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Prüfung einer Beitragsbefreiung für die Betreuende Grundschule (BGS) für Schülerinnen und Schüler, die die Voraussetzungen für die Lernmittelfreiheit erfüllen - Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen vom 18.08.2026

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeBodenheim
Datum2026-09-03
DatenstufeNur Dokumente
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Zusammenfassung (KI, experimentell)

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beantragt, die Verwaltung der Verbandsgemeinde Bodenheim zu prüfen, ob Schülerinnen und Schüler, die die Voraussetzungen für Lernmittelfreiheit erfüllen, von den Beiträgen der Betreuenden Grundschule (BGS) befreit werden können. Die Prüfung soll rechtliche Zulässigkeit, finanzielle Auswirkungen, mögliche Ausgestaltungsmodelle und Finanzierungsmöglichkeiten klären. Hintergrund ist, dass BGS-Beiträge für finanziell belastete Familien eine erhebliche zusätzliche Last darstellen und den Zugang zu Betreuungsangeboten gefährden.

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Extrahierter Text

BÜNDNIS 90 DIE GRÜNEN Verbandsgemeinderatsfraktion Bündnis 90/Die Grüneff ein Stellv. Fraktionsvorsitzende Dr. Sarah Frey-Gruber Antra g s gang Antrags-Nr: 006 RoLb Herrn Bürgermeister der cBu-T SP0- TFwe Bündnis07 Verbandsgemeinde Bodenheim FRARARATAaZ Dr. Robert Scheurer Fraktion | Fraktlon | Fraktion | Grünen-Fraktion Am Dollesplatz1 I I I xh| 55294 Bodenheim 2026 Eingang: 1 8. Aug. Prüfung einer Beitragsbefreiung für die Betreuende Grundschule (BGS) für Schülerinnen und Schüler, die die Voraussetzungen für die Lernmittelfreiheit erfüllen Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beantragt, der Verbandsgemeinderat möge beschließen: Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, inwieweit Schülerinnen und Schüler an den Grundschulen der Verbandsgemeinde Bodenheim, die die Voraussetzungen für die - Lernmittelfreiheit nach 8 3 der Landesverordnung über die Lernmittelfreiheit und die entgeltliche Ausleihe von Lernmitteln Rheinland-Pfalz (LernMFrhAuslV RP) erfüllen, von den Beiträgen für die Teilnahme an der Betreuenden Grundschule (BGS) befreit werden können. Dabei sollen insbesondere folgende Fragen geprüft werden: Rechtliche Möglichkeit Ist eine vollständige oder teilweise Befreiung der genannten Schülerinnen und Schüler von den Beiträgen der BGS rechtlich zulässig? Falls erforderlich, soll geprüft werden, welche Änderungen der bestehenden Beitragssatzung für die Betreuende Grundschule in der Verbandsgemeinde Bodenheim hierfür notwendig wären. Finanzielle Auswirkungen Welche finanziellen Auswirkungen hätte eine entsprechende Beitragsbefreiung für die Verbandsgemeinde? Mögliche Ausgestaltung Welche Modelle einer vollständigen oder teilweisen Beitragsbefreiung bzw. einer anderweitigen finanziellen Entlastung kommen in Betracht? Finanzierungsmöglichkeiten Es soll geprüft werden, ob und in welchem Umfang hierfür Fördermittel des Landes oder andere Finanzierungsmöglichkeiten in Anspruch genommen werden können. Begründung In der Verbandsgemeinde Bodenheim gibt es derzeit an den Grundschulen keine Ganztagsschulen. Für die Betreuung außerhalb des regulären Unterrichts steht den Familien insbesondere die Betreuende Grundschule (BGS) zur Verfügung, für deren Besuch Beiträge erhoben werden. Für Familien, deren Kinder die Voraussetzungen für die Lernmittelfreiheit nach 8 3 LernMFrhAuslV RP erfüllen, kann dieser Beitrag jedoch eine erhebliche zusätzliche finanzielle Belastung darstellen. Dadurch besteht die Gefahr, dass gerade Kinder aus finanziell besonders belasteten Familien die Betreuungsangebote der BGS nicht oder nur eingeschränkt nutzen können. Ein kostenloses Ganztagsschulangebot steht innerhalb der Verbandsgemeinde derzeit nicht als Alternative zur Verfügung. Zwar bestehen Ganztagsangebote in benachbarten Gemeinden, insbesondere in Mommenheim und Nierstein. Ein Besuch dort ist für Grundschulkinder jedoch mit zusätzlichen Wegen und organisatorischen Belastungen verbunden. Zudem sollte Kindern unabhängig von den finanziellen Möglichkeiten ihrer Familien die Möglichkeit eröffnet werden, das Betreuungsangebot an ihrer örtlichen Grundschule gemeinsam mit ihren Mitschülerinnen und Mitschülern wahrzunehmen. Ziel der Prüfung ist daher, eine Lösung zu finden, durch die Kindern, deren Familien aufgrund ihrer finanziellen Situation die Voraussetzungen für die Lernmittelfreiheit erfüllen, die Teilnahme an der BGS ermöglicht wird, ohne dass die hierfür anfallenden Beiträge eine Zugangshürde darstellen. Gez. Sarah Frey-Gruber

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