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Antrag Bündnis 90 DIE GRÜNEN: Schottergärten
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Verbandsgemeinde Unkel |
| Datum | 2026-04-07 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
TOP 5 Antrag Bündnis 90 DIE GRÜNEN: Schottergärten
Antrag Ortsgemeinderat Erpel vom 17.01.2026
Beantragt wird ein Verbot der Neuanlage von Schottergärten und versiegelten Bodenflä-
chen für nicht überbaute Flächen von bebauten Grundstücken, in der Ortsgemeinde Erpel.
Zielsetzungen des Antrags sind
1) Schutz der Artenvielfalt, da Schottergärten keine Lebensräume für Insekten und Pflanzen
bieten
2) Verbesserung der Wasserdurchlässigkeit des Bodens (Problematik Starkregenereig-
nisse)
3) Vermeidung von Hitzestau-Entwicklungen
Bestandsschutz:
Für bestehende Schottergärten gilt Bestandsschutz, sie dürfen weiterbestehen. Es gibt
keine Pflicht zum Rückbau.
Vorschlag Beschluss-Text:
„Der Ortsgemeinderat Erpel beschließt ein Verbot der Neuanlage von Schottergärten und
versiegelten Bodenflächen für nicht überbaute Flächen von bebauten Grundstücken, soweit
sie nicht für eine zulässige Nutzung, zum Beispiel Stellplätze, benötigt werden.“
Über die Annahme des Antrags würden wir uns freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen
Dagmar Rosenfeld, Thomas Schmidt
Anhang
Erläuterung der rechtlichen Grundlagen
In Rheinland-Pfalz gibt es kein landesweites Verbot von Schottergärten.
Gemäß der Landesbauordnung RLP, Paragraph 10, Absatz 4 sollen
„nicht überbaute Flächen bebauter Grundstücke, soweit sie nicht für eine zulässige Nutzung
benötigt werden begrünt werden. Befestigungen, die die Wasserdurchlässigkeit des Bodens
wesentlich beschränken, sind nur zulässig, soweit ihre Zweckbestimmung dies erfordert.“
Einzelne Gemeinden können jedoch durch Gestaltungssatzungen oder Bebauungspläne
verbindlich regeln, dass solche Gärten nicht mehr angelegt werden dürfen.
Ergänzung
Best Practice Beispiele aus Rheinland-Pfalz
Neuwied
Der Stadtrat verabschiedete bereits 2019 ein Verbot von Kies- und Schottergärten in Neu-
baugebieten.
Pirmasens
Pirmasens versieht alle neuen Bebauungspläne mit einem Zusatz, der „flächige Bodenab-
deckungen aus mineralischem Material (Kies, Schotter, Lava oder dergleichen)“ grundsätz-
lich nicht erlaubt. Ausnahmen sind dann möglich, wenn mindestens 75% der Fläche insek-
tenfreundlich begrünt sind und wenn keine wasserundurchlässige Folie eingesetzt wird. Der
Baugenehmigung wird eine Broschüre zur Beratung beigefügt.
Bad Neuenahr-Ahrweiler
Bad Neuenahr-Ahrweiler hat eine Förderrichtlinie für den Rückbau von Schottergärten be-
schlossen, um die Versiegelung von Flächen zu reduzieren und den Wasserkreislauf zu
verbessern. Die Stadt zahlt bis zu 1.500 Euro Förderung pro Grundstück, wenn Privatper-
sonen ihren Schottergarten naturnah umgestalten – etwa Vorgärten, Einfahrten oder
Innenhöfe. Die Flächen müssen am Ende vollständig wasserdurchlässig sein, wobei was-
serundurchlässige Schichten wie Folien oder Teilepflasterungen nicht akzeptiert werden.
Zusatz
Die Initiative „Entsteint Euch RLP“ des Umweltministeriums unterstützt Kommunen bei der
Umsetzung von Begrünungsmaßnahmen.
Beschluss-Nr.: 157/24-29
Der Ortsgemeinderat Erpel beschließt eine Änderung der Gestaltungssatzung vorzuberei-
ten und beauftragt die Verbandsgemeindeverwaltung einen entsprechenden Entwurf zu er-
arbeiten. Dies soll dazu führen, dass ein Verbot der Neuanlage von Schottergärten und ver-
siegelten Bodenfläche etc. erreicht wird.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
1 Enthaltung
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