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Überplanmäßige Ausgabe

Angenommen6 Ja · 0 Nein
TypAntrag
GemeindeBoizenburg/Elbe
Datum2026-08-24
DatenstufeNur Ergebnisse
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Zusammenfassung (KI, experimentell)

Die Stadt Boizenburg/Elbe beantragt eine überplanmäßige Ausgabe von 26.120,09 € zur Finanzierung einer Bürgschaftszahlung für die Erweiterung der Regionalen Schule Rudolf Tarnow. Die notwendige Deckung erfolgt durch Umschichtung aus dem Produkt „Grundschulzentrum-Auszahlungen für Baumaßnahmen". Der Hauptausschuss beschloss die Bewilligung, um die Beendigung des Bauvorhabens und die Zahlungsfähigkeit der Stadt sicherzustellen.

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Stadt Boizenburg/Elbe Beschlussvorlage Drucksachen Nr. : 082/26/30 Status: öffentlich Beratungsgegenstand: Überplanmäßige Ausgabe hier: Erweiterung der Regionalen Schule Rudolf Tarnow FB 3 Stadtentwicklung, Bau und Wohnen Erstellungsdatum: 18.08.2026 Auskunft erteilt: Petersen, Marieke Beratungsfolge: Gremium Datum Sitzung Zuständigkeit Abstimmung TOP ( J / N / E ) Finanzausschuss Vorberatung Hauptausschuss Entscheidung Beschlussvorschlag: Der Hauptausschuss der Stadt Boizenburg/Elbe beschließt die Bewilligung einer überplanmäßigen Auszahlung in Höhe von 26.120,09 € zur Finanzierung des Bauvorhabens Erweiterung Regionale Schule Rudolf Tarnow. Die Deckung erfolgt durch eine Umschichtung aus dem Produkt „Grundschulzentrum-Auszahlungen für Baumaßnahmen“ (Produkt 21103000, Sachkonto 09600890). Damit wird die Voraussetzung zur Beendigung des Bauvorhabens sichergestellt und die Zahlungsfähigkeit der Stadt gewährleistet. Bürgermeister 082/26/30 Sachdarstellung und Begründung: Aufgrund von aktuellen Forderungen zur Zahlung einer Bürgschaft von 37.210,87 € zu dem Bauvorhaben Erweiterung Regionale Schule Rudolf Tarnow vom 25.07.2026 ist das Produkt Regionale Schule nicht gedeckt. Es befinden sich derzeit 11.089,91 in diesem Produkt. Somit sind die Kosten für die Auszahlung dieser Bürgschaft und die vollständige Beendigung des Bauvorhabens nicht gedeckt und es bedarf hierzu einer Überplanmäßigen Auszahlung. Diese können aus dem Produkt 21103000 (Sachkonto 09600890) gedeckt werden, um die finanzielle Absicherung der Maßnahme zu gewährleisten. Gemäß §50 (1) KV M-V sind überplanmäßige Aufwendungen zulässig, sofern sie unvorhergesehen und unabweisbar sind und eine Deckung sichergestellt ist. Diese Voraussetzungen sind hier erfüllt. Die Zahlungsaufforderung ist zu einem Zeitpunkt eingegangen, zu dem keine fristgerechte Beschlussvorlagenerstellung mehr möglich war. Aufgrund der Dringlichkeit des Zahlungsziels und einer drohenden Mahnstufe wurde entschieden, die Beschlussvorlage als Tischvorlage in diesen Sitzungsturnus zu geben. Auswirkungen auf das Klima: positive Auswirkungen negative Auswirkungen keine Auswirkungen Begründung: Förderungsmöglichkeit: Prüfung erfolgt keine Relevanz Finanzielle Auswirkungen: Finanzielle Aufwendungen Einnahmen Folgekosten Betrag Ja Nein Ja Nein Ja Nein Monatlich: Jährlich: Mittel stehen bereit: Ja Nein Deckungsvorschlag: Produkt.: 21500000 21103000, 09600890, 26.120,09 € Sachkonto: 09600880 HH-Ansatz: 426.501,00 € Verausgabt: 415.411,09 € Noch verfügbar: 11.089,91 € Mitzeichnungen: Anlagen: keine

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