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Antrag der CDU-Fraktion - Vermessung Westerwaldstraße

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeVerbandsgemeinde Unkel
Datum2026-09-02
DatenstufeNur Dokumente
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Zusammenfassung (KI, experimentell)

Die CDU-Fraktion beantragt, dass der Rat die Vermessung der Westerwaldstraße beschließt und die Verwaltung beauftragt, Vermessungsangebote einzuholen sowie Kostenübernahme aus dem Sondervermögen des Bundes (Rheinland-Pfalz-Plan) zu beantragen. Begründung: Die Vermessung ist erforderlich als Grundlage für die angestrebte Aufstufung der Straße zur Breiten Heide zur Kreisstraße nach Landesstraßengesetz. Die Maßnahme ist aus dem Förderprogramm finanzierbar und erfüllt alle Fördervoraussetzungen.

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EINGEGANGEN am 17. Aug. 2026 u cD U RATSFRAKTION RHEINBREITBACH ORTSGEMEINDE RHEINBREITBAC A CDU Ratsfraktion - Dr. Heinz Schmitz, Vorsitzender: Dr. Heinz Schmitz Simrockstraße 3-53619 Rheinbreitbach Simrockstraße 3 53619 Rheinbreitbach Herrn Ortsbürgermeister Tel. 02224-74157 Roland Thelen Email: [email protected] via Email: [email protected] Rheinbreitbach, 18.08.2026 Lieber Roland, namens der CDU-Fraktion beantrage ich folgenden Punkt auf die Tagesordnung der nächsten HA- und der folgenden Ratssitzung aufzunehmen: Antrag der CDU Fraktion: \ Vermessung Westerwaldstraße und Übernahme der Kosten aus dem Sondervermögen des Bundes nach dem „Rheinland-Pfalz-Plan für Bildung, Klima und Infrastruktur“ Beschluss: Der Rat beschließt die Vermessung der Westerwaldstraße. Er beauftragt den Ortsbürgermeister und die Verwaltung den Vermessungsbereich zu definieren, Angebote von Vermessungsbüros einzuholen sowie die Übernahme der Kosten aus dem Sondervermögen des Bundes nach dem „Rheinland-Pfalz-Plan für Bildung, Klima und Infrastruktur" zu beantragen. Begründung: Der Rat hat mehr mehrfach die Höherstufung der Verbindung zwischen der B 42 und dem Ortsteil Breite Heide zur Kreisstraße beantragt. Nach $ 3, 2. Landesstraßengesetz (LStrG) RLP muss „jeder räumlich getrennte, im Zusammenhang bebaute Ortsteil wenigstens mit einer nicht in der Baulast der betreffenden Gemeinde stehenden Straße an die genannten Verkehrswege oder -einrichtungen (Bundes- oder Landestraßen) angeschlossen“ sein. Nach $ 38 LStrR Abs 1, Satz 2 ist eine Straße aufzustufen, „wenn eine Straße nicht in die ihrer Verkehrsbedeutung entsprechende Straßenklasse eingestuft ist‘. Diese Voraussetzungen sind hinsichtlich der Anbindung des Ortsteils Breite Heide erfüllt, so dass die Aufstufung nach dem LStrG vorzunehmen ist. In 8 11, Abs. 5 LStrG ist geregelt: „Bei einem Wechsel der Straßenbaulast hat der bisherige Träger dem neuen Träger dafür einzustehen, dass er die Straße in dem für die bisherige Straßengruppe gebotenen Umfange ordnungsgemäß unterhalten und den Grunderwerb durchgeführt hat.“ Somit ist in einem ersten Schritt zur Aufstufung die Vermessung des Straßenraums als Grundlage eines evtl. erforderlichen Grunderwerbs durchzuführen. Finanzierung: Die erforderlichen Mittel sind aus dem Sondervermögen „Rheinland-Pfalz-Plan für Bildung, Klima und Infrastruktur“ des Bundes zu beantragen. Begründung: Der Ortsgemeinderat hat beschlossen, dass der auf Rheinbreitbach entfallende Anteil des Sondervermögens des Bundes (die 2,6 Mill. €) eingesetzt wird, um die Voraussetzungen für Aufstufung der Straße zur Breiten Heide zu schaffen und die Verkehrssicherheit der EB CD U RATSFRAKTION RHEINBREITBACH Westerwaldstraße zu verbessern. Diesen Antrag haben der Verbandsgemeinderat und der Kreistag in ihre jeweiligen Förderkataloge aufgenommen. Weiterhin hat der Ministerrat des Landes Rheinland-Pfalz hat am 28.7.2026 den Entwurf für eine Verordnung zur Durchführung des Landesgesetzes über die Errichtung eines Sondervermögens „Rheinland-Pfalz-Plan für Bildung, Klima und Infrastruktur“ im Grundsatz gebilligt. Die Verordnung zur Durchführung des Landesgesetzes über die Errichtung eines Sondervermögens „Rheinland-Pfalz-Plan für Bildung, Klima und Infrastruktur“ (LGRP-Plan-VO) i.d.F. vom 28.7.2026 sieht vor, dass Investitionsmaßnahmen gefördert werden, die nicht vor dem 1. Januar 2025 begonnen, bis zum 31.12.2036 bewilligt und bis 31.12.2042 abgeschlossen wurden. Zuwendungsfähig sind nach $ 3 (1), 2. Investitionen von Kommunen, die der Verkehrsinfrastruktur dienen. D. h. die Ertüchtigung der Verbindung zur Breiten Heide mit dem Ziel der Aufstockung zur Kreisstraße ist zuwendungsfähig. Nach Abs. 3 sind auch „Ausgaben für den Erwerb von Grundstücken“, nach Abs. 4 „notwendige Begleit- oder Folgemaßnahmen, wenn sie in einem unmittelbaren zeitlichen und sachlichen Zusammenhang mit einer geförderten Investitionsmaßnahme stehen“ zuwendungsfähig. Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, dass die Durchführung der Maßnahmen in dem genannten Zeitraum schrittweise erfolgen kann. Das Gesamtprojekt muss nach $ 4 (1) mindestens 250.000 € umfassen. Dies ist hier zweifellos der Fall. Mit Blick auf die Umsetzung ist wichtig, dass einzelne Schritte, wie die Vermessung, weniger kosten können. Dies wird in der Begründung der VO klargestellt. Somit sind alle Voraussetzungen für einen Förderantrag seitens der Gemeinde erfüllt. Ziel des Antrags ist es, die Vermessung des Straßenraums als ersten Schritt für die Umsetzung des Rheinbreitbacher Anteils am Sondervermögen zügig einzuleiten. Mit freundlichen Grüßen burn Asch

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