Startseite › Regionalverband Ruhr › Antrag
Ergänzungsantrag zum Antrag der Fraktionen SPD, CDU, Die Grünen Drucksache Nr. 15/0459 zur Verwaltungsdrucksache Nr. 15/0428 Beschluss über die Einlegung von Nichtzulassungsbeschwerden in den Verfahren 22D 33/24.NE, 22D 261/24.NE, 22D 75/25.NE
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Regionalverband Ruhr |
| Datum | 2026-08-20 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Die Fraktion Die Linke ergänzt einen gemeinsamen Antrag der Fraktionen SPD, CDU und Die Grünen zu Nichtzulassungsbeschwerden in drei Verwaltungsverfahren. Sie fordert regelmäßige Berichte über den Sachstand sowie, dass die Landesregierung Kritik der Kommunen aus dem Kreis Wesel zu Rohstoffabbau-Regelungen (Versorgungszeiträume und Degressionspfad für Kies- und Sandabbau) stärker berücksichtigt. Das Landeswirtschaftsministerium soll zudem klarer darstellen, wie der Degressionspfad per Erlass umgesetzt wird. Haushaltsauswirkungen entstehen nicht.
Automatisch aus dem Quelldokument zusammengefasst. Wichtige Details bitte immer im Originaldokument unten prüfen.
Dokument
Extrahierter Text
Drucksache Nr.: 15/0464
Seite 1
Fraktionsantrag
Fraktion Die Linke
D r u c k s a c h e N r . : 1 5 / 0 4 6 4
20.08.2026
Fraktionsantrag öffentlich
Beratungsfolge Beratungsstatus Sitzung am TOP
Verbandsausschuss vorberatend 21.08.2026
Verbandsversammlung beschließend 21.08.2026
Betreff: Ergänzungsantrag zum Antrag der Fraktionen SPD, CDU, Die Grünen
Drucksache Nr. 15/0459 zur Verwaltungsdrucksache Nr. 15/0428
Beschluss über die Einlegung von Nichtzulassungsbeschwerden in den
Verfahren 22D 33/24.NE, 22D 261/24.NE, 22D 75/25.NE
Beschlussvorschlag
Der gemeinsame Antrag der Fraktionen mit der Drucksachen Nr. 15/0459 wird wie folgt
ergänzt:
4. dem Fachausschuss und der Verbandsversammlung über den Stand der
Nichtzulassungsbeschwerden, die Vorbereitung der Neuaufstellung, die Prüfung
alternativer beziehungsweise ergänzender Verfahren sowie die wesentlichen
Arbeitsschritte fortlaufend zu berichten und bei Zulassung der Revision der
Verbandsversammlung den Antrag auf Revision zur Entscheidung vorzulegen.
Darüber hinaus wird die Landesregierung aufgefordert, die Kritik der Kommunen aus
dem Kreis Wesel an den Festlegungen unter Ziel 9.2-2 Versorgungszeiträume und Ziel
9.2-4 Degressionspfad für die Sicherung nichtenergetischer Rohstoffe (Kies und Sand)
zum Rohstoffmonitoring im Verfahren zur 3. LEP-Änderung stärker zu berücksichtigen
und zu prüfen, ob neben einem Degressionsfaktor die Belange der Umwelt, des
Schutzes landwirtschaftlicher Flächen sowie die Auswirkungen der entstehenden
Wasserflächen besser zur Geltung gebracht werden können.
Das Landeswirtschaftsministerium wird darüber hinaus gebeten, klarer darzustellen,
wie der Degressionspfad jeweils per Erlass geregelt werden soll.
Begründung:
Die Ergänzung in Punkt 4 ist wie etliche andere Punkte im vorliegenden Antrag zwar auch
die Position der Verwaltung sollte aber der Vollständigkeit halber hier auch noch einmal
festgehalten werden.
Drucksache Nr.: 15/0464
Seite 2
Die Berechnungsgrundlagen im LEP stellen eine wesentliche Grundlage für die Ermittlung
des Umfangs der auszuweisenden Flächen für den Kiesabbau als Vorranggebiete mit
Ausschlusswirkung dar. Sie müssen endlich geklärt werden, damit die Voraussetzungen für
eine Neuaufstellung des Regionalplans überhaupt gegeben sind. Die bisherigen
Formulierungen stoßen dabei auf deutliche Kritik der Kommunen im Kreis Wesel, die von der
Landesregierung berücksichtigt werden sollte.
Drucksache Nr.: 15/0464
Seite 3
Finanzielle und haushaltsmäßige Auswirkungen sowie Folgewirkungen:
1. Teilergebnisplan Kostenstelle ; Kostenträger ;
Teilergebnisplan Lfd. HH-Jahr 2027 2028 2029 2030 ff.
Erträge
Personalaufwendungen
Sachaufwendungen
Abschreibungen und Zinsaufwand
(6 % p. a. vom investiven Eigenanteil)
Summe (Eigenanteil)
Veranschlagt im Haushaltsplan Lfd. HH-Jahr 2027 2028 2029 2030 ff.
Erträge
Personalaufwendungen
Sachaufwendungen
Abschreibungen und
Zinsaufwand (6 % p. a. vom
investiven Eigenanteil)
Summe
Abweichungen1
2. Teilfinanzplan Kostenstelle ; Kostenträger ; Investitions-Nr.
Teilfinanzplan Lfd. HH-Jahr 2027 2028 2029 2030 ff.
Einzahlungen
Auszahlungen
Summe (Eigenanteil)
Veranschlagt im Haushaltsplan Lfd. HH-Jahr 2027 2028 2029 2030 ff.
Einzahlungen
Auszahlungen
Summe
Abweichungen1
1 Positiver Wert = Nachveranschlagung bzw. Deckung erforderlich
3. Auswirkungen
Eine Nachveranschlagung/überplanmäßige bzw. außerplanmäßige Mittelbereitstellung
ist nicht erforderlich (Haushaltsverbesserung/-neutralität).
Eine Nachveranschlagung/überplanmäßige bzw. außerplanmäßige Mittelbereitstellung
ist erforderlich (Haushaltsverschlechterung). Erläuterungen siehe unten.
Folgewirkungen sind in dem o. g. Bedarf berücksichtigt.
Erläuterungen:
4. Bilanz
Veräußerungsgewinne bzw. -verluste können gemäß § 44 Abs. 3 KomHVO NRW zu
zusätzlichen finanziellen Auswirkungen in der Bilanz führen.
Keine Auswirkungen, weil keine Veräußerungsgewinne bzw. -verluste entstehen.
Die finanziellen Auswirkungen aus Veräußerungsgewinnen bzw. -verlusten werden in den
Erläuterungen dargestellt.
Erläuterungen:
Bearbeiter/in Fraktionsgeschäftsführer/in Fraktion/en
Kretschmer, Heike Kretschmer, Heike Fraktion Die Linke
Akt.zeichen
gez. Herr Wolfgang Freye und Frau Monetta Marchiano
Fraktionsvorsitzende Fraktion Die Linke im RVR
Text aus PDF extrahiert