Startseite › Bornheim › Antrag
Antrag der FDP-Fraktion vom 28.05.2026 betr. Ausstattung aller Feuerwehrhäuser und Großfahrzeuge mit vernetzten Rauchwarnmeldern
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Bornheim |
| Datum | 2026-09-08 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Die FDP-Fraktion beantragt die Ausstattung aller Feuerwehrhäuser mit vernetzten Rauchwarnmeldern (sofern keine Brandmeldeanlage vorhanden ist) und aller Großfahrzeuge der Feuerwehr mit funkvernetzten Rauchwarnmeldern. Die Verwaltung empfiehlt dagegen, beim geplanten Einbau von Gefahrenwarnanlagen nach DIN VDE V 0826-1 in Feuerwehrhäusern festzuhalten, da Rauchwarnmelder für diese Zwecke ungeeignet sind. In Fahrzeugen werden Rauchwarnmelder als nicht vorgeschrieben und unpraktisch bewertet. Der Ausschuss nahm die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
Automatisch aus dem Quelldokument zusammengefasst. Wichtige Details bitte immer im Originaldokument unten prüfen.
Dokument
Extrahierter Text
TOP
Ausschuss für Kultur, Ehrenamt und Feuerwehr 08.09.2026
öffentlich Vorlage Nr. 409/2026-3
Stand 05.06.2026
Betreff Antrag der FDP-Fraktion vom 28.05.2026 betr. Ausstattung aller
Feuerwehrhäuser und Großfahrzeuge mit vernetzten Rauchwarnmeldern
Beschlussentwurf
Der Ausschuss für Kultur, Ehrenamt und Feuerwehr nimmt die Ausführungen der Verwaltung
zur Kenntnis.
Sachverhalt
Die FDP-Fraktion beantragt, alle Feuerwehrhäuser im Stadtgebiet Bornheim mit vernetzen
Rauchwarnmeldern auszustatten, sofern noch keine Brandmeldeanlage vorhanden ist.
Darüber hinaus sollen alle Großfahrzeuge der Freiwilligen Feuerwehr Bornheim im
Innenraum mit geeigneten, funkvernetzten Rauchwarnmeldern ausgerüstet werden.
Die hierfür notwendigen Investitions- und Unterhaltungskosten sollen ermittelt und
entsprechende Mittel im Entwurf für den Doppelhaushalt 2027/2028 eingestellt werden.
Im Zuge der Ertüchtigung der Feuerwehrgerätehäuser wurde durch die Verwaltung das
Thema Brandfrüherkennung in Feuerwehrgerätehäusern bereits geprüft. Die Prüfungen
kamen, in Abstimmung mit dem Aufgabenbereich „vorbeugender Brandschutz“ sowie der
Leitung der Feuerwehr, zu folgendem Ergebnis.
Rauchwarnmelder sind nicht die passende Lösung für den Schutz der
Feuerwehrhäuser. Sie sind primär für Wohnungen und wohnungsähnliche Nutzungen
vorgesehen und dienen u.a.der Warnung schlafender Personen
eine Gefahrenwarnanlage (GWA) oder eine Brandmeldeanlage (BMA) ist – je nach
Größe, Nutzung und den Anforderungen der Bauaufsicht bzw. des Versicherers – die
geeignete Lösung
Die Entscheidung hängt von der Nutzung des Feuerwehrhauses ab:
kleine Feuerwehrhäuser (FWH) ohne ständigen Aufenthalt und ohne
bauordnungsrechtliche Forderung:
o häufig sind keine Rauchwarnmelder vorgeschrieben.
o gegebenenfalls können vernetzte Rauchwarnmelder oder eine einfache
Gefahrenwarnanlage sinnvoll sein, um Einsatzkräfte zu alarmieren
Seite 1 von 4
größere Feuerwehrhäuser mit Schulungsräumen, Werkstätten, Atemschutzwerkstatt
oder Verwaltungsbereichen:
o hier kann eine Brandmeldeanlage nach den einschlägigen Normen oder eine
Gefahrenwarnanlage erforderlich oder empfehlenswert sein.
Der wesentliche Unterschied:
Rauchwarnmelder warnen Personen nur im Gebäude vor Brandrauch.
Gefahrenwarnanlagen warnen gezielt anwesende Personen vor unterschiedlichen
Gefahren (z. B. Brand, Gasaustritt), und können verschiedene Signalgeber sowie
weitere Sicherheitsfunktionen einbinden.
durch die Weiterleitung der detektierten Gefahr können Personen außerhalb des
Objekts alarmiert werden; somit wird auch ohne den Faktor Mensch die Technik in
großem Umfang geschützt.
In Feuerwehrfahrzeugen sind Rauchwarnmelder in der Regel weder vorgeschrieben
noch üblich.
Stattdessen kommen – abhängig vom Fahrzeugtyp und der Beladung – andere
Schutzmaßnahmen zum Einsatz:
Handfeuerlöscher gehören zur Standardausstattung.
Motorraum-Brandmelde- oder Löschanlagen können bei bestimmten
Spezialfahrzeugen (z. B. Flughafenlöschfahrzeuge oder Tunnel-Einsatzfahrzeuge)
vorhanden sein. (nicht im Bestand der Fw.-Bornheim)
CO- oder Gaswarngeräte werden als Einsatzmittel mitgeführt, dienen aber nicht der
Überwachung des Fahrzeugs selbst.
In Mannschaftsräumen (in Fahrzeugen) werden üblicherweise keine
Rauchwarnmelder installiert, da diese während der Fahrt durch Abgase, Staub oder
Temperaturschwankungen zu Fehlalarmen neigen könnten und nicht für diesen
Einsatzzweck ausgelegt sind.
Sollte ein Feuerwehrfahrzeug zu besonderen Zwecken ausgebaut sein, beispielsweise als:
Einsatzleitwagen mit längeren Aufenthalten,
Wohn- oder Betreuungsfahrzeug,
Gerätewagen mit Batterie- oder Gefahrgutlagerung,
können im Einzelfall Brand- oder Gasmeldesysteme sinnvoll oder durch eine
Gefährdungsbeurteilung begründet sein. Dies ist jedoch keine allgemeine Anforderung für
Feuerwehrfahrzeuge.
Die Ladeerhaltung von 12-Volt-Bordnetzen in Feuerwehrfahrzeugen stellt grundsätzlich
eine potenzielle Brandgefahr dar – insbesondere dann, wenn die Anlage fehlerhaft
installiert, beschädigt oder ungeeignet betrieben wird. Moderne Ladeerhaltungssysteme sind
jedoch bei fachgerechter Ausführung sehr sicher.
Typische Brandursachen sind:
Defekte Ladegeräte (z. B. durch Alterung oder Überhitzung).
Kurzschlüsse durch beschädigte Leitungen oder Steckverbindungen.
Lockere Klemmen an Batterie oder Ladegerät, die zu Erwärmung und Lichtbögen
führen.
Überlastete oder falsch abgesicherte Leitungen.
Defekte oder gealterte Batterien, insbesondere AGM-, Gel- oder Lithium-Batterien.
Brennbare Materialien in unmittelbarer Nähe von Ladegeräten oder Batterien.
409/2026-3 Seite 2 von 4
Besonders kritisch ist die Situation, weil Feuerwehrfahrzeuge häufig dauerhaft an der
Ladeerhaltung angeschlossen sind und oft unbeaufsichtigt in der Fahrzeughalle stehen.
Maßnahmen zur Risikominimierung
Verwendung hochwertiger Ladegeräte mit Temperatur- und Überladeschutz. (Bei der
Fw.-Bornheim im Einsatz)
Fachgerechte Installation nach den Herstellerangaben. (keine Nachinstallationen bei
der Fw.-Bornheim erlaubt. Installationen erfolgen ausschl. Fach- und Sachgerecht)
Ausreichende Absicherung aller Stromkreise.
Regelmäßige Prüfung im Rahmen der Fahrzeugwartung. (Jährliche Prüfung gemäß
DGUV Vorgaben durch Hauptamtliche Gerätewarte)
Sichtkontrolle von Kabeln, Steckern und Batterien auf Beschädigungen. (Nach jeder
Nutzung und jährlich im rahmen der Fahrzeugüberprüfungen der Hauptamtlichen
Gerätewarte)
Freihalten der Ladegeräte von Staub und brennbaren Materialien.
Bei Blei-Säure-Batterien auf ausreichende Belüftung achten, um eine Ansammlung
von Wasserstoff zu vermeiden.
Konsequenzen für Feuerwehrhäuser
Da Fahrzeuge oft rund um die Uhr geladen werden, bewerten viele Feuerwehren das Risiko
als ausreichend hoch, um eine automatische Brandfrüherkennung in der Fahrzeughalle
vorzusehen. Je nach Schutzziel kommen beispielsweise in Betracht:
automatische Brandmeldeanlagen,
Ansaugrauchmelder (bei schwierigen Umgebungsbedingungen),
oder andere geeignete Brandfrüherkennungssysteme.
Einfache Rauchwarnmelder für Wohnungen sind für Fahrzeughallen häufig nicht geeignet,
da Abgase, Staub, Temperaturwechsel und die großen Raumhöhen die zuverlässige
Detektion beeinträchtigen können.
Insgesamt ist das Brandrisiko einer fachgerecht ausgeführten 12-V-Ladeerhaltung zwar
gering, die möglichen Folgen eines Fahrzeugbrands – insbesondere der Verlust mehrerer
Einsatzfahrzeuge und der Ausfall der Einsatzbereitschaft – sind jedoch erheblich. Deshalb
setzen viele Kommunen auf technische Brandfrüherkennung und organisatorische
Maßnahmen, obwohl dies nicht überall ausdrücklich vorgeschrieben ist.
Aufgrund der oben genannten Einschätzungen ist vorgesehen, bei den Ertüchtigungen der
Feuerwehrhäuser und in allen Neubauten eine Gefahrenwarnanlage nach DIN VDE V 0826-
1 einzubauen.
Dies ist bereits im Feuerwehrhaus Roisdorf umgesetzt und im Feuerwehrhaus Waldorf im
Rahmen der laufenden Umbaumaßnahmen geplant.
Aufgrund der bereits erfolgten Prüfungen, Abstimmung mit dem vorbeugenden Brandschutz,
der Gebäudewirtschaft sowie der Leitung der Feuerwehr und der bereits laufenden
Umsetzung der Maßnahme empfiehlt die Verwaltung an den Abgestimmten Ausrüstungen
der Feuerwehrhäuser mit Gefahrenmeldeanlagen festzuhalten.
409/2026-3 Seite 3 von 4
Finanzielle Auswirkungen
keine finanziellen Auswirkungen (haushaltsneutral) finanzielle Auswirkungen:
Maßnahme ergebniswirksam (konsumtiv) Maßnahme/Projekt (investiv)
Produktgruppe: _________ Projekt-Nr. 5.000._______
Aufwendungen/Auszahlungen lfd. Haushaltsjahr: ________ EUR
Budget lfd. Haushaltsjahr:
ausreichend vorhanden
nicht vorhanden (Verweis Vorlage Mehrbedarf Nr. _____ ) ________ EUR
Jährliche Folgeaufwendungen/-auszahlungen: ab/für Haushaltsjahr 20___: ________
EUR
Erträge/Einzahlungen: Haushaltsjahr 20___: ________ EUR
Maßnahme zuschuss-/förderfähig: Haushaltsjahr 20___: ____% / ________ EUR
Personalressourcen vorhanden: ja nein
Erläuterungen/Begründung: __________
Auswirkungen auf das Klima
1. Grundeinschätzung
x Mit dem Vorhaben ist keine klimarelevante Wirkung verbunden.
☐ Mit dem Vorhaben ist eine klimarelevante Wirkung verbunden. à weiter bei 2.
2. Klima-Test
Die mit dem Vorhaben verbundene klimarelevante Wirkung ist
☐ positiv à weiter bei 3.
☐ negativ à weiter bei 3.
3. Begründung
409/2026-3 Seite 4 von 4
Text aus PDF extrahiert