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Prüfung der Verwendung von Mitteln aus dem Sondervermögen für Infrastrukturmaßnahmen für das Lehrschwimmbecken und die Sanierung von Schultoiletten Antrag zur Verweisung der SPD-Fraktion vom 25.08.2026
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Rüsselsheim am Main |
| Datum | 2026-11-05 geplant |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Die SPD-Fraktion beauftragt den Magistrat zu prüfen, ob Mittel aus dem Sondervermögen für Infrastrukturmaßnahmen zur Wiederherstellung des stillgelegten Lehrschwimmbeckens (therapeutischer und Unterrichtsbetrieb) sowie zur Sanierung von Schultoiletten an der Albrecht-Dürer-, Gerhart-Hauptmann- und Georg-Büchner-Schule verwendet werden können. Der Magistrat soll Kosten ermitteln, Fördermöglichkeiten prüfen und der Stadtverordnetenversammlung einen Umsetzungsvorschlag vorlegen. Beratung erfolgt am 27.10.2026 im Haupt- und Finanzausschuss, Beschluss am 05.11.2026 in der Stadtverordnetenversammlung.
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Dokument
Extrahierter Text
E I N G A N G
25.08.2026
Fachbereich Z entrales
Gremienbüro
Antrag
der SPD-Fraktion
AT-15/26-31
Datum 25.08.2026
Beratungsfolge Termin Beratungsaktion
Haupt- und Finanzausschuss 27.10.2026 beschlussempfehlend
Stadtverordnetenversammlung 05.11.2026 beschließend
Betreff:
Prüfung der Verwendung von Mitteln aus dem Sondervermögen für
Infrastrukturmaßnahmen für das Lehrschwimmbecken und die Sanierung von
Schultoiletten
Antrag zur Verweisung der SPD-Fraktion vom 25.08.2026
Antragstext:
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Magistrat wird beauftragt zu prüfen,
1. ob und in welchem Umfang Mittel aus dem Sondervermögen für Infrastrukturmaßnahmen,
die für kommunale Investitionen vorgesehen sind, für die Wiederherstellung und
Sanierung eines Lehrschwimmbeckens eingesetzt werden können, welches aufgrund
seines Sanierungsbedarfs derzeit nicht mehr betrieben werden kann. Das
Lehrschwimmbecken soll den therapeutischen und nicht-therapeutischen
Schwimmbetrieb abdecken.
2. welche Kosten für eine Wiederinbetriebnahme des Lehrschwimmbeckens entstehen
würden und welche Fördermöglichkeiten neben den Mitteln aus dem Sondervermögen
hierfür in Betracht kommen.
3. ob Mittel aus dem Sondervermögen für Infrastrukturmaßnahmen für die Sanierung von
Schultoiletten an den städtischen Schulen eingesetzt werden können, zunächst
insbesondere an der Albrecht-Dürer-Schule, Gerhart-Hauptmann-Schule und Georg-
Büchner-Schule. Die notwendigen Kosten sind zu ermitteln und der
Stadtverordnetenversammlung einschließlich möglicher Fördermittel und eines
Vorschlags zur weiteren Umsetzung vorzulegen.
Begründung:
Mit dem Sondervermögen für Infrastrukturmaßnahmen stehen zusätzliche finanzielle Mittel
zur Verfügung, von denen auch die Kommunen bei der Umsetzung dringend notwendiger
Infrastrukturmaßnahmen profitieren sollen. Diese Möglichkeit sollte genutzt werden, um einen
bestehenden erheblichen Sanierungs- und Investitionsbedarf in der kommunalen
Infrastruktur anzugehen.
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Das therapeutische Lehrschwimmbecken stellt hierbei eine besonders wichtige Infrastruktur
dar. Durch seine derzeitige Stilllegung steht das Angebot für therapeutisches Schwimmen
und für die damit verbundenen gesundheitlichen und pädagogischen Zwecke nicht zur
Verfügung. Gerade für Kinder und Jugendliche, die auf ein solches Schwimmbad angewiesen
sind, besteht dadurch eine erhebliche Versorgungslücke. Für den normalen
Schwimmunterricht fehlen ebenfalls Kapazitäten, weshalb das Lehrschwimmbecken auch für
die Grundschule und weiterführende Schulen genutzt werden soll.
Ebenso dringend ist der Zustand der Schultoiletten. An verschiedenen Schulen befinden sich
Toilettenanlagen in einem katastrophalen und für Schülerinnen und Schüler nicht mehr
zumutbaren Zustand. Dies hat inzwischen konkrete Auswirkungen auf den Schulalltag:
Kinder meiden die Toiletten während des Schultages teilweise vollständig und gehen in der
Schule nicht mehr zur Toilette. Saubere, funktionierende und hygienische Toiletten gehören
jedoch zu den grundlegenden Voraussetzungen für einen guten Schulbetrieb. Schülerinnen
und Schüler müssen die Möglichkeit haben, während des gesamten Schultages hygienisch
die Toilette zu benutzen. Der gegenwärtige Zustand einzelner Anlagen ist daher nicht
lediglich eine Frage des Komforts, sondern eine Frage der Gesundheit und Hygiene der
Schülerinnen und Schüler.
Mit der Sanierung jeweils mindestens einer Jungen- und einer Mädchentoilette an der
Albrecht-Dürer-Schule, der Gerhart-Hauptmann-Schule und der Georg-Büchner-Schule
könnte kurzfristig eine deutliche Verbesserung erreicht werden.
Die Stadt sollte deshalb die vorhandenen Möglichkeiten des Sondervermögens konsequent
nutzen, um dringend benötigte Infrastruktur für Kinder und Jugendliche zu erhalten,
wiederherzustellen und nachhaltig zu verbessern.
Lea Kotyga-Mirza
Fraktionsvorsitzende
SPD-Fraktion
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