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Prüfung der Verwendung von Mitteln aus dem Sondervermögen für Infrastrukturmaßnahmen für das Lehrschwimmbecken und die Sanierung von Schultoiletten Antrag zur Verweisung der SPD-Fraktion vom 25.08.2026

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeRüsselsheim am Main
Datum2026-11-05 geplant
DatenstufeNur Dokumente
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Zusammenfassung (KI, experimentell)

Die SPD-Fraktion beauftragt den Magistrat zu prüfen, ob Mittel aus dem Sondervermögen für Infrastrukturmaßnahmen zur Wiederherstellung des stillgelegten Lehrschwimmbeckens (therapeutischer und Unterrichtsbetrieb) sowie zur Sanierung von Schultoiletten an der Albrecht-Dürer-, Gerhart-Hauptmann- und Georg-Büchner-Schule verwendet werden können. Der Magistrat soll Kosten ermitteln, Fördermöglichkeiten prüfen und der Stadtverordnetenversammlung einen Umsetzungsvorschlag vorlegen. Beratung erfolgt am 27.10.2026 im Haupt- und Finanzausschuss, Beschluss am 05.11.2026 in der Stadtverordnetenversammlung.

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Dokument

Extrahierter Text

E I N G A N G 25.08.2026 Fachbereich Z entrales Gremienbüro Antrag der SPD-Fraktion AT-15/26-31 Datum 25.08.2026 Beratungsfolge Termin Beratungsaktion Haupt- und Finanzausschuss 27.10.2026 beschlussempfehlend Stadtverordnetenversammlung 05.11.2026 beschließend Betreff: Prüfung der Verwendung von Mitteln aus dem Sondervermögen für Infrastrukturmaßnahmen für das Lehrschwimmbecken und die Sanierung von Schultoiletten Antrag zur Verweisung der SPD-Fraktion vom 25.08.2026 Antragstext: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt zu prüfen, 1. ob und in welchem Umfang Mittel aus dem Sondervermögen für Infrastrukturmaßnahmen, die für kommunale Investitionen vorgesehen sind, für die Wiederherstellung und Sanierung eines Lehrschwimmbeckens eingesetzt werden können, welches aufgrund seines Sanierungsbedarfs derzeit nicht mehr betrieben werden kann. Das Lehrschwimmbecken soll den therapeutischen und nicht-therapeutischen Schwimmbetrieb abdecken. 2. welche Kosten für eine Wiederinbetriebnahme des Lehrschwimmbeckens entstehen würden und welche Fördermöglichkeiten neben den Mitteln aus dem Sondervermögen hierfür in Betracht kommen. 3. ob Mittel aus dem Sondervermögen für Infrastrukturmaßnahmen für die Sanierung von Schultoiletten an den städtischen Schulen eingesetzt werden können, zunächst insbesondere an der Albrecht-Dürer-Schule, Gerhart-Hauptmann-Schule und Georg- Büchner-Schule. Die notwendigen Kosten sind zu ermitteln und der Stadtverordnetenversammlung einschließlich möglicher Fördermittel und eines Vorschlags zur weiteren Umsetzung vorzulegen. Begründung: Mit dem Sondervermögen für Infrastrukturmaßnahmen stehen zusätzliche finanzielle Mittel zur Verfügung, von denen auch die Kommunen bei der Umsetzung dringend notwendiger Infrastrukturmaßnahmen profitieren sollen. Diese Möglichkeit sollte genutzt werden, um einen bestehenden erheblichen Sanierungs- und Investitionsbedarf in der kommunalen Infrastruktur anzugehen. Seite 1 von 2 Das therapeutische Lehrschwimmbecken stellt hierbei eine besonders wichtige Infrastruktur dar. Durch seine derzeitige Stilllegung steht das Angebot für therapeutisches Schwimmen und für die damit verbundenen gesundheitlichen und pädagogischen Zwecke nicht zur Verfügung. Gerade für Kinder und Jugendliche, die auf ein solches Schwimmbad angewiesen sind, besteht dadurch eine erhebliche Versorgungslücke. Für den normalen Schwimmunterricht fehlen ebenfalls Kapazitäten, weshalb das Lehrschwimmbecken auch für die Grundschule und weiterführende Schulen genutzt werden soll. Ebenso dringend ist der Zustand der Schultoiletten. An verschiedenen Schulen befinden sich Toilettenanlagen in einem katastrophalen und für Schülerinnen und Schüler nicht mehr zumutbaren Zustand. Dies hat inzwischen konkrete Auswirkungen auf den Schulalltag: Kinder meiden die Toiletten während des Schultages teilweise vollständig und gehen in der Schule nicht mehr zur Toilette. Saubere, funktionierende und hygienische Toiletten gehören jedoch zu den grundlegenden Voraussetzungen für einen guten Schulbetrieb. Schülerinnen und Schüler müssen die Möglichkeit haben, während des gesamten Schultages hygienisch die Toilette zu benutzen. Der gegenwärtige Zustand einzelner Anlagen ist daher nicht lediglich eine Frage des Komforts, sondern eine Frage der Gesundheit und Hygiene der Schülerinnen und Schüler. Mit der Sanierung jeweils mindestens einer Jungen- und einer Mädchentoilette an der Albrecht-Dürer-Schule, der Gerhart-Hauptmann-Schule und der Georg-Büchner-Schule könnte kurzfristig eine deutliche Verbesserung erreicht werden. Die Stadt sollte deshalb die vorhandenen Möglichkeiten des Sondervermögens konsequent nutzen, um dringend benötigte Infrastruktur für Kinder und Jugendliche zu erhalten, wiederherzustellen und nachhaltig zu verbessern. Lea Kotyga-Mirza Fraktionsvorsitzende SPD-Fraktion Seite 2 von 2

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