, Ehrenamt und Feuerwehr 08.09.2026 öffentlich Vorlage Nr. 409/2026-3 Stand 05.06.2026 Betreff Antrag der FDP-Fraktion vom 28.05.2026 betr. Ausstattung aller Feuerwehrhäuser und Großfahrzeuge mit vernetzten Rauchwarnmeldern Beschlussentwurf Der Ausschuss für Kultur, Ehrenamt und Feuerwehr nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Sachverhalt Die FDP-Fraktion beantragt, alle Feuerwehrhäuser im Stadtgebiet Bornheim mit vernetzen Rauchwarnmeldern auszustatten, sofern noch keine Brandmeldeanlage vorhanden ist. Darüber hinaus sollen alle Großfahrzeuge der Freiwilligen Feuerwehr Bornheim im Innenraum mit geeigneten, funkvernetzten Rauchwarnmeldern ausgerüstet werden. Die hierfür notwendigen Investitions- und Unterhaltungskosten sollen ermittelt und entsprechende Mittel im Entwurf für den Doppelhaushalt 2027/2028 eingestellt werden. Im Zuge der Ertüchtigung der Feuerwehrgerätehäuser wurde durch die Verwaltung das Thema Brandfrüherkennung in Feuerwehrgerätehäusern bereits geprüft. Die Prüfungen kamen, in Abstimmung mit dem Aufgabenbereich „vorbeugender Brandschutz“ sowie der Leitung der Feuerwehr, zu folgendem Ergebnis.  Rauchwarnmelder sind nicht die passende Lösung für den Schutz der Feuerwehrhäuser. Sie sind primär für Wohnungen und wohnungsähnliche Nutzungen vorgesehen und dienen u.a.der Warnung schlafender Personen  eine Gefahrenwarnanlage (GWA) oder eine Brandmeldeanlage (BMA) ist – je nach Größe, Nutzung und den Anforderungen der Bauaufsicht bzw. des Versicherers – die geeignete Lösung Die Entscheidung hängt von der Nutzung des Feuerwehrhauses ab:  kleine Feuerwehrhäuser (FWH) ohne ständigen Aufenthalt und ohne bauordnungsrechtliche Forderung: o häufig sind keine Rauchwarnmelder vorgeschrieben. o gegebenenfalls können vernetzte Rauchwarnmelder oder eine einfache Gefahrenwarnanlage sinnvoll sein, um Einsatzkräfte zu alarmieren Seite 1 von 4  größere Feuerwehrhäuser mit Schulungsräumen, Werkstätten, Atemschutzwerkstatt oder Verwaltungsbereichen: o hier kann eine Brandmeldeanlage nach den einschlägigen Normen oder eine Gefahrenwarnanlage erforderlich oder empfehlenswert sein. Der wesentliche Unterschied:  Rauchwarnmelder warnen Personen nur im Gebäude vor Brandrauch.  Gefahrenwarnanlagen warnen gezielt anwesende Personen vor unterschiedlichen Gefahren (z. B. Brand, Gasaustritt), und können verschiedene Signalgeber sowie weitere Sicherheitsfunktionen einbinden.  durch die Weiterleitung der detektierten Gefahr können Personen außerhalb des Objekts alarmiert werden; somit wird auch ohne den Faktor Mensch die Technik in großem Umfang geschützt. In Feuerwehrfahrzeugen sind Rauchwarnmelder in der Regel weder vorgeschrieben noch üblich. Stattdessen kommen – abhängig vom Fahrzeugtyp und der Beladung – andere Schutzmaßnahmen zum Einsatz:  Handfeuerlöscher gehören zur Standardausstattung.  Motorraum-Brandmelde- oder Löschanlagen können bei bestimmten Spezialfahrzeugen (z. B. Flughafenlöschfahrzeuge oder Tunnel-Einsatzfahrzeuge) vorhanden sein. (nicht im Bestand der Fw.-Bornheim)  CO- oder Gaswarngeräte werden als Einsatzmittel mitgeführt, dienen aber nicht der Überwachung des Fahrzeugs selbst.  In Mannschaftsräumen (in Fahrzeugen) werden üblicherweise keine Rauchwarnmelder installiert, da diese während der Fahrt durch Abgase, Staub oder Temperaturschwankungen zu Fehlalarmen neigen könnten und nicht für diesen Einsatzzweck ausgelegt sind. Sollte ein Feuerwehrfahrzeug zu besonderen Zwecken ausgebaut sein, beispielsweise als:  Einsatzleitwagen mit längeren Aufenthalten,  Wohn- oder Betreuungsfahrzeug,  Gerätewagen mit Batterie- oder Gefahrgutlagerung, können im Einzelfall Brand- oder Gasmeldesysteme sinnvoll oder durch eine Gefährdungsbeurteilung begründet sein. Dies ist jedoch keine allgemeine Anforderung für Feuerwehrfahrzeuge. Die Ladeerhaltung von 12-Volt-Bordnetzen in Feuerwehrfahrzeugen stellt grundsätzlich eine potenzielle Brandgefahr dar – insbesondere dann, wenn die Anlage fehlerhaft installiert, beschädigt oder ungeeignet betrieben wird. Moderne Ladeerhaltungssysteme sind jedoch bei fachgerechter Ausführung sehr sicher. Typische Brandursachen sind:  Defekte Ladegeräte (z. B. durch Alterung oder Überhitzung).  Kurzschlüsse durch beschädigte Leitungen oder Steckverbindungen.  Lockere Klemmen an Batterie oder Ladegerät, die zu Erwärmung und Lichtbögen führen.  Überlastete oder falsch abgesicherte Leitungen.  Defekte oder gealterte Batterien, insbesondere AGM-, Gel- oder Lithium-Batterien.  Brennbare Materialien in unmittelbarer Nähe von Ladegeräten oder Batterien. 409/2026-3 Seite 2 von 4 Besonders kritisch ist die Situation, weil Feuerwehrfahrzeuge häufig dauerhaft an der Ladeerhaltung angeschlossen sind und oft unbeaufsichtigt in der Fahrzeughalle stehen. Maßnahmen zur Risikominimierung  Verwendung hochwertiger Ladegeräte mit Temperatur- und Überladeschutz. (Bei der Fw.-Bornheim im Einsatz)  Fachgerechte Installation nach den Herstellerangaben. (keine Nachinstallationen bei der Fw.-Bornheim erlaubt. Installationen erfolgen ausschl. Fach- und Sachgerecht)  Ausreichende Absicherung aller Stromkreise.  Regelmäßige Prüfung im Rahmen der Fahrzeugwartung. (Jährliche Prüfung gemäß DGUV Vorgaben durch Hauptamtliche Gerätewarte)  Sichtkontrolle von Kabeln, Steckern und Batterien auf Beschädigungen. (Nach jeder Nutzung und jährlich im rahmen der Fahrzeugüberprüfungen der Hauptamtlichen Gerätewarte)  Freihalten der Ladegeräte von Staub und brennbaren Materialien.  Bei Blei-Säure-Batterien auf ausreichende Belüftung achten, um eine Ansammlung von Wasserstoff zu vermeiden. Konsequenzen für Feuerwehrhäuser Da Fahrzeuge oft rund um die Uhr geladen werden, bewerten viele Feuerwehren das Risiko als ausreichend hoch, um eine automatische Brandfrüherkennung in der Fahrzeughalle vorzusehen. Je nach Schutzziel kommen beispielsweise in Betracht:  automatische Brandmeldeanlagen,  Ansaugrauchmelder (bei schwierigen Umgebungsbedingungen),  oder andere geeignete Brandfrüherkennungssysteme. Einfache Rauchwarnmelder für Wohnungen sind für Fahrzeughallen häufig nicht geeignet, da Abgase, Staub, Temperaturwechsel und die großen Raumhöhen die zuverlässige Detektion beeinträchtigen können. Insgesamt ist das Brandrisiko einer fachgerecht ausgeführten 12-V-Ladeerhaltung zwar gering, die möglichen Folgen eines Fahrzeugbrands – insbesondere der Verlust mehrerer Einsatzfahrzeuge und der Ausfall der Einsatzbereitschaft – sind jedoch erheblich. Deshalb setzen viele Kommunen auf technische Brandfrüherkennung und organisatorische Maßnahmen, obwohl dies nicht überall ausdrücklich vorgeschrieben ist. Aufgrund der oben genannten Einschätzungen ist vorgesehen, bei den Ertüchtigungen der Feuerwehrhäuser und in allen Neubauten eine Gefahrenwarnanlage nach DIN VDE V 0826- 1 einzubauen. Dies ist bereits im Feuerwehrhaus Roisdorf umgesetzt und im Feuerwehrhaus Waldorf im Rahmen der laufenden Umbaumaßnahmen geplant. Aufgrund der bereits erfolgten Prüfungen, Abstimmung mit dem vorbeugenden Brandschutz, der Gebäudewirtschaft sowie der Leitung der Feuerwehr und der bereits laufenden Umsetzung der Maßnahme empfiehlt die Verwaltung an den Abgestimmten Ausrüstungen der Feuerwehrhäuser mit Gefahrenmeldeanlagen festzuhalten. 409/2026-3 Seite 3 von 4 Finanzielle Auswirkungen keine finanziellen Auswirkungen (haushaltsneutral) finanzielle Auswirkungen: Maßnahme ergebniswirksam (konsumtiv) Maßnahme/Projekt (investiv) Produktgruppe: _________ Projekt-Nr. 5.000._______ Aufwendungen/Auszahlungen lfd. Haushaltsjahr: ________ EUR Budget lfd. Haushaltsjahr: ausreichend vorhanden nicht vorhanden (Verweis Vorlage Mehrbedarf Nr. _____ ) ________ EUR Jährliche Folgeaufwendungen/-auszahlungen: ab/für Haushaltsjahr 20___: ________ EUR Erträge/Einzahlungen: Haushaltsjahr 20___: ________ EUR Maßnahme zuschuss-/förderfähig: Haushaltsjahr 20___: ____% / ________ EUR Personalressourcen vorhanden: ja nein Erläuterungen/Begründung: __________ Auswirkungen auf das Klima 1. Grundeinschätzung x Mit dem Vorhaben ist keine klimarelevante Wirkung verbunden. ☐ Mit dem Vorhaben ist eine klimarelevante Wirkung verbunden. à weiter bei 2. 2. Klima-Test Die mit dem Vorhaben verbundene klimarelevante Wirkung ist ☐ positiv à weiter bei 3. ☐ negativ à weiter bei 3. 3. Begründung 409/2026-3 Seite 4 von 4

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