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Berliner Prater für die Menschen und den Kiez sichern
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Pankow (Berlin) |
| Datum | 2026-09-02 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
SPD und Bündnis 90/Die Grünen beantragen, dass das Bezirksamt prüft, ob der Berliner Prater statt an die Berliner Immobilienmanagement GmbH (BIM) in eine gemeinnützige Stiftung überführt werden kann. Die Prüfung soll mit der Initiative „Stiftung Berliner Prater" und Fachämtern die rechtliche Machbarkeit, wirtschaftliche Tragfähigkeit, Sanierungsbedarf, dauerhafte kulturelle Nutzung und Beteiligungsmöglichkeiten untersuchen. Bis zur Beratung des Prüfungsergebnisses soll das Bezirksamt von einer endgültigen Übertragung an die BIM absehen. Der Antrag wurde einstimmig beschlossen.
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Dokument
Extrahierter Text
Drucksache IX-1460
Bezirksverordnetenversammlung
Pankow von Berlin
Antrag Ursprung:
Antrag, Fraktion der SPD, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Fraktion der SPD, Fraktion Bündnis
Mitzeichnungen:
90/Die Grünen
Beratungsfolge:
02.09.2026 BVV BVV/040/IX
Betreff: Berliner Prater für die Menschen und den Kiez sichern
Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, neben der derzeit vorgesehenen Übertragung der Liegenschaft
des Berliner Praters an die Berliner Immobilienmanagement GmbH (BIM) zu prüfen, ob die
Liegenschaft stattdessen in eine gemeinnützige Stiftung überführt werden kann.
Diese Prüfung soll gemeinsam mit der Initiative „Stiftung Berliner Prater“ und unter
Einbeziehung der relevanten bezirklichen Fachämter sowie gegebenenfalls weiterer
fachkundiger Stellen erfolgen.
Dabei sollen insbesondere
die rechtlichen Voraussetzungen und möglichen Formen einer Übertragung der
Liegenschaft in eine gemeinnützige Stiftung,
die wirtschaftliche Tragfähigkeit eines solchen Modells unter Berücksichtigung der
bestehenden und künftig möglichen Miet-, Pacht- und sonstigen Einnahmen,
der Sanierungs- und Investitionsbedarf insbesondere des Pratergartens und der
weiteren zum Ensemble gehörenden Gebäude und Flächen,
die dauerhafte Sicherung der kulturellen und gemeinwohlorientierten Nutzung,
Möglichkeiten einer verbindlichen Beteiligung der BVV, des Bezirksamtes, von
Kulturschaffenden sowie der Nachbarschaft an den Entscheidungen der Stiftung und
die Vor- und Nachteile dieses Modells gegenüber einer Übertragung an die BIM
untersucht und dargestellt werden.
Vor einer abschließenden Entscheidung über die Übertragung der Prater-Liegenschaft an
die BIM soll das Ergebnis dieser Prüfung der BVV vorgelegt und in den zuständigen
Ausschüssen beraten werden. Bis zum Abschluss dieser Beratung wird das Bezirksamt
ersucht, von einer endgültigen Übertragung der Liegenschaft an die BIM abzusehen.
Berlin, den 26.08.2026
Einreicher: Fraktion der SPD, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen,
SPD-Fraktion Pankow, Mike Szidat, Marc Lenkeit
Bündnis90/Die Grünen, Almuth Tharan, Paul Schlüter, Silke Gänger
Begründung siehe Rückseite
Abstimmungsergebnis: Abstimmungsverhalten:
einstimmig
beschlossen mehrheitlich
beschlossen mit Änderung Ja-Stimmen
abgelehnt Gegenstimmen
zurückgezogen Enthaltungen
federführend
überwiesen in den Ausschuss für
mitberatend in den Ausschuss für
sowie in den Ausschuss für
Drs. IX-1460
Begründung:
Der Berliner Prater in der Kastanienallee ist ein Ort von herausragender kulturhistorischer,
stadtgeschichtlicher und gesellschaftlicher Bedeutung für Pankow und für Berlin. Seine
Geschichte reicht bis in die erste Hälfte des 19. Jahrhunderts zurück. Über viele
Generationen war der Prater nicht nur Veranstaltungs- und Kulturort, sondern auch ein
öffentlicher Begegnungsort für die Menschen im heutigen Prenzlauer Berg und weit darüber
hinaus.
Diese besondere Tradition gilt es bei allen Entscheidungen über die zukünftige
Bewirtschaftung und Trägerschaft des Praters zu berücksichtigen. Der Prater ist mehr als
eine Immobilie. Gebäude, Galerie, Veranstaltungsflächen, Garten und weitere Flächen
bilden ein Ensemble, dessen Wert wesentlich aus seiner kulturellen und öffentlichen Nutzung
entsteht.
Gleichzeitig ist nachvollziehbar, dass der Bezirk die bisherige Bewirtschaftungssituation
verändern möchte. Aus der Liegenschaft werden regelmäßig Einnahmen erzielt bzw. können
entsprechende Miet- und Pachteinnahmen erzielt werden. Diese Einnahmen werden jedoch
– abgesehen insbesondere von der Pratergalerie – nicht ohne Weiteres als Einnahmen
bezirklicher Produkte abgebildet. Auf der anderen Seite entstehen dem Bezirk
Aufwendungen für Bewirtschaftung, Bauunterhalt und Investitionen, die nicht in jedem Fall
durch entsprechende Zuweisungen gedeckt werden.
Vor diesem Hintergrund erscheint die Übertragung an die BIM zunächst als ein
naheliegender und im Land Berlin üblicher Weg. Ob sie für einen kulturhistorisch und
bezirkspolitisch so bedeutenden Ort wie den Berliner Prater auch die langfristig beste
Lösung ist, sollte jedoch vor einer endgültigen Entscheidung umfassender geprüft werden.
Insbesondere hinsichtlich des Pratergartens besteht die Sorge, dass bei einer primär
immobilienwirtschaftlich ausgerichteten Bewirtschaftung wirtschaftliche
Verwertungsinteressen gegenüber den Interessen des Bezirks, der Kultur und der
Nachbarschaft ein zu großes Gewicht erhalten könnten. Zugleich gehören zum
Praterensemble Flächen und Gebäude, deren Potenzial gegenwärtig nicht oder nur
eingeschränkt genutzt wird. Eine langfristige Entwicklung des gesamten Ensembles sollte
deshalb wirtschaftliche Tragfähigkeit mit kultureller Nutzung, Denkmalschutz, öffentlichen
Interessen und einer angemessenen Beteiligung des Bezirks und der Nachbarschaft
verbinden.
Als Alternative sollte deshalb die Übertragung der Liegenschaft auf eine gemeinnützige
Stiftung ernsthaft geprüft werden. Für eine solche Organisationsform gibt es auch in Pankow
bzw. Berlin Beispiele, bei denen öffentliche bzw. soziale Aufgaben mit einer eigenständigen
und langfristig angelegten Wirtschaftsführung verbunden werden.
Ein Stiftungsmodell könnte die Chance bieten, den Berliner Prater dauerhaft seinem kultur-
und gemeinwohlorientierten Zweck zu widmen und zugleich wirtschaftlich eigenständig zu
betreiben. Zu prüfen ist insbesondere, ob die laufenden Miet- und Pachteinnahmen sowie
weitere Einnahmen aus der Nutzung des Ensembles eine tragfähige wirtschaftliche
Grundlage für eine solche Stiftung bilden können.
Erwirtschaftete Überschüsse könnten – entsprechend dem gemeinnützigen Stiftungszweck –
wieder dem Prater zugutekommen. Sie könnten insbesondere für die schrittweise Sanierung
und Weiterentwicklung des Pratergartens und der weiteren Gebäude und Flächen sowie für
kulturelle und gemeinwohlorientierte Angebote eingesetzt werden. Damit könnte ein
wirtschaftlicher Kreislauf entstehen, bei dem die Erträge des Praters langfristig zur Sicherung
und Entwicklung des Praters verwendet werden.
Von besonderer Bedeutung wäre die Ausgestaltung der Stiftungssatzung. In den zuständigen
Stiftungsgremien sollte eine angemessene Beteiligung des Bezirksamtes und der BVV
ebenso vorgesehen werden wie die Einbeziehung von Kulturschaffenden, fachkundigen
Persönlichkeiten und Vertreterinnen und Vertretern der Nachbarschaft. Auf diese Weise
könnte die besondere öffentliche Verantwortung für den Berliner Prater dauerhaft
institutionell abgesichert werden.
Vergleichbare gemeinnützige Organisationsmodelle – etwa die Seniorenstiftung Prenzlauer
Berg und die Albert Schweitzer Stiftung – Wohnen & Betreuen – zeigen, dass
gemeinwohlorientierte Aufgaben auch außerhalb einer unmittelbaren bezirklichen
Bewirtschaftung langfristig und wirtschaftlich eigenständig organisiert werden können. Ob
und in welcher konkreten rechtlichen Form sich solche Erfahrungen auf den Berliner Prater
übertragen lassen, ist Gegenstand der vorgeschlagenen Prüfung.
Ein solches Modell könnte gegenüber einer reinen Übertragung an die BIM insbesondere
den Vorteil bieten, wirtschaftliche Eigenständigkeit, kulturelle Zweckbindung und
demokratische bzw. bezirkliche Mitwirkung miteinander zu verbinden.
Die Entscheidung über die Zukunft des Berliner Praters ist voraussichtlich eine Entscheidung
für Jahrzehnte. Deshalb sollte eine Übertragung an die BIM nicht vollzogen werden, bevor
eine gemeinnützige Alternative ernsthaft untersucht, transparent dargestellt und mit der BVV
beraten worden ist.
Hintergrund und Quellen
Der Antrag ist insbesondere aufgrund von Hintergrundgesprächen zur gegenwärtigen und
zukünftigen Bewirtschaftung des Berliner Praters sowie auf Grundlage öffentlich
zugänglicher Informationen und parlamentarischer Vorgänge entstanden. Hierzu gehören
insbesondere:
Drucksachen und Beratungen der BVV Pankow zur Sanierung und zukünftigen
Nutzung des Berliner Praters und der Pratergalerie,
die Drucksache IX-1317 „Sicherung des Weiterbetriebs der Pratergalerie durch
Abschluss eines Vertrags mit der BIM“ sowie die hierzu erfolgte Berichterstattung des
Bezirksamtes,
die Kleine Anfrage KA-1161/IX „Sanierung Prater – fehlendes Bauteil verhindert
Übergabe an Nutzer*innen?“,
die Große Anfrage IX-1427 mit Fragen zur weiteren Entwicklung des Praters,
Berichte des Bezirksamtes Pankow zur beabsichtigten Übertragung der Liegenschaft
aus dem bezirklichen Finanzvermögen in das von der BIM bewirtschaftete Vermögen,
öffentlich zugängliche Informationen zur bisherigen und geplanten Nutzung des
Praterensembles sowie
Erfahrungen mit gemeinnützigen Stiftungsmodellen, insbesondere der
Seniorenstiftung Prenzlauer Berg und der Albert Schweitzer Stiftung – Wohnen &
Betreuen.
Die Antragstellenden und die Initiative „Stiftung Berliner Prater“ stehen der BVV und ihren
Ausschüssen gerne für ein vertiefendes Gespräch über den Vorschlag, die zugrunde
liegenden Überlegungen und ein mögliches Stiftungsmodell zur Verfügung.
Für die Initiative „Stiftung Berliner Prater“: Peter Weber, Julia Witt, Klaus Mindrup, Ulf
Heitmann und andere
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