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Prüfung einer Beitragsbefreiung für die Betreuende Grundschule (BGS) für Schülerinnen und Schüler, die die Voraussetzungen für die Lernmittelfreiheit erfüllen - Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen vom 18.08.2026
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Bodenheim |
| Datum | 2026-09-03 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beantragt, die Verwaltung der Verbandsgemeinde Bodenheim zu prüfen, ob Schülerinnen und Schüler, die die Voraussetzungen für Lernmittelfreiheit erfüllen, von den Beiträgen der Betreuenden Grundschule (BGS) befreit werden können. Die Prüfung soll rechtliche Zulässigkeit, finanzielle Auswirkungen, mögliche Ausgestaltungsmodelle und Finanzierungsmöglichkeiten klären. Hintergrund ist, dass BGS-Beiträge für finanziell belastete Familien eine erhebliche zusätzliche Last darstellen und den Zugang zu Betreuungsangeboten gefährden.
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Dokument
Extrahierter Text
BÜNDNIS 90
DIE GRÜNEN
Verbandsgemeinderatsfraktion Bündnis 90/Die Grüneff ein
Stellv. Fraktionsvorsitzende Dr. Sarah Frey-Gruber Antra g s gang
Antrags-Nr: 006 RoLb
Herrn
Bürgermeister der cBu-T SP0- TFwe Bündnis07
Verbandsgemeinde Bodenheim FRARARATAaZ
Dr. Robert Scheurer Fraktion | Fraktlon | Fraktion | Grünen-Fraktion
Am Dollesplatz1 I I I xh|
55294 Bodenheim 2026
Eingang: 1 8. Aug.
Prüfung einer Beitragsbefreiung für die Betreuende Grundschule (BGS) für Schülerinnen und
Schüler, die die Voraussetzungen für die Lernmittelfreiheit erfüllen
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beantragt, der Verbandsgemeinderat möge
beschließen:
Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, inwieweit Schülerinnen und Schüler an den
Grundschulen der Verbandsgemeinde Bodenheim, die die Voraussetzungen für die -
Lernmittelfreiheit nach 8 3 der Landesverordnung über die Lernmittelfreiheit und die
entgeltliche Ausleihe von Lernmitteln Rheinland-Pfalz (LernMFrhAuslV RP) erfüllen, von
den Beiträgen für die Teilnahme an der Betreuenden Grundschule (BGS) befreit werden
können.
Dabei sollen insbesondere folgende Fragen geprüft werden:
Rechtliche Möglichkeit
Ist eine vollständige oder teilweise Befreiung der genannten Schülerinnen und Schüler von
den Beiträgen der BGS rechtlich zulässig? Falls erforderlich, soll geprüft werden, welche
Änderungen der bestehenden Beitragssatzung für die Betreuende Grundschule in der
Verbandsgemeinde Bodenheim hierfür notwendig wären.
Finanzielle Auswirkungen
Welche finanziellen Auswirkungen hätte eine entsprechende Beitragsbefreiung für die
Verbandsgemeinde?
Mögliche Ausgestaltung
Welche Modelle einer vollständigen oder teilweisen Beitragsbefreiung bzw. einer
anderweitigen finanziellen Entlastung kommen in Betracht?
Finanzierungsmöglichkeiten
Es soll geprüft werden, ob und in welchem Umfang hierfür Fördermittel des Landes oder
andere Finanzierungsmöglichkeiten in Anspruch genommen werden können.
Begründung
In der Verbandsgemeinde Bodenheim gibt es derzeit an den Grundschulen keine
Ganztagsschulen. Für die Betreuung außerhalb des regulären Unterrichts steht den Familien
insbesondere die Betreuende Grundschule (BGS) zur Verfügung, für deren Besuch Beiträge
erhoben werden.
Für Familien, deren Kinder die Voraussetzungen für die Lernmittelfreiheit nach 8 3
LernMFrhAuslV RP erfüllen, kann dieser Beitrag jedoch eine erhebliche zusätzliche
finanzielle Belastung darstellen. Dadurch besteht die Gefahr, dass gerade Kinder aus
finanziell besonders belasteten Familien die Betreuungsangebote der BGS nicht oder nur
eingeschränkt nutzen können.
Ein kostenloses Ganztagsschulangebot steht innerhalb der Verbandsgemeinde derzeit nicht
als Alternative zur Verfügung. Zwar bestehen Ganztagsangebote in benachbarten
Gemeinden, insbesondere in Mommenheim und Nierstein. Ein Besuch dort ist für
Grundschulkinder jedoch mit zusätzlichen Wegen und organisatorischen Belastungen
verbunden. Zudem sollte Kindern unabhängig von den finanziellen Möglichkeiten ihrer
Familien die Möglichkeit eröffnet werden, das Betreuungsangebot an ihrer örtlichen
Grundschule gemeinsam mit ihren Mitschülerinnen und Mitschülern wahrzunehmen.
Ziel der Prüfung ist daher, eine Lösung zu finden, durch die Kindern, deren Familien
aufgrund ihrer finanziellen Situation die Voraussetzungen für die Lernmittelfreiheit erfüllen,
die Teilnahme an der BGS ermöglicht wird, ohne dass die hierfür anfallenden Beiträge eine
Zugangshürde darstellen.
Gez. Sarah Frey-Gruber
Text per OCR aus Scan extrahiert