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Ergänzungsantrag zum Antrag der Fraktionen SPD, CDU, Die Grünen Drucksache Nr. 15/0459 zur Verwaltungsdrucksache Nr. 15/0428 Beschluss über die Einlegung von Nichtzulassungsbeschwerden in den Verfahren 22D 33/24.NE, 22D 261/24.NE, 22D 75/25.NE

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeRegionalverband Ruhr
Datum2026-08-20
DatenstufeNur Dokumente
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Zusammenfassung (KI, experimentell)

Die Fraktion Die Linke ergänzt einen gemeinsamen Antrag der Fraktionen SPD, CDU und Die Grünen zu Nichtzulassungsbeschwerden in drei Verwaltungsverfahren. Sie fordert regelmäßige Berichte über den Sachstand sowie, dass die Landesregierung Kritik der Kommunen aus dem Kreis Wesel zu Rohstoffabbau-Regelungen (Versorgungszeiträume und Degressionspfad für Kies- und Sandabbau) stärker berücksichtigt. Das Landeswirtschaftsministerium soll zudem klarer darstellen, wie der Degressionspfad per Erlass umgesetzt wird. Haushaltsauswirkungen entstehen nicht.

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Drucksache Nr.: 15/0464 Seite 1 Fraktionsantrag Fraktion Die Linke D r u c k s a c h e N r . : 1 5 / 0 4 6 4 20.08.2026 Fraktionsantrag öffentlich Beratungsfolge Beratungsstatus Sitzung am TOP Verbandsausschuss vorberatend 21.08.2026 Verbandsversammlung beschließend 21.08.2026 Betreff: Ergänzungsantrag zum Antrag der Fraktionen SPD, CDU, Die Grünen Drucksache Nr. 15/0459 zur Verwaltungsdrucksache Nr. 15/0428 Beschluss über die Einlegung von Nichtzulassungsbeschwerden in den Verfahren 22D 33/24.NE, 22D 261/24.NE, 22D 75/25.NE Beschlussvorschlag Der gemeinsame Antrag der Fraktionen mit der Drucksachen Nr. 15/0459 wird wie folgt ergänzt: 4. dem Fachausschuss und der Verbandsversammlung über den Stand der Nichtzulassungsbeschwerden, die Vorbereitung der Neuaufstellung, die Prüfung alternativer beziehungsweise ergänzender Verfahren sowie die wesentlichen Arbeitsschritte fortlaufend zu berichten und bei Zulassung der Revision der Verbandsversammlung den Antrag auf Revision zur Entscheidung vorzulegen. Darüber hinaus wird die Landesregierung aufgefordert, die Kritik der Kommunen aus dem Kreis Wesel an den Festlegungen unter Ziel 9.2-2 Versorgungszeiträume und Ziel 9.2-4 Degressionspfad für die Sicherung nichtenergetischer Rohstoffe (Kies und Sand) zum Rohstoffmonitoring im Verfahren zur 3. LEP-Änderung stärker zu berücksichtigen und zu prüfen, ob neben einem Degressionsfaktor die Belange der Umwelt, des Schutzes landwirtschaftlicher Flächen sowie die Auswirkungen der entstehenden Wasserflächen besser zur Geltung gebracht werden können. Das Landeswirtschaftsministerium wird darüber hinaus gebeten, klarer darzustellen, wie der Degressionspfad jeweils per Erlass geregelt werden soll. Begründung: Die Ergänzung in Punkt 4 ist wie etliche andere Punkte im vorliegenden Antrag zwar auch die Position der Verwaltung sollte aber der Vollständigkeit halber hier auch noch einmal festgehalten werden. Drucksache Nr.: 15/0464 Seite 2 Die Berechnungsgrundlagen im LEP stellen eine wesentliche Grundlage für die Ermittlung des Umfangs der auszuweisenden Flächen für den Kiesabbau als Vorranggebiete mit Ausschlusswirkung dar. Sie müssen endlich geklärt werden, damit die Voraussetzungen für eine Neuaufstellung des Regionalplans überhaupt gegeben sind. Die bisherigen Formulierungen stoßen dabei auf deutliche Kritik der Kommunen im Kreis Wesel, die von der Landesregierung berücksichtigt werden sollte. Drucksache Nr.: 15/0464 Seite 3 Finanzielle und haushaltsmäßige Auswirkungen sowie Folgewirkungen: 1. Teilergebnisplan Kostenstelle ; Kostenträger ; Teilergebnisplan Lfd. HH-Jahr 2027 2028 2029 2030 ff. Erträge Personalaufwendungen Sachaufwendungen Abschreibungen und Zinsaufwand (6 % p. a. vom investiven Eigenanteil) Summe (Eigenanteil) Veranschlagt im Haushaltsplan Lfd. HH-Jahr 2027 2028 2029 2030 ff. Erträge Personalaufwendungen Sachaufwendungen Abschreibungen und Zinsaufwand (6 % p. a. vom investiven Eigenanteil) Summe Abweichungen1 2. Teilfinanzplan Kostenstelle ; Kostenträger ; Investitions-Nr. Teilfinanzplan Lfd. HH-Jahr 2027 2028 2029 2030 ff. Einzahlungen Auszahlungen Summe (Eigenanteil) Veranschlagt im Haushaltsplan Lfd. HH-Jahr 2027 2028 2029 2030 ff. Einzahlungen Auszahlungen Summe Abweichungen1 1 Positiver Wert = Nachveranschlagung bzw. Deckung erforderlich 3. Auswirkungen Eine Nachveranschlagung/überplanmäßige bzw. außerplanmäßige Mittelbereitstellung ist nicht erforderlich (Haushaltsverbesserung/-neutralität). Eine Nachveranschlagung/überplanmäßige bzw. außerplanmäßige Mittelbereitstellung ist erforderlich (Haushaltsverschlechterung). Erläuterungen siehe unten. Folgewirkungen sind in dem o. g. Bedarf berücksichtigt. Erläuterungen: 4. Bilanz Veräußerungsgewinne bzw. -verluste können gemäß § 44 Abs. 3 KomHVO NRW zu zusätzlichen finanziellen Auswirkungen in der Bilanz führen. Keine Auswirkungen, weil keine Veräußerungsgewinne bzw. -verluste entstehen. Die finanziellen Auswirkungen aus Veräußerungsgewinnen bzw. -verlusten werden in den Erläuterungen dargestellt. Erläuterungen: Bearbeiter/in Fraktionsgeschäftsführer/in Fraktion/en Kretschmer, Heike Kretschmer, Heike Fraktion Die Linke Akt.zeichen gez. Herr Wolfgang Freye und Frau Monetta Marchiano Fraktionsvorsitzende Fraktion Die Linke im RVR

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