Startseite › Stadt Dresden › Antrag
Lingnerschloss für Dresden retten und nicht in private Hände geben!
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Stadt Dresden |
| Datum | 2026-06-22 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
SPD-Fraktion Dresden
Rathausplatz 1
01067 Dresden
Telefon: 0351 488 1020
E-Mail: [email protected]
Web: www.spd-fraktion-dresden.de
__________________________________________________________________________
Antrag Nr.: A0196/26
Datum: 22.06.2026
A N T R A G
SPD-Fraktion
Gegenstand:
Lingnerschloss für Dresden retten und nicht in private Hände geben!
Antrag gemäß § 36 Abs. 5 SächsGemO liegt vor. Termin im beschließenden Gremium bindend.
Beschlussvorschlag:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt,
1) Der Stadtrat bekennt sich zum Verbleib des Lingnerschlosses in städtischer Hand und zu den
im Testament von Karl August Lingner formulierten Maßgaben zur dauerhaften öffentlichen
Zugänglichkeit für alle Dresdnerinnen und Dresdner. Eine Veräußerung des Erbbaurechts an
private Investoren wird abgelehnt.
2) Der Oberbürgermeister wird beauftragt, dem Stadtrat bis zum 31.10.2026 einen Vorschlag
für eine gemeinsame Betreibung von Lingnerschloss und Schloss Albrechtsberg vorzulegen.
Dabei sind folgende Aspekte zu berücksichtigen:
a) Die Erkenntnisse aus dem vom Stadtrat beauftragten, aber nie veröffentlichten
Gesamtkonzept für die künftige Betreibung der Dresdner Schlösser (Beschlusspunkt 4 in
V2213/23) sind einzubeziehen.
b) Synergien durch gemeinsame Vermarktung, gebündeltes Facility- und
Veranstaltungsmanagement und eine wirtschaftlichere Gebäudebetreuung sind zu
heben.
Seite 1 von 3
c) Die im Testament von Karl August Lingner formulierten Maßgaben und eine
Einbeziehung des regen bürgerschaftlichen Engagements sind sicherzustellen.
d) Es ist ein kostendeckender Betrieb zu gewährleisten, der ohne weitere Zuschüsse der
Landeshauptstadt auskommt.
e) Die Suche von Partnerinnen und Partnern für die Betreibung soll anhand des besten
Konzepts sowie der langfristigen wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit erfolgen (z.B. mittels
einer Konzeptausschreibung).
f) Es ist zu skizzieren, wie ein nahtloser Übergang der Betreibung (bei Schloss
Albrechtsberg z.B. von der Messe Dresden GmbH) gestaltet werden kann.
Beratungsfolge Plandatum
Ältestenrat 24.08.2026 nicht öffentlich zur Information
Stadtrat 03.09.2026 öffentlich beschließend
Seite 2 von 3
Begründung:
Das Lingnerschloss ist ein Geschenk des Unternehmers und Stifter Karl August Lingner, der mit
dem Odol-Mundwasser berühmt wurde und unter Anderem das Hygiene-Museum gründete. Er
vermachte sein Anwesen 1916 testamentarisch der Stadt Dresden, ausdrücklich „zum Besten
der Bevölkerung von Dresden und Umgebung". Seine Auflage war unmissverständlich: freier
Zugang zu Park und Schloss für alle und eine Gastronomie zu niedrigsten Preisen. Seinem
Testament fügte er bei: „kein Etablissement nur für reiche Leute". Unter dieser Bedingung hat
Dresden das Schloss überhaupt erst erhalten.
Seit 2002 haben unzählige Ehrenamtliche des Fördervereins, zahlreiche Spender und die
Landeshauptstadt Dresden mit Millionenbeträgen und enormem persönlichem Engagement
dieses Erbe wiederbelebt: als offenes Haus mit Feiern, Veranstaltungen, Ausstellungen und
Gastronomie, inklusive des von Lingner geforderten preisgünstigen alkoholfreien Getränkes.
Nach der unverschuldeten Insolvenz des Fördervereins hat der Stadtrat am 06.07.2023 den
Oberbürgermeister in einem Beschluss beauftragt, das Gesamterbbaurecht gegen mit einer
Summe von 700.000 € zzgl. Erwerbsnebenkosten zurück übertragen zu lassen und dem Stadtrat
eine Schlösserkonzept und Betreibermodell vorzulegen. In der DNN vom 22.04.2026 war nun zu
lesen, dass die Stadt in einen unübersichtlichen Gerichtsprozess mit dem Insolvenzverwalter
geschlittert ist und die Konsequenzen im Moment nicht absehbar sind. Weiterhin ist darin zu
lesen, dass es angeblich private Investoren mit einem Betreibermodell gibt, die das Erbbaurecht
übernehmen wollen. Dieser Prozess zieht sich laut DNN seit August 2025. Der Stadtrat wurde
von diesen Überlegungen und den Abweichungen vom Beschluss V2213/23 bisher nicht
unterrichtet. Dieser Prozess hinter verschlossene Tür, unter Ausschluss des Stadtrates und somit
der Dresdner Bevölkerung ist dringend entgegen zu treten.
Dana Frohwieser
SPD-Fraktion
Anlagenverzeichnis:
Seite 3 von 3
Text aus PDF extrahiert